Erneut erreichte uns eine Zahlungsaufforderung, in der für die Anbieter „Winners 49 & Top 400 & Millionenrente“ versucht wird, angeblich offene Kosten zu verlangen. In diesem Fall heißt der Absender Alternetive Dispute Resolution, kurz ADR Service, mit Sitz in einem virtuellen Büro auf der Königsallee in Düsseldorf.
Angebot für eine „Außergerichtliche Schuldenbereinung"
Regelmäßig veröffentlichen wir hier im Blog Meldungen und Warnungen vor fragwürdigen Briefen, in denen behauptet wird, dass noch offene Kosten aus nicht näher benannten Gewinnspielen zu zahlen wären.
Auch die Alternetive Dispute Resolution dürfte in diese Sparte fallen, da sie in einem aktuellen Schreiben behaupten, dass trotz einer „bekannten Forderung“ der fällig Betrag noch nicht gezahlt wurde. Der Absender schlägt im Rahmen einer außergerichtlichen einvernehmlichen Einigung als Vergleichsangebot eine einmalige Pauschalzahlung von einmalig 207,69 EUR vor.
Wird die Summe nicht innerhalb einer gesetzten Frist von 14 Tagen gezahlt, wird die Gesamtforderung in Höhe von 717,79 EUR fällig.
Forderung Alternetive Dispute Resolution / Okt 2020 |
Alternetive Dispute Resolution: Keine gültige HRB Nummer?
Die Überweisung soll an eine deutsche Kontoverbindung gehen. Doch wir überprüften die angegebenen Daten im Schreiben der Alternetive Dispute Resolution, indem wir unter anderem die Online-Suche auf „handelsregister.de“ bemühten. Interessierte sind gerne dazu eingeladen, sich selbst auf die Suche nach dem Unternehmen zu machen, wir fanden jedoch keinen Eintrag. (Stand 08.10.2020).
Es drängt sich der starke Verdacht auf, dass es sich hierbei um keine seriöse Zahlungsaufforderung handeln könnte. Laut unserer Erfahrung wurden bereits zahlreiche solcher Schreiben an Verbraucher verschickt, die sich durch den Namen des Absenders zu unterscheiden waren.
Wichtig: Zahlen Sie die geforderte Summe nicht. Es handelt sich hierbei höchstwahrscheinlich um keine seriöse Forderung.
Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?
Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:
Sind folgende Angaben vorhanden?
- Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
- Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
- Überhöhte Inkasso-Gebühren?
- Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?
Kontakt mit Verbraucherdienst
Haben Sie auch ein Schreiben von der genannten Firma erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.
Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:
0201-176 790
oder per E-Mail:
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
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