Dienstag, 17. November 2015

Gewerblicher Eintragsdienst | Branchenbucheinträge aus Spanien

Die Firma „Gewerblicher Eintragsdienst“ bietet Gewerbetreibenden, Unternehmern und Freiberuflern eine Möglichkeit, die Präsenz ihrer Firma im Internet zu steigern. Anstatt selbst ein Branchenbuch anzubieten, stellt „Gewerblicher Eintragsdienst“ Einträge in externe Branchenverzeichnisse in Rechnung. 199 EUR für eine „Branchenchenbucheintragung“ (sic!) für 12 Monate. Was sollten Gewerbetreibende bei diesem Angebot beachten?

Gewerblicher Eintragsdienst  Branchenbucheinträge aus Spanien

Gewerblicher Eintragsdienst – Fragwürdige Suchmaschinenoptimierung


Ein Gewerbetreibender sandte uns im Rahmen seiner Mitgliedschaft im Verbraucherdienst e.V. eine Rechnung und gleichzeitige Kündigungsbestätigung der Firma „Gewerblicher Eintragsdienst“ zu. Dieses Unternehmen verlangt von unserem Mitglied insgesamt 199 EUR für folgende Dienstleistung: Branchenbucheintragung inklusive Suchmaschinenoptimierung – für 12 Monate und ohne automatische Verlängerung. Als Kontoverbindung für die Überweisung wurde ein spanisches Konto angegeben.

Besucht man die Website von Gewerblicher Eintragsdienst, findet man neben einem Beschreibungstext insgesamt elf Links zu diversen Branchenbüchern. Neben den „Gelben Seiten“ findet man beispielsweise eine Verlinkung zu „MeineStadt“ oder auch „Klicktel“. In dem Text wird der Gewinn neuer Kunden durch einen Werbeeintrag garantiert. Ob in dem Zusammenhang von einer Suchmaschinenoptimierung die Rede sein kann, ist in Frage zu stellen. Schließlich verlinkt Gewerblicher Eintragsdienst nur auf andere Branchenbücher, ohne dass eine Überprüfung der angebotenen Dienstleistung überprüft werden kann. Darüber hinaus stehen die dort aufgezählten Branchenbücher in keinem Zusammenhang, sodass von einer Optimierung kaum die Rede sein kann, sofern man nur ein Unternehmen dort einträgt.

Laut eigener Aussage besteht zwischen den verlinkten Branchenbüchern keine geschäftliche Beziehung. Ferner steht dort: „Wir erhalten weder Provisionen, noch sonstige Entgelte für die Vermittlung eines Eintrages.“ (Quelle: Gewerblicher Eintragsdienst Homepage, http://www.gewerblicher-eintragsdienst.com/)

Kein Widerrufsrecht für Gewerbetreibende


Gewerblicher Eintragsdienst hat laut des Impressums der Homepage seinen Sitz in Spanien. Auf der uns vorliegenden Rechnung jedoch ist eine Adresse in Nürnburg angegeben. Anscheinend entstanden die Verträge fernmündlich, sprich telefonisch. Haben Sie auch eine Rechnung für eine Branchenbucheintragung erhalten? Für Gewerbetreibende gibt es kein Widerrufsrecht. Darauf weist das Unternehmen in dem Schreiben auch hin. Des Weiteren wurde das Gespräch, bei dem der Vertrag entstand, via Bandaufzeichnung festgehalten. Gerne können Sie uns kontaktieren. Wir haben Erfahrungen mit Branchenbuchanbietern und helfen Ihnen mit weiteren Informationen. Mitglied sein heißt – auf der sicheren Seite zu stehen.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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