Montag, 7. September 2020

Debtend Service: Letzte außergerichtliche Mahnung

Aktuell liegt eine Zahlungsaufforderung von der Debtend Service (Berlin) vor. Es ist bei weitem nicht die erste Forderung dieser Art, die für die angebliche Teilnahme an diversen Gewinnspielen versandt werden. Doch wie seriös sind diese Schreiben?

Titel: Debtend Service: Letzte außergerichtliche Mahnung

Drohung mit gerichtlichem Mahnverfahren


Das Thema „unseriöse“ Zahlungsaufforderungen ist ein Dauerbrenner hier im Blog, nicht selten folgen zahlreiche fragwürdige Forderungen von verschiedenen Firmen hintereinander. Fragwürdig deshalb, weil die Schreiben nicht selten bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllen, die eine seriöse Aufforderung zur Zahlung ausmachen.

Aktuell liegt uns ein Schreiben einer „Debtend Service“ vor, die als Postadresse ein Postfach in Berlin angibt. Angeblich sollen Empfänger dieses Schreibens an diversen Gewinnspielen ("Winners 49 & Top 400 & Millionenrente) teilgenommen haben, diese jedoch nicht bezahlt haben. Debtend Service droht, dass dieses Schreiben den „letzten Versuch“ darstellt, weitere vermeidbare Kosten zu ersparen.

Debtendservices: Forderung einer Summe von mehr als 200 EUR


Viele Informationen, welche in einer seriösen Inkassoforderungen vorhanden sein sollten, werden in dem Schreiben nicht aufgeführt. So fehlt die Nennung des Mandanten und die Details des Vertrags, dessen Kosten noch nicht beglichen sein sollen.

Das Formular ist mit „Letzte außergerichtlicher Mahung vor gerichtlichen Schritten!!“ übertitelt und der Absender Debtend Service fordert die Zahlung einer Summe in Höhe von 209,04 EUR. Der Betrag soll auf eine belgische Kontoverbindung überwiesen werden, Kontoinhaber ist ein gewisser Tomas Suk. Es handelt sich hierbei um kein Inkasso-Unternehmen, welches im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist.

Scan: Debtend Service Mahnung / Sept 2020 / Seite 01
Debtend Service Mahnung / Sept 2020 / Seite 01

Scan: Debtend Service Mahnung / Sept 2020 / Seite 01
Debtend Service Mahnung / Sept 2020 / Seite 02


Wie sollte man auf fragwürdige Forderungen reagieren?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist empfehlenswert, eintreffende Forderungsschreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Es kam in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen, die mit weiteren Maßnahmen drohten. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:


  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?




Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Debtend Service erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, schein unwahrscheinlich. Zahlen Sie nicht! Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Bitte beachten: Verbraucherdienst veröffentlicht keine Kommentare mit Schmähkritik, empfindlichen Daten oder Werbung. Sollten Sie Fragen bezüglich der Kommentare haben, richten Sie diese bitte an marketing@verbraucherdienst.com