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Mittwoch, 15. Juli 2020

Warnung vor unseriösen Jobangeboten als „EndkundenmanagerIn“ im Homeoffice

Uns erreichten in der jüngsten Vergangenheit einige Nachrichten von Betroffenen, die uns ihre Erfahrungen mit im Internet angebotenen Jobs im Homeoffice u.a. als „Account ManagerIn“ oder „EndkundenmanagerIn“ berichteten. Der Ablauf ist häufig ähnlich: die Stelle, für die keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind, scheint schnell in der Tasche, der Kontakt besteht ausschließlich über WhatsApp und es wird verlangt, das eigene Bankkonto im Zuge der Tätigkeit zu verwenden.

Titel: Warnung vor unseriösen Jobangeboten als „EndkundenmanagerIn“ im Homeoffice

Über die Gefahren des Job-Scammings


Job-Scamming – mit diesem Ausdruck wird die Masche beschrieben, die sich hinter unseriösen Jobangeboten verbergen kann. Als erste Merkmale einer dubiosen Stellenanzeige wären die typischen Beschreibungen zu nennen, mit denen die Hintermänner arglose Arbeitssuchende anlocken möchten: „Keine Vorkenntnisse nötig“, „Bequem im Homeoffice“ und „Top Verdienst“. Die dementsprechenden Stellenangebote werden durch Anzeigen in den sozialen Medien oder in Job-Portalen im Internet verbreitet. Gesucht werden „EndkundenmanagerIn“, „Account ManangerIn“ und „Marketing & Event MitarbeiterIn“ etc. im Homeoffice.

Nachdem sich ein/e InteressentIn auf das Angebot hin meldet, soll der Kontakt hergestellt werden, dies jedoch nahezu komplett über Email oder Messenger-Dienste wie WhatsApp. Nur in Ausnahmefällen soll es zu vereinzelten Telefonaten gekommen sein. Laut der Erfahrungen der Betroffenen, die sich ans wandten, sollte die Beschäftigung ohne unterschriebenen Arbeitsvertrag beginnen.

Unseriöse Stellenangebote im Netz: Bekannte Fälle von Betroffenen


Die Tätigkeiten können sich in der Praxis letztendlich unterscheiden, wobei die Verwendung der eigenen Kontodaten in der Regel vorausgesetzt wird. Folgende Fälle sind uns bekannt:


  • Eine Betroffene sollte im Auftrag der Firma ein neues Konto bei einer Online-Bank eröffnen, um den Registrierungsvorgang online zu „testen“. Die Kontodaten sollen im weiteren Lauf ohne Kenntnis der Betroffenen für Online-Bestellungen genutzt worden sein
  • In einem anderen Fall wurde verlangt, dass technische Gerätschaften wie u.a. ein „iPhone“ oder „Macbook“ online bestellt werden sollte, in Orginallverpackung mit Kaufbeleg und Rechnung
  • Ein Mitarbeiter sollte die Verantwortung über die Verwaltung des Budgets übernehmen, indem Auszahlungen über die eigene Kontoverbindung erfolgen müssten
  • Eine Betroffene sollte als „Endkundenmanagerin“ einen Account bei Bitpanda erstellen, um Bitcoins zu kaufen. Ihr Kontakt zur Firma, eine Person unter den Vornamen „Kathrin“, wies ihr via WhatsApp an, das Überweisungslimit des eigenen Bankkontos auf 5.000 EUR täglich zu erhöhen. Als die Betroffene daraufhin ihren Arbeitsvertrag sofort auflösen wollte und auf die Löschung der Daten bestand, folgte von „Kathrin“ die Antwort „Willst du mir deine Nacktbilder verkaufen? Ich zahle sehr gut 4 oder 5 stellig“. Die Betroffene wand sich an die Polizei.


Geldwäsche: Unwissende können zu Tätern werden


Zum Glück handelten die Überzahl der Betroffenen richtig, indem sie das Jobangebot nach der ersten Kontaktaufnahme ablehnten oder die Polizei kontaktierten. Wie oben beschrieben, werden häufig die persönlichen Kontodaten genutzt, um u.a. Geldwäsche zu betreiben. Das Geld kann von anderen Betrugsmaschen stammen, wie Fake-Shops oder Abzocke via Kleinanzeigen, bei denen trotz Geldeingangs keine Ware verschickt wird. Geldwäsche ist strafbar! Somit kann es passieren, dass vermeintlich neue MitarbeiterInnen ohne ihre Kenntnisse straffällig werden.

Worauf Sie bei verdächtig wirkenden Jobangeboten achten sollten


Bei bestehenden dubiosen Job-Angeboten im Internet bzw. Job-Scamming gelten einige Regeln, die vor Betrug und weiteren Folgen schützen können:


  • Stellen Sie sicher, dass Ihre persönlichen Daten nicht missbraucht werden. Wird die Zusendung eines Ausweisdokuments im Zuge der neuen Beschäftigung verlangt, versehen Sie die Ausweiskopien mit einem Wasserzeichen. So stellen Sie sicher, dass diese in den falschen Händen nutzlos sind.
  • Nutzen Sie Suchmaschinen im Internet, um möglichst viel über die Firma herauszufinden, welche die Stellenangebote geschaltet hat. Oftmals lassen sich Auffälligkeiten feststellen, aber es lohnt sich auch eine Recherche im Handelsregister und das Lesen von Bewertungen. Checken Sie außerdem die Umsatzsteuer-ID
  • Bestehen Sie auf Kontakt außerhalb von WhatsApp. Ist das Telefon besetzt? Ist gar ein Video-Call möglich? Besonders für Mitarbeiter im Homeoffice sollte dies eine Selbstverständlichkeit darstellen auch auf alternativen Wegen wie Skype u.ä. erreichbar zu sein – dies gilt besonders für „Marketing und Event“ Firmen und Agenturen, die angeblich seriöse Job-Angebote im Netz verbreiten


Wichtig für Betroffene: Das Scamming erfüllt in der Regel den Straftatbestand des Betrugs nach Paragraf 263 StGB. Den Tätern drohen somit eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Betroffene sollten jeglichen Kontakt abbrechen und Strafanzeige bei der Polizei stellen. Dazu sollten sämtliche Beweise, d.h. der gesamte WhatsApp- oder Email-Verlauf, Daten wie Telefonnummer und Namen und alle weiteren Dokumente wie Arbeitsverträge gesichert und übermittelt werden.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Sind Sie Opfer der oben beschriebenen Masche? Wir raten Betroffenen, sich direkt mit der zuständigen Polizei in Verbindung zu setzen. Für andere Anliegen nutzen Sie unse Kontaktmöglichkeiten:

Kostenlose Infos erhalten Sie telefonisch:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dienstag, 16. Juni 2020

Conviceany GmbH: Erfahrungen als „Endkundenmanager“ im Homeoffice

Ein Verbraucher meldete sich via Mail an uns, um uns seine Erfahrungen mit dem Unternehmen Conviceany GmbH zu schildern. Er wurde kurzzeitig von der Firma mit Sitz in Hernau als „Endkundenmanager“ eingestellt. Schnell wurde der Arbeitsvertrag jedoch von der Seite des Arbeitgebers aufgelöst: weil der neue Arbeitnehmer ein neues Konto bei einer Online-Bank hat. Über die kuriosen Zusammenhänge zwischen Bitcoin-Handel, WhatsApp-Arbeitsanweisungen und über ein Team bestehend aus Stock-Fotos.

Titel: Conviceany GmbH: Erfahrungen als „Endkundenmanager“ im Homeoffice

Über die Firma Conviceany GmbH aus Hernau


Im beschaulichen Hernau an der Nürnberger Straße 50 soll sich das Büro der Firma Conviceany GmbH befinden. Tätigkeitsfeld: ein Dienstleistungsunternehmen am „Puls der Zeit“, welches „aktuelle und moderne Lösungen“ für andere Unternehmen bieten soll. Na gut. Aufmerksam wurden wir auf das Unternehmen, weil sich der Verbraucher Herr G. via Mail an uns wandte. Abgesehen von trivialen Werbetexten gibt die Homepage nicht viele Informationen her. Zumindest sind zahlreiche Logos namhafter Unternehmen wie Google und PayPal unter „Unsere Kunden“ zu sehen. Ansonsten keine Beschreibung des Angebots, keine Social-Media-Tätigkeiten, kein Portfolio. Nur eins ist unübersehbar: die Firma Conviceany GmbH ist auf der Suche nach Mitarbeitern.

Zu diesem Zweck ist nicht nur Aufruf auf der Homepage zu lesen, sondern zusätzlich noch Anzeigen bei dem bekannten Portal „eBay Kleinanzeigen“ zu finden (Stand 15.06.2020). Unter anderem wurde die Tätigkeit als „Home Office Mitarbeiter“ angeboten, Stundenlohn: 15,50 EUR, Teilzeit, keine Vorkenntnisse nötig. Dieses Angebot bewog Herrn G. dazu, sich bei dem Unternehmen zu bewerben. Er wurde schnell eingestellt und erhielt die ersten Arbeitsanweisungen via WhatsApp. Und um das vorwegzunehmen: der Austausch bis zur Kündigung erfolgte ausschließlich über WhatsApp.

Zitate aus der vorliegenden Email des betroffenen Verbrauchers


Herr G. wandte sich via Email an uns. Wir zitieren daraus:

„Gestoßen bin ich auf www.Conviceany.de und habe mich über deren Homepage mich mit meinem Lebenslauf und Personalausweis (Identifizierung) beworben.
Ziemlich schnell habe ich eine Zusage erhalten (…) Die Kommunikation läuft vor der Vertragsschließung per E-Mail und darauffolgend ausschließlich per Whatsapp. Telefonischen Kontakt mache man nur in dringenden Fällen.

Bei der Einarbeitung hat man von mir verlangt, dass ich mich auf Bitpanda registriert. Bei Bitpanda handelt es sich um eine Plattform, bei denen man Kryptwährungverwaltung sowie weitere Aktionen durchführen kann. Da es sich um Kunden handele, welche auch per Kryptowährungen Geld transferieren sollen. (...)
Bei Bitpanda habe ich mich registriert, worauf der Arbeitgeber meine IBAN sowie Empfängername (Kontoinhaber) verlangt hat und fragte mich zudem, ob ich Internetbanking betreibe. (Der Verbraucher hatte aufgrund eines Umzugs ein neues Konto bei einem Online-Banking-Anbieter eröffnet, Anmerkung der Redaktion)
(...)
Sodann artikulierte der Herr, dass die BaFin keine neuen Bankverbindung akzeptiere und das Konto sechs Monate alt sein müsse sowie die Kunden Volksbanken und Sparkassen bevorzugen würden. (...)
Als ich die Frage stellte, ob man nicht per Telefon weiter kommunizieren könne, sagte er nur bei Notfällen und wurde immer stutziger (…) Leider hat er das Gespräch beendet.“

Woher kommen die Fotos und gibt es ein Registergericht in Hernau?


Aufgrund der Email schauten wir uns die Homepage der besagten Firma an, um uns selbst ein Bild zu machen. „Unsere Experten stehen Ihnen mit Ihrem Fachwissen zur Seite“, heißt es auf der Seite „Team“ der Conviceany GmbH . Dort sind bei unserem Besuch (Stand 15.06.2020) viele Foto-Porträts zu sehen, welche scheinbar die Beschäftigten der Firma darstellen sollen. Eine kurze Recherche über die Bildersuche ergab, dass die dargestellten Bilder, inklusive die des Geschäftführers, scheinbar von anderen Webpräsenzen stammen.

Viele Informationen über das Unternehmen werden Besuchern der Seite derzeit nicht präsentiert. Im Vordergrund scheint die Suche nach neuen Mitarbeitern zu sein. Uns ist bei unserer Recherche noch etwas aufgefallen: im Impressum (Stand: 15.06.2020) ist zwar keine HRB-Nummer zu finden, aber dafür eine Nummer eines „Registergerichts Hernau“. Laut unserer Kenntnis existiert kein Registergericht in Hernau, Firmen aus dieser Stadt sind oft beim Amtsgericht Regensburg gemeldet. Mögen wir in dieser Angelegenheit falsch liegen, so bitten wir vorab um Nachsicht.

Kein Konto, kein Job?


Uns liegen Screenshots des WhatsApp-Dialogs zwischen Herrn G. und einem Sascha K. von der Conviceany GmbH vor, die den Ablauf belegen. Sascha K. kündigt das Arbeitsverhältnis, weil Herr G. kein Konto bei einer der „gängigen“ Banken führt. Natürlich war davon in der Stellenausschreibung keine Rede, das dies eine Bedingung für eine Beschäftigung sei.

Wir vom Verbraucherdienst erhielten in den vergangenen Monaten schon einmal Meldungen über vergleichbare Stellenangebote, in denen Home-Office-Mitarbeiter gesucht wurden, die dann ebenfalls ihre privaten Kontodaten zur Verfügung stellen sollten. In einem Fall sollten Home-Offe-Mitarbeiter im Zuge ihrer Beschäftigung für eine Firma aus NRW "zu Testzwecken" ein Konto mit den eigenen Daten eröffnen.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit der Firma Conviceany GmbH? Waren Sie auch als „Endkundenmanager“ o.ä. für das Unternehmen tätig? Teilen Sie uns Ihre Berichte über unsere Kontaktmöglichkeiten mit.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dienstag, 8. Juli 2014

Schrottimmobilie gekauft | Kunden durch Jobanzeige geworben



Schrottimmobilen sind unbewegliche Vermögenswege, die sich in einen sehr schlechten Zustand befinden. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen wurden Kunden durch Jobanzeigen, die fingiert waren, geworben. Diese Immobilien wurden dann weit über dem eigentlichen Verkaufswert verkauft.

Arbeitsuchende mit psychologischen Tricks manipuliert

Mittels Jobanzeigen in der Wuppertaler Rundschau, der Rheinischen Post oder im Anzeigenblatt Der Solinger warb die BfB (Bürogemeinschaft freier Berater), die sich früher DES nannte, Kunden für ihre überteuerten Schrottimmobilien (siehe auch KarriereSPIEGEL). Die ausgelobte Arbeit in der Jobanzeige gab es nicht. Dafür wurden die Arbeitsuchenden in Seminaren zu Finanzassistenten geschult. Doch das Interesse der Arbeitgeber war auch nicht die Ausbildung der Arbeitsuchenden. Mittels psychologischen Tricks wurden den Arbeitsuchenden anschließend überteuerte Schrottimmobilien verkauft. Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen.


Teufelskreis aus Armut und Arbeitslosigkeit besiegen

Die einzige Möglichkeit aus den Teufelskreis aus Armut und Arbeitslosigkeit heraus zu kommen sei der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung, die dann anschließend weiter vermietet werden sollte, so die Dozenten in den Seminaren. Dabei wurde allerdings verschwiegen, dass es sich um eine unverkäufliche Schrottimmobilie handelte, die sogar überteuert angeboten wurde.

Unbewohnbar und unverkäuflich - Zwangsversteigerung droht

Inzwischen sind schon mehrere Hundert Opfer auf die Verkaufsmasche mit den Jobanzeigen hereingefallen. Teilweise wurden diese Immobilien sogar ohne Eigenkapitalanteil des Käufers verkauft. So versorgte zum Beispiel die Wüsterot Bausparkasse die Käufer leichtfertig mit Immobilienkrediten. Mittlerweile droht mehreren Käufern der Schrottimmobilien eine Verschuldung bis ans Lebensende. Denn die gekauften Immobilen, die mit der Verkaufsmasche einer Jobanzeige verkauft wurden, sind meist unbewohnbar oder unverkäuflich. Zum Teil gehen diese jetzt sogar zur Zwangsversteigerung.

Gewinner waren nur die Verkäufer der Schrottimmobilien. Zum Beispiel erhielten die Mitarbeiter der Wüsterot Bausparkasse eine Provision über 20 Prozent des Verkaufspreises. Den Rest aus den Gewinnen behielten die Immobilienverkäufer, die ihre Kunden mit einer fingierten Jobanzeige anwarben. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.


Verlierer waren jedoch die Arbeitssuchenden, die sich auf diese Jobanzeigen meldeten und eine überteuerte Schrottimmobilie kauften. Haben Sie auch eine überteuerte Schrottimmobilie erworben und den versprochenen Arbeitsplatz niemals erhalten?



Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.