… fordert im Auftrag der Firma DSM-24 bis zu 222,00 Euro von
Mitgliedern des Verbraucherdienst e.V. Essen.
Letzte
außergerichtliche Mahnung formuliert
die Anwalts-Inkasso-Zentrale in den Zahlungsaufforderungen an die
Betroffenen. Weiter heißt es dort – Zitat: „Sofern Sie keine fristgerechte
Zahlung leisten, müssen Sie damit rechnen, dass die Forderung gerichtlich
geltend gemacht werden wird. Die zusätzlichen Kosten haben Sie nach einer
Verurteilung ebenfalls zu tragen.“ - Zitat Ende. Mitglied sein heißt – Gewinner zu sein.
Wie in den Verbraucherdienst e.V. vorliegenden
Zahlungsaufforderungen ausgewiesen ist der Auftraggeber der Forderungen die
Firma DSM-24. Aus einem Begrüßungsschreiben des Unternehmens, das dem Verein
gleichfalls vorliegt, geht hervor das DSM für Deutsche Service Marketing steht.
Was den Sitz des Unternehmens betrifft wurde Verbraucherdienst e.V. auf folgendes
aufmerksam ... Weiterlesen zu Anwalts-Inkasso-Zentrale und DSM-24
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
Euch wir haben von der Anwalts-Inkassozentrale ein Schreiben mit einer "letzten außergerichtlichen Mahnung" erhalten. Vorher schon von diversen anderen Inkassobüros u. a. auch von Wecollect. Wir zahlen auch weiterhin nicht.
AntwortenLöschenMein Vater - knapp 80 Jahre - wurde auf die übelste Weise an einem Tag von verschiedenen Gewinnspielzentralen abgezockt. Wir entdeckten 16 Gewinnspiele, welche auch von seinem Konto abgebucht hatten. Seit 2010 kommen ständig Drohbriefe und Mahnungen von der Inkasse Zentrale. Inzwischen habe ich mich der Sache angenommen, da mein Vater schon total verschüchtert ist.
AntwortenLöschenDieser Herr Ingo Müller kann also lange auf Geld warten. So einem Anwalt sollte man die Lizenz entziehen und ihn mal für ein paar Jahre ins Gefängnis stecken.
Bis 13 Monate zurück könnt ihr euch die unberechtigten Lastschriften des Vaters bei der Hausbank zurückholen !!!
LöschenAufgrund der AGB Änderungen aller Banken vom 01.06.2012, geltend ab dem 01.07.2012, ist es nicht mehr so einfach Lastschriften wie oben beschrieben zurück zugeben.
LöschenIn den AGB- Änderungen wird sich eindeutig und gezielt auf eine Widerrufsfrist von 6 Wochen nach Rechnungsabschluss bezogen.
Eine Rückgabe von 13 Monaten ergibt sich dort nur, wenn diese im Sepa-Verfahren gezogen wurden.
Und wie Verbraucherdienst e.V i.d.R aus der Praxis bekannt ist, wurden die Lastschriften wie im Fall oben beschrieben nicht im Sepa-Verfahren gezogen.
Verbraucherdienst e.V hat erfolgreich eine Vielzahl von derartigen Fällen bearbeitet.
Also TIPP:
ungeprüfte Rechtsauskünfte, sollten auf diesem Block von Usern unterlassen werden. Denn die Betroffenen suchen Hilfe und benötigen dazu keine Hobbyjuristen mit Halbwissen.
Mit freundlichen Grüßen
- Vorstand -
Verbraucherdienst e.V.
Wenn bereits so lange von so vielen abgebucht wurde vom Konto Ihres Vaters sollte es interessant sein, sich (zumindest einen guten Teil) des Geldes zurück zu holen.
AntwortenLöschenVerbraucherdienst e.V. ist nicht kostenlos, aber erfolgreich in solchen Sachverhalten, siehe http://www.verbraucherdienst.com/danksagungen/danksagungen.php
Mit freundlichen Grüssen
Verbraucherdienst e.V.