Freitag, 20. Januar 2023

BrokerMedia UG: über das teure Angebot des Portals „Online-Handelsregister“

Das Portal Online-Handelsregister.eu der BrokerMedia UG (haftungsbeschränkt) ist weiterhin online. Die Nutzung der Seite ist kostenpflichtig – und das nicht zu knapp! Fast 750 EUR werden verlangt.

Titel: BrokerMedia UG: über das teure Angebot des Portals „Online-Handelsregister“

Online-Handelsregister.eu bietet Handelsregisterauszüge an

Seit dem 01.08.2022 gilt die Digitalisierungsrichtlinie der EU hier in Deutschland und brachte einige Änderungen mit sich. Zum einen kann die Gründung einer UG oder GmbH online erfolgen und zum anderen wurde die Nutzung des Portals handelsregister.de kostenlos. Mit dieser Änderung ist es möglich, u.a. vormals kostenpflichtige Handelsregisterauszüge über Firmen kostenlos und ohne Registrierungszwang zu online abzurufen.

Diese kostenfreie Nutzung ist auf dem namentlich ähnlichen Portal online-handelsregister.eu nicht gegeben. Anders als der offizielle Handelsregister wird dieses Portal von einer Firma namens BrokerMedia UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hamburg betrieben. Angeboten werden Handelsregisterauszüge, amtlich ausgestellt.

BrokerMedia UG verlangt fast 750 EUR für die Nutzung

Das Besondere am Angebot der BrokerMedia UG (haftungsbeschränkt) ist die kostenpflichtige Nutzung. Wir zitieren an dieser Stelle die AGB: „Der Kunde nimmt die zur Verfügung gestellten Dienste durch einmalige kostenpflichtige Freischaltung der Dienstleistungen in Form eines Erstabrufs einer der ausgewählten Informationen gegen weiteres Entgelt in Anspruch. Vertragsgegenstand ist damit die kostenpflichtige Nutzung der auf der www.online-handelsregister.eu bereitgestellten Funktionen.“ (Quelle https://online-handelsregister.eu/agb)

Diese „einmalige kostenpflichtige Freischaltung“ kann teuer werden. Die Höhe des einmaligen Entgelts zur Freischaltung beträgt laut AGB einmalig 749,00 EUR. Ein hoher Preis für eine Abfrage, die das offizielle Handelsregister unter Umständen kostenfrei präsentiert hätte.

Forderungen für die Nutzung des Portals

Wir wiederholen an dieser Stelle unseren dringenden Rat, vor Abschluss bzw. Nutzung von Portalen im Netz die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau zu lesen. Zum Beispiel werden die Kosten des Portals der BrokerMedia UG (haftungsbeschränkt) transparenter und Kunden sehen die Kosten, die bei Vertragsschluss auf sie zukommen könnten.

Derzeit sollen Schreiben im Umlauf sein, in denen noch ausstehende Zahlungen nebst Anwaltskosten gefordert werden – aus vergangenen Jahren. Die Forderungen der BrokerMedia UG (haftungsbeschränkt) soll an eine Inter AG abgetreten worden sein. Bislang liegt uns kein Brief dieser Art vor, aber wir behalten das Thema im Auge. Sollten Sie jedoch Probleme mit geforderten Kosten durch die Nutzung des Portals Online-Handelsregister.eu haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

Wir bieten Hilfe und Informationen

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Zu den Mitgliedern unseres Vereins zählen nicht nur Verbraucher, sondern auch zahlreiche Unternehmer, Freiberufler und Selbständige. Aus diesem Grund bieten wir Gewerbetreibenden unsere Hilfe – auch in Österreich und der Schweiz! Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

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