Freitag, 25. Mai 2012

Anwalts Inkasso Zentrale Osnabrück


… fordert im Auftrag der Firma DSM-24 bis zu 222,00 Euro von Mitgliedern des Verbraucherdienst e.V. Essen.

Letzte außergerichtliche Mahnung formuliert die Anwalts-Inkasso-Zentrale in den Zahlungsaufforderungen an die Betroffenen. Weiter heißt es dort – Zitat: „Sofern Sie keine fristgerechte Zahlung leisten, müssen Sie damit rechnen, dass die Forderung gerichtlich geltend gemacht werden wird. Die zusätzlichen Kosten haben Sie nach einer Verurteilung ebenfalls zu tragen.“ - Zitat Ende. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein.


Wie in den Verbraucherdienst e.V. vorliegenden Zahlungsaufforderungen ausgewiesen ist der Auftraggeber der Forderungen die Firma DSM-24. Aus einem Begrüßungsschreiben des Unternehmens, das dem Verein gleichfalls vorliegt, geht hervor das DSM für Deutsche Service Marketing steht. Was den Sitz des Unternehmens betrifft wurde Verbraucherdienst e.V. auf folgendes aufmerksam ... Weiterlesen zu Anwalts-Inkasso-Zentrale und DSM-24

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5 Kommentare:

  1. Euch wir haben von der Anwalts-Inkassozentrale ein Schreiben mit einer "letzten außergerichtlichen Mahnung" erhalten. Vorher schon von diversen anderen Inkassobüros u. a. auch von Wecollect. Wir zahlen auch weiterhin nicht.

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  2. Mein Vater - knapp 80 Jahre - wurde auf die übelste Weise an einem Tag von verschiedenen Gewinnspielzentralen abgezockt. Wir entdeckten 16 Gewinnspiele, welche auch von seinem Konto abgebucht hatten. Seit 2010 kommen ständig Drohbriefe und Mahnungen von der Inkasse Zentrale. Inzwischen habe ich mich der Sache angenommen, da mein Vater schon total verschüchtert ist.
    Dieser Herr Ingo Müller kann also lange auf Geld warten. So einem Anwalt sollte man die Lizenz entziehen und ihn mal für ein paar Jahre ins Gefängnis stecken.

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    1. Bis 13 Monate zurück könnt ihr euch die unberechtigten Lastschriften des Vaters bei der Hausbank zurückholen !!!

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    2. Aufgrund der AGB Änderungen aller Banken vom 01.06.2012, geltend ab dem 01.07.2012, ist es nicht mehr so einfach Lastschriften wie oben beschrieben zurück zugeben.

      In den AGB- Änderungen wird sich eindeutig und gezielt auf eine Widerrufsfrist von 6 Wochen nach Rechnungsabschluss bezogen.

      Eine Rückgabe von 13 Monaten ergibt sich dort nur, wenn diese im Sepa-Verfahren gezogen wurden.

      Und wie Verbraucherdienst e.V i.d.R aus der Praxis bekannt ist, wurden die Lastschriften wie im Fall oben beschrieben nicht im Sepa-Verfahren gezogen.

      Verbraucherdienst e.V hat erfolgreich eine Vielzahl von derartigen Fällen bearbeitet.

      Also TIPP:

      ungeprüfte Rechtsauskünfte, sollten auf diesem Block von Usern unterlassen werden. Denn die Betroffenen suchen Hilfe und benötigen dazu keine Hobbyjuristen mit Halbwissen.


      Mit freundlichen Grüßen
      - Vorstand -
      Verbraucherdienst e.V.

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  3. Wenn bereits so lange von so vielen abgebucht wurde vom Konto Ihres Vaters sollte es interessant sein, sich (zumindest einen guten Teil) des Geldes zurück zu holen.



    Verbraucherdienst e.V. ist nicht kostenlos, aber erfolgreich in solchen Sachverhalten, siehe http://www.verbraucherdienst.com/danksagungen/danksagungen.php



    Mit freundlichen Grüssen
    Verbraucherdienst e.V.

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