Freitag, 27. November 2015

Symposion Publishing GmbH | Cold Call aus Düsseldorf?

Die Symposion Publishing GmbH aus Düsseldorf bietet eine breite Palette von E-Learning Kursen, Ebooks und Online-Bibliotheken an, die sich an Gewerbetreibende richtet. Mit Hilfe der Erzeugnisse von Symposion werden zum Beispiel Themengebiete wie „Projektmanagement“ sowie „Marketing-Controlling“ aufbereitet und zum Verkauf angeboten. Was passiert jedoch, wenn so ein Angebot fälschlicherweise an eine Verbraucherin gerichtet ist?


Symposion aus Düsseldorf – unerlaubte Werbeanrufe?


Zur Vorgeschichte: Symposion Publishing GmbH meldete sich telefonisch mit einem unerlaubten Werbeanruf (Cold Call) bei Frau G., um drei Produkte aus dem gegenwärtigen Katalog (Stand 26.11.2015) als eine „Testbestellung mit Rückgaberecht“ anzubieten. Dabei handelte es sich um drei E-Learning Kurse aus drei unterschiedlichen Bereichen, die jeweils 498,00 EUR kosten sollen. Frau G. bestätigte dieses Angebot und erhielt daraufhin eine E-Mail mit einem persönlichen Zugangscode. Dieser muss über entweder über einen Button („Jetzt kostenlos testen“) oder über eine URL, die man in den Internetbrowser eingibt, aktiviert werden. Mit den Worten „ein Klick und Sie sind drin!“ beginnt der Testlauf.
In dem Bestätigungsschreiben wird noch deutlich darauf hingewiesen, dass es sich um kein Abo handelt und auch keine Folgekosten entstehen. Des Weiteren werden die Optionen des Rücktritts und des Kaufs erläutert. Abschließend folgt ein Hinweis, dass das Telefonat aufgezeichnet wurde.

Ablauf der Testphase – Hohe Kosten


Frau G. ist selbst keine Gewerbetreibende, sondern Angestellte. Sie führte im Rahmen ihrer Tätigkeit das Gespräch mit einer Symposion Mitarbeiterin und willigte in diesem Telefonat auf die Testbestellung ein. Da die Schreiben die Möglichkeit des Rücktritts bescheinigten und auch keine Abo- bzw. Folgekosten versprochen wurden, ging Frau G. von einer unkomplizierten Angelegenheit aus.
Trotz des Vorgesprächs nahm Frau G. das Angebot nicht an. Sie klickte weder auf den Banner („Jetzt kostenlos testen“) noch warf sie auch keinen Blick auf die Produkte, die zum Test angeboten wurden. Stattdessen hatte sie die Mails von Symposion ungelesen zur Kenntnis genommen, die jedoch nach dem Öffnen eine Lesebestätigung erhielten. Somit verstrich die Testphase ungenutzt.
Zwei Tage später erhielt Frau G. eine Rechnung von Symposium für die drei nicht getesteten Produkte. Die Begründung: Die Testphase sei abgelaufen und Frau G. hätte in dieser Zeit nicht von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht. Somit wurden ihr die drei E-Learningkurse, die sie nicht nutzte, in Rechnung gestellt.

Verbraucher haben ein Widerrufsrecht


Aktuell ist die Lage wie folgt: Zwölf Tage nach der ersten Rechnung ging die erste Zahlungserinnerung an Frau G., in der noch einmal darauf hingewiesen wurde, dass es sich um eine gewerbliche Bestellung handelte. Somit sei die Rechnung, Zitat, „sowohl verbindlich als auch fällig gemäß unseren Lieferbedingungen, denen Sie für Ihr Unternehmen ausdrücklich zugestimmt haben.“
Demzufolge ist weiterhin ein Gesamtbetrag von 1613,52 EUR zu zahlen - für drei E-Learningkurse. Gewerbetreibende haben kein Widerrufsrecht, doch da Frau G. keine Unternehmerin ist, dürfte sie vom Rücktritt Gebrauch machen können.
Was sagen Internetnutzer zu Symposion?

Bei den Recherchen zu der Firma Symposion Publishing stieß Verbraucherdienst e.V. auf einen Link des Portals „Tellows“, mit denen Telefonnummern zugewiesen werden können. Es wird unter einer Rufnummer aus Düsseldorf ein Bezug zu Symposion hergestellt. Die dort zu lesenden Kommentare sind überwiegender negativer Natur. Zum Beispiel wird in einem Kommentar auch die ebensolche Testphase beschrieben. Auch ist von „Aggressiver Werbung“ die Rede. (Quelle: Tellows http://www.tellows.de/num/021186693986)

Verbraucherdienst e.V. Informationen und Hilfe bei unerlaubten Werbeanrufen


Wir haben Erfahrungen mit Unternehmen, die Vertragsabschlüsse mittels unerlaubter Werbeanrufe erwirken. Wurden Sie auch von Symposion Publishing GmbH angerufen, um ein Testangebot in Anspruch nehmen zu können? Verbraucher und auch Gewerbetreibende finden bei uns eine Anlaufstelle, die sich um Sie und Ihre Rechte bemüht. Mitglied sein heißt – der Zug ist noch nicht abgefahren.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


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