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Montag, 7. September 2020

Änderungen: Aus Seotecc wurde Ceotecc

Wir berichteten erst kürzlich im Juli 2020 über eine Rechnung des aktuellen Branchenbuchs der Firma Seotecc aus Hagen. Mittlerweile heißt die Betreiberin des Firmenverzeichnisses „Allgemeine-Seoauskunft“ Ceotecc. Weiterhin werden Verträge für Premium-Einträge mit Gewerbetreibenden geschlossen. Aktuell liegt uns eine „Kulanzangebot“ via Mail vor, welches uns zur Verfügung gestellt wurde.

Titel: Änderungen: Aus Seotecc wurde Ceotecc

Ceotecc, Hagen: „Online Media Experten“ und Branchenverzeichnis-Betreiber


Die Abkürzung „SEO“ dürfte dem einen oder anderen Leser bereits geläufig sein, es steht für „Suchmachinenoptimierung“. In einfachen Worten könnte dies eine Bearbeitung der Darstellung der Firmendaten bedeuten, um bessere Positionen bei Google zu erhalten.

„Ceotecc - Dein Partner, für Dein Business“ ist auf der Homepage der Firma Ceotecc aus 58095 Hagen zu lesen. Geschäftsführer ist laut dem Impressum Alexander Peters. Herr Peters ist aufmerksamen Lesern dieses Blogs kein Unbekannter; er trat zuvor mit den Firmen Deal UP, DVVG Digitale Vertriebs- u. Verlagsgesellschaft mbH, Business Service Media GmbH und Peters Online Verlag GmbH in Erscheinung.

„Allgemeine-Seoauskunft.com“ – Branchenbuch für mehr Präsenz?


Ceotecc betreibt ein Branchenverzeichnis, in diesem Fall die Seite „allgemeine-seoauskunft.com“. Eine Registrierung ist kostenlos. Jedoch kann es für Unternehmer teuer werden, wie uns Rechnung zeigten, die uns durch Mitglieder vorlegt wurden.

Neu ist uns jedoch ein „Kulanzangebot“ der Ceotecc, die via Mail versandt wurde. Hintergrund ist, das der Gewerbetreibende die sichtbaren Daten aus dem Branchenbuch entfernen wollte. Daraufhin machte die Ceotecc dem Vertragspartner das Angebot, dass die Vertragslaufzeit (in diesem Fall von 3 auf 2 Jahre) reduziert werden kann. Sollte der Gewerbetreibende dieses Angebot annehmen, würde der ursprüngliche Rechnungsbetrag in Höhe von 2.377,62 EUR auf 1.785,00 EUR sinken.

Wie kommt ein Vertrag mit der Ceotecc zustande?


Verträge mit Unternehmern, Freiberuflern und Selbständigen kommen laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben der schriftlichen Anmeldung telefonisch zustande. Wir zitieren aus den AGB:

„Der Vertragsabschluss erfolgt telefonisch und wird mit Einwilligung des Kunden durch ceotecc aufgezeichnet, entweder sogleich im Telefonat mit der Vertriebsmitarbeiterin / dem Vertriebsmitarbeiter oder in einem zweiten Telefonat, das nur der Aufzeichnung und Kontrolle der Vertragsdaten dient. Die einvernehmlich erstellte Vertragsaufzeichnung enthält die wesentlichen Vertragsinhalt.“
Quelle: https://allgemeine-seoauskunft.com/content/agb (Stand 04.09.2020)

Zahlungsaufforderung durch ETI experts GmbH


Sollte eine Zahlung ausbleiben, so scheut Ceotecc Inh. Alexander Peters nicht, ein Inkassounternehmen zur Beitreibung der offenen Kosten einzuschalten. Laut unserer Unterlagen wurde die ETI experts GmbH beauftragt, um die offenen Kosten zu fordern.

Der Gesamtbetrag soll innerhalb einer Frist gezahlt werden, sonst sollen weitere Kosten entstehen und ggf. ein gerichtliches Verfahren angestrengt werden.

Hilfe bei Ceotecc


Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und brauchen Informationen zu Ceotecc und/oder dem Branchenverzeichnis „allgemeine-Branchenauskunft“? Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 17. Juli 2020

Seotecc: Über die „Firmen-Werbe-Einträge“ im Branchenbuch „Allgemeine-Seoauskunft“

Uns liegt eine Rechnung des aktuellen Branchenbuchs der Firma Seotecc aus Hagen vor. Die Betreiber fordern die Zahlung einer hohen Summe für die Schaltung eines „Firmen-Werbe-Eintrags“. Dieser soll telefonisch zustande gekommen sein. Sind Sie Unternehmer und haben ebenfalls Erfahrung mit dieser Firma? Hier erfahren mehr.

Titel: Seotecc: Über die „Firmen-Werbe-Einträge“ im Branchenbuch „Allgemeine-Seoauskunft“

Über Seotecc, „Online Media Experten“ und Branchenverzeichnis-Betreiber


Die Abkürzung „SEO“ dürfte dem einen oder anderen Leser bereits geläufig sein, es steht für „Suchmachinenoptimierung“. In einfachen Worten könnte dies eine Bearbeitung der Darstellung der Firmendaten bedeuten, um bessere Positionen bei Google zu erhalten.

„Online Marketing Experten“, das ist auf der Homepage der Firma Seotecc aus Garrel (Postanschrift Hagen) zu lesen. Geschäftsführer ist laut dem Impressum Alexander Peters. Herr Peters ist aufmerksamen Lesern dieses Blogs kein Unbekannter; er trat zuvor mit den Firmen Deal UP, DVVG Digitale Vertriebs- u. Verlagsgesellschaft mbH, Business Service Media GmbH und Peters Online Verlag GmbH in Erscheinung.

„Allgemeine-Seoauskunft.com“ – Branchenbuch für mehr Präsenz?


Auch die Seotecc betreibt ein Branchenverzeichnis, in diesem Fall die Seite „allgemeine-seoauskunft.com“. Dieses Verzeichnis bietet Besuchern eine Datenbank diverser Gewerbetreibender, wie unter anderem „Die besten Unternehmen in deiner Umgebung aus der Branche“ – dazu zählen scheinbar auch Ämter & Behörden. Eine Registrierung erfolgt laut den Betreibern „schnell und unkompliziert“.

„Erweitere Deine Reichweite“, „pushe dein lokales SEO“ und „sei präsent in der virtuellen Welt“ – mit diesen Aufforderungen möchte Seotecc Besucher zu einer Registrierung bewegen. Eine Registrierung ist kostenlos. Jedoch kann es für Unternehmer teuer werden, wie uns eine Rechnung zeigt, die uns ein Mitglied vorlegte.

Hohe Kosten für einen Firmen-Werbe-Eintrag


In der vorliegenden Rechnung der Seotecc sind die unterschiedlichen Kostenpunkte für einen „Firmen-Werbe-Eintrag“ auf „www.allgemeine-seoauskunft.com“ zu sehen. Die Laufzeit: 36 Monate, die Kosten: 2.377,62 EUR. Dieser Firmeneintrag soll demzufolge auf der Webseite zu sehen sein. Ob dieser Eintrag dank der „Online Marketing Expertise“ der Betreiber ebenfalls bei Google wie eine Bombe einschlägt, bleibt ungewiss.

scan: Seotecc Mahnung / Juli 2020
Seotecc Mahnung / Juli 2020


Wie kommt ein Vertrag mit der Seotecc zustande?


Verträge mit Unternehmern, Freiberuflern und Selbständigen kommen laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben der schriftlichen Anmeldung telefonisch zustande. Wir zitieren aus den AGB:

„Der Vertragsabschluss erfolgt telefonisch und wird mit Einwilligung des Kunden durch seotecc aufgezeichnet, entweder sogleich im Telefonat mit der Vertriebsmitarbeiterin / dem Vertriebsmitarbeiter oder in einem zweiten Telefonat, das nur der Aufzeichnung und Kontrolle der Vertragsdaten dient. Die einvernehmlich erstellte Vertragsaufzeichnung enthält die wesentlichen Vertragsinhalte. 
Quelle: https://allgemeine-seoauskunft.com/content/agb (Stand 16.07.2020)

In unserem Beitrag „Doppelter Anruf kann zu kostenpflichtigen Eintrag führen“ warnen wir vor möglichen Vertragsabschlüssen, die bei telefonischen „Doppelanrufen“ erfolgen können. Laut unserer Erfahrung werden im zweiten Anruf die Daten des Gewerbetreibenden abgefragt und somit der Vertragsabschluss bestätigt. Dieses Gespräch wird aufgezeichnet, wobei das erste Gespräch die wichtigen Informationen über die Vertragsinhalte beinhalten kann.

Hilfe bei Seotecc


Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und brauchen Informationen zu Seotecc und/oder dem Branchenverzeichnis „allgemeine-Branchenauskunft“? Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Mittwoch, 27. Februar 2019

Firmenauskunft P.U.R. GmbH: Alte Bekannte mit neuem Branchenbuch Firmenauskunft24

Vor ungefähr zwei Jahren berichteten wir in diesem Blog über die Firma Business Service Media GmbH aus Emmerich am Rhein. Unser Beitrag behandelte das Branchenverzeichnis DBVZ, welches von der genannten Firma betrieben wurde. Nun trägt das Unternehmen seit Mai 2018 einen neuen Namen: Firmenauskunft P.U.R. GmbH. Zwar ist DBVZ weiterhin online abrufbar, doch ein weiteres Projekt mit der Bezeichnung Firmenauskunft24 (URL: fa-24.com) soll Gewerbetreibenden die Möglichkeit bieten, kostenpflichtige Branchenbucheinträge zu erwerben.

Titel: Firmenauskunft P.U.R. GmbH: Alte Bekannte mit neuem Branchenbuch Firmenauskunft24

Firmenauskunft24: Keine Friseure in Essen?


Suchen. Finden. Empfehlen. Das soll mit der Firmenauskunft24 der Firmenauskunft P.U.R. GmbH möglich sein, dem „Firmenverzeichnis für Top Spezialisten aus jeder Branche“ - wie derzeit auf der Homepage zu lesen ist (Stand: 27.02.2019). Wir wagten direkt den Versuch und suchten einen Friseur in Essen, NRW. Die Firmenauskunft24 hat zu diesem Zeitpunkt möglicherweise noch Lücken in der Datenbank, da uns nur ein Suchergebnis angezeigt wurde: ein Friseursalon in Mülheim an der Ruhr. Entweder hat die Stadt Essen keine „Top Spezialisten“ unter den Friseuren vorzuweisen oder es wurden schlicht noch keine Einträge für die lokalen Salons geschaltet.

Fa-24.com: Was steht in den AGB?


Sollte sich ein Gewerbetreibender aus diversen Gründen für einen Firmeneintrag in dem Verzeichnis Firmenauskunft24 interessieren, so kann er sich kostenlos registrieren. Kosten können erst entstehen, wenn Unternehmer durch Mitarbeiter der Emmericher Firma telefonisch kontaktiert werden. So ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu lesen:

„Ein kostenpflichtiger Eintrag in das Firmenverzeichnis www.fa-24.com kommt erst zustande, nachdem der Kunde in einem Telefonat gegenüber eine (m/r) Mitarbeiter(in) der Firmenauskunft P.U.R. GmbH den von ihm gewünschten Vertragsabschluss bestätigt. Dieser Vertragsabschluss wird mit Einwilligung des Kunden aufgezeichnet. Die Aufzeichnung erfolgt entweder durch denselben Vertriebsmitarbeiter/derselben Vertriebsmitarbeiterin im selben Telefonat oder durch einen(r) Vertriebsassistent(in) in einem weiteren Telefonat und dient der Dokumentation und Kontrolle der Vertragsinhalte.“ (Quelle: https://fa-24.com/content/agb) 

Sind Firmenverzeichnisse sinnvoll?


Der Nutzen solcher Einträge in Firmenverzeichnisse sind umstritten. Ein Gewerbetreibender hat durch die Suchergebnisse einer simplen Suchanfrage bei Google, Bing und Co. häufig mehr Präsenz, als viele Branchenbücher über Ihr Angebot behaupten. Besonders kritisch: die Suchmaschinen bietet sogenannte „Business-Einträge“ zum Nulltarif. Ob Verbraucher, die auf der Suche nach Anbietern in bestimmten Branchen sind, tatsächlich den Umweg über Firmenverzeichnisse gehen – ist fraglich.

Zahlungserinnerung der Firmenauskunft P.U.R. GmbH


Uns liegt eine Zahlungserinnerung der Emmericher Firma vor, in der für einen „Firmen-Werbe-Eintrag“ auf fa-24.com die Zahlung von über 1.000 EUR verlangt wird. Für eine Laufzeit von insgesamt 36 Monaten soll somit die Firma des Empfängers in dem Firmenverzeichnis gelistet sein, um dort von suchenden Verbrauchern gefunden zu werden.

Scan: Zahlungserinnerung Firmenauskunft 24 / Feb 2019
Zahlungserinnerung Firmenauskunft 24 / Feb 2019


Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch Erfahrungen mit dem Branchenverzeichnis Firmenauskunft24? Sind Sie auch Gewerbetreibender und wurden durch die Firmenauskunft P.U.R. GmbH aus Emmerich kontaktiert? Wehren Sie sich! Gerne können Sie sich an für allgemeine Informationen an uns wenden.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dienstag, 24. Januar 2017

Branchenverzeichnis DBVZ | Business Service Media GmbH

Uns liegt eine Rechnung der Firma Business Service Media GmbH aus Emmerich am Rhein vor. Die Firma betreibt das Branchenverzeichnis DBVZ und stellte einem unserer Mitglieder einen Branchenbucheintrag in Rechnung. Uns gegenüber gab das Mitglied in einer E-Mail jedoch an, dass es sich nicht daran erinnern könnte, einen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen zu haben.

Beitragsbild: Branchenverzeichnis DBVZ - Business Service Media GmbH


DBVZ – Branchenbucheintrag für 830,62 EUR


Verbraucherdienst e.V. wurde von einem Mitglied mittels E-Mail kontaktiert, weil sie laut eigener Aussage ein Telefonat mit einem Unternehmen bezüglich DBVZ geführt hatte. Daraufhin wurde an das Mitglied, welches gleichzeitig eine Gewerbetreibende ist, eine Rechnung für einen Eintrag in ein Branchenbuch versandt. Die Firma Business Service Media GmbH mit Sitz in Emmerich am Rhein stellt der angerufenen Gewerbetreibenden einen „Standard“ Eintrag für 36 Monate zum Sonderpreis in Rechnung, welcher auf www.dbvz.de geschaltet werden soll.

Der Preis für diesen Eintrag soll insgesamt 830,62 EUR betragen. In diesem Branchenbucheintrag sollen laut Rechnung unterschiedliche Elemente dargestellt werden, wie zum Beispiel eine „sichtbare Anzeige Fix“ auf der Startseite und ein Firmenlogo oder Bild. Innerhalb von 14 Tagen soll der Betrag gezahlt werden.

Business Service Media GmbH – Wie kam der Vertrag zustande?


Unser Mitglied gab uns via E-Mail  an, mit der Business Service Media GmbH keinen Vertrag für einen Eintrag im Branchenverzeichnis DBVZ in Auftrag gegeben zu haben. Zwar soll es zum besagten Telefonat gekommen sein, doch ausdrücklich zu keinem Vertragsabschluss.

Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unter dbvz.de abrufbar sind (Stand 24.01.2017) kommen Verträge wie folgt zustande: „Von einem verbindlichen Auftrag kann erst dann ausgegangen werden, wenn der Kunde in einem zweiten Telefonat mit Mitarbeitern der Business Service Media GmbH den Vertragsabschluss bestätigt hat oder der Auftrag schriftlich erteilt wurde.“ Quelle: http://www.dbvz.de/unternehmen/agb.html

Leider ist uns nicht bekannt, ob es zu einem zweiten Telefonat mit einem Mitarbeiter der Business Service Media GmbH und unserem Mitglied kam.

Der 36 monatige Vertrag laut der AGB auf dbvz.de um weitere 12 Monate verlängert, sofern der Kunde nicht spätestens 6 Wochen vor Vertragsende gekündigt wird.

Scan: DBVZ | "Auszug Ihres Eintrages" | 10.01.2017
DBVZ | "Auszug Ihres Eintrages" | 10.01.2017

Scan: DBVZ | Rechnung | 10.01.2017
DBVZ | Rechnung | 10.01.2017

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch Erfahrungen mit dem Branchenverzeichnis DBVZ? Sind Sie auch Gewerbetreibender und wurden durch die Business Service Media GmbH aus Emmerich kontaktiert? Gerne können Sie sich an für allgemeine Informationen an uns wenden.

Sie suchen einen seriösen Anbieter? Schauen Sie doch mal auf Verbraucherdienst e.V. Empfehlung nach.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.