Neuvertrag statt Kredit?
Informationen über angebotene Dienstleistung oder gar allgemeine Geschäftsbedingungen sind auf der Homepage der Creditor Consulting GmbH aus Rosenheim leider nicht zu finden. Glücklicherweise wurde uns aber durch ein Mitglied ein sogenannter Dienstleistungsvertrag vorgelegt, der Aufschlüsse über die Vertragsinhalte bietet. Kunden der Creditor Consulting GmbH schließen keinen Vertrag für eine Vermittlung oder Gewährung eines Umschuldungsdarlehens oder Kredites ab, sondern einen Dienstleistungsvertrag für eine „praktische Schuldnerhilfe“.
Statt des erhofften Kredits ohne Schufa gibt es somit noch weitere Kosten, nämlich die für eine sogenannte Finanzsanierung. Dabei handelt es sich um eine „Hilfsmittel“, die bei einer Verschuldung behilflich sein können, aber letztendlich sogar weitere Probleme bedeuten können – denn es kostet Geld. Creditor Consulting GmbH fordert für die Zahlung einer einmaligen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 485,00 EUR. Eine große Summe für Menschen, die in finanzielle Not geraten sind.
Mahnung durch ETI experts GmbH
Dass durch den möglicherweise unbeabsichtigten Vertragsschluss mit der Creditor Consulting GmbH weitere Schulden entstehen können, überrascht an dieser Stelle nicht unbedingt. Sollte die Zahlung der geforderten Bearbeitungsgebühr nicht erfolgen, kann eine Mahnung durch die ETI experts GmbH aus Köln die Folge sein. Das Inkassounternehmen fordert aufgrund der Nichtzahlung innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist insgesamt eine Summe von 556,81 EUR.
Die ETI experts GmbH weist in dieser Mahnung darauf hin, dass die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens die Folge sein kann, sofern die Forderung nicht beglichen wird.
Hilfe bei Creditor Consulting GmbH
Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit Finanzsanierungen der Creditor Consulting GmbH oder einer Forderung der ETI experts GmbH? Reagieren Sie schnell, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
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