Dateyard AG Angebot zweifelhaft ?
Diese Kommunikationsplattform soll dem Nutzer die Möglichkeit bieten, sich selbst zu präsentieren. Um sich anzumelden, bedarf es nur der Angabe einer E-Mail Adresse.
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| Screenshot Dateyard | 12.11.2015 |
Mit der Angabe einer E-Mail Adresse und eines Geburtsdatums soll laut der Startseite der Firma Dateyard AG die kostenlose Nutzung möglich sein - also ohne Abgabe einer Erklärung, dass ein User bei einer Anmeldung "die Nutzungsbedingungen anerkennen muss". Auch bei einer Anmeldung wird in der E-Mail-Bestätigung weder auf die Nutzungsbedingungen noch auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen. Auch eine Widerrufsbelehrung ist nicht vorhanden.
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| Screenshot Dateyard | 12.11.2015 |
Sobald ein User die Startseite aufruft, wird heftig mit einer Einblendung, mit folgenden Slogan geworben „ Lass Dir diese Chance nicht entgehen! Auf heute-s*x.com (Name zensiert) kannst du dich heute auf ein S*xtreffen mit echten Frauen verabreden. Außerdem profitierst du von vielen Vorteilen: kostenlose Anmeldung, Nachrichten lesen und schreiben, Suche in deiner Umgebung, S*xtreffen Garantie, Echte Frauen und Männer….. “
Bei der Anmeldung ist nicht zu lesen, dass diese „Chance“ etwas kosten soll oder der User eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft eingehen muss, um von der angepriesenen Chance profitieren zu können.
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| Screenshot Dateyard | 12.11.2015 |
In den Nutzungsbedingungen der Dateyard AG ist nichts mehr über die echte „Chance“ zu lesen, denn das heißt es: „Die Gratis-Nutzung bietet dem Nutzer eine eingeschränkte Funktionalität. Denn das Nachrichten versenden und schreiben ist nur möglich wenn der Nutzer eine kostenpflichtige Premiummitgliedschaft eingeht.“ Verbraucherdienst hält die Werbung auf der Startseite für irreführend, denn wenn derartig geworben wird, muss der User auch kostenlos von dem Angepriesenen profitieren können
So heißt es in den Nutzungsbedingungen der Dateyard AG: „Die Gratis-Nutzung bietet dem Nutzer eine eingeschränkte Funktionalität. Der Nutzer hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, von einer Gratis-Nutzung in eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft zu wechseln, um die Premium-Funktionalität (Erweiterte Suchfunktion, Schreiben und Beantworten von Nachrichten) nutzen zu können.“
Auch enthalten die Nutzungsbedingung keinerlei Garantieversprechen, wovon vollmundig im Werbeslogan die Rede ist.
Kündigungsklausel fraglich bei Dateyard
Es heißt in den Nutzungsbedingungen der Dateyard AG:
„(2) Der Nutzer eines kostenpflichtigen Dienstes ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen vor Ablauf der Mitgliedschaft zu kündigen. Kündigt er den Vertrag nicht fristgerecht, verlängert sich dieser entsprechend dem vorherigen vom Nutzer gewählten Paket.
(3) Die Kündigung des Vertragsverhältnisses ist nur dann wirksam, wenn sie durch ausdrückliche, schriftliche Erklärung per Fax an +41 (0) 41 508 70 64 erfolgt. Für eine eindeutige Zuordnung und zum Schutz vor Missbrauch ist es in jedem Fall zwingend erforderlich, dass der Kunde im Kündigungsschreiben in leserlicher Art und Weise (DRUCKBUCHSTABEN) mindestens seinen vollständigen Namen, die genutzte Dating-Seite, seine genutzte Email-Adresse und seinen Benutzernamen nennt. Zur Vereinfachung gibt es hier das Kündigungsformular zum Ausdrucken“ Quelle: Nutzungsbedingungen Heute-s*x
Interessant ist, dass der User mittels Internet einen kostenpflichtigen Premium-Mitgliedschaft abschließen kann, doch die Kündigung dieser kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft nur schriftlich möglich ist. Verbraucherdienst e.V. ist der Meinung, dass auch Kündigungen per E-Mail möglich sein müssen. Lesen Sie dazu auch: Urteil Kündigung der Nutzung eines Online-Portals muss auch online möglich sein - LG München 12 O 18571/13. Verbraucherdienst e.V. hält die Kündigungsklausel für unwirksam.
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