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Freitag, 11. Juni 2021

Federal Management aus Dortmund fordert für Spielgemeinschaft

Uns wurde eine Zahlungsaufforderung von der Firma „Federal Management“ vorgelegt. Gefordert wird ein Betrag für die Teilnahme an einem oder mehreren Gewinnspielen. Wie seriös ist dieses Schreiben?

Titel: Federal Management aus Dortmund fordert für Spielgemeinschaft


Federal Management – ein eingetragenes Inkasso-Unternehmen?

„Wie wär's mit einem Ende? Ganz ohne Schrecken?“ heißt es in dem Schreiben von dem Absender Federal Management. Sitz dieser Firma soll laut des Briefkopfes der Westfalendamm in Dortmund sein. Vergleichbare Schreiben sind durch Berichte in diesem Blog sehr häufig und oft ähnlich.

Die Federal Management, die sich selbst als Inkasso-Unternehmen beschreibt, fordert die Zahlung einer angeblich noch offenen Summe. Es wird behauptet, dass der/die EmpfängerIn sich zur „Winners 49 & Top 400 & Millionenrente Spielgemeinschaft“ angemeldet haben soll.

Wir prüften, ob eine Inkassofirma namens Federal Management im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist. Wir konnten keine Firma mit diesem Namen finden. (Stand: 11.06.2021)

Überweisung auf ein belgisches Konto

Der Brief steckt voller Schreibfehler und verweist auf eine Kontoverbindung in Belgien, auf die ein Betrag in Höhe von 166,74 EUR überwiesen werden soll. Zusätzlich ist dem Schreiben eine Art „Ratenzahlungs-Formular“ beigefügt, mit dem weiteren persönliche Daten wie die Telefonnummer abgefragt werden.

Scan: Federal Management Forderung / Juni 2021
Federal Management Forderung / Juni 2021


Wir zweifeln an, ob eine Berechtigung für diese Forderung vorliegt. Auch andere Details dieses Schreiben wirken fraglich, Empfänger einer solchen Forderung sollten nicht ohne Prüfung zahlen.

Woran kann man seriöse Inkassoforderungen erkennen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen.

Sind folgende Angaben vorhanden? 

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland? 
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Federal Management erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 8. Oktober 2020

Alternetive Dispute Resolution – ADR Service fordert für Gewinnspiele

Erneut erreichte uns eine Zahlungsaufforderung, in der für die Anbieter „Winners 49 & Top 400 & Millionenrente“ versucht wird, angeblich offene Kosten zu verlangen. In diesem Fall heißt der Absender Alternetive Dispute Resolution, kurz ADR Service, mit Sitz in einem virtuellen Büro auf der Königsallee in Düsseldorf.

Titel: Alternetive Dispute Resolution – ADR Service fordert für Gewinnspiele


Angebot für eine „Außergerichtliche Schuldenbereinung"

Regelmäßig veröffentlichen wir hier im Blog Meldungen und Warnungen vor fragwürdigen Briefen, in denen behauptet wird, dass noch offene Kosten aus nicht näher benannten Gewinnspielen zu zahlen wären.

Auch die Alternetive Dispute Resolution dürfte in diese Sparte fallen, da sie in einem aktuellen Schreiben behaupten, dass trotz einer „bekannten Forderung“ der fällig Betrag noch nicht gezahlt wurde. Der Absender schlägt im Rahmen einer außergerichtlichen einvernehmlichen Einigung als Vergleichsangebot eine einmalige Pauschalzahlung von einmalig 207,69 EUR vor.

Wird die Summe nicht innerhalb einer gesetzten Frist von 14 Tagen gezahlt, wird die Gesamtforderung in Höhe von 717,79 EUR fällig.

Scan: Forderung Alternetive Dispute Resolution / Okt 2020
Forderung Alternetive Dispute Resolution / Okt 2020



Alternetive Dispute Resolution: Keine gültige HRB Nummer?

Die Überweisung soll an eine deutsche Kontoverbindung gehen. Doch wir überprüften die angegebenen Daten im Schreiben der Alternetive Dispute Resolution, indem wir unter anderem die Online-Suche auf „handelsregister.de“ bemühten. Interessierte sind gerne dazu eingeladen, sich selbst auf die Suche nach dem Unternehmen zu machen, wir fanden jedoch keinen Eintrag. (Stand 08.10.2020).

Es drängt sich der starke Verdacht auf, dass es sich hierbei um keine seriöse Zahlungsaufforderung handeln könnte. Laut unserer Erfahrung wurden bereits zahlreiche solcher Schreiben an Verbraucher verschickt, die sich durch den Namen des Absenders zu unterscheiden waren.

Wichtig: Zahlen Sie die geforderte Summe nicht. Es handelt sich hierbei höchstwahrscheinlich um keine seriöse Forderung.

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von der genannten Firma erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Montag, 7. September 2020

Debtend Service: Letzte außergerichtliche Mahnung

Aktuell liegt eine Zahlungsaufforderung von der Debtend Service (Berlin) vor. Es ist bei weitem nicht die erste Forderung dieser Art, die für die angebliche Teilnahme an diversen Gewinnspielen versandt werden. Doch wie seriös sind diese Schreiben?

Titel: Debtend Service: Letzte außergerichtliche Mahnung

Drohung mit gerichtlichem Mahnverfahren


Das Thema „unseriöse“ Zahlungsaufforderungen ist ein Dauerbrenner hier im Blog, nicht selten folgen zahlreiche fragwürdige Forderungen von verschiedenen Firmen hintereinander. Fragwürdig deshalb, weil die Schreiben nicht selten bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllen, die eine seriöse Aufforderung zur Zahlung ausmachen.

Aktuell liegt uns ein Schreiben einer „Debtend Service“ vor, die als Postadresse ein Postfach in Berlin angibt. Angeblich sollen Empfänger dieses Schreibens an diversen Gewinnspielen ("Winners 49 & Top 400 & Millionenrente) teilgenommen haben, diese jedoch nicht bezahlt haben. Debtend Service droht, dass dieses Schreiben den „letzten Versuch“ darstellt, weitere vermeidbare Kosten zu ersparen.

Debtendservices: Forderung einer Summe von mehr als 200 EUR


Viele Informationen, welche in einer seriösen Inkassoforderungen vorhanden sein sollten, werden in dem Schreiben nicht aufgeführt. So fehlt die Nennung des Mandanten und die Details des Vertrags, dessen Kosten noch nicht beglichen sein sollen.

Das Formular ist mit „Letzte außergerichtlicher Mahung vor gerichtlichen Schritten!!“ übertitelt und der Absender Debtend Service fordert die Zahlung einer Summe in Höhe von 209,04 EUR. Der Betrag soll auf eine belgische Kontoverbindung überwiesen werden, Kontoinhaber ist ein gewisser Tomas Suk. Es handelt sich hierbei um kein Inkasso-Unternehmen, welches im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist.

Scan: Debtend Service Mahnung / Sept 2020 / Seite 01
Debtend Service Mahnung / Sept 2020 / Seite 01

Scan: Debtend Service Mahnung / Sept 2020 / Seite 01
Debtend Service Mahnung / Sept 2020 / Seite 02


Wie sollte man auf fragwürdige Forderungen reagieren?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist empfehlenswert, eintreffende Forderungsschreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Es kam in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen, die mit weiteren Maßnahmen drohten. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:


  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?




Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Debtend Service erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, schein unwahrscheinlich. Zahlen Sie nicht! Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dienstag, 4. August 2020

IFS Inkasso verschickt „Letzte außergerichtliche Mahnung“

Uns liegt eine Zahlungsaufforderung des Absenders IFS Inkasso aus 11516 Berlin vor. Es sollen Kosten für einen Dienstleistungsvertrag in Verbindung mit Gewinnspielen offen sein. Hier erfahren Sie alles, was Sie zu der Forderung wissen müssen.

Titel: IFS Inkasso: Warnung vor „Letzter außergerichtlicher Mahnung“

Forderung für „Winners 49 & Top 400 & Millionenrente“?


Uns erreichte eine Forderung von einer „IFS Inkasso“, die für die angebliche Teilnahme an Gewinnspielen eine Summe von über 700 EUR fordern.

Angeblich sollen noch Beiträge aus der Teilnahme an Gewinnspielen offen sein, zumindest ist als Betreff „Winners 49 & Top 400 & Millionenrente Spielgemeinschaft“ angegeben. Dieses aktuelle Schreiben soll laut der IFS Inkasso den letzten Versuch darstellen, dem Empfänger weitere vermeidbare Kosten zu ersparen.

IFS Inkasso schlägt dem Empfänger die Möglichkeit einer einmaligen Pauschalzahlung von insgesamt 239,19 EUR vor, um die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Die eigentliche Gesamtsumme soll sich auf angeblich 717,79 EUR belaufen.

Ist die IKS Inkasso ein eingetragenes Inkasso-Unternehmen?


Als Kontaktadresse ist nur eine CAYA Postbox 605508 in 11516 Berlin angegeben. Dabei handelt es sich um einen Service zur Digitalisierung der Briefpost. Als Kontoverbindung wurde ein deutsches Konto angegeben.

Das Inkassoschreiben wirft viele Fragen auf. So scheint es, als ob die angegebenen Daten aus unterschiedlichen Quellen stammen. So ist unter anderem das Logo einer Kanzlei dem Schreiben zu entnehmen, während die HRB Nummer (Registergericht Berlin) auf eine weitere Firma verweist.

Wir versuchten Antworten über die Webseite zu finden, indem wir die Email-Adresse ifs@conciliationservice.eu als Grundlage nahmen – doch die dazugehörige Seite wird aktuell gewartet (Stand 04.08.20)

Scan: Mahnung IFS Inkasso / July 2020
Mahnung IFS Inkasso / July 2020

Wie sollte man auf fragwürdige Forderungen reagieren?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist empfehlenswert, eintreffende Forderungsschreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Es kam in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen, die mit weiteren Maßnahmen drohten. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:



  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?




Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens IFS Inkasso erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, scheint unwahrscheinlich. Zahlen Sie nicht! Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
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Donnerstag, 16. Juli 2020

ADR SUK: „Letzte außergerichtliche Mahnung“ für Gewinnspiele verschickt

Aktuell liegt ein besonders frecher Versuch vor, arglose Verbraucher um ihr Geld zu bringen. Eine Firma namens ADR SUK versucht mit falschem Logo für die angebliche Teilnahme an einem Gewinnspiel bzw. einer Spielgemeinschaft Kosten zu fordern. Empfänger eines Schreibens mit der Überschrift „Letzte außergerichtliche Mahnung“ sollten auf folgende Hinweise achten:

Titel: ADR SUK: „Letzte außergerichtliche Mahnung“ für Gewinnspiele verschickt

ADR SUK – Warnung vor angeblichen Forderungen


Eine Google-Suche nach einem Inkasso-Unternehmen namens „ADR SUK“ führt zu keinem zufriedenstellendem Ergebnis. Es gibt weder eine Homepage noch einen Google-Firmeneintrag, der Empfängern eines Schreibens mehr Auskünfte geben könnte. Diese Briefe, die „letzten außergerichtlichen Mahnungen“, sind scheinbar aktuell im Umlauf. Zumindest setzte uns eine Verbraucherin uns in Kenntnis, sodass wir darüber berichten können.

Das Wichtigste zuerst: das auf dem Schreiben zu sehende Logo scheint geklaut worden zu sein. Das Unternehmen Akzepta Inkasso GmbH warnt vor angeblichen Forderungen, die das Logo der Firma zeigen. Scheinbar sollen sogar betrügerische Anrufe im Namen der Akzepta Inkasso GmbH getätigt worden sein. Mehr Infos auf der Homepage: https://www.akzepta.at/akzepta-warnt/

Geld soll nach Belgien überwiesen werden


Absender ist nicht das besagte Inkassounternehmen, sondern eine „ADR SUK“. Sitz der Firma soll der Kurfürstendamm 234 in 10719 Berlin sein. Die angegebene Steuernummer 314/5803/4078 fand laut unserer Kenntnis bereits in anderen Fake-Schreiben Verwendung – auch dort forderten nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragene Firmen die Zahlung von angeblich offenen Kosten.

Auch die Handelsregister-Nummer beim Registergericht Berlin (Charlottenburg) HRB 11357 führte zu keinem Ergebnis. (Stand 15.07.2020). Es lässt sich also mit großer Wahrscheinlichkeit sagen, dass dieses Inkassoschreiben als unseriös betitelt werden darf. Zahlen Sie nicht!

Gefordert wird eine Summe in Höhe von 216,06 EUR. Diese Summe soll ein einmalig geltendes Pauschalangebot darstellen, die Kosten sollen angeblich eine Höhe von 626,65 EUR haben. Gefordert wird für „Winners 49 & Top 400 & Millionenrente Spielgemeinschaft“. Die angegebene Kontoverbindung zeigt ein Konto in Belgien, Zahlungsempfänger ist ein gewisser „Tomas Suk“.

Scan: Zahlungsaufforderung ADR SUK / Juli 2020
Zahlungsaufforderung ADR SUK / Juli 2020


Hilfe bei Inkassoforderungen


Inkassoschreiben sollten nach Erhalt auf ihre Seriosität geprüft werden. Erste Hinweise finden Sie unseren Beitrag „Häufige Fehler bei Inkassoschreiben“. Ansonsten stehen unseren Mitgliedern unsere Mitarbeiter zur Verfügung. Für allgemeine Informationen können uns betroffene Verbraucher kontaktieren:

Kostenlose Infos erhalten Sie telefonisch:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Montag, 14. Januar 2019

Zahlungsaufforderungen durch ein CC Inkassoinstitut im Umlauf

Bereits Ende des vergangenen Jahres legte uns ein Mitglied eine Zahlungsaufforderung durch ein sogenanntes CC Inkassoinstitut vor. Angeblich soll diese selbsternannte „Kanzlei“ mit der Einleitung eines gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren gegen unser Mitglied beauftragt worden sein. Bislang meldeten sich zahlreiche weitere Verbraucher, die ebenfalls ein derartiges Schreiben erhalten haben. An dieser Stelle erfahren Betroffene mehr.

Titel: Zahlungsaufforderungen durch ein CC Inkassoinstitut im Umlauf


„Gerichtsfeste“ Aufzeichnung soll Vertragsabschluss beweisen


Über 240 EUR sollen Empfänger der vorliegenden Zahlungsaufforderung zahlen, doch wirft das Schreiben des CC Inkassoinstituts zahlreiche Fragen auf. So soll das Unternehmen zwar seinen Sitz in Mönchengladbach haben, doch eine genaue Anschrift wird nicht genannt. Wenigstens haben die angegebenen Kontaktnummern (Fax und Telefon) die passende Vorwahl. Das „CC“ in der Firmenbezeichnung steht für Collection und Consulting. Doch ist es fraglich, ob das CC Inkassoinstitut überhaupt dazu berechtigt ist, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten oder durchzuführen, da zu dieser Firma aktuell keinen Eintrag im offiziellen Rechtsdienstleistungsregister existiert (Stand: 14.01.2019).

Das hindert das Unternehmen aus Mönchengladbach jedoch nicht daran, mit einem gerichtlichen Mahn-und Vollstreckungsverfahren oder gar einer Pfändung zu drohen. Laut dem Schreiben soll der Anbieter „Winners 49 & Top 400 Millionenrente“ seine Ansprüche gegen den Empfänger an die CC Inkasso Abteilung abgetreten haben. Unterlagen, ob der Empfänger je einen Vertrag mit dem Gewinnspiel abgeschlossen hat, liegen dieser Forderung nicht bei.

CC Inkassosinstitut: Überweisung nach Bulgarien?


Der Betrag von 243,00 EUR soll innerhalb einer kurzen Frist auf eine bulgarische Kontoverbindung überwiesen werden. Wird nicht gezahlt, so droht CC Inkassoinstitut mit weiteren Kosten sowie einem mehrstufigen Mahnverfahren. Zahlungsempfänger ist ein gewisser Thomasz S. Anbei ist eine Ratenvereinbarung beigefügt, die man bei Bedarf zurückfaxen oder mailen soll.

Verwirrend sind auch die Angaben im Briefkopf. So gehört die dort genannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer einem eingetragenen bayrischen Inkassounternehmen und die Handelsregisternummer einem Viersener Unternehmensberater. Ob die angegebene Steuernummer korrekt ist, ist unter diesen Umständen jedenfalls fraglich.

Scan: Zahlungsauforderung CC Inkassoinstitut / DEZ 2018
Zahlungsauforderung CC Inkassoinstitut / DEZ 2018


Wie sollte man auf Zahlungsaufforderungen reagieren?


Es wäre ein Fehler, sämtliche Zahlungsaufforderungen als „Betrug“ zu betiteln oder sogar direkt in den Papierkorb zu werfen. Jedoch sollte man erhaltene Mahnungen kritisch prüfen, ob denn die Forderung berechtigt ist. Dazu sollten Verbraucher diese Punkte beachten:


  • sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses
  • hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland
  • überhöhte Inkasso-Gebühren
  • ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?


Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens CC Inkassoinstitut erhalten? Sollen Sie angeblich offene Beiträge bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

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0201-176 790

oder per E-Mail:

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.