Im November 2024 berichteten wir über eine Offerte, die über E-Mail versandt wurde. Es ging um einen „Eintragungsantrag für die Aufnahme in das Branchenbuch“. Dabei handelt es sich erneut um „Branchenfuehrer.online“. Nun liegt eine neue Version vor – mit einigen Änderungen.
E-Mail von City Guide Solutions
Warum einen Eintrag auf dem Portal Branchenfuehrer.online erstellen? Laut der eigenen Aussage der City Guide LLC soll ein Brancheneintrag u.a. eine höhere Reichweite, Neukundengewinn sowie eine bessere Auffindbarkeit und Position bringen. Ob das mit so einem Eintrag wirklich gelingt, kann an dieser Stelle nicht nachgewiesen werden.
Interessierte können sich für einen kostenfreien Basis-Eintrag entscheiden, doch wer die folgende E-Mail von City Guide Solutions erhält, wird über diese Möglichkeit gar nicht erst informiert.
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| E-Mail City Guide Solutions / Offerte / Juli 2025 |
Inhaltlich werden Empfänger dieser E-Mail weder über den kostenlosen Basis-Eintrag informiert, noch wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass es sich hier um ein Angebot handelt. Mehr Infos sind im Anhang zu finden, dem Formular selbst. Dieses PDF File ist bereits vorab ausgefüllt und soll unterschrieben zurückgesandt werden.
Wichtiger Hinweis: Empfänger dieser E-Mail NICHT Unsubscribe anklicken. Es besteht die Gefahr, dass Daten unerlaubt erfasst werden. Diese Nachricht sollte als Spam markiert werden.
Fast 2000 EUR für einen Branchenbucheintrag
Mit der Rücksendung des unterschriebenen Formulars wird ein Vertrag mit der City Guide LLC geschlossen. Der Preis hat sich seit unserem ersten Bericht nicht geändert: 1920 EUR netto bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Wie üblich verlängert sich der Vertrag um ein Jahr, sofern nicht drei Monate vor Vertragsende gekündigt wird.
Der Nutzen eines solchen Brancheneintrags soll an dieser Stelle gar nicht groß kommentiert werden. Aber vielleicht sollte man sich die Frage stellen, wie oft ein „Branchenverzeichnis“ mit Suchmaschinen wie Google gesucht wird, anstatt das gesuchte Unternehmen direkt ohne Umwege zu suchen. Mit anderen Worten: Wer sucht einen Klempner auf einem Portal, wenn Google es mir direkt anzeigt – sogar mit lokalen Ergebnissen?
Hilfe bei Branchenbuch-Verzeichnissen
Natürlich muss jeder Gewerbetreibender muss selbst entscheiden, ob ein Eintrag in diesem Verzeichnis sich auszahlt.
Weiterhin warnen wir vor der Rücksendung ohne Prüfung des Formulars und der AGB. Wer keinen Vertrag für einen Branchenbucheintrag auf Branchenfuehrer.Online möchte, sollte das Schreiben nicht unterschreiben und zurücksenden. Gewerbetreibende haben kein Widerrufsrecht bei B2B Geschäften.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Beitrag: Tanda International AG – Rechnung für City Guide LLC (Branchenfuehrer.online)
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