Ferienwohnungssuche durch das Portal Zimmersuche24
„Zimmersuche24, die einfachste Art der Zimmervermittlung“ - das behauptet die Betreiberin AVAS Marketing + Consulting GmbH über ihr Internetportal. Auf Zimmersuche24 ist es für Touristen und Feriengästen möglich, sich über eine Suchanfrage Auskünfte über Unterkünfte einzuholen. Doch wie kommt Zimmersuche24 an die dargestellten Adressen?
Das Angebot der AVAS Marketing + Consulting GmbH
Eine Gewerbetreibende bzw. Vermieterin einer Ferienwohnung konnte uns ihre Erfahrungen mitteilen. Sie führte ein Telefonat mit AVAS Marketing + Consulting GmbH, um einen Eintrag in dem Internetportal „Zimmersuche24“ zu erhalten. Die eingeholten Daten der Gewerbetreibenden wurden im Rahmen eines kostenfreien Testeintrags (mit einer Dauer von zwei Monaten) dargestellt. Dieser Testzugang für Neukunden beinhaltet sogar die Vorzüge einer Premiumpräsentation, die scheinbar Vorteile gegenüber der Standardversion inne hat.
Was steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen?
Ein Blick in die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) gibt Aufschluss über Kündigungs- und Widerrufsfristen. Wird der zunächst kostenfreie Testeintrag nicht schriftlich zwei Wochen vor Ablauf der kostenlosen Bezugsphase gekündigt, folgt ein kostenpflichtiger Eintrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
Die Gewerbetreibende kündigte nicht innerhalb der besagten Frist und erhielt folglich eine Rechnung von der AVAS Marketing + Consulting GmbH. Für einen Premiumeintrag auf Zimmersuche24 (Dauer 12 Monate) werden 284,89 EUR verlangt.
Der Vertrag wurde laut den uns vorliegenden Unterlagen wahrscheinlich über das Telefon abgeschlossen. Die Gewerbetreibende schilderte uns gegenüber schriftlich, dass sie gekündigt hätte, jedoch keine Kündigungsbestätigung erhielt. Die auf dem zugesandten Dokument aufgeführte Widerrufsbelehrung besagt, dass der Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann. Dies besteht jedoch nicht, wenn bei Abschluss des Vertrages eine gewerbliche Tätigkeit ausgeführt wurde – wie das Betreiben einer Ferienunterkunft.
Hilfe bei AVAS Marketing + Consulting GmbH und Zimmersuche24
Haben Sie als Unternehmer oder Vermieter auch einen Anruf durch AVAS Marketing + Consulting GmbH erhalten? Wurde Ihnen ebenfalls ein teurer Premiumeintrag auf Zimmersuche24 in Rechnung gestellt? Gerne können Sie uns für weitere Informationen kontaktieren. Auch für Gewerbetreibende in Österreich und in der Schweiz!
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Achtung vor Anrufen von Zimmersuche 24 mit angeblich 2 Monaten Kostenloser Werbung für Ihre Ferienwohnung. Nach 6 Wochen wird daraus Automatisch ein Vertrag,wenn bis dahin keine schriftliche Kündigung bei ihnen eingegangen ist. Denn auch wenn Sie nur der 2 Monatigen Kostenlosen Werbung für ihre Ferienwohnung zugestimmt haben,bekommen Sie sofort einen 2 Jahresvertrag zugestellt.Auch wenn Sie diesen dann Widerrufen ,da Sie den Vertrag eigentlich gar nicht wollten,hat Zimmersuche 24 angeblich nichts von ihnen erhalten hat.Sie Klagen dann das Geld und noch die zusätzlichen ersten Anwaltsgebühren von über 100 Euro noch drauf.
AntwortenLöschenAlso meiden Sie Zimmersuche 24 in jeder Hinsicht,und Buchen Sie auch nicht bei denen ,bis diese ein Anständige Geschäftsbeziehung mit ihren Vermietern für Ferienwohnungen zustande bekommen.
Das kann ich auch bestätigen, Finger weg davon. Ich habe auch schon den teuren Premiumtarif "untergejubelt" bekommen.
AntwortenLöschenNie wieder!
Das sind sehr unsaubere Geschäftsmethoden Sofort auflegen wenn die anrufen und anzeigen.
AntwortenLöschenAuch ich habe einen Vertrag untergejubelt bekommen
AntwortenLöschendeisen aber fristgemäß gekündigt, die Kündigung ist aber nie angekommen.
das behaupten sie
Bloß die Finger weg. von solchen Leuten
Alles abzocke
Unseriös...ganz schlimm....am besten sofort auflegen.....
AntwortenLöschenUnd zum unseriösen Vertragsabschluss kommen bei Beschwerden auch noch schadenfrohe Antworten. Die legen es wirklich darauf an, Leute über den Tisch zu ziehen.
AntwortenLöschenAuch ich habe eine Rechnung bekommen ist schon jemand erfolgreich dagegen angekommen ?
AntwortenLöschenDie Mitarbeiter im Callcenter täuschen falsche Tatsachen vor, wollen zeigen wie man mit Ferienhaus mehr Umsatz macht und ob Sie Bilder von der Homepage nutzen dürfen.
AntwortenLöschenDann sofort Vertragsbestätigung und unzählige Mahnungen ,Inkasso ,Anwalt...