Dienstag, 20. Oktober 2015

Parwise kündigen | Frontline Digital GmbH

Die Singlebörse Parwise wird von Frontline Digital GmbH betrieben. Auf Parwise.de wird - laut der Homepage – „Online Partnersuche mit Niveau“ angeboten. Nach einem Test-Abo für einen Euro folgt jedoch ein sechsmonatiges Abo, sofern man nicht fristgerecht kündigt. Wir warnen Verbraucher vor möglichen Stolpersteinen bei einer Kündigung. Als Mitglied beim Verbraucherdienst e.V. sind Sie nicht allein.

Parwise kündigen | Frontline Digital GmbH


Parwise – Kündigung nur auf dem Postweg?


In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Parwise.de schreibt Frontline Digital GmbH:
„Die Kündigung der kostenpflichtigen Mitgliedschaft bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und ist an die Frontline Digital GmbH (Adresse siehe Impressum) zu richten. Die Anwendung des § 127 Abs. 2 BGB wird ausgeschlossen. Die Kündigung per Fax bzw. E-Mail ist daher aus Sicherheitsgründen leider nicht möglich.“ Quelle: Parwise.de ABG 
Beitragsbild: AGB PARWISE
Parwise.de | AGB | Stand: 20.10.2015
Die Verbraucherzentrale Hamburg empfand diese Kündigungsmöglichkeit als fragwürdig, da eine Anmeldung bei Parwise schließlich auch über die Website möglich ist. Warum ist demzufolge keine Kündigung auf demselben Weg - sprich online - möglich? Die VBZ Hamburg legte Klage ein und gewann in erster Instanz vor dem Landgericht Berlin.

Schnupper-Abo bei Parwise – Kostenlose Registrierung, teures Abo


Eine kostenlose Registrierung klingt verlockend, doch sind die Funktionen auf parwise.de (oder auch auf parwise.at und parwise.ch) dementsprechend eingeschränkt. Erst durch ein Testabo mit einer Dauer von 14 Tagen sind sogenannte „Premium-Funktionen“ für den Parwise-Nutzer verfügbar. So ein Schnupper-Abo kostet zwar nur 1 EUR, doch muss auf eine rechtzeitige schriftliche Kündigung geachtet werden – sonst führt sie schnell zu einem Vertrag über ein halbes Jahr, für monatlich 89,90 EUR.

Bei der Registrierung ist das Preismodell leider nicht ersichtlich. Nach der Eingabe von einer E-Mail Adresse und der entsprechenden Bestätigung der AGB und Datenschutzbestimmungen wird man zu einem Fragebogen weitergeleitet, mit dessen Hilfe die Partnersuche erleichtert werden soll. Laut den AGB folgt die Preisbelehrung im Anschluss:

„Vor Abschluss eines solchen kostenpflichtigen Vertragsverhältnisses wird der Kunde über den Inhalt der jeweiligen kostenpflichtigen Leistung, die Preise und die Zahlungsbedingungen informiert.“ Quelle: Parwise.de ABG 
Beitragsbild: AGB PARWISE
Parwise.de | AGB | Stand: 20.10.2015

Dem ist tatsächlich so. Nach dem Fragebogen gibt es ein „persönliches Willkommensgeschenk“ in Form des Schnupperabos mit der Dauer von 14 Tagen.

Haben Sie Erfahrungen mit Parwise? Gerne können Sie mit dem Verbraucherdienst e.V. Kontakt aufnehmen. Mitglied sein heißt – den Rest kannst Du Dir sparen.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Kostenlose Infos erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

4 Kommentare:

  1. ich habe meine Mitglieschaft im Februr fistgekündet und sie haben mir wieder Geld abgezogen ich zahle keinen EUro mehr

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  2. Mir geht es ebenso. Januar gekündigt, ich bin jetzt beim inkassodienst gelandet. Ich hab keine möglichkeit mit denen in verbindung zu treten. Sauerei

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  3. Ich habe auch meine Mitgliedschaft im Febbrua fristgekünding und die haben mir wieder Geld abgezogen ich zahle keinen Euro mehr ich werde mir das immer von der Sparkasse wiedeholen und das war auch 2017

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  4. Ich bin 2014 ahnungslos in die Parwise-Falle getappt. Weil ich damals per Ablaufdatum eine neue Kreditkarte erhalten hatte, konnten sie den Betrag von CHF 89.90 nicht abbuchen. Seitdem erhalte ich von Frontline Digital in regelmaessigen Abstaenden bedrohliche Inkasso-Mahnschreiben ueber CHF 89.90 und 7.50 Spesen. Da ich in einem Suedostasiatischen Land wohne, duerfte sich das Inkasso allerdings schwierig gestalten. Meine Frage: Bin ich von Gsesetzes wegen verpflichtet, die Forderung zu begleichen, obwohl ich offensichtlich um einen fiesen TRick zum Opfer gefallen bin?

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