Dienstag, 21. April 2015

Hertz Forderungs Service Ltd. | Fragwürdige Mahnung aus Zürich

Im April 2015 erreichte den Verbraucherdienst e.V. eine fragwürdige Mahnung von einer sogenannten „Hertz Forderungs Service Ltd.“ aus Zürich (Schweiz). Laut unserem Mitglied Frau K. aus B. würden noch „offene rechnungen“ bestehen, wie in dem vorliegenden Schreiben (mit einem Tippfehler) von dem Schuldner nachzulesen ist. Sollte kein fristgerechter Zahlungseingang wegen dem Mahnschreiben von der „Hertz Forderungs Service Ltd.“ verzeichnet werden sei das Schweizer Unternehmen gezwungen zur Einbeziehung des ausstehenden Betrags rechtliche Schritte gegenüber dem Schuldner einzuleiten. Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.


Anschreiben der Hertz Forderungs Service Ltd. | Verbraucherdienst e.V. warnt vor Abzocke
Anschreiben von Hertz Forderungs Service Ltd. | Verbraucherdienst e.V. warnt vor Abzocke

198 Euro verlangt die „Hertz Forderungs Service Ltd.“ aus der Schweiz


Deshalb sollte die Angeschriebene Frau K. aus N. den von der „Hertz Forderungs Service Ltd.“ geforderten Gesamtbetrag über 198 Euro auf das Konto der TURKIYE IS BANKASI A.S. (BIC: ISBKTRISXXX) überweisen. Quelle: http://swiftcode.a1feeds.com/Swift_Code.aspx?Swift_Code=ISBKTRISXXX

Die Zahlung an die „Hertz Forderungs Service Ltd.“ sollte innerhalb von sieben Werkstagen erfolgen. Die Bezahlung der vorliegenden Mahnung von der „Hertz Forderung Service Ltd.“ sei ebenfalls gleichzeitig die sogenannte Kündigungsbestätigung. Weshalb und warum ein vorher abgeschlossener Vertrag mit der „Hertz Forderungs Service Ltd.“ aus der Schweiz gekündigt werden soll, steht nicht in dem vorliegenden Schreiben. Der Verbraucher bzw. die Verbraucherin wird mit dem vorliegenden Mahnschreiben absichtlich von Hertz Forderung Service Ltd. in Unwissenheit gehalten. Vermutlich ist es das einzige Ziel des fragwürdigen Unternehmens die sofortige Begleichung der angeblichen Geldforderung – höchstwahrscheinlich ohne irgendeine Gegenleistung gegenüber dem angeschriebenen Konsumenten.

Besitzt die „Hertz Forderungs Service Ltd.“ ein Büro im  „Zurich Seefeld Business Center“?


Das vorliegenden Schreiben von der „Hertz Forderungs Service Ltd.“ wurde vom „Zurich Seefeld Business Center“ (Seefeldstraße 69) aus verschickt. Dieses Geschäftszentrum, an dessen Vorderseite Straßenbahnen und Busse abfahren und auf das Jahr 1839 zurück geht, befindet sich in dem bekannten Züricher Stadtteil Seefeld, dem zentralem Banken- und Geschäftsviertel der Stadt Zürich. Bei dem sogenannten „Zurich Seefeld Business Center“ handelt es sich um ein Geschäftskonzept der Regus Group of Companies, die dort verschiedenste Büroräume (auch virtuelle!) für unterschiedlichte Unternehmungen anbietet. Nach Recherchen des Verbraucherdienst e.V. sind dort zum Beispiel die bekannten Unternehmen „Wolters Kluwer Financial Services Switzerland AG“, „ExxonMobile Zweigniederlassung Zürich“ sowie die „Planet Switzerland GmbH“. Eine „Hertz Forderungs Service Ltd.“, die die fragwürdige Mahnung an unser Mitglied verschickt hatte, ist dort jedenfalls nicht zu finden. Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.

Wir informieren Sie bei Mahnung von der „Hertz Forderungs Service Ltd.“


Auf jeden Fall informiert Verbraucherdienst e.V. hinsichtlich der Mahnung von der „Hertz Forderung Service Ltd.“, sofern Sie ein solche in Ihrer Post gefunden haben.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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