Posts mit dem Label betrug werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label betrug werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Montag, 5. Oktober 2026

Verbraucherschutz: Vorsicht vor vermeintlich seriösen Handwerksbetrieben im Internet

Titel: Verbraucherschutz: Vorsicht vor vermeintlich seriösen Handwerksbetrieben im Internet!

Wer dringend einen Handwerker benötigt, sucht häufig bei Google nach einem passenden Anbieter. Ob Rohrreinigung, Schlüsseldienst, Elektriker oder Heizungsnotdienst: Die ersten Suchergebnisse vermitteln schnell den Eindruck, einen zuverlässigen und erfahrenen Fachbetrieb gefunden zu haben. Doch genau hier ist Vorsicht geboten.

Ein professioneller Internetauftritt ist kein Beweis für die Seriosität eines Unternehmens. Hinter einer scheinbar vertrauenswürdigen Webseite können sich Vermittler, überregionale Notdienste oder Anbieter verbergen, deren Angaben bei genauerer Prüfung Fragen aufwerfen.

Besonders auffällig sind Webseiten, auf denen ein angebliches Familienunternehmen mit jahrzehntelanger Erfahrung wirbt, obwohl die Internetdomain erst 2026 registriert wurde. Dazu kommen häufig Stockfotos, austauschbare KI-Texte und fehlende nachvollziehbare Informationen über den tatsächlichen Betrieb.

Wichtig: Eine neue Webseite, Stockfotos oder KI-generierte Texte sind für sich genommen kein Beweis für Betrug. Treffen jedoch mehrere solcher Warnzeichen zusammen, sollten Verbraucher genauer hinsehen.

Warum Fake-Handwerker bei Google weit oben erscheinen können

Viele Verbraucher vertrauen darauf, dass die ersten Treffer einer Suchmaschine besonders seriös sind. Das ist jedoch ein Trugschluss. Unternehmen können Anzeigen schalten oder versuchen, ihre Webseiten durch Suchmaschinenoptimierung weit oben zu platzieren.

Die Position in den Suchergebnissen ist kein Gütesiegel und keine Garantie für die Qualität eines Handwerksbetriebs. Gerade bei dringenden Reparaturen nutzen Verbraucher häufig den erstbesten Treffer, ohne Firmenangaben, Preise und tatsächlichen Standort zu überprüfen.

Weitere Informationen zu unseriösen Notdiensten bietet die Verbraucherzentrale.

„Familienunternehmen seit 1998“ – aber die Webseite wurde erst 2026 registriert?

Ein mögliches Warnsignal ist eine auffällige Diskrepanz zwischen der behaupteten Unternehmensgeschichte und dem tatsächlichen Internetauftritt.

Auf der Webseite heißt es beispielsweise:

„Unser Familienunternehmen steht seit 1998 für Qualität, Zuverlässigkeit und handwerkliche Tradition.“

Die Webseite präsentiert eine ausführliche Firmengeschichte, angebliche langjährige Erfahrung und Fotos von Mitarbeitern. Bei einer Überprüfung stellt sich jedoch heraus, dass die verwendete Domain erst 2026 registriert wurde.

Das allein beweist keinen Betrug. Ein langjährig bestehender Betrieb kann jederzeit eine neue Domain registrieren oder seine Webseite erneuern. Verdächtig wird es erst, wenn weitere Widersprüche hinzukommen.

  • Es gibt keine nachvollziehbaren älteren Firmeneinträge.
  • Die behauptete Firmengeschichte lässt sich nicht überprüfen.
  • Die Geschäftsadresse ist unklar oder passt nicht zum angegebenen Betrieb.
  • Es finden sich keine authentischen Fotos von Mitarbeitern, Fahrzeugen oder Baustellen.
  • Telefonnummern, Firmenname und Rechnungsangaben passen nicht zusammen.
  • Es existieren zahlreiche nahezu identische Webseiten für verschiedene Städte.

Bei einer .de-Domain kann die DENIC-Domainabfrage Hinweise zum Registrierungsdatum liefern. Das Datum sollte jedoch immer im Zusammenhang mit weiteren Informationen bewertet werden.

Stockfotos statt echter Mitarbeiter

Ein weiterer möglicher Hinweis sind die verwendeten Bilder. Auf der Webseite sieht man vielleicht freundliche Monteure, moderne Firmenfahrzeuge, ein ordentliches Werkstattgebäude oder angeblich abgeschlossene Bauprojekte.

Solche Bilder können aus frei verfügbaren oder kostenpflichtigen Bilddatenbanken stammen. Sie müssen weder den tatsächlichen Betrieb noch dessen Mitarbeiter zeigen.

Besonders kritisch sollte man werden, wenn sämtliche Bilder wie professionelle Werbeaufnahmen aussehen, aber keine konkreten Referenzen oder authentischen Einblicke in den Betrieb vorhanden sind.

Auch hier gilt: Stockfotos sind nicht automatisch unseriös. Entscheidend ist, ob der gesamte Internetauftritt glaubwürdig und nachvollziehbar ist.

KI-Texte: Professionell formuliert, aber ohne konkrete Angaben

Mit künstlicher Intelligenz lassen sich innerhalb kurzer Zeit komplette Webseiten erstellen. Dazu gehören Leistungsbeschreibungen, Unternehmensgeschichten, Ratgebertexte und angebliche Expertenbeiträge.

Solche Texte sind häufig sprachlich überzeugend, enthalten aber nur allgemeine Aussagen wie:

  • „Wir stehen für Qualität und Kundenzufriedenheit.“
  • „Unser erfahrenes Team bietet individuelle Lösungen.“
  • „Als traditionsreiches Familienunternehmen legen wir größten Wert auf Vertrauen.“

Solche Formulierungen sind kein Nachweis für tatsächliche Erfahrung. Verbraucher sollten deshalb auf konkrete Informationen achten: Wer ist der Geschäftsführer? Wo befindet sich der Betrieb? Welche Leistungen werden angeboten? Gibt es überprüfbare Referenzen und eine nachvollziehbare Unternehmensgeschichte?

Das Impressum genau überprüfen

Ein Blick ins Impressum gehört zu den wichtigsten Schritten bei der Prüfung eines unbekannten Anbieters. Geschäftsmäßige digitale Dienste müssen bestimmte Anbieterinformationen leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar bereitstellen.

Weitere Informationen dazu finden sich in § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).

Achten Sie insbesondere auf folgende Punkte:

  • Ist eine vollständige Geschäftsanschrift angegeben?
  • Gibt es einen nachvollziehbaren Unternehmensnamen?
  • Sind Telefonnummer und E-Mail-Adresse plausibel?
  • Widersprechen sich die Angaben auf verschiedenen Unterseiten?
  • Passt der tatsächliche Unternehmensstandort zum beworbenen Einsatzgebiet?

Ein vorhandenes Impressum ist allerdings keine Garantie für Seriosität. Die Angaben sollten bei Bedarf unabhängig überprüft werden.

Typische Betrugsmaschen bei Handwerker- und Notdiensten

1. Der vermeintlich günstige Notdienst

Ein Verbraucher sucht nach einer Rohrreinigung oder einem Schlüsseldienst. Am Telefon wird zunächst ein günstiger Preis genannt. Nach dem Eintreffen vor Ort kommen plötzlich weitere Kosten hinzu: Anfahrt, Notdienstzuschläge, zusätzliche Arbeitsstunden, Material oder angebliche Spezialarbeiten.

Die Rechnung fällt am Ende deutlich höher aus als erwartet. Deshalb sollte vor der Beauftragung möglichst ein verbindlicher Gesamtpreis vereinbart werden.

2. Der Monteur kommt von weit außerhalb

Die Webseite vermittelt den Eindruck eines lokalen Betriebs. Tatsächlich befindet sich der Anbieter jedoch weit entfernt. Das kann zu erheblichen Anfahrtskosten führen.

Fragen Sie deshalb ausdrücklich, von wo der Monteur anreist und welche Kosten dafür anfallen.

3. Unnötige oder überteuerte Arbeiten

Ein überschaubares Problem wird plötzlich als großer Schaden dargestellt. Aus einer verstopften Leitung soll beispielsweise eine umfangreiche Sanierung werden.

Lassen Sie sich erklären, welche Arbeiten notwendig sind und warum. Bei größeren Reparaturen kann eine zweite Meinung sinnvoll sein.

4. Druck zur sofortigen Zahlung

Nach Abschluss der Arbeiten wird plötzlich auf eine sofortige Barzahlung bestanden. Verbraucher werden möglicherweise unter Druck gesetzt oder mit zusätzlichen Konsequenzen konfrontiert, wenn sie nicht unmittelbar bezahlen.

Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Prüfen Sie die Rechnung, bewahren Sie sämtliche Unterlagen auf und wenden Sie sich bei Bedrohungen oder Nötigung an die Polizei.

5. Abweichende Firmennamen auf Webseite und Rechnung

Ein weiteres Warnsignal ist, wenn auf der Webseite ein anderes Unternehmen genannt wird als auf dem Auftrag oder der Rechnung. Auch wechselnde Ansprechpartner oder unklare Vermittlungsstrukturen sollten genauer geprüft werden.

Dokumentieren Sie in einem solchen Fall sämtliche Angaben und prüfen Sie, mit welchem Unternehmen der Vertrag tatsächlich geschlossen wurde.

So prüfen Sie einen Handwerksbetrieb vor der Beauftragung

Mit einigen einfachen Schritten lässt sich das Risiko reduzieren, an einen unseriösen Anbieter zu geraten.

1. Firmenname und Adresse recherchieren: Suchen Sie nach älteren Einträgen, unabhängigen Bewertungen, Branchenverzeichnissen und nachvollziehbaren Unternehmensinformationen.

2. Domainalter überprüfen: Vergleichen Sie das Registrierungsdatum der Internetadresse mit der behaupteten Firmengeschichte. Eine neue Domain ist kein Beweis für Betrug, kann aber Anlass für weitere Nachfragen sein.

3. Bilder kritisch betrachten: Prüfen Sie, ob echte Referenzen und nachvollziehbare Einblicke in den Betrieb vorhanden sind.

4. Bewertungen nicht blind vertrauen: Achten Sie auf ungewöhnlich viele gleichlautende Bewertungen, auffällig kurze Bewertungszeiträume und fehlende konkrete Erfahrungen.

5. Handwerkskammer kontaktieren: Je nach Tätigkeit können Informationen bei der zuständigen Handwerkskammer hilfreich sein. Eine Handwerkersuche finden Sie unter handwerkskammer.de.

6. Preise vorab klären: Fragen Sie nach einem Gesamtpreis einschließlich Anfahrt, Arbeitszeit, Material und möglicher Zuschläge. Lassen Sie sich den vereinbarten Leistungsumfang möglichst schriftlich bestätigen.

Was tun, wenn die Rechnung plötzlich viel höher ausfällt?

Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich die einzelnen Positionen erklären. Unterschreiben Sie keine Unterlagen, die Sie nicht verstanden haben, und dokumentieren Sie den Ablauf möglichst genau.

Sichern Sie insbesondere:

  • Screenshots der Webseite und des Impressums
  • Telefonnummern und Kontaktdaten
  • E-Mails und Nachrichten
  • Den vereinbarten Preis und den Leistungsumfang
  • Die Rechnung und Zahlungsbelege
  • Fotos der ausgeführten Arbeiten
  • Namen der Ansprechpartner und mögliche Zeugen

Bei Unstimmigkeiten können Verbraucherschützer eine Anlaufstelle sein. Bei Bedrohungen oder Nötigung sollte die Polizei verständigt werden.

Die wichtigsten Warnzeichen auf einen Blick

  • Eine erst kürzlich registrierte Domain bei angeblich jahrzehntelanger Firmengeschichte
  • Ausschließlich Stockfotos und keine nachvollziehbaren Referenzen
  • Allgemeine, austauschbare Texte ohne konkrete Unternehmensinformationen
  • Unklare Geschäftsadresse oder widersprüchliche Kontaktdaten
  • Keine nachvollziehbaren älteren Firmeneinträge
  • Ein angeblich lokaler Betrieb mit weit entferntem Einsatzpersonal
  • Keine klare Preisangabe vor Beginn der Arbeiten
  • Plötzlich auftretende Zusatzkosten
  • Druck zur sofortigen Zahlung
  • Abweichende Firmennamen auf Webseite, Auftrag und Rechnung

Fazit: Eine professionelle Webseite ist kein Gütesiegel

Ein modernes Design, ein überzeugendes Firmenlogo und professionell formulierte Texte sagen wenig darüber aus, wie lange ein Handwerksunternehmen tatsächlich existiert oder wie zuverlässig es arbeitet.

Besonders bei Handwerker- und Notdienstleistungen sollten Verbraucher deshalb nicht nur auf das Google-Ranking vertrauen. Entscheidend sind nachvollziehbare Unternehmensangaben, transparente Preise, überprüfbare Referenzen und ein klarer Vertragspartner.

Ein junges Webangebot ist für sich genommen kein Beweis für Betrug. Treffen jedoch eine neue Domain, eine angeblich jahrzehntealte Firmengeschichte, Stockfotos, austauschbare KI-Texte, eine unklare Geschäftsadresse und aggressive Notdienstwerbung zusammen, ist besondere Vorsicht angebracht.

Unser Tipp: Nehmen Sie sich vor der Beauftragung ein paar Minuten Zeit, vergleichen Sie mehrere Anbieter und klären Sie die Kosten möglichst verbindlich. Gerade in einer Notsituation kann eine kurze Überprüfung vor unnötigen Kosten und Ärger schützen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und dem präventiven Verbraucherschutz. Die genannten Merkmale sind Warnsignale, aber kein alleiniger Beweis für betrügerisches Verhalten. Die rechtliche Bewertung hängt vom konkreten Einzelfall ab.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

⚠️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ist keine Rechtsberatung und kann eine Prüfung konkreter Unterlagen durch eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt nicht ersetzen.

💡 Transparenz-Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, um Recherchen zu beschleunigen und Entwürfe zu strukturieren. Der Text wurde anschließend von unserer Redaktion geprüft, überarbeitet und finalisiert.

Dienstag, 19. August 2025

Betrug aus Spanien: Warnung vor E-Mails mit Gewinnversprechen


Titel: Betrug aus Spanien: Warnung vor E-Mails mit Gewinnversprechen

Quizfrage: Wie heißt der Bürgermeister von Wesel? Esel! Das weiß doch jedes Kind.

Hier wird es etwas kniffliger: Wie heißt der Rechtsanwalt am obersten Gerichtshof in Spanien? Tatsächlich sind wir ohne Google ahnungslos, aber zum Glück liefert ein spanischer Rechtsanwalt via E-Mail die Antwort. Der Absender, der sich selbst „Miguel Diaz“ nennt, will genau diese Position am obersten Gerichtshof inne haben.

Spurensuche: Wer ist Miguel Diaz?

Nur stimmt das überhaupt? Ohne nun zu sehr in Recherchearbeit zu ersticken, griffen wir zur einfachsten Methode, indem wir ChatGPT befragten. Unsere erste Frage: „Wer ist der rechtsanwalt am obersten Gerichtshof in Spanien?“

ChatGPT spuckte uns diese Antwort aus. Auf Richtigkeit natürlich keine Gewähr.

In Spanien gibt es nicht die Funktion eines einzelnen "Rechtsanwalts am Obersten Gerichtshof" (Tribunal Supremo), wie es sie vielleicht in anderen Rechtssystemen gibt. Stattdessen ist das Tribunal Supremo das höchste Gericht des Landes, dessen Sitz der Präsident des Obersten Gerichtshofs ist. Seit 2024 ist dieses Amt von María Isabel Perelló Doménech bekleidet, die damit auch erste Frau in dieser Position ist . Quelle: Isabel Perelló (presidenta CGPJ): “Ningún poder del Estado puede dar indicaciones ni instrucciones a los jueces” | Legal | Cinco Días

Falls Sie mit Ihrer Frage jedoch auf den Abogado General del Estado (Generalstaatsanwalt im Sinne eines leitenden Rechtsberaters des Staates) abzielten – das heißt: den Juristen, der die staatliche Position vor Gericht insbesondere im Obersten Gerichtshof vertritt – so handelt es sich dabei um David Vilas Álvarez, der am 18. Juni 2024 in dieses Amt berufen wurde. Quelle: Abogado General del Estado - Director del Servicio Jurídico del Estado - Biografías

Kein Miguel Diaz, seltsam. Aber vielleicht war unsere Anfrage fehlerhaft. Wir führten unsere Fragerunde mit einer einfachen Suchanfrage via Google fort: Wer ist Señor Diaz? Die Antworten waren vielfältig: Entdecker, Boxtrainer und sogar ein fiktiver Charakter in der populären Serie „Cobra Kai“. Mit letzteren Ergebnis hat unser Miguel Diaz aber scheinbar eine Gemeinsamkeit: sie existieren nur auf Bildschirmen.

Wir gratulieren zum Scam-Jubiläum

Vor ca. 10 Jahren wurde in Deutschland noch etwas häufiger gefaxt als heute. Zu der Zeit, genau im Jahr 2015, berichteten wir über in den Beiträgen „Martin Bressers Madrid | Anwalt lockt per Fax mit einer großen Erbschaft“ und „Angeblicher Lottogewinn aus Spanien | Anwaltskanzlei Vin and Pamela“ über angebliche Erbschaften, die aufgrund von Namensgleichheiten deutsche Fax-Empfänger bereichern sollte.

Natürlich war es seinerseits bereits ein Scam-Versuch, ein Betrug. In vielen Medienberichten wurde vor diesem Betrugsversuch gewarnt. In vielen Fällen gaben sich Betrüger als real existierende Anwaltskanzleien in Spanien aus. Wer nach diesen Kanzleien im Netz suchte, wurde wahrscheinlich auch fündig, nur nutzten die Betrüger nur die Namen, um Vertrauen zu erwecken.

Wie bereits beschrieben: Bereits seit mehr als 10 Jahren ist dieser Scamming-Evergreen als Fax, E-Mail/SMS und mittlerweile sogar als WhatsApp-Nachricht zu finden. Der Masche hat sich dagegen nicht weiterentwickelt. Angeblich wurde eine große Summe gewonnen oder geerbt, doch um diese auch erhalten zu können, sollen hohe Beträge zuvor überwiesen werden - angeblich würde Verwaltungskosten etc. anfallen.

Scamming 2025: Das steht in der neuen E-Mail

Doch nun zur aktuellen E-Mail. Absender ist wie bereits erwähnt ein gewisser „Miguel Diaz“, der uns folgende frohe Botschaft übermittelt:

„Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie hier in Spanien einen nicht beanspruchten Preisgeldbetrag aus dem internationalen Euro Million Spielprogramm haben. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.“

Dazu wurde eine Telefonnummer angegeben, tatsächlich eine spanische Durchwahl.

Falls der Spam-Filter einmal versagt und Sie tatsächlich einmal so eine E-Mail erhalten haben: Natürlich raten wir dringend davon ab, Kontakt mit den Betrügern aufzunehmen oder auf irgendeine Anfrage dieser Art zu reagieren.

Wer sich dafür interessiert, welchen Verlauf ein Gespräch mit diesen Trickbetrügern nehmen kann, möchten wir unseren Artikel Angebliches Erbe aus Spanien: Wir unterhielten uns mit den Betrügern ans Herz legen.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.


Montag, 2. Juni 2025

DGUV-Präventionsmodul: Weiterhin Betrugsversuche via E-Mail

Weiterhin wird vor E-Mails gewarnt, in denen sich die Absender als Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ausgeben. Es handelt sich hierbei um einen Betrugsversuch. Betroffen sind derzeit Gewerbetreibende aus unterschiedlichsten Bereichen.

Titel: DGUV-Präventionsmodul: Weiterhin Betrugsversuche via E-Mail

„Präventionsmodul verpflichtend für alle Unternehmen“

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt aktuell vor betrügerischen E-Mails, die mit einem gefälschten Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) versendet werden. Zielgruppe dieser Mails waren insbesondere Betriebe aus dem Gastgewerbe, doch mittlerweile wurden auch vollkommen andere Branchen kontaktiert – teilweise auch postalisch.

Die betrügerischen Nachrichten tragen Betreffzeilen wie

  • „Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 – Handlungsbedarf“
  • „Einführung des digitalen Präventionsmoduls zum 1. Juli 2025“

Inhaltlich wird suggeriert, es bestehe eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an einem sogenannten „Präventionsmodul“ der DGUV; es wird sogar gedroht, dass eine Nichtteilnahme gemäß § 209 SGB VII als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.

BGN-Fälschung: 500 EUR werden gefordert – nicht zahlen!

Für die Teilnahme soll eine Gebühr an die Berufsgenossenschaft entrichtet werden. In einem hier vorliegenden Fall soll ein Betrag knapp über 500,00 EUR auf ein spanisches Konto überwiesen werden. Empfänger soll nicht die BGN sein, sondern ein „DGUV Modul“.

Tatsächlich handelt es sich bei diesen E-Mails um Fälschungen. Sowohl das genannte Präventionsmodul existiert nicht, als auch die verwendeten Logos der DGUV und BGN sowie die Unterschrift des DGUV-Hauptgeschäftsführers Dr. Stefan Hussy wurden missbräuchlich verwendet, um den Eindruck eines offiziellen Schreibens zu erwecken.

Bislang sind vor allem Mitgliedsbetriebe der BGN betroffen, jedoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch Unternehmen aus anderen Branchen ins Visier der Täter geraten.


Scan: Fake-Schreiben DGUV BGN / Mai 2025
Fake-Schreiben DGUV BGN / Mai 2025

Betrugsversuch im Namen der DGUV und BGN – was tun?

Die DGUV hat laut eigener Aussage bereits rechtliche Schritte eingeleitet. Unternehmen, die bereits Zahlungen geleistet haben, werden dringend gebeten, Anzeige zu erstatten. Das Service-Center der BGN unterstützt hierbei mit der Angabe des Aktenzeichens sowie der Kontaktadresse der zuständigen Ermittlungsbehörde.

Pressmitteilung der DGUV: MEHR

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Dienstag, 13. Mai 2025

Bundeszentralamt für Steuern: Warnung vor Fake-Schreiben

Vorsicht vor gefälschten E-Mails, angeblich versandt von der BZSt. Es werden Summen um die 500 EUR gefordert, doch auch sind die Daten von jenen Empfängern in Gefahr, welche auf die Schreiben reagieren.

Titel: bundeszentralamt-fuer-steuern-warnung-vor-schreiben-steuererklaerung

Das Wichtigste in weniger als 300 Worten: Aktuell sind gefälschte Schreiben mit dem Betreff "Hinweis zur verspäteten Abgabe der Steuererklärung 2023" im Umlauf - angeblich versandt vom Bundeszentralamt für Steuern. Hierbei handelt es sich um einen Betrugsversuch. Reagieren Sie nicht, zahlen Sie nicht. Das BZSt verschickt keine solchen E-Mails.

Vorsicht vor gefälschten E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern!

Zurzeit sind betrügerische E-Mails im Umlauf, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. Unter dem Vorwand einer „wichtigen Mitteilung zur verspäteten Abgabe der Steuererklärung 2023“ fordern die Absender eine Zahlung wegen eines angeblichen Verspätungszuschlags.

Das Problem ist: auf dem ersten Blick könnten EmpfängerInnen dieses Schreibens davon ausgehen, dass es sich hierbei um ein seriöses Schreiben handeln könnte. Grund dafür ist die Aufmachung, unter anderem zeigt die Fußzeile korrekte Daten.

Uns liegen derzeit mehrere Formulare vor, die an unterschiedliche Unternehmer gesandt wurden. Beide sind am gleichen Tag erstellt worden, unterscheiden sich jedoch in der geforderten Summe.

Scan: Fake-Schreiben BZSt Seite 01
Fake-Schreiben BZSt Seite 01
Scan: Fake-Schreiben BZSt Seite 02
Fake-Schreiben BZSt Seite 02


Aufforderung, auf einen Link zu klicken oder sofort Geld zu überweisen

Wichtig: Diese E-Mails sind FÄLSCHUNGEN!

Das Bundeszentralamt für Steuern ist nicht für Einkommensteuer oder Verspätungszuschläge zuständig – dafür sind ausschließlich die örtlichen Finanzämter verantwortlich.

Niemals Anhänge öffnen, Links anklicken oder Zahlungen leisten! Die Mails könnten Schadsoftware enthalten oder zu Phishing-Webseiten führen.

So schützen Sie sich:

  • Prüfen Sie E-Mail-Absender genau – offizielle Steuerbescheide kommen nicht per E-Mail.
  • Öffnen Sie keine Anhänge oder Links aus unbekannten Quellen.
  • Geben Sie niemals persönliche oder Zahlungsdaten per E-Mail weiter.

Wenn Sie eine solche Nachricht erhalten: Sofort löschen – und auf keinen Fall reagieren.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Mittwoch, 15. Juli 2020

Warnung vor unseriösen Jobangeboten als „EndkundenmanagerIn“ im Homeoffice

Uns erreichten in der jüngsten Vergangenheit einige Nachrichten von Betroffenen, die uns ihre Erfahrungen mit im Internet angebotenen Jobs im Homeoffice u.a. als „Account ManagerIn“ oder „EndkundenmanagerIn“ berichteten. Der Ablauf ist häufig ähnlich: die Stelle, für die keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind, scheint schnell in der Tasche, der Kontakt besteht ausschließlich über WhatsApp und es wird verlangt, das eigene Bankkonto im Zuge der Tätigkeit zu verwenden.

Titel: Warnung vor unseriösen Jobangeboten als „EndkundenmanagerIn“ im Homeoffice

Über die Gefahren des Job-Scammings


Job-Scamming – mit diesem Ausdruck wird die Masche beschrieben, die sich hinter unseriösen Jobangeboten verbergen kann. Als erste Merkmale einer dubiosen Stellenanzeige wären die typischen Beschreibungen zu nennen, mit denen die Hintermänner arglose Arbeitssuchende anlocken möchten: „Keine Vorkenntnisse nötig“, „Bequem im Homeoffice“ und „Top Verdienst“. Die dementsprechenden Stellenangebote werden durch Anzeigen in den sozialen Medien oder in Job-Portalen im Internet verbreitet. Gesucht werden „EndkundenmanagerIn“, „Account ManangerIn“ und „Marketing & Event MitarbeiterIn“ etc. im Homeoffice.

Nachdem sich ein/e InteressentIn auf das Angebot hin meldet, soll der Kontakt hergestellt werden, dies jedoch nahezu komplett über Email oder Messenger-Dienste wie WhatsApp. Nur in Ausnahmefällen soll es zu vereinzelten Telefonaten gekommen sein. Laut der Erfahrungen der Betroffenen, die sich ans wandten, sollte die Beschäftigung ohne unterschriebenen Arbeitsvertrag beginnen.

Unseriöse Stellenangebote im Netz: Bekannte Fälle von Betroffenen


Die Tätigkeiten können sich in der Praxis letztendlich unterscheiden, wobei die Verwendung der eigenen Kontodaten in der Regel vorausgesetzt wird. Folgende Fälle sind uns bekannt:


  • Eine Betroffene sollte im Auftrag der Firma ein neues Konto bei einer Online-Bank eröffnen, um den Registrierungsvorgang online zu „testen“. Die Kontodaten sollen im weiteren Lauf ohne Kenntnis der Betroffenen für Online-Bestellungen genutzt worden sein
  • In einem anderen Fall wurde verlangt, dass technische Gerätschaften wie u.a. ein „iPhone“ oder „Macbook“ online bestellt werden sollte, in Orginallverpackung mit Kaufbeleg und Rechnung
  • Ein Mitarbeiter sollte die Verantwortung über die Verwaltung des Budgets übernehmen, indem Auszahlungen über die eigene Kontoverbindung erfolgen müssten
  • Eine Betroffene sollte als „Endkundenmanagerin“ einen Account bei Bitpanda erstellen, um Bitcoins zu kaufen. Ihr Kontakt zur Firma, eine Person unter den Vornamen „Kathrin“, wies ihr via WhatsApp an, das Überweisungslimit des eigenen Bankkontos auf 5.000 EUR täglich zu erhöhen. Als die Betroffene daraufhin ihren Arbeitsvertrag sofort auflösen wollte und auf die Löschung der Daten bestand, folgte von „Kathrin“ die Antwort „Willst du mir deine Nacktbilder verkaufen? Ich zahle sehr gut 4 oder 5 stellig“. Die Betroffene wand sich an die Polizei.


Geldwäsche: Unwissende können zu Tätern werden


Zum Glück handelten die Überzahl der Betroffenen richtig, indem sie das Jobangebot nach der ersten Kontaktaufnahme ablehnten oder die Polizei kontaktierten. Wie oben beschrieben, werden häufig die persönlichen Kontodaten genutzt, um u.a. Geldwäsche zu betreiben. Das Geld kann von anderen Betrugsmaschen stammen, wie Fake-Shops oder Abzocke via Kleinanzeigen, bei denen trotz Geldeingangs keine Ware verschickt wird. Geldwäsche ist strafbar! Somit kann es passieren, dass vermeintlich neue MitarbeiterInnen ohne ihre Kenntnisse straffällig werden.

Worauf Sie bei verdächtig wirkenden Jobangeboten achten sollten


Bei bestehenden dubiosen Job-Angeboten im Internet bzw. Job-Scamming gelten einige Regeln, die vor Betrug und weiteren Folgen schützen können:


  • Stellen Sie sicher, dass Ihre persönlichen Daten nicht missbraucht werden. Wird die Zusendung eines Ausweisdokuments im Zuge der neuen Beschäftigung verlangt, versehen Sie die Ausweiskopien mit einem Wasserzeichen. So stellen Sie sicher, dass diese in den falschen Händen nutzlos sind.
  • Nutzen Sie Suchmaschinen im Internet, um möglichst viel über die Firma herauszufinden, welche die Stellenangebote geschaltet hat. Oftmals lassen sich Auffälligkeiten feststellen, aber es lohnt sich auch eine Recherche im Handelsregister und das Lesen von Bewertungen. Checken Sie außerdem die Umsatzsteuer-ID
  • Bestehen Sie auf Kontakt außerhalb von WhatsApp. Ist das Telefon besetzt? Ist gar ein Video-Call möglich? Besonders für Mitarbeiter im Homeoffice sollte dies eine Selbstverständlichkeit darstellen auch auf alternativen Wegen wie Skype u.ä. erreichbar zu sein – dies gilt besonders für „Marketing und Event“ Firmen und Agenturen, die angeblich seriöse Job-Angebote im Netz verbreiten


Wichtig für Betroffene: Das Scamming erfüllt in der Regel den Straftatbestand des Betrugs nach Paragraf 263 StGB. Den Tätern drohen somit eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Betroffene sollten jeglichen Kontakt abbrechen und Strafanzeige bei der Polizei stellen. Dazu sollten sämtliche Beweise, d.h. der gesamte WhatsApp- oder Email-Verlauf, Daten wie Telefonnummer und Namen und alle weiteren Dokumente wie Arbeitsverträge gesichert und übermittelt werden.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Sind Sie Opfer der oben beschriebenen Masche? Wir raten Betroffenen, sich direkt mit der zuständigen Polizei in Verbindung zu setzen. Für andere Anliegen nutzen Sie unse Kontaktmöglichkeiten:

Kostenlose Infos erhalten Sie telefonisch:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 12. Mai 2016

Wohnungsbetrug | Vorsicht bei Vorauszahlungen

Zu teuer, zu klein oder einfach eine unglückliche Lage. Die Wohnungssuche kann schnell zum Fiasko werden, wenn man sich nicht mit dem erstbesten Angebot zufrieden geben möchte. Frau K. sucht derzeit eine Wohnung im Essener Süden und klapperte dazu bereits einige Wohnungen ab. Sie konnte ihren Augen kaum trauen, als sie in ihrem bevorzugten Stadtteil in Essen rund ein dutzend schick anzusehender Eigentumswohnungen erblickte – zur Vermietung. Ein Traum, doch gewiss unbezahlbar. Da heutzutage ein Großteil von Immobilienangeboten auch online einsehbar sind, recherchierte Frau K. auf dem Portal „immo.net“ nach den zuvor entdeckten Wohnungen. Volltreffer – Frau K. fand nicht nur die gesehene Traumwohnung, sondern staunte auch über die überraschend niedrige Miete: 350 EUR für 105 qm Wohnfläche.

Wohnungsbetrug  Vorsicht bei Vorauszahlungen


Frau K. schrieb ohne zu zögern dem Inserenten eine Benachrichtigung, da sie bei so einem Angebot direkt zuschlagen müsste. Auf eine Antwort musste sie nicht lange warten. Ein gewisser Mark Jefferson, laut eigener Aussage Investmentbänker, meldete sich unter der Mailadresse markjeffersonuk@outlook.com um 04:00 Uhr mit ersten Erläuterungen zur begehrten Traumwohnung.

Luxuswohnungen für 350 EUR monatlich


Mark Jefferson bedankte sich zunächst höflich für das Interesse und beschreibt noch einmal ausführlich die Eigenschaften der zu vermietenden Wohnung: unter anderem 3-Zimmer, Fußbodenheizung, LED- und Kabel-TV, voll möbiliert und eigenem Parkplatz. Wer keinen Bedarf an den Möbeln hat, braucht Herrn Jefferson nur Bescheid geben, damit er sich um den Abtransport kümmern kann.

Ohnehin scheint der Investmentbanker Mark Jefferson ein kooperativer Geschäftspartner zu sein, da er neben eindrucksvollen Fotos (einsehbar unter folgenden Link; wurde in der Antwortmail mitgesendet: https://imgur.com/a/u87mb) auch garantiert, dass die anfallenden Nebenkosten, wie Wasser und Strom, bereits in der Miete von unschlagbaren 350 EUR enthalten sind. Eine Kaution in Höhe von 450 EUR würde nur fällig werden. Diese wird im Falle eines Auszugs aber laut der Mail erstattet.

Zum Abschluss stellt sich Mark Jefferson selbst vor. Er ist Investmentbänker aus Großbritannien und lebt nach kurzer Stippvisite in Deutschland aktuelle dauerhaft in England. Damit die Wohnung nicht leer stehen muss, sucht er einen Nachmieter. Von daher hat er eine „örtliche Immobilienagentur mit großer Erfahrung im Bereich internationaler Vermietungen“ angeheuert, um die Wohnung an den Mann zu bringen. Natürlich übernimmt Mark Jefferson die Kosten der Abwicklung. Fehlt nur noch die Anfrage von Frau K., wie viele Personen für welchen Zeitraum beabsichtigen einzuziehen.

Mietbetrug - Mail von Mark Jefferson - Kaution und Vorauszahlung
E-Mail von Mark Jefferson | 11. Mai 2016

Kaution und Miete im Voraus


Frau K. formulierte eine Anfrage, die recht zügig von Herrn Jefferson beantwortet wurde. Genau genommen wollte Frau K. unter anderem in Erfahrung bringen, um welche „örtliche Immobilienagentur“ es sich handeln könnte. Außerdem möchte sie wissen, wann sie denn die Möglichkeit zu einem Besichtigungstermin erhalten könnte.

Mark Jefferson antwortete, dass die Immobilie von der ortsansässigen Firma Derby Home verwaltet wird, die auf internationale Transaktionen spezialisiert ist, erreichbar unter www.derby-home.com.

Für einen Besichtigungstermin müsste Frau K. nur die mitgelieferten Hinweise beachten, Zitat:

"1. Zuerst müssen Sie sich bei der Agentur unter: www.derby-home.com/register.html registrieren, indem Sie Ihre persönlichen Daten in das Formular eingeben.
2. Ich hinterlege zwei Schlüsselsätze und die notwendigen Papiere in deren Büro.
3. Die Agentur schickt Ihnen die Rechnung über die erste Miete (€ 350) und die Kaution (€ 450) per E-Mail.
Das ist lediglich eine Reservierung der Immobilie und natürliche keine endgültige Zusage.
Sobald die Zahlung getätigt wurde, vereinbart die Agentur mit Ihnen einen Besichtigungstermin und innerhalb von ein bis zwei Tagen können Sie in Deutschland einen Makler treffen,
der Ihnen die Immobilie zeigt und Ihnen mit den Formalitäten hilft.
4. Nach der Besichtigung, falls Sie mit der Wohnung zufrieden sind, unterzeichnen Sie mit dem Makler den Vertrag, erhalten die Schlüssel und können einziehen."

Leider ist es Mark Jefferson derzeit aus gesundheitlichen und beruflichen Gründen nicht möglich, um uns persönlich die Hand zum erfolgreichen Mietvertrag zu schütteln. Um noch mehr Vertrauen bei Frau K. zu erwecken, sandte Jefferson einen Scan seines Passes mit.

Mark Jefferson - Passkopie - Investmentbanker
Mitgeschickte Passkopie vom Investmentbänker Mark Jefferson 


Warnung vor Mietbetrug


Frau K. ist laut unserer Recherche nicht die einzige Person, die auf solche Mietangebote eines vermeintlichen Investmentbänkers aus Großbritannien aufmerksam geworden sind. Diese Angebote sind tatsächlich zu gut, um wahr zu sein. Deshalb sollten Wohnungssuchende bei Angeboten auf Internetportalen äußerst wachsam sein. Hier eine Checkliste.


  • Zahlen Sie vorab keine Kautionen oder Mieten, sofern sie weder einen Mietvertrag unterschrieben haben, oder das Mietobjekt nicht begutachtet haben
  • Orientieren Sie sich am örtlichen Mietspiegel, um Preise zu vergleichen
  • Achten Sie auf „verdächtige“ Merkmale, wie zum Beispiel Links mit externen Fotos der Wohnung oder obskure Email-Adressen
  • Auch wenn die Portale regelmäßig betrügerische Anzeigen entsorgen, lohnt sich eine Überprüfung. Zum Beispiel listet die Webseite https://wohnungsbetrug.blogspot.de Fälle wie den oben beschriebenen mit Mark Jefferson auf
  • Wenden Sie sich an die Polizei, bevor sie den Fall dem zuständigen Immobilien-Suchportal melden

Sie suchen einen seriösen Anbieter? Schauen Sie dich mal auf Verbraucherdienst e.V. Empfehlungen

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Montag, 29. Februar 2016

Acont Inkasso Management SRL

Uns liegen derzeit ein Zahlungsaufforderung von einem Mitglied des Verbraucherdienstes vor, die durch die Firma Acont Inkasso Management SRL versandt wurde. Laut dem Schreiben fordert das in Amsterdam ansässige Unternehmen mehr als 180 EUR. Doch ist diese Forderung überhaupt berechtigt?

Acont Inkasso Management SRL

Acont Inkasso Management SRL – Forderung aus Amsterdam


Ein Verbraucher und Mitglied unseres Vereins erhielt einen Brief von der Firma  Acont Inkasso Management SRL . Im Briefkopf ist eine Adresse in 1077ZX Amsterdam, Niederlande angegeben. Unter dem Betreff „Letzter Mahnbescheid“ werden von dem Empfänger insgesamt 182,53 EUR verlangt. Dieser Betrag setzt sich aus einer unbekannten Hauptforderung plus Mahnkosten zusammen. Das Unternehmen droht bei Nichtzahlung mit rechtlichen Schritten und noch höheren Kosten. Darüber hinaus soll der Empfänger der Forderung in eine Schuldnerdatenbank eingetragen werden.
Vorweg:  Eine Zahlungsaufforderung sollten Sie nicht ungeprüft zur Seite legen.


Was steckt hinter diesem Schreiben?


Unsere Recherchen brachten Folgendes zutage: Die angegebene Adresse ist ein Bürocomplex, in dem virtuelle Büros vergleichsweise kostengünstig mietbar sind. Die Bankverbindung zeigt eine rumänische Bank, genauer die BANCA TRANSILVANIA S.A. und als Email-Adresse ist eine kostenlos registrierte Gmail Adresse angegeben. Es drängt sich der Verdacht auf, dass es sich bei diesem Schreiben um eine gefälschte Zahlungsaufforderung handelt. Es könnte sein, das bei ähnlichen Schreiben der Druck und der Versand solcher Briefe über bisher unbekannte Täter vom Ausland aus über einen Massenversandanbieter via Internet in Auftrag gegeben wird.
Wichtig: Sie sollten Zahlungsaufforderungen nicht ungeachtet beiseite legen. Prüfen Sie etwaige Schreiben gewissenhaft auf ihre Richtigkeit.

In diesem Fall ist in dem Schreiben keinerlei Leistung angegeben, die von dem Verbraucher in Anspruch genommen wurde. Zwar ist von einem Mandanten die Rede, doch mit keinem Wort wird erwähnt, welche Leistung abgemahnt wird. Falls Sie so ein Schreiben erhalten haben, sollten Sie die 182,53 EUR nicht an Acont Inkasso Management SRL überweisen.

13.04.2016: Derzeit machen Schreiben von einer Firma namens Inkasso Management die Runde. Es sollen u.a. Servicegebühren bezahlt werden - und zwar auf das Konto einer Acont Inkasso Management SRL.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Montag, 12. Oktober 2015

Strafverfolgungsstelle Hamburg | Verbraucherdienst e.V. informiert

Aktuell warnt Verbraucherdienst e.V. vor unseriösen Anrufen von einer sogenannten „Strafverfolgungsstelle Hamburg“. Denn die Staatsanwaltschaft ruft niemals persönlich bei einem Verbraucher an und schlägt dem Angerufenem eine außergerichtliche Einigung am Telefon an. Mitglied sein heißt – sich nicht alles gefallen zu lassen.

Strafverfolgungsstelle Hamburg | Verbraucherdienst e.V. informiert


Warnung vor der „Strafverfolgungsstelle Hamburg“


In einem Artikel der Tageszeitung Rheinischen Post vom 7.August 2015 warnt inzwischen auch die Polizei vor der Betrugsmasche bezüglich der fingierten „Strafverfolgungsstelle Hamburg“. Als ein Leser der Rheinischen Post „den Hörer abnahm, bekam er eine Bandansage zu hören: "Wenn Sie an einer außergerichtlichen Einigung interessiert sind, drücken Sie bitte die Taste. . ." Seine umgehende Reaktion: "Ich habe aufgelegt." Eine Justizbehörde würde bestimmt nicht anrufen - "und schon gar nicht auf diesem Weg".“.

Geben Sie niemals Ihre Bankdaten am Telefon preis!


Das Ziel der fingierten „Strafverfolgungsstelle Hamburg“ ist nämlich an die persönlichen Daten des Angerufen (zum Beispiel die Bankdaten zu gelangen. Im schlimmsten Fall könnte sogar Ihr Bankkonto von den unbekannten Anrufern leergeräumt werden. Verbraucherdienst e.V. rät deshalb bei einem Anruf von der „Strafverfolgungsstelle Hamburg“ oder von einer anderen dubiosem „Justizbehörde“ keinesfalls die persönlichen Kontodaten herauszugeben. Diese Warnung gilt übrigens auch für die Angabe des Alters oder die genaue Adresse des Angerufenen.

Seriöse Unternehmen und Behörden rufen niemals bei Ihnen an

Apropos – ein seriöses Unternehmen oder eine auch eine Justizbehörde arbeitet nicht mit einer Bandansage am Telefon. Deshalb sollten Sie sofort Ihren Hörer auflegen, sollte die „Strafverfolgungsstelle Hamburg“ bei Ihnen zu Hause anrufen. Gerne informiert Sie
Verbraucherdienst e.V. am Telefon oder per E-Mail. Mitglied sein heißt – Abwehrkräfte zu stärken.

Verbraucherdienst e.V. kann kontaktiert werden


Kostenlose Infos erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Freitag, 21. August 2015

Zong GmbH | SMS | Betrug bei Facebook

Bargeldloses Zahlen über das eigene Smartphone per SMS mittels eines Bezahlcodes (zum Beispiel über die Zong GmbH - einer Tochter der PayPal), ohne vorher eine Bank aufsuchen zu müssen, ist heute eine Zahlung mittels SMS eine bequeme und einfache Sache. Der Verbraucher braucht dazu weder eine Bankkarte oder noch einen Bankmitarbeiter um einen x-beliebigen Geldbetrag bargeldlos zu überweisen. Es ist jedoch ärgerlich, wenn es unbekannte Cyberkriminelle auf Ihr Geld auf Ihrem Bankkonto abgesehen haben. Auf Facebook, Skype, WhatsApp oder anderen sozialen Medien versuchen Cyberkriminelle mittels Betrug durch falsche Profile an Ihre persönliche Handynummer zu gelangen um anschließend Ihr Bankkonto zu plündern.

Zong GmbH | SMS | Betrug bei Facebook

Wie funktioniert der Facebook-Betrug mittels SMS über die Zong GmbH?


Betrüger hacken sich zuerst in ein unbekanntes Facebook-Konto ein. Anschließend werden in großer Zahl entsprechende Nachrichten an die gesamte Freundesliste des gehackten Facebook-Opfers geschickt. Mit der Bitte um die Zusendung der persönlichen Mobilfunknummer werden die Facebook-Betrugsopfer anschließend in die SMS-Falle gelockt. Die Cyberkriminellen geben nun mittels einer SMS über die Zong GmbH (einer PayPal-Tocher aus Düsseldorf) eine fingierte Rechnung in Zahlung. Daraufhin wird das Facebook- bzw. WhatsApp-Betrugsopfer von den Kriminellen erneut kontaktiert. Mit der zweiten Kontaktaufnahme soll das Opfer über das Mobiltelefon den gerade eben zugeschickten Bezahlcode (TAN-Nummer) bestätigen, der zur Betrug benötigt wird. Erst mit dem Erhalt der nächsten Telefonrechnung erfährt das Opfer den Facebook-Betrug mittels SMS über die Zong GmbH. Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.

Geben Sie nicht ungeprüft Ihre Telefonnummer oder Ihre Bankdaten weiter!


Seien Sie äußerst vorsichtig und skeptisch, wenn Sie von anonymen Usern in sozialen Medien (Facebook, WhatsApp etc.) zur Bestätigung von Bezahlcodes oder zur sogar zur Herausgabe Ihrer persönlichen Bankdaten aufgefordert werden. Denn in der Anonymität der sozialen Medien können sich auch Betrüger mit gefälschten Profilen verbergen, die sich nur auf Ihr Geld auf Ihrem Bankkonto abgesehen haben. Schon bei dem kleinsten Verdacht sollten Sie mit dem Gegenüber (sofern möglich) in Kontakt treten. Schlimmstenfalls muss jedoch die Polizei kontaktiert werden, sollten Sie Ihre eigene Mobilfunknummer oder Ihre Bankdaten anonymen Betrügern mitgeteilt haben. Seien Sie bitte immer umsichtig bei der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten in sozialen Medien.
Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.

Verbraucherdienst e.V. kann  bezüglich des SMS-Bezahldienstes Zong GmbH kontaktiert werden


Einen Beitrag zu diesem Thema veröffentlichte das Nachrichtenmagazin Focus Online. Haben Sie weitere Fragen zu dem Betrug mit den Bezahlcodes von dem SMS-Bezahldienst Zong? Verbraucherdienst e.V. informiert Sie am Telefon zu den Tricks der Cyberkriminellen. Auch ein Kontakt über unser E-Mail-Postfach ist möglich.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Betrug | Call ID Spoofing | Deutschland

Wir warnen vor Betrug mit dem sogenannten Call ID Spoofing in Deutschland! Hat schon einmal ein Staatsanwalt Sie auf Ihrem Handy angerufen? In dem Call ID Spoofing Anruf forderte ein angeblicher Staatsanwalt wegen frei erfundener staatsanwaltlichen Ermittlungen von Ihnen eine hohe Summe Geld? Dann sollten Sie auf jeden Fall Ihren Hörer auflegen, denn dann sind in der Regel skrupellose Betrüger am Werk, die Call ID Spoofing-Dienste wie „Telespoof“, „Cidspoof“ oder „Spoofcard“ zum Betrug benutzen.

Betrug | Call ID Spoofing | Deutschland

Betrug mit Call ID Spoofing: Was ist das?


Durch Call ID Spoofing wird anstatt der originalen Telefonnummer des Anrufers eine frei wählbare Rufnummer bei dem Angerufenen angezeigt. Inzwischen ist das Fälschen einer seriösen Telefonnummer (zum Beispiel von einem Staatsanwalt) mittels eines Call ID Spoofing-Dienstes wie „Telespoof“, „Cidspoof“ oder „Spoofcard“ kein technisches Problem mehr. Der gefälschte Anruf erfolgt dann über den Computer des angerufenen Opfers. Dabei wird die letzte Zahl der Durchwahl des Angerufenen so geschickt manipuliert, dass der Rückrufende sofort bei dem jeweiligen Betrüger landet. Dieser meldet sich dann als zum Beispiel als ein fingierter Staatsanwalt, als ein falscher Verbraucherschützer, als ein gefälschter BKA-Ermittler oder als ein erfundener Rechtsanwalt. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein.

Kein Staatsanwalt aus Deutschland ruft Sie unaufgefordert an!


Auf jeden Fall sollten Sie sofort misstrauisch werden, wenn in Deutschland ein Staatsanwalt bei Ihnen unaufgefordert anruft. Denn für gewöhnlich ruft niemals die „echte“ Staatsanwaltschaft in Deutschland bei einem unbescholtenen Bürger an und setzt diesen unter massiven Druck. Dabei drängt dieser den ahnungslosen Verbraucher oft noch zur Herausgabe der persönlichen Kontoverbindung oder anderen sensiblen Zahlungsinformationen. Diese Zahlungsinformationen sollten Sie niemals herausgeben – auch wenn der Anrufer vortäuscht, ein seriöser Staatsanwalt aus Deutschland zu sein. Auch wenn sich kein Verbraucher in Deutschland einen unangemeldeten Telefonanruf von einem Staatsanwalt wünscht, drohen die geschickten Betrüger oftmals mit einer fingierten Vorladung vor einem Gericht als auch mit einer hohen Geldsumme. Die unangenehme Situation nutzen die Betrüger dann skrupellos aus, wie Focus Online berichtete!

Spoofing Betrug: Überweisung einer hohen Geldsumme an den Betrüger


Oftmals wird der durch Call ID Spoofing angerufene Verbraucher in die Irre geführt, indem ihm ein hoher Gewinn bei einer vermeintlich seriösen Lotteriegesellschaft zugesprochen wird. Um diesen angeblichen Gewinn zu erhalten, muss allerdings ein hoher Betrag vorab überwiesen werden. Dabei handelt es sich laut Anrufer um Bearbeitungsgebühren oder einen Ausgleich um entstandene Auslagen zu decken. Erst nach der Zahlung soll die Überweisung des Gewinns erfolgen. Der Verbraucher wird jedoch keinerlei Gewinne erhalten und das überwiesene Geld ist ebenso verloren.
Mitglied sein heißt –  stark zu sein.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Dienstag, 28. Juli 2015

Ebay Kleinanzeigen | Betrug, was tun?

Haben Sie schon einmal ein Produkt auf dem Kleinanzeigen-Portal von Ebay verkauft? Sind Sie Opfer eines Betrugs geworden - doch was tun? Auf dem vermutlich größten Flohmarkt im weltweit verfügbaren Internet warten in der Regel viele Schnäppchen auf den Käufer. Seien Sie als Verkäufer vorsichtig vor unseriösen Käufern sowie vor gefälschten E-Mails aus dem Ausland.

Ebay Kleinanzeigen Gaunerei | Vorsicht vor unseriösen Käufern und gefälschten E-Mails


Betrug - Vorsicht vor unseriösen Käufern auf dem Ebay Kleinanzeigen-Portal


Vorsicht! Auf dem bekannten Ebay Kleinanzeigen-Portal tummeln sich leider auch unseriöse Käufer, die vom Ausland auf den deutschen Seiten des Einkaufsportals aus agieren. Verbraucherdienst e.V. als auch die Verbraucherzentrale Sachsen warnen deshalb vor Betrug und dubiosen Käufern auf der bekannten Ebay Kleinanzeigen-Plattform, die gutgläubigen private Verkäufer über das Ohr hauen wollen. Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen.

In der Freien Presse wird ein konkreter Fall mit der sogenannten Ebay Kleinanzeigen-Gaunerei thematisiert. So ist dort zu lesen:

„Über die Kleinanzeigen-Seite von Ebay hat der Dresdner das fast fabrikneue Toshiba-Gerät eingestellt - in der Hoffnung, 330 Euro dafür zu bekommen. Doch dann schreibt eine nette Dame aus England und bietet 400 Euro, plus 30 Euro für den Versand per DHL nach London.“

Transaktion von 430 Euro für das Notebook sind von der Scotia-Bank anvisiert


Wenig später kommt eine gefälschte E-Mail von der Scotia Bank. Die Freie Presse: „Daraufhin landet am 7. April um 9.06 Uhr eine E-Mail der Scotia-Bank in seinem Postfach. Betreff: "Zahlungszusicherung". Darunter steht, dass eine Transaktion über 430 Euro auf das angegebene Konto avisiert sei. Der Betrag werde dann gutgeschrieben, wenn das Paket angekommen ist. Die Sendungsnummer solle er der Bank mitteilen "Irgendwie erschien mir das mysteriös. Die interessierten sich auch gar nicht für den genauen Zustand des Notebooks.“ Quelle: http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/MULTIMEDIA/Grosse-Abzocke-bei-Ebay-Kleinanzeigen-artikel9206221.php


Was tun bei unseriösen Käufern aus dem Ausland


Dass unseriöse Handelsplattformen im Internet existieren, ist leider nichts Neues. Allerdings häufen sich ausgerechnet auf der populären Ebay Kleinanzeigen-Plattform Fälle von Gaunerei und Bauernfängerei, die mit gefälschten E-Mails auf die Verkäufer von teuer angebotenen Waren abzielt. Seien Sie vorsichtig, wenn sich Interessenten aus dem Ausland (zum Beispiel wie oben beschrieben) für Ihre angebotene Ware melden und einen bedeutend höheren Kaufpreis, als der auf der Ebay-Kleinanzeigen-Plattform von Ihnen ausgelobt wurde, anbieten. Auch wenn ein höher erzielter Verkaufpreis in der Regel wegen des erzielten Gewinns verführerisch ist, sollte der private Verkäufer dennoch die Finger davon lassen, denn dabei kann es sich schlimmstenfalls um eine böse Falle, sprich Betrug, handeln, um umsonst an Ihre angebotene Ware zu kommen.

Vorsicht vor einer gefälschten E-Mail von der Scotia Bank


In der Regel läuft die Kommunikation zwischen einem Verkäufer auf der Ebay Kleinanzeigen-Plattform und einem Verkäufer aus den Ausland auf elektronischen Wege statt. Sollten Sie allerdings eine gefälschte E-Mail von einer sogenannten „Scotia Bank“ erhalten haben, dass eine Transaktion Ihres Geldes für Ihr verkauftes Produkt auf das Konto des Käufers „anvisiert“ sei, sollten bei Ihnen auf jeden Fall die Alarmglocken läuten. Denn der Geldbetrag werde dem Käufer erst von der Bank gutgeschrieben, wenn das verkaufte Produkt beim Käufer eintrifft.

Kein Geld für Ihre verschickte Ware


Der Verkäufer erlebt im Nachhinein eine böse Überraschung, wenn Sie die verkaufte Ware nach dem Erhalt dieser gefälschten E-Mail verschickt haben. Von dem erhofften Geldbetrag für Ihr im Internet angebotenes Produkt können Sie dann leider nur noch träumen. Denn mit Ihrem vorher verschickten Paket haben Sie Ihr „verkauftes“ Produkt einen Gauner und Bauernfänger aus dem Ausland überlassen, ohne dass Sie einen Euro-Cent dafür von dem angeblichen Käufer erhalten.

Gauner und Bauernfänger sind mit ihren Lügengeschichten sehr einfallsreich


Gauner und Bauernfänger, die den Verkäufern auf der Ebay Kleinanzeigen-Plattform das Geld aus der Tasche ziehen wollen, gehen bei Ihrer Arbeit äußerst kreativ vor. Oft wird – wie uns Verbraucher immer wider berichten – eine erfundene Lügengeschichte dem ahnungslosen Verkäufern erzählt, damit die Gauner und Bauernfänger die zum Teil hochwertige Ware des Anbieters praktisch für „lau“ erhalten. Wie schon oben im Text erwähnt, werden die Verkäufer auf der Ebay Kleinanzeigen-Plattform in der Regel mit vielversprechenden zum Teil unrealistischen Verkaufspreisen in die Falle gelockt.

Ebay Kleinanzeigen vereinen auf deren Homepage übersichtliche Hinweise und Ratschläge für Käufer sowie Anbieter. Sollten Sie auf dem Kleinanzeigen-Portal Handel betreiben, lohnt sich ein Blick auf die Sicherheitshinweise. Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren.

Ebay Kleinanzeigen: Seien Sie skeptisch bei unbekannten Kunden aus dem Ausland


Da das Fälschen von betrügerischen E-Mails heutzutage ein „Kinderspiel“ für die Gauner und Bauernfänger ist sollten Sie auf jeden Fall bei elektronischer Post aus dem Ausland von unbekannter Herkunft immer skeptisch sein. Die geplante Transaktion mit dem Verkauf der Ware vorher abbrechen um anschließend einen anderen seriösen Käufer für das angebotene Produkt zu finden?

Kontaktmöglichkeit mit dem Verbraucherdienst e.V. möglich


Sollten Sie allerdings an einen unseriösen Käufer geraten sein und Ihre verkaufte Ware schon ins Ausland verschickt haben, informiert Sie gerne der Verbraucherdienst e.V. aus Essen über Betrug bei Ebay Kleinanzeigen. Per Telefon bzw. über E-Mail kann unser bundesweit tätiger Verein kontaktiert werden.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Freitag, 24. Juli 2015

Gaunerei | Bauernfängerei | Verbraucherdienst e.V. informiert

Im Jahr 2014 gab es circa 970.000 Fälle von Gaunerei und Bauernfängerei. Deutschlandweit bekannt wurde in jüngster Zeit Severeino Seeger, der „Deutschland Sucht Den Superstar“-Sieger, der Rentnerinnen um ihr Vermögen gebracht haben soll. Gaunereien und Bauernfängereien können jedoch jeden Verbraucher – von jung bis alt, von arm bis reich - treffen. Dabei spielt das Alter des Getäuschten heutzutage keine bedeutende Rolle mehr, denn nicht nur Senioren und Rentner sind von Gaunerei und Bauernfängerei betroffen.

Gaunerei | Bauernfängerei | Verbraucherdienst e.V. informiert

Vielfältige Tricks von Gaunerei und Bauernfängerei


Die Tricks der Gauner und Bauernfänger sind meist vielfältig und oft sehr gut ausgefeilt. Oft bemerkt das Opfer erst einige Zeit später, dass er getäuscht wurde. Von Romance-Scamming bis hin zu Abofallen und sogar Warenbetrug reicht die weite Palette der Täter, die mittlerweile auch im Internet unterwegs sind. Verbraucherdienst e.V. informiert hier allgemein über die zahlreichen Tricks der leider recht zahlreichen Gauner und Bauernfänger. Wir möchten mit diesem Beitrag nur die recht zahlreichen Tricks und Maschen aufzeigen. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

Bauernfängerei durch Romance-Scammer auf Dating-Portalen


Mit dem professionellen Vortäuschen einer Liebesbeziehung auf einem Dating-Portal – dem sogenannten Romance-Scamming - geraten viele Verliebte ungewollt in eine böse Falle. Gerade wenn der Internet-User gerade verliebt ist und somit auf „Wolke sieben“ schwebt nutzen viele Romance-Scammer mit gefälschten Fake-Profilen ihre Opfer skrupellos aus, indem falsche Gefühle dem anonymen Gegenüber anonym im Internet vorgetäuscht werden. Schlimmstenfalls verlangt ein Romance-Scammer in einem Dialog auf einem Dating-Portal von seinem Opfer eine hohe Geldsumme von mehreren Tausend Euro. Wird allerdings der geforderte Geldbetrag – zum Beispiel über internationalen Bargeldtransfer - von dem verliebten und getäuschten Opfer bezahlt meldet, sich der Täter nicht mehr bei dem Verliebten.

Vorsicht vor der „Nigeria Connection“ oder bei unseriösen Ebay-Kleinanzeigen


Inzwischen machen Bauernfänger Kasse, indem sie das weltweit verfügbare Internet nutzen. Entfernungen von mehreren Tausend Kilometern oder weit entfernte Kontinente sind nur einen Klick von uns entfernt. So existiert zum Beispiel die Masche mit der Vorzahlung von gutgläubigen Verbrauchern. Bei dieser Masche, die auch als sogenannte „Nigeria Connection“ deutschlandweit bekannt wurde, handelt es sich um einem Geldtransfer ins Ausland (vorwiegend nach Schwarzafrika) auf dubiose Konten. So ist zum Beispiel immer Vorsicht geboten, wenn Vorkasse von dem Verbraucher geleistet werden soll und der Verkäufer nicht eindeutig zu identifizieren ist. Die Nichtlieferung der gekauften und vorher durch den Kunden bezahlten Ware findet häufig bei Ebay statt. Insbesondere sind Kunden bei den Ebay-Kleinanzeigen betroffen, da dieses Portal einige Sicherheitsmängel hinsichtlich des Käuferschutzes besitzt.

Bauernfängerei mit gefälschten Inkassoschreiben


Skrupellose Gauner und Bauernfänger nutzen oft fingierte Inkassoschreiben um an das sauer verdiente Geld ihrer Opfer zu gelangen. Inzwischen ist die Gaunerei mit fragwürdigen Inkassoschreiben leider kein Einzelfall mehr. Mit gefälschten Schreiben versuchen die unbekannten Täter, die sich als angebliche Inkassofirmen ausgeben, an das Geld der Verbraucher zu gelangen. Oft soll dabei das in dem Inkassoschreiben geforderte Geld auf ein rumänisches, bulgarisches oder türkisches Konto überwiesen werden. Übrigens – Seriöse Inkassofirmen sind im deutschen Rechtsdienstleistungsregister aufgelistet. Dieses Register können Sie auch im Internet aufrufen. Ein Klick genügt und Sie wissen Bescheid, ob das Inkassoschreiben unseriös oder seriös ist.

Öffnen Sie keine PC- oder Smartphone-Anhänge unbekannter Herkunft


Ebenfalls sollten Verbraucher niemals unbekannte Anhänge öffnen, die mit dem PC oder dem Smartphone zugeschickt wurden. Sollten Sie dennoch einen unbekannten Anhang unbeabsichtigt geöffnet haben könnten sich im schlimmsten Fall gefährliche Trojaner oder Viren darin enthalten. Diese herunter geladenen Trojaner oder Viren können u. a. die auf dem PC oder auf dem Smartphone gespeicherten Bankdaten des unbedarften Verbrauchers auslesen. Bei der nächsten Telefonrechnung oder bei dem nächsten Bankauszug folgt dann meist eine böse Überraschung. Dann ist nämlich schlimmstenfalls Ihr gesamtes Geld von Ihrem Bankkonto abgebucht.

Bauernfängerei mit dubiosen Gewinnversprechungen von unseriösen Call-Center-Mitarbeitern


Verbraucherdienst e.V. kennt auch die Gaunerei von unseriösen Call-Center-Mitarbeitern bzw. die Bauernfängerei mit der Vorauszahlung. Dabei werden dem Opfer oft hohe Gewinnversprechen am Telefon von dubiosen Call-Center-Mitarbeitern versprochen. Um den versprochenen Gewinn zu erhalten, muss allerdings das angerufene Opfer – meist sind es unbedarfte und blauäugige Rentner und Senioren - in Vorkasse treten. Denn der hohe Gewinn – meist ein teures Luxusauto – soll von der dubiosen Firma nur mit einer vorher erfolgten Geldüberweisung ausgehändigt werden. Zahlt der angebliche „Gewinner“ den von den Call-Center-Mitarbeitern geforderten Betrag, ist jedoch sein Geld weg. Und der von dem Angerufenen erhoffte große Gewinn – das Luxusautomobil – kommt, wie uns Verbraucher berichten, in der Regel nicht.

Kennen Sie auch den Enkeltrick?


Oder kennen Sie den sogenannten Enkeltrick? Bei dieser Masche ruft ein vermeintlicher „Enkel“ bei dem älteren Mitbürger an. Der Anrufer erzählt, dass er sich in einer finanziellen Notlage befände. Aus diesem Grund bräuchte der Anrufer, der sich als der Enkel des Angerufenen ausgibt eine hohe Summe Geld. Wurde das von dem Betrüger geforderte Geld anschließend von einem Mittelsmann an der Haustür abgeholt, ist das betrogene Opfer schon dem Täter auf dem Leim gegangen. Von dem angeblichen Enkel hört das ahnungslose Opfer in der Regel nichts mehr. Eine hohe Geldsumme – die das Enkeltrickopfer bezahlt hat – ist dazu noch in die Hände von Gaunern und Bauernfängern gelangt.

Vertrauen Sie nicht sofort an Ihrer Haustür klingelnde Handwerker


Ebenfalls ist es– nicht nur für ältere Mitbürger – wichtig, sich einem „Fremden“, der sich auch als Handwerker oder als Vertreter ausgibt, nicht auf Anhieb zu vertrauen. Denn wenn ein Vertreter oder ein Handwerker ungefragt vor Ihrer Tür stehen sollte und für eine fragwürdige Dienstleistung eine hohe Geldsumme verlangt hilft es meist weiter, wenn Sie zuerst misstrauisch sind. Oft hilft es schon weiter, wenn Sie den Unbekannten, der an Ihrer Haustür klingelt, ausweisen lassen. Oder rufen Sie bei der angeblichen Firma an, die den Auftrag mit der Vorkasse erteilt haben soll.

Geben Sie Unbekannten keine persönlichen Kontodaten am Telefon oder im Internet preis


Verbraucherdienst e.V. aus Essen rät auch vorsichtig mit Ihren persönlichen Daten umzugehen. So kann es für Sie als Verbraucher sehr gefährlich werden, wenn Sie unbedacht Ihre persönlichen Daten am Telefon Unbekannten preisgeben. Ihre persönlichen Kontodaten wie die IBAN oder die BIC bzw. Ihre eigene Kreditkartennummer sollten Sie auf jeden Fall keinem unbekannten Dritten ohne Weiteres am Telefon oder im Internet weitergeben. Denn die Gauner und Bauernfänger sind „scharf“ auf Ihre persönlichen Daten. Seien Sie alarmiert, wenn Sie laut Anrufer Ihre persönlichen Daten im Internet oder am Telefon preisgeben sollen. Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen.

Im Internet wird in der Regel Verbrauchern nichts geschenkt


Bitte bedenken Sie: In der Regel wird nichts verschenkt. Sofern Sie kein kostenloses Infomaterial bei einer seriösen Institution geordert haben, stellt das Word-Wide-Web zum Teil eine übergroße Verkaufsplattform dar, in der sich leider auch viele unseriöse Unternehmen tummeln. So ist es nicht verwunderlich, dass einige Betrüger mit angeblich kostenlosen Angeboten Verbraucher in die Falle locken. Zum Beispiel werden Konsumenten mit Kochrezepten in eine überteuerte Abofalle gelockt.

Sind Sie ein Opfer vom Gaunerei und Bauernfängerei geworden?


Sind Sie in ein Opfer einer unseriösen Masche geworden? Den Verbraucherdienst e.V. mit seinen Vertragsanwälten in so einem Fall aufzusuchen ist sinnvoll. Denn wir betreuen im Mitgliederauftrag schon seit einigen Jahren Verbraucher, die Opfer von Gaunern und Bauernfängern geworden sind. Sollten Sie durch eine Masche betrogen worden sein, teilen Sie uns diese mit. Denn nur mit der Hilfe von geprellten Verbrauchern können wir erfolgreich im Verbraucherschutz für unsere Mitglieder tätig sein. Kontaktmöglichkeiten per Telefon oder per E-Mail bestehen.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Mittwoch, 1. Juli 2015

Welovedrinks | Abzocke durch Nichtlieferung im Voraus bezahlter Spirituosen

Haben Sie auch schon einmal Marken-Spirituosen beim Getränke-Shop Welovedrinks bestellt? Wurde auch Ihre bestellte und vorher bezahlte Ware nicht geliefert? Das ist leider kein Einzelfall bei diesem Online-Shop! Denn Verbraucherdienst e.V. warnt vor der Abzocke des unseriösen Getränke-Shops, der mit unschlagbaren Schnäppchenangeboten seine blauäugigen Käufer anlockt.



„Moët & Chandon Brut Impérial“ für nur 19,90 Euro ohne Versandkosten


Der bekannte Markenchampagner „Moët & Chandon Brut Impérial“ in der 0,75-Literflasche kostet bei Welovedrinks nur 19,90 Euro. Versandkosten werden beim Kauf nicht berechnet, Bei anderen Internetanbietern werden für dieselbe Flasche Schampus unterschiedliche Preise zwischen circa 30 und 50 Euro verlangt. Kein Wunder, dass Sparfüchse auf der Website Welovedrinks das vermeintliche Schnäppchen kauft. Für einer 2000er Jahrgangs-Schampus werden zum Beispiel bei Welovedrinks nur 169,90 Euro (Stand 30.06.2015) verlangt, obwohl dieser woanders mindestens 249,90 Euro kostet – ein Preisunterschied von sage und schreibe 70 Euro! Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.
Screenshot | welovedrinks.de | 30.06.2015 

Nicht nur Champagner wird „saubillig“ in dem dubiosen Online-Shop Welovedrinks verscherbelt. Das Unternehmen bietet zum Beispiel für schlappe 7,90 Euro eine 0,7-Literflasche „Jägermeister“ an. Im Einzelhandel (zum Beispiel im Supermarkt) muss der Käufer des bekannten Kräuterschnapses aus Wolfenbüttel circa 12 Euro berappen. In dem Online-Shop Welovedrinks werden auch unterschiedlichste Wodkas, Whiskeys, Brände, Gins, Liköre und Cognacs zu unschlagbaren Preisen an die Endverbraucher mit Vorkasse oder PayPal verkauft. Denn hier werden viele weltbekannte Markenspirituosen angeboten. Die Preisvorstellungen des Online-Shops liegen dabei oft unterhalb des üblichen Endverbraucherpreises.

Welovedrinks ist kein Mekka für den passionierten Spirituosen-Liebhaber!


Ein Mekka für den passionierten Alkohol-Genießer, der sein Leben mit günstigen Spirituosen versüßen möchte? Mitnichten! Denn der sparsame Spirituosen-Liebhaber bekommt nie seine bestellte und sofort per PayPal oder per Vorkasse bezahlte Ware. Die Konsequenz wegen des bestellten und nie erhaltenen Alkohols endet dann für den geprellten Käufer schnell in Ernüchterung. Denn auch das schwer erarbeitete Geld für die billig eingekauften Getränke ist futsch! Eine Möglichkeit den bezahlten Geldbetrag wieder zurückzubekommen erweist sich dabei als recht schwierig. Laut den Recherchen der Verbraucherzentrale ist die Betreiberin, die RUNNER RUNNER Online GmbH aus Hamburg (Fritz-Schumacher-Allee 122), nicht per Telefon oder per E-Mail zu erreichen. Somit ist es für den Verbraucher nicht möglich, dass im Voraus gezahlte Geld zurückzuverlangen. Die WAZ (Der Westen) berichtete bereits am 05.06. über die unseriösen Geschäftsgebaren bei dem unseriösen Getränke-Shop aus der Freie und Hansestadt Hamburg. Auch die Kölnische Rundschau warnt vor dem Alkoholika-Onlineshop.

Professionelle gemachte Webseite von Welovedrinks soll Seriosität vortäuschen


Dabei macht die Webseite welovedrinks.de auf den ersten Blick einen sehr professionellen und seriösen Eindruck. Selbst die Spottpreise für die hochwertigen Spirituosen machen den Käufer im ersten Moment nicht stutzig, denn in Online-Shops werden Produkte häufiger zu Schnäppchenpreisen angeboten. Ebenso fehlen unter anderem die genauen Literangaben für die Getränke auf der Webseite von Welovedrinks, die jedoch gesetzlich verpflichtend sind. Auch die negativen Erfahrungen von geprellten Verbrauchern, die dort eingekauft hatten, sind im Internet zu finden. Denn der Hamburger Geschäftsmann Christian Lutz Schoenberger, der Geschäftsführer von Welovedrinks, ist kein Unbekannter, wie der geprellte Verbraucher in dem Artikel des Nachrichtenmagazins Focus nachlesen kann. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.

Kontaktmöglichkeiten und Kommentarfunktion vom Verbraucherdienst e.V. nutzen


Haben Sie auch Probleme mit Ihrer Bestellung bei dem Getränke-Portal Welovedrinks? Ein unverbindlicher Anruf oder E-Mail genügt zur Kontaktaufnahme.

Oder haben Sie Erfahrungen mit dem Alkoholika-Shop "welovedrinks.de"? Teilen Sie Ihre Meinung zu welovedrinks per Kommentar mit.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Dienstag, 21. April 2015

Hertz Forderungs Service Ltd. | Fragwürdige Mahnung aus Zürich

Im April 2015 erreichte den Verbraucherdienst e.V. eine fragwürdige Mahnung von einer sogenannten „Hertz Forderungs Service Ltd.“ aus Zürich (Schweiz). Laut unserem Mitglied Frau K. aus B. würden noch „offene rechnungen“ bestehen, wie in dem vorliegenden Schreiben (mit einem Tippfehler) von dem Schuldner nachzulesen ist. Sollte kein fristgerechter Zahlungseingang wegen dem Mahnschreiben von der „Hertz Forderungs Service Ltd.“ verzeichnet werden sei das Schweizer Unternehmen gezwungen zur Einbeziehung des ausstehenden Betrags rechtliche Schritte gegenüber dem Schuldner einzuleiten. Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.


Anschreiben der Hertz Forderungs Service Ltd. | Verbraucherdienst e.V. warnt vor Abzocke
Anschreiben von Hertz Forderungs Service Ltd. | Verbraucherdienst e.V. warnt vor Abzocke

198 Euro verlangt die „Hertz Forderungs Service Ltd.“ aus der Schweiz


Deshalb sollte die Angeschriebene Frau K. aus N. den von der „Hertz Forderungs Service Ltd.“ geforderten Gesamtbetrag über 198 Euro auf das Konto der TURKIYE IS BANKASI A.S. (BIC: ISBKTRISXXX) überweisen. Quelle: http://swiftcode.a1feeds.com/Swift_Code.aspx?Swift_Code=ISBKTRISXXX

Die Zahlung an die „Hertz Forderungs Service Ltd.“ sollte innerhalb von sieben Werkstagen erfolgen. Die Bezahlung der vorliegenden Mahnung von der „Hertz Forderung Service Ltd.“ sei ebenfalls gleichzeitig die sogenannte Kündigungsbestätigung. Weshalb und warum ein vorher abgeschlossener Vertrag mit der „Hertz Forderungs Service Ltd.“ aus der Schweiz gekündigt werden soll, steht nicht in dem vorliegenden Schreiben. Der Verbraucher bzw. die Verbraucherin wird mit dem vorliegenden Mahnschreiben absichtlich von Hertz Forderung Service Ltd. in Unwissenheit gehalten. Vermutlich ist es das einzige Ziel des fragwürdigen Unternehmens die sofortige Begleichung der angeblichen Geldforderung – höchstwahrscheinlich ohne irgendeine Gegenleistung gegenüber dem angeschriebenen Konsumenten.

Besitzt die „Hertz Forderungs Service Ltd.“ ein Büro im  „Zurich Seefeld Business Center“?


Das vorliegenden Schreiben von der „Hertz Forderungs Service Ltd.“ wurde vom „Zurich Seefeld Business Center“ (Seefeldstraße 69) aus verschickt. Dieses Geschäftszentrum, an dessen Vorderseite Straßenbahnen und Busse abfahren und auf das Jahr 1839 zurück geht, befindet sich in dem bekannten Züricher Stadtteil Seefeld, dem zentralem Banken- und Geschäftsviertel der Stadt Zürich. Bei dem sogenannten „Zurich Seefeld Business Center“ handelt es sich um ein Geschäftskonzept der Regus Group of Companies, die dort verschiedenste Büroräume (auch virtuelle!) für unterschiedlichte Unternehmungen anbietet. Nach Recherchen des Verbraucherdienst e.V. sind dort zum Beispiel die bekannten Unternehmen „Wolters Kluwer Financial Services Switzerland AG“, „ExxonMobile Zweigniederlassung Zürich“ sowie die „Planet Switzerland GmbH“. Eine „Hertz Forderungs Service Ltd.“, die die fragwürdige Mahnung an unser Mitglied verschickt hatte, ist dort jedenfalls nicht zu finden. Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.

Wir informieren Sie bei Mahnung von der „Hertz Forderungs Service Ltd.“


Auf jeden Fall informiert Verbraucherdienst e.V. hinsichtlich der Mahnung von der „Hertz Forderung Service Ltd.“, sofern Sie ein solche in Ihrer Post gefunden haben.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.