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Freitag, 4. September 2015

Bufdi.EU | Erfahrungen | Abovertrag

Welche Erfahrungen haben Sie als Stellenausschreiber für den Bundesfreiwilligendienst (Bufdi) oder für einen Arbeitsplatz für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) auf der privaten Internet-Plattform Bufdi.EU gemacht? Sind Sie auch in einen möglicherweise unseriösen Abovertrag getappt? Ihre Erfahrungen zu diesem Thema helfen uns Sie besser am Telefon oder per E-Mail zu informieren. Mitglied sein heißt – der Zug ist noch nicht abgefahren.


Bufdi.EU | Erfahrungen | Abovertrag

Stellenbörse auf Bufdi.EU ist für Stellenausschreiber kostenpflichtig


Mit dem Motto „Freiwilligenarbeit für alle! Finde deine Bundesfreiwilligendienst oder FSJ Stelle!“ wirbt die private Webseite Bufdi.EU mit einer Stellenbörse um die zukünftigen Bewerber, die sich für eine Stelle für ein Freiwilliges Soziales Jahr oder für den Bundesfreiwilligendienst (abgekürzt Bufdi) interessieren. Die Webseite Bufdi.EU bietet zudem sozialen Einrichtungen (zum Beispiel kirchliche und religiöse Einrichtungen und Gemeinschaften) eine kostenpflichtige Dienstleistung feil um zukünftige Bewerber zu gewinnen. Deren Dienstleistung bezüglich eines Eintrags in der Stellenbörse kostet dem Stellenabieter dann mehrere Hundert Euro:

„Deren Masche: Sie bietet sozialen Einrichtungen die Möglichkeit, sich für die Suche nach Bundesfreiwilligen (Bufdis) zu registrieren. Mit der Registrierung wird gleichzeitig ein Abovertrag mit 24 Monaten Laufzeit abgeschlossen. Kostenpunkt: rund 800 Euro. Beim Haus Huckfeld ist man überzeugt, dass diese Kosten bei der Registrierung nicht erkennbar gewesen sind. Heute findet sich allerdings bei „Bufdi.EU“ ein deutlicher Hinweis auf die Kosten.“
Quelle: http://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/rosengarten/panorama/bufdieu-weiter-in-der-kritik-wochenblatt-bericht-ruft-betroffene-aus-ganz-deutschland-auf-den-plan-d61022.html

Abovertrag richtet sich nur an soziale Einrichtungen


Laut des Nutzungsvertrags (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der Betreiberfirma VN Freiwilligenservice UG (haftungsbeschränkt) aus Berlin (Jessnerstr. 18-20) richte sich das Angebot von Bufdi.EU an nur an „öffentliche Institutionen, kirchliche und religiöse Einrichtungen und Gemeinschaften, sowie Vereine und/oder Unternehmer im Sinne von § 14 BGB“. Denn auf „dem Internetportal http://www.bufdi.eu können sich öffentliche Institutionen (z.B. Behörden, Verwaltungen), kirchliche und religiöse Einrichtungen und Gemeinschaften, sowie Vereine und/oder Unternehmer kostenpflichtig registrieren um Anzeigen mit Stellenangeboten zu schalten“ (§ 1.1 AGB).
Quelle: http://www.bufdi.eu/kontakt/agb/

Unseriös? Abovertrag über knapp 800 EUR ist für kleinere soziale Einrichtungen oft zu teuer


Gerade kleinere soziale Einrichtungen, die oft nur mit Spenden finanziert werden, verfügen bezüglich eines Abovertrags mit dem Betreiber VN Freiwilligenservice UG (haftungsbeschränkt) oftmals nicht um die ausreichenden finanziellen Ressourcen, um diese kostenpflichtige Dienstleistung zu bezahlen. Sollte eine soziale Einrichtung jedoch unbemerkt in den kostenpflichtigen Abovertrag getappt sein, ist dies meist ärgerlich. Denn eine vergleichbare Dienstleistung wird sogar kostenlos für den Stellenausschreiber (zum Beispiel auf www.bundesfreiwilligendienst.de) angeboten. So nimmt zum Beispiel das Bundesamt für Familie und zivilrechtliche Aufgaben (BAFzA) auf seiner Webseite zu der angebotenen Dienstleistung von Bufdi.EU eine klare Stellung ein. Mitglied sein heißt – Abwehrkräfte zu stärken. Dort heißt es unter anderem:

„Seitens des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) möchten wir darauf aufmerksam machen, dass das BAFzA für dieses Angebot nicht verantwortlich ist. Es wurde weder vom BAFzA initiiert noch unterstützt oder steht sonst in einem Zusammenhang mit dem Amt. Vielmehr handelt es sich bei der Stellenbörse bufdi.eu um ein privates Angebot eines Dritten, der für Einsatzstellen eine kostenpflichtige Dienstleistung erbringt“
 Quelle: https://www.bafza.de/startseite.html

Welche Erfahrungen machten Sie mit dem Betreiber VN Freiwilligenservice UG (haftungsbeschränkt)?


Verbraucherdienst e.V. ist werktags zwischen 8 und 17 Uhr am Telefon oder per E-Mail,zu erreichen, sollten Sie einen Abovertrag mit der Betreiberfirma VN Freiwilligenservice UG (haftungsbeschränkt) abgeschlossen haben. Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen mit diesem privaten Anbieter bezüglich einer Stellenausschreibung für den Bundesfreiwilligendienst (Bufdi) oder für eine Stelle für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ).


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Dienstag, 11. August 2015

Inkasso: Was Verbraucher wissen sollten

Leider keine unrealistische Situation: Man öffnet einen Brief, enthalten ist ein Schreiben eines Inkassounternehmens. Kaum bezahlbare Forderungen über hunderte oder gar tausende Euro zuzüglich hoher Gebühren werden gefordert. Eine falsche Reaktion wäre das Ignorieren der Zahlungsaufforderung. Eng gesetzte Fristen erhöhen den Druck und lassen Betroffene schnell verzweifeln. Dabei gibt es Mittel und Wege, Inkassoforderungen unter Umständen erfolgreich abzuwehren. Wie reagiert man richtig bei Inkassoschreiben?

Inkasso: Was Verbraucher wissen sollten



Insbesondere betroffene Verbraucher, die Erfahrungen mit Abofallen via Internet /Telefon, Haustürgeschäften oder dubiosen Gewinnbriefen sammelten, könnten zusätzlich Schreiben von Inkassobüros erhalten. Nach einer ersten Prüfungen könnten diverse Fragen aufkommen: Sind die Forderungen und die Gebühren berechtigt? Wie und wo finde ich Hilfe bzw. eine Auskunft? Wie kommt diese Inkassoforderung überhaupt zustande? Manchmal kommt die Erinnerung an eine unbezahlte Rechnung, aber in manchen Fällen kann man sich die Umstände nicht erklären. Guter Rat ist hier teuer. Um nicht unnötig in ein kostspieliges Gerichts- oder Mahnverfahren zu gelangen oder horrende Gebühren zu bezahlen, sollte richtig reagiert werden.

Inkassoforderungen: Zahlen oder Ignorieren?


Es kommt vor, dass sich Inkassounternehmen, die nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sind, durch Zahlungsaufforderungen im Namen des Ursprungsgläubigers profilieren wollen. Inkassodienstleistungen in Deutschland sind aber erlaubnispflichtig, hierfür benötigt man eine spezielle „Lizenz“.

Doch woran erkennen Verbraucher, welche Inkassofirmen seriös sind und welche nicht? Sind die Forderungen gerechtfertigt oder muss der Schuldner sich dagegen wehren?

Mahnschreiben und Zahlungsaufforderungen, die von einem Inkassobüro verschickt werden, drohen mit zahlreichen Folgen, wenn die geforderte Summe nicht im gesetzten Rahmen beglichen wird. Alleine schon, um beispielsweise einem angedrohten SCHUFA Eintrag zu entgehen, zahlen nicht wenige Verbraucher den im Schreiben festgesetzten Betrag, ohne die Höhe und den Grund zu prüfen, egal ob gerechtfertigt oder nicht.

Tipps im Umgang mit einem Inkasso-Schreiben: Forderung prüfen!


Eine Prüfung der Forderung ist das A und O. Haben Sie die im Schreiben angegebene Dienstleistung bezogen oder waren Sie nur auf einer Seite im Internet zu Besuch, ohne sich anzumelden? Haben Sie das genannte Produkt bestellt oder sich nur informiert?

In jedem Fall sollten Verbraucher, die von einem Inkassounternehmen angeschrieben wurden, auch einen Blick in frühere Unterlagen werfen. Denn wenn eine titulierte Forderung vorliegt, also ein Gericht entschieden hat, dass man zahlen muss, verjährt der geschuldete Betrag erst nach 30 Jahren ab Urteil = Titel. Auch können Sie das Inkasso-Büro kontaktieren, um sich die Unterlagen - worauf die Forderungen begründet sein soll – in Kopie zusenden zu lassen.

Seriöse Inkassounternehmen erkennbar?


Zudem hilft es, einen Blick in das Rechtsdienstleistungsregister zu werfen. Daran ist erkennbar, ob das Inkassounternehmen überhaupt berechtigt ist, Forderungen für Dritte beitreiben zu dürfen. In Deutschland muss man gem. § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz für das Anbieten und Durchführen von Inkassodienstleistungen eine registrierte Person sein. Andernfalls dürfen Inkassodienstleistungen nicht betrieben werden.

Es gibt aber auch ausländische Unternehmen, die in Deutschland tätig sein wollen oder Firmen, die als Nebenleistung zu ihrem Betrieb tätig sind. Daher gilt: Bei eingetragenen Inkassounternehmen ist grundsätzlich von einer seriösen Firma auszugehen, bei nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenen bleiben zumindest Zweifel bestehen, ob Forderungen im Namen Dritter beigetrieben werden dürfen. Dies muss man dann überprüfen.

Weitere Hinweise auf eine seriöse Inkassofirma finden sich im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V.

Firmen, die dort Mitglied sind, werden gesondert auf ordnungsgemäße Ausführung des Inkassos geprüft und verpflichten sich mit ihrer dortigen Mitgliedschaft dazu. Dies ist also auch ein wesentliches Indiz für Seriosität. Es gilt aber: Auch seriöse Inkassounternehmen können eine Forderung unseriös beitreiben. Auch ein unseriöses Unternehmen kann eine seriöse und nicht überhöhte Forderung geltend machen.

Was muss in einem Inkassoschreiben stehen?


Gem. § 11a Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) muss bei Geltendmachung einer Forderung gegenüber einer Privatperson im ersten Schreiben folgendes stehen:


  • Name und Firma des Auftraggebers
  • Grund der Forderung inkl. Datum des Vertragsschlusses
  • Bei Zinsen eine Zinsberechnung
  • Gesonderte Hinweispflichten bei erhöhten Zinsen
  • Grund und Art und Höhe der Inkassovergütung
  • Erklärung, ob der Auftraggeber vorsteuerabzugsberechtigt ist


Weiter kann man noch eine


  • Ladungsfähige Anschrift des Auftraggebers
  • Namen der Firma, bei der die Forderung entstanden ist (bei Abtretungen=
  • Wesentliche Umstände des Vertragsschlusses


anfordern.

Wenn diese Anforderungen nicht eingehalten werden, liegt eine unseriöse Inkassoforderung vor.

Reicht eine Inkassoforderung per eMail?


Es gibt keine gesetzliche Pflicht, Postschreiben zu versenden. Seriöse Unternehmen schreiben aber meist auch per Brief an. Manchmal aber hat das Inkassounternehmen nur eine EMail-Adresse, um mit Ihnen zu korrespondieren.

Sind kurze Fristen seriös?


Nicht alles, was unangenehm ist, ist auch unseriös. Inkassofirmen sollen und müssen unbequem sein, damit das Geld eingetrieben wird. Dazu gehört auch, Druck aufzubauen, indem man auf Rechtsfolgen wie Klagen hinweist oder Möglichkeiten wie Kontopfändung ergreift. Kurze Fristen werden daher gesetzt, damit Schuldner möglichst ohne Prüfung bezahlen.

Was gilt es bei Inkassoschreiben zu tun?



  1. Besteht eine solche Forderung? Wenn ja, muss man die Höhe prüfen. Wenn nein, sollte man der Forderung sofort widersprechen, schriftlich und per Einwurfeinschreiben oder vorab per eMail/Telefax und dann per Normalbrief hinterher. Wenn Sie es nicht wissen fordern Sie weitere Informationen und Belege an
  2. Wenn man die Höhe prüft, sollten Sie über Zinsrechner und Anwaltskostenrechner im Internet die Inkassokosten gegenrechnen und ggf. Belege fordern
  3. Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarungen, ohne dass diese zum Beispiel durch den Verbraucherdienst oder einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens, rechtlich kompetent geprüft wurde. Denn hierin könnte ein Anerkenntnis auch von unberechtigten Forderungen liegen
  4. Wenn ein Schufa-Eintrag droht, Sie etwas nicht verstehen,die Kosten zu hoch sind, Sie das Gefühl haben, dass etwas faul ist oder sie sogar bedroht und zur Zahlung genötigt werden: Holen Sie sich Rat und Hilfe. Dies gilt auch, wenn Sie sich zu einer Unterschrift haben drängen lassen, die Sie bereue.


Gutes Inkasso, schlechtes Inkasso?


Informieren Sie sich, gern auch auf dieser Seite oder via Google. Dank der schnellen Suche ist es möglich, Informationen zu erhalten, die freilich nicht stimmen müssen. Daher gilt immer die Berechtigung, eine Forderung zu prüfen. Nicht vergessen: Zahlungen auf Auslandskonten sind unüblich.

Über die Recherche auf Inkasso.de und dem rechtsdienstleistungsregister.de können Sie direkt jene Inkassobüros auszusortieren, die problematisch sein könnten. Freilich gibt es keine allgemeingültigen Kriterien, die immer passen.

Daher bietet unser Verein für Verbraucherschutz Ihnen die Möglichkeit, die nachfolgende Liste als Hilfestellung zu nutzen. Alle Inkassounternehmen die in Zusammenhang mit Forderungsbeitreibung über die Verbraucherdienst e.V. bereits berichtet und informiert hat, finden Sie hier wieder. Diese Liste wird stets aktualisiert und erweitert.

Hilfe bei Inkassoschreiben


Haben Sie ein Mahnschreiben oder eine Zahlungsaufforderung erhalten? Zögern Sie nicht lange und wenden Sie sich telefonisch an unseren Verein für Verbraucherschutz!

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Auch nehmen wir gerne Informationen von Verbrauchern wie Ihnen entgegen. Haben Sie Hinweise auf unseriöse Inkassobüros oder dubiose Inkassoschreiben? Mit Ihrer Hilfe können wir vor unseriösen Inkassounternehmen schützen und bieten Informationen für Verbraucher und Schuldner im Rahmen von Berichterstattungen an.

Schicken Sie uns eine Mail unter: kontakt@verbraucherdienst.com
________________________________________

! Bitte beachten Sie, dass die Meldungen den Stand der Dinge zum jeweiligen Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung widergeben!

Inkassounternehmen, die im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sind, die aber trotzdem Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen mit unseren Mitgliedern waren:





Inkassounternehmen, die nicht im Rechtsdienstleistungsregister aufgelistet sind



Dienstag, 28. Juli 2015

Ebay Kleinanzeigen | Betrug, was tun?

Haben Sie schon einmal ein Produkt auf dem Kleinanzeigen-Portal von Ebay verkauft? Sind Sie Opfer eines Betrugs geworden - doch was tun? Auf dem vermutlich größten Flohmarkt im weltweit verfügbaren Internet warten in der Regel viele Schnäppchen auf den Käufer. Seien Sie als Verkäufer vorsichtig vor unseriösen Käufern sowie vor gefälschten E-Mails aus dem Ausland.

Ebay Kleinanzeigen Gaunerei | Vorsicht vor unseriösen Käufern und gefälschten E-Mails


Betrug - Vorsicht vor unseriösen Käufern auf dem Ebay Kleinanzeigen-Portal


Vorsicht! Auf dem bekannten Ebay Kleinanzeigen-Portal tummeln sich leider auch unseriöse Käufer, die vom Ausland auf den deutschen Seiten des Einkaufsportals aus agieren. Verbraucherdienst e.V. als auch die Verbraucherzentrale Sachsen warnen deshalb vor Betrug und dubiosen Käufern auf der bekannten Ebay Kleinanzeigen-Plattform, die gutgläubigen private Verkäufer über das Ohr hauen wollen. Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen.

In der Freien Presse wird ein konkreter Fall mit der sogenannten Ebay Kleinanzeigen-Gaunerei thematisiert. So ist dort zu lesen:

„Über die Kleinanzeigen-Seite von Ebay hat der Dresdner das fast fabrikneue Toshiba-Gerät eingestellt - in der Hoffnung, 330 Euro dafür zu bekommen. Doch dann schreibt eine nette Dame aus England und bietet 400 Euro, plus 30 Euro für den Versand per DHL nach London.“

Transaktion von 430 Euro für das Notebook sind von der Scotia-Bank anvisiert


Wenig später kommt eine gefälschte E-Mail von der Scotia Bank. Die Freie Presse: „Daraufhin landet am 7. April um 9.06 Uhr eine E-Mail der Scotia-Bank in seinem Postfach. Betreff: "Zahlungszusicherung". Darunter steht, dass eine Transaktion über 430 Euro auf das angegebene Konto avisiert sei. Der Betrag werde dann gutgeschrieben, wenn das Paket angekommen ist. Die Sendungsnummer solle er der Bank mitteilen "Irgendwie erschien mir das mysteriös. Die interessierten sich auch gar nicht für den genauen Zustand des Notebooks.“ Quelle: http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/MULTIMEDIA/Grosse-Abzocke-bei-Ebay-Kleinanzeigen-artikel9206221.php


Was tun bei unseriösen Käufern aus dem Ausland


Dass unseriöse Handelsplattformen im Internet existieren, ist leider nichts Neues. Allerdings häufen sich ausgerechnet auf der populären Ebay Kleinanzeigen-Plattform Fälle von Gaunerei und Bauernfängerei, die mit gefälschten E-Mails auf die Verkäufer von teuer angebotenen Waren abzielt. Seien Sie vorsichtig, wenn sich Interessenten aus dem Ausland (zum Beispiel wie oben beschrieben) für Ihre angebotene Ware melden und einen bedeutend höheren Kaufpreis, als der auf der Ebay-Kleinanzeigen-Plattform von Ihnen ausgelobt wurde, anbieten. Auch wenn ein höher erzielter Verkaufpreis in der Regel wegen des erzielten Gewinns verführerisch ist, sollte der private Verkäufer dennoch die Finger davon lassen, denn dabei kann es sich schlimmstenfalls um eine böse Falle, sprich Betrug, handeln, um umsonst an Ihre angebotene Ware zu kommen.

Vorsicht vor einer gefälschten E-Mail von der Scotia Bank


In der Regel läuft die Kommunikation zwischen einem Verkäufer auf der Ebay Kleinanzeigen-Plattform und einem Verkäufer aus den Ausland auf elektronischen Wege statt. Sollten Sie allerdings eine gefälschte E-Mail von einer sogenannten „Scotia Bank“ erhalten haben, dass eine Transaktion Ihres Geldes für Ihr verkauftes Produkt auf das Konto des Käufers „anvisiert“ sei, sollten bei Ihnen auf jeden Fall die Alarmglocken läuten. Denn der Geldbetrag werde dem Käufer erst von der Bank gutgeschrieben, wenn das verkaufte Produkt beim Käufer eintrifft.

Kein Geld für Ihre verschickte Ware


Der Verkäufer erlebt im Nachhinein eine böse Überraschung, wenn Sie die verkaufte Ware nach dem Erhalt dieser gefälschten E-Mail verschickt haben. Von dem erhofften Geldbetrag für Ihr im Internet angebotenes Produkt können Sie dann leider nur noch träumen. Denn mit Ihrem vorher verschickten Paket haben Sie Ihr „verkauftes“ Produkt einen Gauner und Bauernfänger aus dem Ausland überlassen, ohne dass Sie einen Euro-Cent dafür von dem angeblichen Käufer erhalten.

Gauner und Bauernfänger sind mit ihren Lügengeschichten sehr einfallsreich


Gauner und Bauernfänger, die den Verkäufern auf der Ebay Kleinanzeigen-Plattform das Geld aus der Tasche ziehen wollen, gehen bei Ihrer Arbeit äußerst kreativ vor. Oft wird – wie uns Verbraucher immer wider berichten – eine erfundene Lügengeschichte dem ahnungslosen Verkäufern erzählt, damit die Gauner und Bauernfänger die zum Teil hochwertige Ware des Anbieters praktisch für „lau“ erhalten. Wie schon oben im Text erwähnt, werden die Verkäufer auf der Ebay Kleinanzeigen-Plattform in der Regel mit vielversprechenden zum Teil unrealistischen Verkaufspreisen in die Falle gelockt.

Ebay Kleinanzeigen vereinen auf deren Homepage übersichtliche Hinweise und Ratschläge für Käufer sowie Anbieter. Sollten Sie auf dem Kleinanzeigen-Portal Handel betreiben, lohnt sich ein Blick auf die Sicherheitshinweise. Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren.

Ebay Kleinanzeigen: Seien Sie skeptisch bei unbekannten Kunden aus dem Ausland


Da das Fälschen von betrügerischen E-Mails heutzutage ein „Kinderspiel“ für die Gauner und Bauernfänger ist sollten Sie auf jeden Fall bei elektronischer Post aus dem Ausland von unbekannter Herkunft immer skeptisch sein. Die geplante Transaktion mit dem Verkauf der Ware vorher abbrechen um anschließend einen anderen seriösen Käufer für das angebotene Produkt zu finden?

Kontaktmöglichkeit mit dem Verbraucherdienst e.V. möglich


Sollten Sie allerdings an einen unseriösen Käufer geraten sein und Ihre verkaufte Ware schon ins Ausland verschickt haben, informiert Sie gerne der Verbraucherdienst e.V. aus Essen über Betrug bei Ebay Kleinanzeigen. Per Telefon bzw. über E-Mail kann unser bundesweit tätiger Verein kontaktiert werden.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Freitag, 24. Juli 2015

Gaunerei | Bauernfängerei | Verbraucherdienst e.V. informiert

Im Jahr 2014 gab es circa 970.000 Fälle von Gaunerei und Bauernfängerei. Deutschlandweit bekannt wurde in jüngster Zeit Severeino Seeger, der „Deutschland Sucht Den Superstar“-Sieger, der Rentnerinnen um ihr Vermögen gebracht haben soll. Gaunereien und Bauernfängereien können jedoch jeden Verbraucher – von jung bis alt, von arm bis reich - treffen. Dabei spielt das Alter des Getäuschten heutzutage keine bedeutende Rolle mehr, denn nicht nur Senioren und Rentner sind von Gaunerei und Bauernfängerei betroffen.

Gaunerei | Bauernfängerei | Verbraucherdienst e.V. informiert

Vielfältige Tricks von Gaunerei und Bauernfängerei


Die Tricks der Gauner und Bauernfänger sind meist vielfältig und oft sehr gut ausgefeilt. Oft bemerkt das Opfer erst einige Zeit später, dass er getäuscht wurde. Von Romance-Scamming bis hin zu Abofallen und sogar Warenbetrug reicht die weite Palette der Täter, die mittlerweile auch im Internet unterwegs sind. Verbraucherdienst e.V. informiert hier allgemein über die zahlreichen Tricks der leider recht zahlreichen Gauner und Bauernfänger. Wir möchten mit diesem Beitrag nur die recht zahlreichen Tricks und Maschen aufzeigen. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

Bauernfängerei durch Romance-Scammer auf Dating-Portalen


Mit dem professionellen Vortäuschen einer Liebesbeziehung auf einem Dating-Portal – dem sogenannten Romance-Scamming - geraten viele Verliebte ungewollt in eine böse Falle. Gerade wenn der Internet-User gerade verliebt ist und somit auf „Wolke sieben“ schwebt nutzen viele Romance-Scammer mit gefälschten Fake-Profilen ihre Opfer skrupellos aus, indem falsche Gefühle dem anonymen Gegenüber anonym im Internet vorgetäuscht werden. Schlimmstenfalls verlangt ein Romance-Scammer in einem Dialog auf einem Dating-Portal von seinem Opfer eine hohe Geldsumme von mehreren Tausend Euro. Wird allerdings der geforderte Geldbetrag – zum Beispiel über internationalen Bargeldtransfer - von dem verliebten und getäuschten Opfer bezahlt meldet, sich der Täter nicht mehr bei dem Verliebten.

Vorsicht vor der „Nigeria Connection“ oder bei unseriösen Ebay-Kleinanzeigen


Inzwischen machen Bauernfänger Kasse, indem sie das weltweit verfügbare Internet nutzen. Entfernungen von mehreren Tausend Kilometern oder weit entfernte Kontinente sind nur einen Klick von uns entfernt. So existiert zum Beispiel die Masche mit der Vorzahlung von gutgläubigen Verbrauchern. Bei dieser Masche, die auch als sogenannte „Nigeria Connection“ deutschlandweit bekannt wurde, handelt es sich um einem Geldtransfer ins Ausland (vorwiegend nach Schwarzafrika) auf dubiose Konten. So ist zum Beispiel immer Vorsicht geboten, wenn Vorkasse von dem Verbraucher geleistet werden soll und der Verkäufer nicht eindeutig zu identifizieren ist. Die Nichtlieferung der gekauften und vorher durch den Kunden bezahlten Ware findet häufig bei Ebay statt. Insbesondere sind Kunden bei den Ebay-Kleinanzeigen betroffen, da dieses Portal einige Sicherheitsmängel hinsichtlich des Käuferschutzes besitzt.

Bauernfängerei mit gefälschten Inkassoschreiben


Skrupellose Gauner und Bauernfänger nutzen oft fingierte Inkassoschreiben um an das sauer verdiente Geld ihrer Opfer zu gelangen. Inzwischen ist die Gaunerei mit fragwürdigen Inkassoschreiben leider kein Einzelfall mehr. Mit gefälschten Schreiben versuchen die unbekannten Täter, die sich als angebliche Inkassofirmen ausgeben, an das Geld der Verbraucher zu gelangen. Oft soll dabei das in dem Inkassoschreiben geforderte Geld auf ein rumänisches, bulgarisches oder türkisches Konto überwiesen werden. Übrigens – Seriöse Inkassofirmen sind im deutschen Rechtsdienstleistungsregister aufgelistet. Dieses Register können Sie auch im Internet aufrufen. Ein Klick genügt und Sie wissen Bescheid, ob das Inkassoschreiben unseriös oder seriös ist.

Öffnen Sie keine PC- oder Smartphone-Anhänge unbekannter Herkunft


Ebenfalls sollten Verbraucher niemals unbekannte Anhänge öffnen, die mit dem PC oder dem Smartphone zugeschickt wurden. Sollten Sie dennoch einen unbekannten Anhang unbeabsichtigt geöffnet haben könnten sich im schlimmsten Fall gefährliche Trojaner oder Viren darin enthalten. Diese herunter geladenen Trojaner oder Viren können u. a. die auf dem PC oder auf dem Smartphone gespeicherten Bankdaten des unbedarften Verbrauchers auslesen. Bei der nächsten Telefonrechnung oder bei dem nächsten Bankauszug folgt dann meist eine böse Überraschung. Dann ist nämlich schlimmstenfalls Ihr gesamtes Geld von Ihrem Bankkonto abgebucht.

Bauernfängerei mit dubiosen Gewinnversprechungen von unseriösen Call-Center-Mitarbeitern


Verbraucherdienst e.V. kennt auch die Gaunerei von unseriösen Call-Center-Mitarbeitern bzw. die Bauernfängerei mit der Vorauszahlung. Dabei werden dem Opfer oft hohe Gewinnversprechen am Telefon von dubiosen Call-Center-Mitarbeitern versprochen. Um den versprochenen Gewinn zu erhalten, muss allerdings das angerufene Opfer – meist sind es unbedarfte und blauäugige Rentner und Senioren - in Vorkasse treten. Denn der hohe Gewinn – meist ein teures Luxusauto – soll von der dubiosen Firma nur mit einer vorher erfolgten Geldüberweisung ausgehändigt werden. Zahlt der angebliche „Gewinner“ den von den Call-Center-Mitarbeitern geforderten Betrag, ist jedoch sein Geld weg. Und der von dem Angerufenen erhoffte große Gewinn – das Luxusautomobil – kommt, wie uns Verbraucher berichten, in der Regel nicht.

Kennen Sie auch den Enkeltrick?


Oder kennen Sie den sogenannten Enkeltrick? Bei dieser Masche ruft ein vermeintlicher „Enkel“ bei dem älteren Mitbürger an. Der Anrufer erzählt, dass er sich in einer finanziellen Notlage befände. Aus diesem Grund bräuchte der Anrufer, der sich als der Enkel des Angerufenen ausgibt eine hohe Summe Geld. Wurde das von dem Betrüger geforderte Geld anschließend von einem Mittelsmann an der Haustür abgeholt, ist das betrogene Opfer schon dem Täter auf dem Leim gegangen. Von dem angeblichen Enkel hört das ahnungslose Opfer in der Regel nichts mehr. Eine hohe Geldsumme – die das Enkeltrickopfer bezahlt hat – ist dazu noch in die Hände von Gaunern und Bauernfängern gelangt.

Vertrauen Sie nicht sofort an Ihrer Haustür klingelnde Handwerker


Ebenfalls ist es– nicht nur für ältere Mitbürger – wichtig, sich einem „Fremden“, der sich auch als Handwerker oder als Vertreter ausgibt, nicht auf Anhieb zu vertrauen. Denn wenn ein Vertreter oder ein Handwerker ungefragt vor Ihrer Tür stehen sollte und für eine fragwürdige Dienstleistung eine hohe Geldsumme verlangt hilft es meist weiter, wenn Sie zuerst misstrauisch sind. Oft hilft es schon weiter, wenn Sie den Unbekannten, der an Ihrer Haustür klingelt, ausweisen lassen. Oder rufen Sie bei der angeblichen Firma an, die den Auftrag mit der Vorkasse erteilt haben soll.

Geben Sie Unbekannten keine persönlichen Kontodaten am Telefon oder im Internet preis


Verbraucherdienst e.V. aus Essen rät auch vorsichtig mit Ihren persönlichen Daten umzugehen. So kann es für Sie als Verbraucher sehr gefährlich werden, wenn Sie unbedacht Ihre persönlichen Daten am Telefon Unbekannten preisgeben. Ihre persönlichen Kontodaten wie die IBAN oder die BIC bzw. Ihre eigene Kreditkartennummer sollten Sie auf jeden Fall keinem unbekannten Dritten ohne Weiteres am Telefon oder im Internet weitergeben. Denn die Gauner und Bauernfänger sind „scharf“ auf Ihre persönlichen Daten. Seien Sie alarmiert, wenn Sie laut Anrufer Ihre persönlichen Daten im Internet oder am Telefon preisgeben sollen. Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen.

Im Internet wird in der Regel Verbrauchern nichts geschenkt


Bitte bedenken Sie: In der Regel wird nichts verschenkt. Sofern Sie kein kostenloses Infomaterial bei einer seriösen Institution geordert haben, stellt das Word-Wide-Web zum Teil eine übergroße Verkaufsplattform dar, in der sich leider auch viele unseriöse Unternehmen tummeln. So ist es nicht verwunderlich, dass einige Betrüger mit angeblich kostenlosen Angeboten Verbraucher in die Falle locken. Zum Beispiel werden Konsumenten mit Kochrezepten in eine überteuerte Abofalle gelockt.

Sind Sie ein Opfer vom Gaunerei und Bauernfängerei geworden?


Sind Sie in ein Opfer einer unseriösen Masche geworden? Den Verbraucherdienst e.V. mit seinen Vertragsanwälten in so einem Fall aufzusuchen ist sinnvoll. Denn wir betreuen im Mitgliederauftrag schon seit einigen Jahren Verbraucher, die Opfer von Gaunern und Bauernfängern geworden sind. Sollten Sie durch eine Masche betrogen worden sein, teilen Sie uns diese mit. Denn nur mit der Hilfe von geprellten Verbrauchern können wir erfolgreich im Verbraucherschutz für unsere Mitglieder tätig sein. Kontaktmöglichkeiten per Telefon oder per E-Mail bestehen.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

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oder per E-Mail:

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Donnerstag, 25. Juni 2015

Schlüsseldienst | Kosten | Abzocke mit überhöhten Rechnungen?

Schnell aus dem Haus und in der Hektik den Haustürschlüssel vergessen? Schnell hat man sich ausgesperrt und muss einen Schlüsseldienst kontaktieren. Leider sind in der Branche auch einige schwarze Schafe zu finden. Wurden Sie auch einmal von einem unseriösen Schlüsseldienst mit einer überhöhten Rechnung über mehrere Hundert Euro Opfer von Abzocke? Was ist zu tun, wenn ein Schlüsseldienst Ihre Notlage ausnutzt und hohe Kosten in Rechnung stellt?



Abzocke mit überhöhten Schlüsseldienst-Rechnungen?


Wir berichten in diesem Beitrag nur über die unseriösen Unternehmen der Schlüsseldienst-Branche, die ihre ahnungslosen Kunden mit vielen Tricks abzocken. Es gibt jedoch auch genügend seriöse Firmen, die dem Kunden angemessene Preise anbieten. Deshalb sollte der Verbraucher schon vor einem möglichen Notfall eine solche Telefonnummer eines seriösen ortsansässigen Schlüsseldiensts ausfindig gemacht haben. Am besten tragen Sie diese Telefonnummer immer bei sich. Dann können Sie dort bei einem Schlüsselverlust anrufen. Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.

Wucher - 828 Euro für eine Türöffnung


Verbraucher, die sich aus ihrer Wohnung oder aus ihrem Haus ausgesperrt haben und anschließend einen Schlüsseldienst anrufen müssen, gelangen oft nicht an ein ortansässiges seriöses Unternehmen. Wird ein x-beliebiger Schlüsseldienst von dem Ausgesperrten angerufen fallen zu der üblichen Kostenpauschale für ein neues Türschloss und dem Öffnen der Haustür noch die Kosten für Benzin und die Fahrzeit an, die mit hohen Aufschlägen den Abgezockten berechnet werden, sofern es sich um ein „schwarzes Schaf“ handelt. Kommt der Schlüsseldienst dazu noch in der Nacht wird oft ein saftiger Zuschlag von dem Ausgesperrten verlangt. Laut eines Zeitungsartikels der Rheinischen Post musste ein Verbraucher aus Hilden bei Düsseldorf stolze 828 Euro an einen Schlüsselnotdienst bezahlen. Für Elisabeth Schoenemans, der Leiterin der Langenfelder Verbraucherzentrale, ist dies „Ein typischer Fall von Abzocke“, da „sich in der Schlüsseldienst-Branche etliche schwarze Schafe tummeln.“

Unseriöse Firmen verlangen sofortige Barzahlung


Sollten Sie jedoch eine überhöhte Rechnung eines unseriösen Schlüsseldienstes sofort bar bezahlt haben, ist es für den Abgezockten schwierig an das gezahlte Geld zu gelangen. Aber gerade darauf spekulieren die unseriösen Schlüsseldienst-Unternehmen und verlangen von ihren Kunden die sofortige Barzahlung ihrer überhöhten Rechnungsbeträge. Oft erhält der Verbraucher von Mitarbeitern eines unseriösen Schlüsseldienstes nicht einmal eine Rechnung, die später angefochten werden kann. Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.


So erkennen Sie die schwarzen Schafe der Branche


Sollten die schwarzen Schafe der Schlüsseldienstbranche auf sofortige Barzahlung pochen und mit Sanktionen gegenüber den Kunden drohen, empfiehlt Verbraucherdienst e.V. die Polizei einzuschalten. Übrigens – seriöse Unternehmen haben keine 0180er- und / oder 0800er-Telefonnummern in ihren Anzeigen. Die Öffnung einer zugefallenen Tür kostet dann circa 200 Euro. Zahlen Sie nicht sofort ohne den Erhalt einer Rechnung. Ein geforderter Teilbetrag sollte von dem Verbraucher nur unter Vorbehalt gezahlt werden. Dann kommt auch kein als „Einbruchschutz“ getarnter blauer Polizeiwagen zu Ihnen, der Sie in Nachhinein mit einer überteuerten Dienstleistung abzockt.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Haben Sie eine Wucher-Rechung von einem unseriösen Schlüsseldienst erhalten? Verbraucherdienst e.V. informiert Sie, wenn Sie eine überteuerte Rechnung von einem unseriösen Schlüsseldienst erhalten haben – und das sogar deutschlandweit.


Montag, 1. Juni 2015

Umzug | Abzocke durch unseriöse Umzugsunternehmen?

Verbraucherdienst e.V. informiert über unseriöse Umzugsunternehmen, die mit dubiosen Geschäftsgebaren Kunden teure Rechnungen ausstellen, obwohl diese zuerst mit einem Billigangebot geworben hatten. Wurden auch Sie mit Schnäppchenangeboten bezüglich Ihres Umzugs umworben? Sollen Sie im Nachhinein später eine überteuerte Rechnung an ein unseriöses Umzugsunternehmen begleichen?

Verbraucherdienst e.V. informiert über unseriöse Umzugsunternehmen mit überteuerten Rechnungen


Dabei läuft die Verkaufsmasche von unseriösen Umzugsunternehmen oft ähnlich ab. Bei diesem Themenkomplex sollte nicht vergessen werden, dass es überwiegend seriöse Umzugsfirmen gibt, die weder ihre Kunden abzocken noch dubiose und überteuerte Dienstleistungen und Rechnungen anbieten. Aber von diesen Unternehmen handelt unser Artikel nicht. Wir berichten hier lediglich über die Abzockmasche der „Schwarzen Schafe“ der Umzugsbranche, die leider immer häufiger in Erscheinung treten. Mitglied sein heißt –  Abwehrkräfte zu stärken.


Abzocke von Umzugskunden mit Schnäppchenangeboten


Mit sogenannten Schnäppchenangeboten werben unseriösen Umzugsunternehmen um ihre Kunden. So ein im Internet, auf Flugblättern oder in Anzeigenblättern ausgelobtes Schnäppchenangebot beinhaltet in der Regel nur sehr wenige Arbeitsstunden und Service-Leistungen, die das unseriöse Umzugsunternehmen dem Verbraucher anbietet. In der Regel sind diese ausgelobten Dienstleistungen für einen normalen Umzug zu gering bemessen, sodass der Verbraucher – Kunde des Umzugsunternehmen– später eine sehr hohe Rechnung erhalten kann. Denn ist der Auftrag für einen Umzug erst einmal erteilt, wird unter üblichen Umständen kein weiteres Unternehmen – in dem Fall hoffentlich ein Seriöses – von dem Umziehenden beauftragt. Und so sind Sie einem unseriösen Umzugsunternehmen erst einmal hilflos ausgesetzt.

Ein Umzug ist immer mit viel Stress und körperlichen Aufwand verbunden


Vielleicht kennen Sie den Umzugsstress aus Ihrer eigenen Erfahrung? In der Regel sind bei einem Umzug etliche Kisten und Kartons zu verpacken. Der Umziehende hat oft den Eindruck, dass ein Umzug mit sehr viel – zum Teil körperlichen - Aufwand und Anstrengungen verbunden ist. Die Umzugsvorbereitungen scheinen fast kein Ende zu nehmen. Dazu muss die Wohnung oder das Haus noch fristgerecht übergeben und wahrscheinlich sogar noch saniert werden. Und genau diese unglückliche Situation nutzen unseriöse Umzugsfirmen schamlos aus um Verbraucher – vorwiegend sogar Senioren – mit überteuerten Aufträgen abzuzocken. Unseriöse Umzugsunternehmen spekulieren auf Zeitdruck und die Überforderung des Auftraggebers, die bei einem Umzug gegeben sein können.

Verbraucher bezahlt meist zähneknirschend die überteuerte Rechung


Denn der aufwendige Ab- sowie Aufbau von Möbeln, die Küchenmontage oder der sichere Transport eines großen Flat-TVs ist für gewöhnlich mit vielen Arbeitsstunden verbunden, wenn seriös und präzise gearbeitet wird. Allerdings stellen unseriöse Umzugsunternehmen zusätzliche erbrachte Dienstleistungen und Arbeitsstunden den ahnungslosen Verbrauchern – unter anderem auch Senioren – anschließend in eine überteuerte Rechung. Dabei wurde oft das ursprüngliche Angebot eines unseriösen Umzugsunternehmens bis auf das Zehnfache – oder sogar mehr – überschritten. Hatte der Verbraucher ein seriöses Unternehmen beauftragt wäre nicht die überhöhte Rechung zustande gekommen. Der Kunde muss dann – leider zähneknirschend – die Rechnung bezahlen, obwohl er diese (so in dieser Art und Weise) nicht in Auftrag bei dem unseriösen Umzugsunternehmen in Auftrag gegeben hatte.

Schauen Sie sich die Kostenvoranschläge sehr genau an


So ist es für den Umziehenden absolut notwendig – sollte dieser nicht an ein unseriöses Umzugsunternehmen gelangen – vorher die Kostenvoranschläge von den Umzugsunternehmen – auch den seriösen - genauestens durchzulesen. Sollten Sie Zweifel bezüglich des beauftragten Umzugsunternehmens haben, sollten Sie sich zusätzlich auch die Gewerbeanmeldung zeigen lassen. Von Bewertungen von Umzugsunternehmen im Internet sollten Sie jedoch Finger lassen. Diese können im schlimmsten Fall fingiert sein und nicht der Wahrheit entsprechen.

Hier noch einige Verbrauchertipps für Sie, wie die sogenannten „Schwarzen Schafe“ der Umzugsbranche – die Umzugsabzocker - schnell erkennen

Sollten Sie eine Umzugsanzeige finden, die nur eine Handynummer und / oder Postfach-Adresse enthält, ist Vorsicht geboten. Im Fall einer Reklamation ist das Unternehmen nicht zu erreichen. Wenn Pauschalen für die Möbelmontage verlangt werden sollten Sie als Kunde aufpassen, denn diese sind in der Regel nicht im normalen Angebotspreis enthalten. Sogenannte „Tagesfestpreise“ dienen bei der Umzugsabzocke als Lockmittel, da oft nur sechs Stunden reiner Arbeitszeit von der Firma enthalten sind. Die Mehrarbeit wird später überteuert in Rechnung gestellt. Auch bei einem Außenaufzug ist Vorsicht geboten. Unseriöse Firmen verlangen pro Stunden deutlich höhere Preise, obwohl der Stundensatz deutlich geringer ausfallen müsste. Ebenso sind bei einem Umzug keine Sonder-Versicherungen nötig, die ebenfalls kostspielig werden können, wenn Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht eingesetzt werden. Seriöse Umzugsunternehmen müssen sowieso Ihr Umzugsgut versichern. "Schwarze Schafe" oder  Billiganbieter benutzen häufig Kleintransporter um die gesetzliche Versicherungspflicht zu umgehen. Des Weiteren bieten Umzugsabzocker oft keine Vorbesichtigung Ihres Umzugsguts an, um dem Kunden zu ermöglichen, die Möbelmenge und den Arbeitsaufwand in Vornhinein abzuschätzen. Mitglied sein heißt –  rundum für Sie da zu sein.

Abzocke? – Verbraucherdienst e.V. informiert


Sind Sie von einem unseriösen Umzugsunternehmen abgezockt oder sogar betrogen worden? Verbraucherdienst e.V. informiert Sie unverbindlich, sollten Sie in die Abzockfalle bei Ihren Umzug geraten sein- Ein unverbindlicher Anruf oder ein E-Mail-Postfach kann von dem Verbraucher kontaktiert werden.

Sie suchen einen seriösen Anbieter? Schauen Sie dich mal auf Verbraucherdienst e.V. Empfehlungen

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