Mittwoch, 23. September 2020

Anderson & Partner – Erfahrungen mit der Prepaid Mastercard

Eine neue Forderung von CashBro Limited liegt vor. Dieses Mal für den Anbieter von Prepaid Mastercards „Anderson&Partner“. Gefordert wird eine Summe knapp über 170 EUR. Wir haben uns die Forderung und die AGB genauer angesehen.

Titel: Anderson & Partner – Erfahrungen mit der Prepaid Mastercard


Über Anderson & Partner

Mit „Finde jetzt eine völlig neue Freiheit“ bewerben die Betreiber für ihre Prepaid Mastercard, gegen die man laut der Homepage alle „peinlichen und billig wirkenden Prepaid Karten ohne Hochprägung“ vergessen kann. Ob dem wirklich so ist, kann an dieser Stelle nicht bewertet werden, da uns keine dieser Karten vorliegt. Tatsächlich ist der Redaktion bei der Recherche ohnehin schwergefallen, eine Bestellmöglichkeit für das beworbene Produkt auf der Homepage zu entdecken.

„Anderson & Partner“ soll laut des Impressums der Seite „anderson-and-partner.com“ eine Marke der JoeBennett Management GmbH aus 52531 Übach Palenberg sein. Eine Google-Suche zeigt aktuell überwiegend negative Bewertungen. Als Beispiele nennen wir an dieser Stelle zwei Bewertungen:

https://goo.gl/maps/NQWGu5emHghU3ecz9

https://goo.gl/maps/ZELcnnjnJEwcktSy6

Über JoeBennett Management GmbH

Verantwortlich für den Inhalt dieser Webseite „anderson-and-partner.com“ soll laut des Impressums das Unternehmen JoeBennett Management GmbH sein, die ebenfalls eine eigene Webseite haben: joebennett.de. Ein Online-Shop ist unter dieser URL zu finden (Stand 21.09.2020), der allerdings auch keine Prepaid Karten verkauft, sondern Spiegel. Zurück zu Anderson & Partner: auf der Homepage findet sich in kleinen Lettern folgender Hinweis:

„Die Anderson & Partner Prepaid Mastercard wird von IDT Financial Services Limited unter Lizenz von Mastercard International Incorporated herausgegeben. Mastercard und das Mastercard Zeichen sind eingetragene Marken von Mastercard International Incorporated. IDT Finance Services Limited ist eine von der Financial Services Commission in Gibraltar regulierte Bank. Eingetragener Firmensitz: 57-63 Line Wall Road, Gibraltar. Registernummer 95716. Anfragen stellen Sie bitte ausschließlich an Card Compact Ltd., 483 Green Lanes, London N13 4BS, United Kingdom, Registernummer 07703826.“

Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

So viele Firmennamen lösten bei unserer Recherche zweifelsohne Verwirrung aus. Die Marke „Anderson & Partner“ soll der JoeBennett Management GmbH gehören und die Prepaid Mastercard soll von einer IDT Financial Services Unlimited herausgegeben werden. Doch wo lassen sich diese Karten bestellen? Wir schauten uns die AGB an, um herauszufinden, wie und wo man das Angebot dieser beworbenen Prepaid-Karten annehmen kann. Normalerweise sollten dort die Bedingungen für einen gültigen Vertragsschluss zu finden sein. Wir zitieren an dieser Stelle die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (einsehbar unter der Quelle https://anderson-and-partner.com/agb/): 

„Durch den vollständigen Bestellvorgang auf unserer Website akzeptieren Sie die Bestelldetails auf unserer Website nebst diesen AGB, wodurch unser gemeinsamer Vertrag zustande kommt.“

Weiter heißt es: „Anfragen ausschließlich an Card Compact Ltd., 483 Green Lanes, London N13 4BS, United Kingdom, Registernr. 07703826. Alle Mitteilungen sind an Card Compact Ltd., 483 Green Lanes, London N13 4BS, United Kingdom, zu richten.“

Mit Anfragen können unter anderem Widerrufe und Rückerstattungen gemeint sein, die an eine weitere Firma mit Sitz in London, eine Card Compact Ltd., zu richten sind. Dieses Unternehmen ist unbekannt, wir berichteten im Mai 2020 unter „CashBro Limited : Forderung für Card Compact Limited“. Auch im Auftrag der Anderson & Partner Prepaid Mastercard liegt uns eine Forderung der CashBro Limited vor.

CashBro Limited: Forderung für Anderson&Partner

An der Adresse 20-22 Wenlock Road in London UK soll die CashBro Limited für „Europaweite Inkasso und Ermittlungen“ ihren Sitz haben. Allerdings gibt es auch eine deutsche Anschrift: Beedst. 54 in 40468 Düsseldorf.

In einer uns vorliegenden Zahlungsaufforderung fordert das Unternehmen den Empfänger auf, den offenen Betrag inkl. Forderungskosten zu bezahlen. Gefordert wird die Gesamtsumme von insgesamt 171,00 EUR, die innerhalb von sieben Tagen auf ein deutsches Konto überwiesen werden soll. Sollten Probleme bestehen, den offenen Betrag zu überweisen, so bietet CashBro Limited einen Online-Chat über ihre Webseite an.

Empfänger einer solchen Forderung können unter Umständen mit weiteren Schreiben dieser Art rechnen – oder mit Forderungen via Email.

Hilfe bei Anderson & Partner, Cash Bro Limited und Card Compact Ltd.

Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit Prepaid Mastercards von Anderson & Partner oder gar eine Forderung oder eine Mahnung erhalten? Wir würden uns auch über Informationen freuen, wie die Prepaid Mastercard der genannten Firma zu bestellen ist. Zur Forderung: wir bieten Ihnen allgemeine Informationen zu diesen Themen. Reagieren Sie schnell, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.

0201-176 790

oder per E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Bitte beachten: Verbraucherdienst veröffentlicht keine Kommentare mit Schmähkritik, empfindlichen Daten oder Werbung. Sollten Sie Fragen bezüglich der Kommentare haben, richten Sie diese bitte an marketing@verbraucherdienst.com