Neuigkeiten von der 1N Telecom GmbH: Uns erreichten vielfach Briefe von betroffenen Verbrauchern, die Post von der Firma TPI Investment GmbH erhalten haben. In diesen Briefen wird mitgeteilt, dass eine Forderung der 1N Telecom GmbH an sie abgetreten wurde.
In den uns vorliegenden Schreiben ging es um Beträge zwischen 400,00 und 450,00 Euro zzgl. Gebühren und Zinsen für angeblich abgeschlossene DSL‑Verträge aus 2024.
Wer ist die TPI Investment GmbH
Doch wer ist diese neue „Inkasso-Abteilung“, die nun von sich Reden macht? Wir recherchierten mit einer simplen Internetsuche und wurden auf der Homepage der TPI Investment GmbH mit einem Zitat von Konfuzius.
Um nicht vom Thema abzuschweifen klicken wir uns direkt durch zum Impressum: als Geschäftssitz ist die Ruhrallee 185 in 45136 Essen genannt - und somit nicht weit von unserem Standort entfernt. Aus dem offiziellen Handelsregistereintrag entnehmen wir den Gegenstand des Unternehmens: „Der Erwerb, die Verwertung und die Verwaltung von Vermögenswerten jeglicher Art einschließlich entsprechender Beratungsdienstleistungen.“
![]() |
| Anschreiben TPI Investment / Juli 2025 |
Handelt es sich somit hierbei um ein im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenes Inkasso-Unternehmen? Für eine Inkassoforderung, wie wir sie von eingetragenen Inkassofirmen kennen, sollen Forderungsaufstellungen und eine gültige Forderungsabtretung vorgelegt werden. Ob das in den hier besprochenen Fällen ebenfalls passiert ist, ist derzeit noch unklar.
Bei unseren Recherchen wunderten wir uns über die Angaben im vorliegenden Brief (siehe Screenshot). Das genannte Aktenzeichen Az. 235 C 376/24 verweist a) auf ein anderes Datum b) auf eine Entscheidung bzgl. einer Firma namens "C. GmbH" - Link zum Urteil.
1N Telecom GmbH: Unklarheit bei Vertragsschlüssen
Häufig hatten Betroffene nie bewusst einen Vertrag geschlossen oder diesen rechtzeitig widerrufen. Wie zuvor von uns berichtet, kann es durch die offensichtliche Namensähnlichkeit zu Irrtümern führen, da sie hinter dem Absender die Telekom vermuten – und dass es sich um einen bestehenden Vertrag geht.
Nicht nur wir warnten vor ungewollten Vertragsschlüssen. Auch die Verbraucherzentralen warnten bundesweit vor dieser Masche. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sogar eine Unterlassungsklage gegen 1N Telecom erhoben, um die fragwürdigen Praktiken mit Werbebriefen künftig zu verhindern.
Fragen und Antworten
Hier ein paar allgemeine Hinweise, wie auf ein Schreiben der TPI Investment GmbH reagiert werden kann.
1. Vertrag nie abgeschlossen?- Fordern Sie zwingend eine Abtretungsurkunde schriftlich per Einschreiben von der TP Investment GmbH an
- Versichern Sie ausdrücklich, dass Sie keinen Vertrag mit 1N Telecom abgeschlossen oder ordnungsgemäß widerrufen haben. Belegen Sie dies möglichst mit Kopien Ihrer Widerrufsschreiben bzw. Versandnachweise (z. B. Einschreiben)
- Bei bestrittenen Forderungen darf keine Datenweitergabe an Auskunfteien wie Schufa erfolgen, bis die Angelegenheit geklärt ist
- TPI Investment muss die Ansprüche gerichtlich geltend machen, andernfalls gilt das Verfahren als erledigt – sofern kein Vertrag nachgewiesen wird
- Erhalten Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen Widerspruch bei Gericht einlegen, sonst droht Zwangsvollstreckung, selbst bei unberechtigter Forderung
TPI Investment Forderungen: Was können Betroffene tun?
Hier noch einmal eine Zusammenfassung und der Verweis auf unseren bestehenden Text zur 1N Telecom GmbH.
- Nicht ignorieren! Auch ohne Vertrag sollte man aktiv widersprechen
- Schriftlich widersprechen & Abtretung fordern, idealerweise mit Einschreiben
- Bereits erhobene Einwände gegenüber 1 Telecom kopieren und erneut geltend machen
- Nur reagieren, wenn Mahnbescheid kommt: dann zwingend binnen 14 Tagen widersprechen
Unser Beitrag rund zum Thema 1N Telecom GmbH: MEHR
Hilfe durch Verbraucherdienst
Wir haben bereits viele Verbraucher Hilfe anbieten können. Betroffene können schnell und direkt Kontakt aufnehmen, um mehr Infos rund um die Themen 1N Telecom GmbH und TPI Investment zu erhalten.
Kontakt
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790
Email: kontakt@verbraucherdienst.com
WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)
Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.
Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.


Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Bitte beachten: Verbraucherdienst veröffentlicht keine Kommentare mit Schmähkritik, empfindlichen Daten oder Werbung. Sollten Sie Fragen bezüglich der Kommentare haben, richten Sie diese bitte an marketing@verbraucherdienst.com