PKBMedia – Zahlungsverbindlichkeit besteht nicht
„Bitte beachten Sie!!! Unser Schreiben ist ein "Angebot" Sie können es nach Ihrem Belieben annehmen oder ablehnen. Danke“ (Quelle: Unternehmen-Auskunft.de, Startseite: http://unternehmen-auskunft.jimdo.com/) heißt es derzeit (Stand 16.11.2015) auf der Startseite des Branchenbuchs der PKBMedia aus Duisburg. Auch wenn die Betreiber des Portals Unternehmen-Auskunft hier recht auffällig und sogar per Großbuchstaben ihre Schreiben als Angebot bezeichnen, ist das bei den Schriftstücken nicht der Fall. Die schriftliche Veröffentlichungsofferte, die Gewerbetreibende erhalten wird dort erst im Kleingedruckten deutlich. Dort heißt es: „Eine Zahlungsverbindlichkeit besteht nicht, da wir gegenwärtig in keiner laufenden Geschäftsbeziehung stehen“. Für diese Offerte, einen Eintrag in das Branchenregister Unternehmen-Auskunft, soll der Gewerbetreibende insgesamt 558,35 EUR zahlen. In dem uns vorliegenden Schreiben ist von einer Laufzeit keine Rede.
Unternehmen-Auskunft – Offerte für bereits zugängliche Daten
Die Formulare der PKBMedia sind übertitelt mit „Industrie und Gewerbe Verwaltung und Auskunft“. Auch sind dort folgende Hinweise zu lesen: „Bitte sofort bearbeiten“ sowie „Sie werden gebeten bei Annahme, binnen 7 Tagen, den Gesamtbetrag in Höhe von 558,36 EUR zu zahlen“.
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| PKBMedia - Veröffentlichungsofferte - 16.11.2015 |
Die Dienstleistung der PKBMedia sollte von Gewerbetreibenden aufmerksam geprüft werden. Da die Datensätze des eigenen Unternehmens bereits öffentlich und kostenfrei als Handelsregistereintrag im Bundesanzeiger gelistet sind, ist eine Übernahme in ein Branchenbuch für 558,35 EUR möglicherweise überflüssig. Sollten Sie jedoch das Schreiben unterschrieben zurückgesandt haben, haben Sie als Gewerbetreibender kein Widerrufsrecht.
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