Mittwoch, 16. September 2020

Premierlotto, München: Abo als Premiummitglied kündigen

Sechs Richtige beim Lotto – weiterhin der Traum vieler Verbraucher, die Woche für Woche ihre Kreuze setzen. Der Wunsch nach dem Millionengewinn hat die Firma Heithmeier Ltd. erkannt und versucht, mit der Dienstleistung „Premierlotto“ Abos abzuschließen. An uns wurde ein Begrüßungsschreiben der Firma aus München weitergeleitet. Wir nahmen das Schreiben kritisch unter die Lupe.

Titel: Premierlotto, München: Abo als Premiummitglied kündigen

Unfreiwilliges Abo bei Premierlotto?


„Herzlich Willkommen bei der Premierlotto – so beginnt das Schreiben, welches ein Verbraucher in seinem Briefkasten vorfand. Als Absender ist ein Postfach in 80105 München angegeben. Absender: Premierlotto c/o QEL Services Ltd.

Als weitere Kontaktdaten sind die Website (www.premierlotto.de), eine Mailadresse und eine Hotline samt Faxnummer angegeben. Zum Inhalt: die Verbraucherin wurde als neues „Premiummitglied“ einer „Spielgemeinschaft“ begrüßt. Diese Gemeinschaft soll laut dem Schreiben den Teilnehmern eine erhöhte Gewinnchance bieten. Der Haken an der Sache: Diese Chance muss im Rahmen der Premiummitgliedschaft abonniert werden. Bei einer Laufzeit von zunächst drei Monaten müssen je 96 EUR bezahlt werden.

Nur so sei es möglich, von der Spielgemeinschaft zu profitieren. Premierlotto wird laut des Impressums der Webseite von der Firma Heithmeier Ltd. angeboten. (Stand 08.09.2020) Auf dem Briefkopf hingegen ist eine QEL Services Ltd. erwähnt.

Scan: Begrüßungsschreiben Premierlotto / Aug 2020
Begrüßungsschreiben Premierlotto / Aug 2020


Premierlotto: Ein Verbraucher berichtet:


Ein Verbraucher wandte sich mit den Unterlagen bezüglich Premierlotto an uns und schilderte uns seine Erfahrungen. Wir geben seine Mail an dieser Stelle wieder:

„Am 18.08. um 09:00 Uhr hat mich eine Frau Rebecka Stein (?) von Premierlotto unter der Rufnummer 0302******* angerufen. Sie hat mir mitgeteilt, dass ich meine kostenlose Lotterieteilnahme bei Premier nicht rechtzeitig gekündigt hätte und nun 9 Monate lang mit 96,00 EURO/Monat belastet würde. Meinen Einwand, dass mir nicht bekannt sei, irgend etwas mitgespielt zu haben, entgegnete sie, ich hätte wohl die Geschäftsbedingungen bei anderen Lotto-Unternehmen überlesen. (…)Sie wollte mir helfen, indem sie mir ein Sonderkündigungsrecht anbot. Dieses sollte nur 3 Monate statt 9 Monate laufen. In meiner Unwissenheit ging ich darauf ein.“

Briefkastenfirma von den Seychellen?


Bei den Recherchen zu VIP-Lotto und der Firma Heithmeier Ltd. fand Verbraucherdienst e.V. auf der Website die Anschrift des Unternehmens, die auf dem Schreiben nicht zu finden war. Folgende Adresse war dort zu lesen: Global Gateway 8 Rue de la Perle, Mahe, Seychelles. Interessanterweise finden sich im Internet zahlreiche Berichte zu dieser Adresse, da sich dort anscheinend einige Briefkastenfirmen tummeln. Neben fragwürdigen Branchenbüchern fanden wir auch ein weiteres Unternehmen, welches Tippgemeinschaften anbietet: Lucky3-6-5 (www.lucky3-6-5.com/) , auch von der Heithmeyer Ltd.

Vorsicht bei Gewinnspielen und Spielgemeinschaften


Verbraucherdienst e.V. legt Verbrauchern, die sich gerne am Lottogewinn versuchen, Folgendes ans Herz: Finger weg von dubiosen Tippgemeinschaften, die Sie telefonisch kontaktieren. Meist geht in solchen Gesprächen darum, ihre Daten herauszufinden.

Wichtig: Sollten Sie via Telefon bezüglich Tippgemeinschaften in Sachen Lotto kontaktiert werden, ist es besser, das Gespräch sofort zu beenden. Sonst tappen Sie auch in eine mögliche Abo-Falle!

Sollten Sie jedoch auch in eine mögliche Abo-Falle wie unser Mitglied getappt sein, bieten wir Ihnen die entsprechende Hilfe an. Kontaktieren Sie uns, damit wir uns Ihrem Fall genauer widmen können; damit Sie wie unser Mitglied aus dieser Misere kommen.

Hilfe bei Premierlotto


Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit Premierlotto? Reagieren Sie schnell, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Bitte beachten: Verbraucherdienst veröffentlicht keine Kommentare mit Schmähkritik, empfindlichen Daten oder Werbung. Sollten Sie Fragen bezüglich der Kommentare haben, richten Sie diese bitte an marketing@verbraucherdienst.com