Landgericht Köln entscheidet, dass Flirtcafe nicht mit „Kostenlos Anmelden“ werben darf
Das Landgericht Köln entschied in einem Urteil vom 19.08.2014 (Az.:33 O 245/13), dass Flirtcafe nicht mit der Aussage „Jetzt kostenlos anmelden“ werben darf. Wer diesen Button anklickte, schloss zwar einen Vertrag ab, der aber nach der kostenlosen (!) Registrierung keinerlei Interaktionen mit anderen Nutzern dieser Plattform ermöglichte. Erst mit einem kostenpflichtigen Abonnement kann Kontakt zu anderen aufgenommen werden. Ohne Geld – kein Flirt.
Mit einem Testabonnement mit einer Dauer von 10 Tagen ist es erst möglich, die Möglichkeiten des Portals zu nutzen. Kosten für das Test-Abo: 1,99 EUR – zu zahlen bei Vertragsabschluss. Im Anschluss an das Testabonnement wechselt der Kunde automatisch in deutlich teureres Abo mit einer Dauer von sechs Monaten – für wöchentlich 19 EUR. Sollte der Kunde diesem Vertrag nicht widerrufen, kostet ein Monat Flirtcafe rund 76 EUR.
Das Landgericht Köln sah in diesem Kostenmodell einen Wettbewerbsverstoß. Wer mit einer
„kostenlosen“ Anmeldung wirbt, sollte dem Kunden auch die zu erwartenden Möglichkeiten einer Flirtbörse bieten. Dazu gehört natürlich auch das Anschreiben anderer User, sonst kann von Flirten keine Rede sein.
Kündigung bei Flirtcafe
Bei solchen hohen Kosten ist es nicht verwunderlich, wenn viele Kunden ihren Vertrag mit der Flirtcafe Online GmbH kündigen möchten. Zwar ist das „Kostenlos Anmelden“ verschwunden, wichtige Angaben wie Kosten und Widerrufmöglichkeiten sind weiterhin nur in den AGB und in den „BGB Infos“ zu finden.
Möchten Verbraucher ihren Vertrag bei Flirtcafe kündigen, so müssen folgende Vorgaben beachtet werden:
• 10-tägiges Probe-Abo: Kündigung ist spätestens drei Tage vor Ablauf kündbar
• 6 Monate Abo: Kündigung bis spätestens zwei Monate vor Ablauf kündbar
Darüber hinaus muss die Kündigung schriftlich eingereicht werden. Das bedeutet, dass dies per Post geschehen muss, Kündigungen per E-Mail und Fax seien laut Flirtcafe Online GmbH „aus Sicherheitsgründen leider nicht möglich“.
Haben Sie Erfahrungen mit einer Kündigung ihrer Flirtcafe Mitgliedschaft? Gerne können Sie mit dem Verbraucherdienst e.V. Kontakt aufnehmen. Mitglied sein heißt – geschützt zu sein.
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
Kostenlose Infos erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
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