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Mittwoch, 13. Januar 2016

Energy2day | SorglosStrom

Strompreise zum Discountpreis – gerade bei den immer höheren Energiepreisen ein verlockendes Angebot für Verbraucher. Auch der Stromanbieter Energy2day aus München bietet Energie zu Billigpreisen an, doch macht ihren Kunden das Leben nicht gerade einfach. Zumindest in dem uns vorliegenden Fall, bei dem eine Verbraucherin per Handy oder Mail einen Vertrag abgeschlossen haben soll – dabei hat sie weder einen E-Mail Account noch ein Handy.

Energy2day  SorglosStrom

Energy2day – Einstweilige Verfügungen gegen den Stromanbieter


Energy2day aus München, samt ihrer Tochterfirma SorglosStrom, haben ein Imageproblem. Die Suche nach den Firmen liefert zuhauf abschreckende Meldungen wie zum Beispiel die Warnung von Stiftung Warentest. Dort wird vor „vielen Fallen im Kleingedruckten“ gewarnt. (Quelle, test.de https://www.test.de/test-warnt-SorglosStrom-taeuscht-Kunden-4744399-0/)

Die dubiosen Geschäftsgebaren von Energy2day brachten dem Unternehmen auch eine einstweilige Verfügung ein – zum zweiten Mal. In beiden Fällen ging es um die falsche Behauptung, dass Energy2day mit diversen Stadtwerken zusammenarbeiten würde. Darüber hinaus wurden Verbraucher per unerlaubten Werbeanruf (Cold Call) kontaktiert. Mittlerweile wurde gegen das Münchner Unternehmen ein zweites Ordnungsgeld verhängt; es müssen 10.000 EUR von Energy2day bezahlt werden, da erneut eine Verbraucherin ohne vorherige Genehmigung telefonisch kontaktiert wurde. (Quelle: https://www.zfk.de/artikel/energy2day-faengt-ein-zweites-ordnungsgeld-ein.html)

Kundenfang mit unerlaubten Werbeanrufen


Der Stromanbieter Energy2day hielt auch die Seniorin Frau K. (74 Jahre alt) auf Trab, die sich vertrauensvoll an uns wandte. Angeblich sollen zwei Verträge – Strom und Gas - über das Telefon entstanden sein. Auch hier nahm der Discount-Stromanbieter per Cold Call Kontakt mit Frau K. auf, um ihr einen Anbieterwechsel vorzuschlagen. Noch einmal zur Erinnerung: ein unerlaubter Werbeanruf ohne vorherige Zustimmung verstößt gegen § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG. Frau K. war nicht damit einverstanden, dass sie einen Anruf von Energy2day erhält, da sie mit ihrem bisherigen Stromlieferanten zufrieden ist.

Laut diesem Telefonat mit Energy2day kommt ein Vertragsabschluss erst zustande, wenn Frau K. im Anschluss an das Gespräch eine zugesandte E-Mail oder SMS bestätigt. Jedoch besitzt die Seniorin Frau K. laut eigener Aussage weder einen E-Mail Account noch ein Handy. Dennoch wurden die entsprechenden Gebühren vom Konto der Verbraucherin abgebucht. Wie Energy2day bzw. SorglosStrom die Bankdaten gelangt ist, ist uns unbekannt. Darüber hinaus erhielt Frau K. keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung.

Verbraucherdienst e.V. konnte Frau K. in ihrer Not helfen. Jedoch fragen wir uns, ob noch weitere Verbraucher durch Energy2day bzw. SorglosStrom kontaktiert wurden. Haben Sie als Verbraucher Erfahrungen mit dem Billigstromanbieter und wurden telefonisch kontaktiert? Wurde Ihnen erzählt, dass eine Zusammenarbeit mit den ansässigen Stadtwerken bestehen würde? Verbraucherdienst e.V. liefert Ihnen zwar keinen Strom, aber dafür die entsprechenden Informationen, um sich vor dubiosen Verträgen zu schützen. Mitglied beim Verbraucherdienst sein heißt – sich nicht alles gefallen zu lassen.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Freitag, 11. Januar 2013

Vertrag mit SorglosStrom Energy2day kündigen


... würde manch Verbraucher vermutlich gern – auch Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. zählen zu den überraschten „Neukunden“ der Energy2day GmbH, deren Marke SorglosStrom ist.

Den empörten Schilderungen unserer Mitglieder zufolge wurden sie unerwünscht angerufen.

 Die Art und Weise der Gesprächsführung des jeweiligen Anrufers ließ die angerufenen Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. annehmen, dass sie mit ihrem aktuellen Stromlieferanten verbunden sind. Sie gingen dementsprechend davon aus, dass dieser ihnen einen günstigeren Stromtarif anbieten wolle. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.



Kurze Zeit später erhielten sie ein Anschreiben der ihnen unbekannten Firma Energy2day GmbH München. In diesem wurde mitgeteilt, dass zum voraussichtlich 01.01.2013 SorglosStrom, eine Marke der Energy2day GmbH, ihr zukünftiger Stromlieferant sei.

Entschieden haben die Betroffenen sich, so die Verbraucherdienst e.V. vorliegenden Anschreiben der SorglosStrom / Energy2day GmbH, für den Tarif  SorglosRegioCent und einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten …

Der Arbeitspreis (Verbrauch je Kilowattsunde) betrüge 25,06 Cent. Aus den AGB geht zudem hervor, dass Preisanpassungen jederzeit vorgenommen werden können. Immerhin will SorglosStrom / Energy2day diese vorher ankündigen … Ob das Angebot wirklich günstig ist für Verbraucher, bleibt abzuwarten. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.



Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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