Veröffentlichung firmenrelevanter Daten durch die GHK e.K. aus Düsseldorf
Die GHK e.K. aus der Landeshauptstadt Düsseldorf, unweit des Hauptbahnhofs und der Königsallee gelegen, schreibt auf der vorliegenden Rechnung:
„die Veröffentlichung firmenrelevanter Daten Ihres Unternehmens werden u. a. im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Wir bieten Ihnen an, Ihren Firmendatensatz auf unserer Internetseite ghk-online.info aufzunehmen. Nach Annahme dieser Offerte, stellen wir Ihnen die damit verbundenen Leistungen zur verfügung. Im Falle der Eintragungen sind die benötigten Daten sowie die Preise aus der Aufstellung zu entnehmen.“
525,98 EUR für einen Eintrag in das Online-Portal ghk-online.info
Laut des vorliegenden Schreibens von der GHK e.K. soll der Gewerbetreibende, Selbstständige oder Unternehmer für einen „Handelsregistereintrag“ in das private Verzeichnis den hohen Betrag über 525,98 EUR brutto bezahlen. Der tatsächliche „Veröffentlichungsbeitrag“ beträgt nur 442 EUR netto. Der Gewerbetreibende muss allerdings 83,98 EUR für die 19 Prozent Mehrwertssteuer bezahlen, die in Deutschland auch für Internet-Dienstleistungen anfallen.
Wer steckt hinter der Gewerbe & Handels Kammer?
Keine laufende Geschäftsbeziehung mit der GHK e.K. aus Düsseldorf
Das uns vorliegende Schriftstück ist nur eine kostenlose Offerte von der GHK e.K. aus Düsseldorf. Verbraucherdienst e.V. fand beim genauen Lesen des vorliegenden rechnungsähnlichen Schriftstück heraus, dass die „Gewerbe & Handels Kammer“ in keiner „laufenden Geschäftsbeziehung“ mit dem Gewerbetreibenden stehe. Denn im Kleingedruckten der Offerte ist zu lesen:
„Bitte beachten Sie, dass Sie mit uns gegenwärtig in keiner laufenden Geschäftsbeziehung stehen. Die Aufnahme und Erfassung beginnt mit der Gutschrift des Offerten-Betrags auf unser Konto. Wenn keine Annahme bzw. Zahlung erfolgt, behalten wir uns vor Ihre Daten zu löschen.“ Mitglied sein heißt – Gewinner zu sein.
GHK e.K. | Offerte | 26.08.2015 |
GHK Datenverwaltung e.K. | Offerte | 09.02.2017 |
Keine gesetzliche Zahlungspflicht für einen Eintrag von der GHK e.K.
Dabei macht das Schriftstück zuerst auf dem Leser den Eindruck, als ob es sich um einen offiziellen Brief von einer deutschen Behörde handeln würde, die „Handelsregistereintragungen“ bearbeiten würde. Die „Rechnung“, die in Wirklichkeit eine Offerte ist, enthält außerdem einen vorgedruckten und ausgefüllten Zahlschein für eine SEPA-Überweisung. Der Gewerbetreibende soll den oben genannten Geldbetrag über 525,88 EUR brutto innerhalb einer Frist von sieben Tagen an die Postbank überweisen. Beachten Sie bitte bei dem vorliegenden Schreiben von der GHK! Eine gesetzliche Zahlungspflicht bezüglich des vorliegenden Angebots in das private Verzeichnis mit sogenannten Handelsregistereinträgen von der GHK e.K. besteht nicht.
Amtlicher Handelsregistereintrag nur nach erfolgter Beglaubigung durch einen Notar
Generell werden Notare oder zuständige Registergerichte in Deutschland für amtliche Handelsregistereintragungen von Gewerbetreibenden beauftragt. Diese Eintragungen sind auch für den Selbstständigen teilweise kostenpflichtig und können ebenso mehrere Hundert EUR betragen. Firmeneinträge oder –änderungen in ein amtliches Handelsregister werden von einem Notar beglaubigt. Nach erfolgter Beglaubigung wird dann die elektronische Signatur des erfolgten Eintrags an das zuständige Registergericht geschickt und dort verarbeitet. Die GHK e.K. („Gewerbe & Handels Kammer“) mit dem privaten Verzeichnis ghk-online.info ist allerdings nur ein Fake-Eintrag und kein offizielles bzw. amtliches Handelsregister-Verzeichnis. Mitglied sein heißt – stark zu sein.
Gewollte Ähnlichkeit mit den Schreiben von der HRB Tailor GmbH?
Verbraucherdienst e.V. fiel ebenso auf, dass das vorliegende Schreiben von der GHK e.K. im Layout viele Ähnlichkeiten mit der „Handelsregisterbekanntmachung“ von der HRB Tailor GmbH hat. Allerdings stammt dieses Schreiben von einem Unternehmen aus Frankfurt am Main. Ein Firmeneintrag in das Online-Portal handelsregisterbekanntmachung.eu kostet dem Gewerbetreibenden dann jedoch 796 EUR brutto (558,91 EUR netto).
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
Lesen Sie darüber mehr unter:
https://verbraucherdienst.blogspot.de/2015/08/hrb-tailor-gmbh-rechnung.html
Hallo,
AntwortenLöschenwir haben gerade eine neue Firma gegründet und wurden auch von besagtem Unternehmen angeschrieben. Ich finde es eine Frechheit, dass das die Anmutung wie von einem Amtsschriftstück ist. Das Geschäft muss sich lohnen, denn die PKB Media hat uns noch zusätzlich mit dem gleichen Service beglückt. viele Grüße