Dienstag, 23. März 2021

OVM GmbH, Oberschneiding: Mahnbescheid trotz Kündigung?

Neues aus Oberschneiding: bei uns meldete sich ein Verbraucher, um seine Erfahrungen mit den Firmen OVM GmbH und Euro - Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt) zu schildern. Die geschilderten Ereignisse des Mitglieds waren so gravierend, dass es sogar zu einem Zahlungsverbot durch das zuständige Amtsgericht kam. Dadurch wurde sein Kontoguthaben eingefroren.

Titel: OVM GmbH, Oberschneiding: Mahnbescheid trotz Kündigung?


Statt Kredit ohne Schufa folgte Kontosperre

In unseren Beiträgen zu Krediten (ohne „Schufa“ / „Schweizer Kredit“) im Internet wurde in der Vergangenheit auch die Firma OVM Online Vertrieb Marketing GmbH genannt. So soll nach einer Kreditanfrage im Internet über die Firma Bavaria FinanzService e.K. zusätzlich zum Kreditangebot ein kostenpflichtiger Vertrag über ein Finanzmanagementpaket entstanden sein. In finanzielle Nöte geratene Verbraucher erhielten demzufolge weitere hohe Rechnungen für dieses Finanzmanagementpaket, später können bei Nichtzahlung Inkassoforderungen die Folge sein.

Aktuell wandte sich ein Verbraucher mit einem besonders gut dokumentierten Fall an uns. Auch er suchte im Netz einen Kredit, doch fand stattdessen nur weiteren Ärger – bis hin zur Vorpfändung. Ob aber für den Verbraucher erkennbar war, dass er ein Zusatzabo gegen Mehrkosten abschließt, kann er heute nicht mehr belegen. Wer speichert schon Screenshots sämtlicher Webseiten, die er besucht?

OVM GmbH : Erfahrungen eines betroffenen Mitglieds

Wir zitieren an dieser Stelle die Email des betroffenen Mitglieds:

Zitat: „(…) Anfang Juli 2014 bin ich auf der Such nach einem Online Kredit bin ich auf die Webseite von Bavaria Finanz gestoßen. Ich habe am 07.07.2014 einen Antrag auf Kredit mit meinen Daten und meine Bank Kontonummer ausgefüllt und wieder zurückgeschickt. Auf der Webseite stand nicht, dass die Bavaria Finanz Firma kostenpflichtig ist. (...) Damals, im Jahr 2014 war ich Studienanfänger und als ausländische Student beherrschte ich nicht 100% die Sprache und hatte keine Kenntnisse über AGB oder Rechtsgeschäft. Ich dachte das, dass Bavaria Finanz eine Kreditgeber Firma ist, deswegen habe ich meine Daten weitergegeben, um Kredit in Höhe von 1.500 Euro zu bekommen. Ich habe leider keinen Kredit bekommen. Später habe ich erfahren, dass eine für mich unbekannte Firmen mit Namen OVM GmbH aus meinem Konto Geld abbucht. (...) Ich habe mit Mitarbeiter von OVM oder Bavaria Finanz angesprochen und erklärt, dass nicht zahlen werde und nie meine Willenserklärung gegeben habe, um monatlich Abo zu zahlen. Hier ist irgendwelcher Irrtum gelaufen. Dann kam keine Emails oder Anrufs von der Firma und plötzlich am 01.10.2020 hat eine sogenannte Inkassofirma Euro – Invest – Inkasso UG eine Mahnung mit Gesamtbetrag von 1.094,83 EUR auf meine E-Mail-Adresse geschickt. Das hat mich natürlich schockiert und sofort habe ich angerufen, um zu klären und die haben mich Druck gemacht, wenn du das nicht zahlst, gehst du zu Gericht dann muss du noch mehr zahlen usw.“ Zitatende.

Der Betroffene gab an, aus persönlichen Gründen diese Raten nicht gezahlt zu haben. Dies hatte Folgen: ein gerichtlicher Mahnbescheid traf ein.

Gerichtlicher Mahnbescheid: Hauptforderung unerwartet hoch

Die entsprechenden Unterlagen wurden uns als Kopie vorgelegt. Im gerichtlichen Mahnbescheid wird die Hauptforderung in Höhe von 782,10 EUR genannt. Die soll für einen Dienstleistungsvertrag seit 10. Juli 2014 gelten.

Laut unseren Informationen sollen die Kosten für Dienstleistungsvertrag der OVM GmbH Oberschneiding bei einer Laufzeit von zwei Jahren 357,60 EUR laut der Seite ovm-service.de 

Screenshot ovm-service.de/?m=register / 23.03.2021
Screenshot ovm-service.de/?m=register / 23.03.2021


Kündigung

Uns liegt jedoch die Kündigung von dem betroffenen Mitglied vom 29.Oktober 2014 per Mail an die Mail-Adresse ovm@1cx.de vor.

Die E-Mail-Adresse wurde von uns am 18.03.2020 getestet. Eine Rückmeldung durch Maildamon erfolgte nicht.

Screenshot: Screenshot unserer versendeten Mail / 18.03.2021
Screenshot unserer versendeten Mail / 18.03.2021


In der Kündigung ist zu lesen, Zitat: „Ich bin **** **** (Name der Redaktion bekannt), habe einmal den Service von Bavariafinanz genutzt. Ich dachte am Anfang, dass der Service kostenlos sei. Später habe ich erfahren, dass dies ein Service mit Gebühren ist. Dann wollte ich kündigen und habe per Telefon sofort angerufen und Bescheid gesagt, dass ich kündigen möchte. Heute konnte ich leider per Telefon nichts erreichen. Ich habe zwei Mal entdeckt, dass ihr immer noch von meinem Konto Geld bucht. Deswegen möchte ich, falls Ihr noch nicht über meine Kündigung Bescheid wisst, wollte ich mich jetzt deutlich äußern, dass ich diesen Service kündigen möchte. Von daher bitte löschen Sie alle meine Daten von diesem Finanzservice. (…) Ich wollte einen Kredit nehmen, aber das hat nie geklappt und außerdem hat mir niemand ein Angebot gemacht. Bitte nicht weiter von meinem Bankkonto Geld buchen.“ Zitatende.

Aufgrund dieser Äußerungen und der vorliegenden Unterlagen stellen wir uns die Frage, wieso die Hauptforderung 782,10 EUR beträgt, wenn bereits 2014 eine Kündigung des 24 Monate laufenden Vertrages durch den Kunden vorlag. Wurde die Kündigung und der behauptete Irrtum über ein kostenpflichtiges Abo etwa nicht beachtet?


Update 01.03.2022: Fragwürdiges Vorgehen: Mahnbescheid trotz Erledigungszusage

Aktuell scheint wieder eine Welle von Mahnbescheiden auszurollen. Dem Verbraucherdienst liegen mehrere solcher vor. In einem Fall soll das Mitglied nun 998,98 EUR bezahlen, obwohl die Euro – Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt) schriftlich zugesichert hatte, dass der Vorgang „erledigt“ sei:

Screenshot: Screenshot // Euro – Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt) //  Brief  August 2021
Screenshot // Euro – Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt) //  Brief  August 2021

Die Krux dabei: Die Klausel ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ist leider ohne rechtliche Verbindlichkeit. Die Klausel müsste lauten „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber rechtsverbindlich“. Gleichwohl hat man damit eingeräumt, dass eine Forderung verjährt sein könnte. Dies wird ein wichtiges Indiz im Klageverfahren sein.

Wir empfehlen allen, die solche Erledigungsmitteilungen erhalten haben, dass Widerspruch eingelegt und von Antragsgegnerseite die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt oder eine Feststellungsklage eingeleitet wird.

Unangenehm sind solche Verhaltensweisen ohnehin: Normalerweise sollte man sich auf Zusagen eines Gegners verlassen können. Michael Langhans, Jurist des Verbraucherdienstes, hierzu: „Ich schließe grundsätzlich keine Verträge mit Firmen, auf deren Wort ich mich nicht verlassen kann und empfehle das auch unseren Mitgliedern. Wenn Sie in einer vergleichbaren Lage sind, bitte ich Sie, sich beraten zu lassen. Zahlen Sie niemals vorschnell auf Mahnbescheide“. Update-Ende.

Update 2 vom 21.07.2022

In einem weiteren Verfahren vor dem Amtsgericht Essen (Az. 130 C 101/21) erschien die Klagepartei, die OVM, erneut nicht. Wir berichteten bereits über dieses prozessuale Verhalten der OVM - siehe hier. In letzter Zeit scheint es sich zu wiederholen, dass Mahnbescheide beantragt werden und dann nach Widersprüchen in Gerichtsterminen niemand von der OVM erscheint. Woran das liegt, können wir nicht beurteilen. Man kann sich aber sehr wohl überlegen, warum man bei berechtigten Forderungen nicht bei Gericht aufwarten möchte. Eines ist aber klar: Es lohnt sich, sich gegen Forderungen der OVM zu wehren. Update 2 Ende.

OVM GmbH Oberschneiding: Weitere Kosten statt Kredit?

Tatsächlich wurde uns von anderen Mitgliedern berichtet, dass sie ebenfalls überrascht festgestellt haben wollen, dass nach einer Kreditanfrage bei der Bavaria Finanz Abbuchungen erfolgten von der OVM GmbH. Auch im obigen Fall war es so. Statt eines ausgezahlten Kredits, vermittelt durch die Bavaria Finanzservice e.K, erhielt dieses Mitglied ein kostenpflichtiges Finanzmanagementpaket der OVM GmbH, Oberschneiding. Der Verbraucher, der im Internet aufgrund finanzieller Sorgen nach einem Kredit im Internet suchte, zahlte letztlich nur, ohne einen Kredit zu erhalten.

Diese Kosten können in vielen Fällen nicht zusätzlich getragen werden.

Die Folgen können Mahnungen und Zahlungsaufforderungen durch Inkassounternehmen sein, die mit zusätzlichen Inkassogebühren die Kosten in die Höhe treiben. Doch es kann sogar noch schlimmer kommen: es kann zu ernsthaften Konsequenzen wie gerichtlicher Mahn- und Vollstreckungsbescheid und einer Vorpfändung kommen, wenn die geforderten Summen für ein Produkt, welches unter Umständen nicht bewusst gewünscht war, nicht gezahlt werden.

Euro – Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt): Vorläufiges Zahlungsverbot

Durch das Amtsgericht Nürnberg wurde ein Vorläufiges Zahlungsverbot im Auftrag von der Firma OVM Online Vertrieb Marketing GmbH, vertreten durch die Euro – Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt) erlassen. Vorrausgegangen waren ein Mahnbescheid sowie ein Vollstreckungsbescheid, gegen die das Mitglied aufgrund eines Auslandsaufenthaltes nicht rechtzeitig vorgehen konnte.

Das Dokument mit der Geschäftsnummer DR II 210/21 wurde uns von dem Betroffenen vorgelegt. Das vorläufige Zahlungsverbot (auch Vorpfändung) ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung des Gläubigers, die den Rang bei der Befriedigung der Forderung sichern soll. Anders als bei einer Pfändung wird der Antrag vom Gericht nicht geprüft, die Zustellung erfolgt direkt durch den zuständigen Gerichtsvollzieher. Auch in diesem uns vorliegendem Fall wurde das Schriftstück durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt.

Wie in den Äußerungen des Mitglieds zu lesen war (siehe oben), ist die Forderung im Vollstreckungsbescheid deutlich höher. So werden neben der Hauptforderung (782,10 EUR) u.a. Zinsen verlangt, letztendlich wird ein Betrag in Höhe von 1.177,39 EUR gefordert.

Wie sollten sich Betroffene wehren?

Verbraucherdienst empfiehlt, grundsätzlich Forderungen oder gar Mahnbescheide der Euro – Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt) rechtlich prüfen zu lassen. Stellen Sie bei längeren Abwesenheiten (länger als 10 Tage) sicher, dass Ihr Briefkasten überprüft wird). Gegen rechtskräftige Gerichtsbescheide vorzugehen ist aufwendig und kostenintensiv. Zu einer Prüfung bieten sich Rechtsanwälte oder Verbraucherzentralen an, um erhaltene Schreiben von Inkassounternehmen zu hinterfragen. Wenn Sie im Internet Dienstleistungen und/oder Verträge abschließen wollen, sollten Sie relevante Unterlagen (ggf. Screenshots. Emails etc.) sichern. Ihr Anwalt wird es Ihnen danken. So lassen sich Abläufe bzw. Zusammenhänge selbst nach Jahren auch für Richter nachvollziehen.

Betroffene sollten unter keinen Umständen voreilig Ratenzahlungsvereinbarungen unterzeichnen oder gar einzelne Raten überweisen, da dies ein Schuldanerkenntnis darstellen kann. Ohne eine qualifizierte Überprüfung sollte kein Geld fließen.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit der OVM GmbH oder Euro - Invest - Inkasso UG (haftungsbeschränkt) und der Bavaria Finanzservice e. K gemacht? Betroffene können sich gerne an uns wenden. Für weitere Informationen nutzen Sie die folgenden Möglichkeiten:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790 

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Bitte beachten: Verbraucherdienst veröffentlicht keine Kommentare mit Schmähkritik, empfindlichen Daten oder Werbung. Sollten Sie Fragen bezüglich der Kommentare haben, richten Sie diese bitte an marketing@verbraucherdienst.com