Montag, 2. Juni 2025

DGUV-Präventionsmodul: Weiterhin Betrugsversuche via E-Mail

Weiterhin wird vor E-Mails gewarnt, in denen sich die Absender als Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ausgeben. Es handelt sich hierbei um einen Betrugsversuch. Betroffen sind derzeit Gewerbetreibende aus unterschiedlichsten Bereichen.

Titel: DGUV-Präventionsmodul: Weiterhin Betrugsversuche via E-Mail

„Präventionsmodul verpflichtend für alle Unternehmen“

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt aktuell vor betrügerischen E-Mails, die mit einem gefälschten Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) versendet werden. Zielgruppe dieser Mails waren insbesondere Betriebe aus dem Gastgewerbe, doch mittlerweile wurden auch vollkommen andere Branchen kontaktiert – teilweise auch postalisch.

Die betrügerischen Nachrichten tragen Betreffzeilen wie

  • „Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 – Handlungsbedarf“
  • „Einführung des digitalen Präventionsmoduls zum 1. Juli 2025“

Inhaltlich wird suggeriert, es bestehe eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an einem sogenannten „Präventionsmodul“ der DGUV; es wird sogar gedroht, dass eine Nichtteilnahme gemäß § 209 SGB VII als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.

BGN-Fälschung: 500 EUR werden gefordert – nicht zahlen!

Für die Teilnahme soll eine Gebühr an die Berufsgenossenschaft entrichtet werden. In einem hier vorliegenden Fall soll ein Betrag knapp über 500,00 EUR auf ein spanisches Konto überwiesen werden. Empfänger soll nicht die BGN sein, sondern ein „DGUV Modul“.

Tatsächlich handelt es sich bei diesen E-Mails um Fälschungen. Sowohl das genannte Präventionsmodul existiert nicht, als auch die verwendeten Logos der DGUV und BGN sowie die Unterschrift des DGUV-Hauptgeschäftsführers Dr. Stefan Hussy wurden missbräuchlich verwendet, um den Eindruck eines offiziellen Schreibens zu erwecken.

Bislang sind vor allem Mitgliedsbetriebe der BGN betroffen, jedoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch Unternehmen aus anderen Branchen ins Visier der Täter geraten.


Scan: Fake-Schreiben DGUV BGN / Mai 2025
Fake-Schreiben DGUV BGN / Mai 2025

Betrugsversuch im Namen der DGUV und BGN – was tun?

Die DGUV hat laut eigener Aussage bereits rechtliche Schritte eingeleitet. Unternehmen, die bereits Zahlungen geleistet haben, werden dringend gebeten, Anzeige zu erstatten. Das Service-Center der BGN unterstützt hierbei mit der Angabe des Aktenzeichens sowie der Kontaktadresse der zuständigen Ermittlungsbehörde.

Pressmitteilung der DGUV: MEHR

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