Donnerstag, 15. Oktober 2015

Garten Gethsemane Ltd. | Kündigung des „Gelenk-Forte“-Abos nicht möglich?

Haben Sie eine Mahnung von der Garten Gethsemane Ltd. erhalten? Welche Erfahrungen machten Sie mit der Kündigung Ihres „Gelenk-Forte“-Abos? Sollen ebenfalls einen hohen Geldbetrag für das Nahrungsergänzungsmittel „Gelenk Forte“ bezahlen, obwohl Sie die Probepackung am Telefon ablehnten und ebenso deren Annahme verweigerten? Mitglied sein heißt - Ruhe bewahren zu können.

Garten Gethsemane Ltd.  Kündigung des „Gelenk-Forte“-Abos nicht möglich


„Gelenk Forte“ von der Gethsemane Ltd. am Telefon feilgeboten


Die Garten Gethsemane Ltd. aus Israel (Hillel St. 24 / Jerusalem) soll laut des Beitrags (09.09.2015) von der Verbraucherzentrale Niedersachsen per Cold Call Verbraucher das Nahrungsergänzungsmittel „Gelenk Forte“ am Telefon feilbieten. Obwohl die Verbraucherin – nach Angaben des Beitrags von der Verbraucherzentrale Niedersachsen – die Zusendung einer angebotenen Probepackung ablehnte, bekam diese jedoch das Nahrungsergänzungsmittel „Gelenk Forte“ von der Garten Gethsemane Ltd. zugeschickt.

Forderung über 83,30 EUR von der Garten Gethsemane Ltd. aus Jerusalem


Die Verbraucherin verweigerte jedoch die Annahme der Warensendung.
„Trotzdem bekam sie mehrere Mahnungen und überwies in der Hoffnung, dass die Sache damit erledigt sei, den geforderten Betrag von 74,80 Euro plus 8,50 Euro Mahnkosten. Doch dann: Wieder ein Paket, das sie ebenfalls zurücksenden ließ. Und wieder eine Rechnung über 74,80 Euro.“ (Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/vf-2-halbjahr-2015#1812486A). 
Die Garten Gethsemane Ltd. sah die Rücksendung des Nahrungsergänzungsmittel „Gelenk Forte“ nicht als eine Kündigung des angeblich am Telefon abgeschlossenen Abos an.

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