Freitag, 24. April 2015

Ergopoy Inkasso Dienst GmbH | Mahnung wegen „200 Gewinnspiele / Eurowin24“

Haben Sie auch eine Mahnung wegen einer sogenannten „Kündigungsbetätigung“ von der „Ergopoy Inkasso Dienst GmbH“ erhalten? Sollen Sie auch die Gesamtforderung über 233,38 Euro (Hauptforderung 184,88 Euro, Mahnkosten 9,50 Euro, vorgerichtliche Inkassokosten 39 Euro) wegen der nichtbezahlten Dienstleistung für „200 Gewinnspiele / Eurowin24“ auf ein Konto der Commerzbank (BIC: COBADEFFXX) überweisen?

„Ergopoy Inkasso Dienst GmbH“ fordert 233,38 Euro wegen „200 Gewinnspiele / Eurowin24“


Zurzeit informiert Verbraucherdienst e.V., der bekannte eingetragene Verein aus dem Ruhrgebiet, über eine Mahnung von der „Ergopoy Inkasso Dienst GmbH“ aus Frankfurt am Main. Für unser Mitglied, Frau E.W. aus S., betreut der Verbraucherschutzverein im Moment die umstrittene Mahnung. Laut dem vorliegenden Schreiben sei die Inkassofirma aus Frankfurt am Main für das Unternehmen „200 Gewinnspiele / Eurowin24“ bevollmächtigt worden den oben genannten Geldbetrag von unserem Mitglied Frau E.W. aus S. beizutreiben. Die Verbraucherin habe die kostenpflichtige Dienstleistung mit ihren persönlichen Daten zugestimmt. Jedoch habe die Schuldnerin, Frau E.W. aus S., bis zum heutigen Tage die fällige Geldsumme über 233,38 Euro noch nicht beglichen. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.


Mahnung von Ergopoly Inkasso Dienst GmbH
Fragwürdige Mahnung von Ergopoly Inkasso Dienst GmbH

Womit droht die „Ergopoy Inkasso Dienst GmbH“ gegenüber unserem Mitglied?


Sollte nicht innerhalb der nächsten drei Tage kein Zahlungseingang wegen des Mahnschreibens erfolgen, droht die Inkassofirma aus Hessen mit einem gerichtlichen Verfahren. Infolge eines sogenannten Zahlungsverzugs spricht die Inkassofirma aus Frankfurt am Main in dem Schreiben mit weiteren Folgekosten. Laut dem vorliegenden Mahnschreiben könne deshalb die „Ergopoy Inkasso Dienst GmbH“ verschiedenste Auskünfte über das Automobil, dem Arbeitslohn bzw. über die Konten der Schuldnerin ohne eines Einverständnisses der Schuldnerin einholen, damit eine schnelle Pfändung bezüglich der Nichtbezahlung der Inkassoforderung seitens des mahnenden Unternehmens möglich wäre. In dem vorliegenden Mahnschreiben weist ebenfalls die „Ergopoy Inkasso Dienst GmbH“ hin, dass laut dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes die anfallenden Kosten für die Rechtsanwälte, für das gerichtliche Verfahren sowie für die Zwangsvollstreckungen erheblich steigen würden.

„Ergopoy Inkasso Dienst GmbH“ nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister gelistet


Laut den Recherchen des Verbraucherdienst e.V. darf die „Ergopoy Inkasso Dienst GmbH“ in Deutschland keine Geldforderungen legal beitreiben, da dieses fragwürdige Unternehmen nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister gelistet ist. Auch Sie können selber diese Nichteintragung der Frankfurter Inkassofirma auf http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/ nachprüfen.



Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

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