Freitag, 8. Dezember 2023

iDruck Ltd – Anzeigenauftrag für einen „Bürgerinfo-Folder“

Uns wurde eine Offerte von einer Firma namens iDruck Ltd. vorgelegt. Es geht dabei um einen Anzeigenauftrag in einem Bürgerinfo-Folder. Über diese Art von Vertrag haben wir in der Vergangenheit bereits berichtet. Was Gewerbetreibende beachten sollen.

Titel: iDruck Ltd – Anzeigenauftrag für einen „Bürgerinfo-Folder“


Was steht in der Offerte der iDruck Ltd.?

Wir haben uns die uns vorliegende Offerte der iDruck Ltd (Sitz: 6 Thomes Office Park Monckton, Road WF2 7AN, Wakefeld, UK) genauer angesehen und die wichtigsten Infos zusammengefasst. Ob es unterschiedliche Fassungen dieses Dokuments gibt und ob diese ebenfalls im Umlauf sind, ist uns unbekannt. Allgemein zur Veröffentlichung:

  • Din A6 Hochformat, 4-seitig
  • Gesamtauflage jährlich 6.000 Exemplare
  • Nettoanzeigenpreis pro Anzeigenfeld 490,00 EUR je Veröffentlichung
  • 2 Anzeigenfelder (je 9x4 cm ≙ 36cm²)
  • Farbpauschale 199,00 EUR, Satzpauschale 199,00 EUR (je Veröffentlichung)

Der Anzeigenpreis je Veröffentlichung soll sich aus der Anzahl der bestellten Anzeigenfelder und dem Nettoanzeigenpreis pro Anzeigenfeld multiplizieren. Hinzu kämen noch die Farb- und Satzpauschale. Es soll drei Veröffentlichungen pro Werbejahr geben, damit ist die Zahlung für die Anzeige für jede Veröffentlichung erneut fällig.

Mehrere kostenpflichtige Ausgaben

Die vorliegende Offerte der iDruck Ltd. hat als „besondere Vereinbarung“ angegeben, dass der Vertrag automatisch im November 2024 ausläuft. Auch in den Auftragsbedingungen ist angegeben, dass die Vertragsdauer ein Jahr beträgt und wie erwähnt 3 kostenpflichtige Ausgabe mit einer Auflagenhöhe von je 2.000 Exemplaren umfasst.

Über die Verteilung erfahren wir ebenfalls mehr aus der Offerte. So soll das Verteilgebiet einen Umkreis von 30km um ein bestimmtes Verteilgebiet bzgl. Des Vertragspartners umfassen. Die Verteilung von mindestens 1.000 Exemplaren je Veröffentlichung soll in diesem Verteilgebiet erfolgen. Wie und wo genau diese „Bürgerinfo-Folder“ verteilt werden, ist leider nicht genau bestimmbar. Ferner ist zu lesen, dass „verpflichtende Vereinbarungen“ mit den Empfängern/Verteilerstellen über die Auslage der Bürgerinfofolder nicht bestehen sollen.

Bekommen Werbende ein Ansichtsexemplar des Folders? Laut den AGB der Offerte soll die erste Ausgabe spätestens 4 Monate nach der Auftragserteilung erscheinen. Als Nachweis der Vertragserfüllung soll eine Kopie des Sendungsnachweises des jeweiligen Kurierdienstes genügen.

Das Problem mit dem Widerrufsrecht

Der Vertrag mit der iDruck Ltd. kommt zustande, wenn das Formular unterschrieben zurückgeschickt wird. Ein Widerrufsrecht bei derartigen B2B Geschäften gibt es nicht. Im Geschäftsalltag kann eine Offerte fälschlicherweise eingeschätzt werden, z.B. als eine Vertragsbestätigung für einen laufenden Geschäftskontakt. Deshalb ist es wichtig, derartige Schreiben genau zu prüfen, um nicht ungewollt einen teuren Vertrag mit einer langen Laufzeit abzuschließen.

Scan: iDruck Ltd. Offerte / Nov 2023
iDruck Ltd. Offerte / Nov 2023

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

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