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Dienstag, 8. September 2020

Firmenscout24 – Update 2020: Neue Betreiber und Adresse

Bereits 2018 berichtete Verbraucherdienst e.V. über das Branchenbuch Firmenscout24. Aktuell wird das Portal durch eine andere Firma betrieben: die GG Media Inc. Ltd. Auch kein unbekanntes Unternehmen, so sind uns und unseren Lesern auch andere Firmenverzeichnisse bekannt.

Titel:  Firmenscout24 – Update 2020: Neue Adresse und Betreiber

Noch ein Branchenbuch der GG Media Inc. Ltd.


Firmenverzeichnisse und Branchenbücher wie Firmenscout24 sollen im Dschungel des Internets mehr Sichtbarkeit für jene Firmen und Gewerbetreibenden bieten, die dort inserieren. So lautet zumindest die Theorie. Ob es in der Praxis tatsächlich nützlich für die Reichweite im Internet ist und der Maler/Lackierer aus Herne letzten Endes von dem Eintrag profitiert, bleibt offen. Fest steht nur, dass zahlreiche Selbständige, Unternehmer und Freiberufler Erfahrungen mit Firmen haben, die sogenannte Branchenbücher betreiben. Seit mindestens 2018 abrufbar ist das Branchenverzeichnis „Firmenscout24“ (URL: firmenscout24.com).

Selbst bezeichnet sich das Branchenbuch als „Die Top #1 Verzeichnislösung“ und wurde vor zwei Jahren noch von einer anderen Firma betrieben. Mittlerweile ist ein anderer Name im Impressum verzeichnet: die GG Media Inc. Ltd. Diese Firma hat laut des Impressums ihren Sitz in 20-22 Wenlock Road, London, England N17 GU. Im Footerbereich der Homepage ist die Anschrift 8 The Green, 19901 Dover DE zu lesen.

Premium Eintrag für 365 EUR


Uns wurde durch einen Unternehmer freundlicherweise eine Rechnung bereit gestellt, um uns einen Eindruck über die Dienstleistung auf Firmenscout24.com zu verschaffen. Auf der Rechnung ist eine weitere Adresse zu lesen: Bessmerstraße 82, 10 OG. Süd, 12103 Berlin-Tempelhof.

In Rechnung wurde ein Premium Eintrag „Onepager Eintrag – Premium Paket“ gestellt. Kosten: 365 EUR mit einer Laufzeit von 12 Monaten, sprich jeden Tag ein Euro für einen Firmeneintrag, dessen wirtschaftlicher Erfolg sich wahrscheinlich nur schwer messen lässt.

Firmenscout24: Wie kommt ein Vertrag zustande?


Verträge mit Branchenbuch-Einträgen wie FirmenScout24 können unter anderem via Telefon zustande kommen. So werden Unternehmer, Freiberufler und Selbständige per „B2B Anruf“ kontaktiert, um das entsprechende kostenpflichtige Angebot zu bewerben. Gewerbetreibende sollten in diesem Fall beachten, dass sie kein Recht auf Widerruf haben. Sagt der Gewerbetreibende „JA“, also dass ein Eintrag in dem Branchenbuch gewünscht ist, so kommt es zum Vertragsschluss.

Hilfe bei Firmenscout24 und Branchenverzeichnissen


Wurden Sie auch durch die Betreiber eines Branchenbuchs kontaktiert, um einen kostenpflichtigen Vertrag bei Firmenscout24 abzuschließen? Reagieren Sie schnell, um sich bei unerwünschten Einträgen zu wehren!

Verbraucherdienst e.V. bietet zu diesem allgemeine Informationen für Gewerbetreibende, die Fragen zu FirmenScout24 oder anderen Branchenbüchern im Allgemeinen haben. Auch Unternehmer aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 17. Oktober 2019

Kostenpflichtige Onlineeinträge: Über die Branchenbücher der GG Media Inc. Ltd.

Uns liegt aktuell ein Dokument von GG Media Inc. Ltd. vor, die einen „Onlineeintrag“ mit einer Laufzeit von 3 Jahren für mehr als 700 EUR in Rechnung stellt. Die Betreiber des Branchenbuchs „Citylister“ bietet Gewerbetreibenden die Möglichkeit, ihre Reichweite im Netz zu vergrößern. Doch lohnt sich ein solcher Eintrag?

Titel: Kostenpflichtige Onlineeinträge: Über die Branchenbücher der GG Media Inc. Ltd.

Wer betreibt „Branchenbuch.Online“ und „Citylister“?


Haben Firmenverzeichnisse dank des alltäglichen Gebrauchs von Suchmaschinen im Internet ausgedient? Die Frage ist berechtigt, da eine schnelle Suche bei Google und Co. deutlich unkomplizierter als der Besuch eines Branchenbuchs sein kann. Dennoch hält das manche Betreiber nicht davon ab, Gewerbetreibende zwecks eines kostenpflichtigen Eintrags zu kontaktierten, um langjährige Verträge abzuschließen. So auch die GG Media Inc. Ltd., die ihren Sitz mit „20-22 Wenlock Road, London, N1 7GU“ angibt – ein virtuelles Büro.

Eine deutsche Kontaktadresse ist ebenfalls angegeben, jedoch handelt es sich hier auch um ein sogenanntes „Virtual Office“. Zwar lädt das Unternehmen auf ihrer Kontaktseite zum Besuch ein, aber es wirkt unwahrscheinlich, dass dort abgesehen von einem Postfach Kontakt möglich ist. GG Media Inc. Ltd. betreibt aktuell gar zwei Firmenverzeichnisse: Branchenbuch.Online und Citylister.de.

Über die Funktionsweise der Firmenverzeichnisse


Beide Verzeichnisse unterscheiden sich vom Angebot her marginal. Auf der jeweiligen Startseite der Firmenverzeichnisse wird Besuchern die Möglichkeit gegeben, über ein Suchfeld eine Branche und/oder eine Stadt zu suchen. Nicht jede Suche war bei unseren eigenem Besuch erfolgreich, z.B. wurden fanden wir auf Branchenbuch.Online keinerlei Einträge unter den von der Seite selbst vorgeschlagenen Begriffen „Essen“ und „Berlin“. (Stand: 16.10.2019)

Die andere Seite der GG Media Inc. Ltd. namens Citylister scheint noch weniger Einträge zu bieten. Bei unserem Klick auf das Suchfeld „What Are You Looking For?“ werden nur sechs Kategorien angezeigt, bei denen es sich um Städte mit der Initiale „A“ handelt. Möglicherweise stellt Citylister bei unserem Besuch der Seite keine anderen Städte wie zum Beispiel „Aachen“ dar – und verzichtet dabei auf „Zwickau“. (Stand: 16.10.2019)

Ob diese Dienstleistung sich für Gewerbetreibende lohnt, die an mehr Reichweite im Netz interessiert sind? Schwer zu sagen, aber bevor ein kostenpflichtiger Eintrag in Auftrag gegeben wird, sollte das Angebot gründlich geprüft werden.

Erfahrungen mit "Branchenbuch.online"


Uns erreichte eine Email von einem Gewerbetreibenden zu dem Thema Branchenbuch.online bzw. zu der Firma GG Media Inc. Ltd. Wir zitieren an dieser Stelle die vorliegende E-Mail:

"Gestern wurde ich in meinem Ladenlokal von einer Dame angerufen, die mir eine Verlängerung eines angeblich bereits bestehenden Vertrags mit ihrer Firma über einen Branchenbucheintrag reden wollte (...) Die Webseite des 'Unternehmens' für das die Dame am Telefon arbeitete lautet: https://branchenbuch.online. Ich hoffe, Ihr könnt andere Menschen vor denen warnen"Zitatende. 

Ungewollter Vertragsabschluss via Telefon sind nicht selten


Verträge für kostenpflichtige Einträge in Branchenbücher können unter anderem telefonisch abgeschlossen werden. Für Unternehmer, Freiberufler und Selbständige gibt es weniger Möglichkeiten als für Verbraucher, da sie keinen Anspruch auf Widerruf haben. Das bedeutet, dass Gewerbetreibende bei Angeboten via Telefon die Ohren spitzen sollten. Schnell ist ein Vertragsabschluss zugunsten des Anrufers erreicht, wenn der Angerufene zu oft „Ja“ sagt.

Es kann vorkommen, dass Verträge für kostenpflichtige Onlineeinträge mit einer Laufzeit von mehreren Jahren mit insgesamt zwei Anrufen abgeschlossen werden. Der erste Kontakt stellt ein Angebot vor, der zweite Anruf fragt schnell und ohne zu viele Details nur Daten ab, bei denen der angerufene Gewerbetreibende meist nur „Ja“ antworten soll. Deshalb staunen viele Gewerbetreibende nicht schlecht, wenn kurz nach dem Telefonat eine teure Rechnung ins Haus flattert.

Kontakt zum Verbraucherdienst


Sind Sie Gewerbetreibender und wurden ebenfalls telefonisch von Mitarbeitern der GG Media Inc. Ltd. kontaktiert? Für allgemeine Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.