Im Auftrag einer „Gewinn49 GmbH“ fordert das fiktive Rechtsanwaltsbüro „Kanzlei Dr. Müller & Kollegen“ fast 300 EUR. Wie sollen Empfänger, die solche Forderungen via E-Mail erhalten haben, reagieren?
Gewinn49 GmbH: Angebliches Abo nicht bezahlt
An der Sophienstraße 22 befinden sich Räumlichkeiten der Humboldt-Universität zu Berlin, aber auch der vermeintliche Sitz der Kanzlei „Dr. Müller und Kollegen“. Scheinbar sollen dort zwei Personen mit Doktortitel und einem identischen Nachnamen tätig sein, ein Dr. Thomas Müller und ein Dr. Matthias Müller.
Diese Informationen entnahmen wir einer aktuellen Zahlungsaufforderung, die eine Verbraucherin via E-Mail erhalten hat. Besagte Kanzlei behauptet, dass eine Forderung der Mandantin Gewinn49 GmbH (Neuer Wall 80, 20354 Hamburg) nicht beglichen worden sein soll. Die Hauptforderung beträgt 220,00 EUR, doch zuzüglich der Mahn- und Rechtsanwaltsgebühren ergibt sich eine Summe von insgesamt 280,00 EUR.
Der Absender Kanzlei Dr. Müller & Kollegen behauptet, dass ein Mahnbescheid beantragt wird, sollte nicht fristgerecht gezahlt werden. Wann die Frist endet oder wohin überhaupt überwiesen werden soll, wird in der vorliegenden E-Mail nicht mitgeteilt.
Kündigungsformular inklusive
Statt den nötigen Informationen oder gar Belegen, die einer Zahlungsaufforderung beiliegen könnten, ist dieser E-Mail ein Kündigungsformular angehängt. Mit diesem Formular soll sich ein angeblich bestehendes Vertragsverhältnis mit der „Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot GmbH“ kündigen lassen – zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“, der aber ungenannt bleibt.
Gleichzeitig soll dieses Formular der Kanzlei Dr. Müller & Kollegen aber auch dazu dienen, eine Bestätigung der EmpfängerInnen einzuholen, dass die vermeintlich offene Forderung noch ausgeglichen wird.
Am Ende des Formulars ist ein Button mit der Aufschrift „Jetzt kündigen“ zu sehen. Wir raten dringend davon ab, diesen Button zu betätigen und dem Link zu folgen.
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| Kanzlei Müller & Kollegen / Fake Forderung S1 / Juni 2025 |
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Nicht klicken, nicht zahlen
Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich hinter dem Button/Link Schadsoftware befindet. An folgenden Faktoren können Sie Fake-Forderungen erkennen:
- Die URL und E-Mail Adresse des Absenders beachten, oft sind dort erste Hinweise zu sehen, dass es sich hier um einen Betrug handeln könnte
- Adressen und Kontaktdaten überprüfen und ggf. im Netz vergleichen, ob dort tatsächlich ein solches Unternehmen existiert
- Rechtsdienstleistungsregister bzw. Anwaltsregister nutzen, um die bekannten Daten abzugleichen
- Viele Schreib- und Formfehler
- Sehr kurze Fristen, Bankverbindung liegt im Ausland
Update: Dr. Holzbrecht & Kollegen
Vorsicht vor falschen Forderungen
Betroffene sollten auf keinen Fall Zahlungen leisten, keine persönlichen Daten übermitteln und keine Links betätigen. Solche Mails sollten direkt als SPAM markiert werden, damit zukünftige Betrugsversuche erschwert werden.
Sollten bereits Daten oder Geld übermittelt worden sein, ist die Polizei der passende Ansprechpartner, um gegebenenfalls eine Strafanzeige zu stellen.
Wir berichten regelmäßig über Abzocke, Betrug und Fake-Forderungen. Sollten auch Sie ein solches Schreiben erhalten haben, so können Sie gerne Ihre Erfahrungen mitteilen.
Kontakt
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Email: kontakt@verbraucherdienst.com
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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.




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