Donnerstag, 3. September 2020

Düsseldorf: Dubiose Geschäfte mit einer Gehweg & Steinreinigung

Eine Firma aus Düsseldorf soll einen Vertrag mit einem Verbraucher abgeschlossen haben, um eine Gehweg & Steinreinigung durchzuführen. Laut des Verbrauchers wurde eine Krankheit ausgenutzt, um einen hohen Preis für eine fragwürdige Handwerksleistung zu verlangen.

Düsseldorf: Dubiose Geschäfte mit einer Gehweg & Steinreinigung

Unprofessionelle Dienstleistung zu hohen Preisen


Uns liegt derzeit die Mail eines Verbrauchers vor, der seinen Ärger über eine Firma aus Düsseldorf kundtun wollte. Wir zitieren an dieser Stelle seine Nachricht:

„Die Firma M. (Name der Redaktion bekannt) sucht gezielt demente Menschen auf, um bei Ihnen unprofessionelle und unfachliche Steinreinigungsarbeiten durchzuführen. Danach wird ein horrender Preis verlangt. Wie man im Anhang sieht (Dokument liegt vor, Anmerkung der Redaktion), ist der "Vertrag" zudem nur einseitig unterschrieben. Auf Anfrage behauptet der Besitzer des Unternehmens, dass formalrechtlich sein Unternehmen legal angemeldet sei, wich jedoch den Vorwürfen der Unseriosität und der Sittenwidrigkeit nach BGB § 138 wiederholt aus.“

Vertrag nur zur Hälfte ausgefüllt


Uns liegt der angesprochene Vertrag zur Ansicht vor. Tatsächlich fehlen viele Angaben, unter anderem sind die Felder „Auftraggeber“ sowie die Adressfelder nicht ausgefüllt. Nur bei der Unterschrift der Firma M. ist eine Unterschrift zu lesen, sowie der geforderte Nettopreis in Höhe von 230,00 EUR für eine Gehweg & Steinreinigung. Wobei in diesem Fall nicht wirklich deutlich ist, ob es sich bei den mangelnden Angaben um 230,00 EUR handelt oder um 230 Steine.

Eine Warnung: Nehmen Sie sich in Acht vor Haustürgeschäften. Sollte Ihnen eine „professionelle Steinreinigung“ u.ä. Dienstleistungen an der Haustüre angeboten werden, bedenken Sie die Risiken wie unter anderem eine unprofessionelle Durchführung oder eine viel zu hohe Rechnung.

Vorsicht bei Haustürgeschäften


Nicht selten ist es der Fall, dass die angegeben Adressen auf den Rechnungen zu keinem realen Firmensitz führen, sprich die Firma ist nicht existent. Weitere Ermittlungen der Polizei können ergeben, dass zusätzlich keinerlei Gewerbeanmeldung vorliegt. Aufgrund solcher Umstände wurden in der Vergangenheit bereits einige Ermittlungsverfahren wegen versuchtem Betrug eingeleitet.

Bei Abschluss eines Haustürgeschäftes haben Kunden grundsätzlich ein Rücktrittsrecht. Davon muss innerhalb 14 Tagen nach Geschäftsabschluss Gebrauch gemacht werden. Gründe für den Rücktritt müssen dabei nicht angeben werden.

Dieses Rücktrittsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch §312g geregelt und gilt für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden.
Eine Ausnahme gilt jedoch: Hat der Kunde den Dienstleister aktiv zu sich bestellt, gilt dies nicht als Haustürgeschaft und das Widerrufsrecht entfällt .

Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch Erfahrungen Haustürgeschäften? Wir helfen unseren Mitgliedern, zu denen zahlreiche Gewerbetreibende und Verbraucher zählen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

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