Aktuell liegen uns Forderungen durch die Culpa Inkasso GmbH und dem Rechtsanwalt Albrecht König im Auftrag der Firma Milanda UG (haftungsbeschränkt) aus Rosenheim vor. Laut den Unterlagen sollen die Vermittlungsprovision eines Finanzsanierungsvertrags nicht gezahlt worden sein.
Wer bietet Milanda UG (haftungsbeschränkt) an?
„Ihr starker Partner für eine Finanzsanierung!“ heißt es auf der Homepage der Milanda UG (haftungsbeschränkt) aus Rosenheim. Das Unternehmen bietet online auf ihrer Webseite Informationen rund um das Thema Finanzsanierung. Ferner haben Besucher die Möglichkeit, via Kontaktformular eine Anfrage zu stellen.
Genauer heißt es zur Anfrage: „Sie können für Ihre Online-Anfrage ganz einfach unser Anfrageformular verwenden. Nach kurzer Zeit und einer ersten Vorprüfung erhalten Sie in der Regel nach spätestens 24 Stunden die ersten Ergebnisse. Kosten entstehen Ihnen hierbei selbstverständlich keine. Die Anfrage ist völlig kostenlos und unverbindlich. Wir garantieren Ihnen eine diskrete, seriöse und unbürokratische Bearbeitung.“
Die Anfrage mag kostenlos sein, aber gilt das auch für eine Vermittlung? Das können wir an dieser Stelle nicht beantworten. Ein Mitglied unseres Vereins erhielt Zahlungsaufforderungen im Auftrag der Milanda UG (haftungsbeschränkt), da eine Vermittlungsprovision nicht gezahlt worden sein soll.
Milanda: Finanzsanierung genehmigt?
Uns liegen Dokumente von Milanda vor, in denen dem Empfänger mitgeteilt wird, dass eine Finanzsanierung in Höhe von 50.000,00 EUR genehmigt worden sein soll. Da "der Vertrag bereits genehmigt" sein soll, muss der Kundenauftrag unterschrieben an Milanda zurückgesandt werden. Bei genauer Betrachtung des Auftrags fällt auf, dass bei Rücksendung des unterschriebenen Vertrags eine Vermittlungsprovision in Höhe von 679,50 EUR an Milanda zu zahlen sei. Das ist eine recht hohe Summe für jemanden, der seine Schulden mit Hilfe einer Finanzsanierung regulieren wollte.
Genehmigung Ihrer Finanzsanierung S1 / Milanda UG (haftungsbeschränkt) / Nov 2020 |
Genehmigung Ihrer Finanzsanierung S2 / Milanda UG (haftungsbeschränkt) / Nov 2020 |
Forderung von Culpa Inkasso
Im Auftrag der Milanda UG (haftungsbeschränkt) formulierte das Inkassounternehmen Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart eine Zahlungsaufforderung. Laut des vorliegenden Schreibens soll ein Zahlungsverzug vorliegen, die Empfängerin der Forderung soll die „Vermittlungsprovision laut Finanzsanierungvertrag milanda24.de“ nicht bezahlt haben. Insgesamt wird ein die Zahlung eines Betrags in Höhe von 460,17 EUR gefordert.
Sollte die Zahlungsfrist verstreichen, ohne das der Betrag überwiesen wurde, droht Culpa Inkasso damit, der Auftraggeberin zu empfehlen, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten. Weiter heißt es, dass mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen möglich seien, sofern nicht gezahlt wird.
Forderung Culpa Inkasso / Milanda UG (haftungsbeschränkt) / Sep 2020 |
RA Albrecht König: Auftrag zur Einleitung des Gerichtsverfahrens
5 Tage nach dem Verstreichen der gesetzten Frist durch Culpa Inkasso schreibt der Rechtsanwalt Albrecht König im Auftrag der Milanda UG (haftungsbeschränkt). Er schreibt, dass er durch die Mandantin beauftragt wurde, „ab sofort ein Gerichtsverfahren“ aufgrund ausstehender Zahlungen einzuleiten.
Letztmalig wird der Empfängerin des Schreibens die Möglichkeit gegeben, den gerichtlichen Weg zu umgehen. Dazu fordert RA Albrecht König, ebenfalls aus Stuttgart, die Zahlung des Betrags in Höhe von 455,44 EUR. Auch hier wird bei Nichtzahlung mit der Einleitung des gerichtlichen Verfahrens gedroht.
Forderung RA Albrecht König / Milanda UG (haftungsbeschränkt) / Sep 2020 |
Kontakt und Hilfe
Haben Sie Probleme mit den Kosten, die durch den Vertrag über eine Finanzsanierung entstanden sind? Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht und wissen nicht, wie Sie handeln sollen? Oder haben Sie gar eine Forderung durch ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt erhalten? Reagieren Sie schnell, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.
0201-176 790
oder per E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Ich habe per E-Mail einen Vertrag unterschrieben und nach zwei Tagen gekündigt, muss ich noch etwas bezahlen?
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