Dienstag, 17. Juli 2018

Post von der Ffan Inkasso AG / FanFan Zahlung Service

Erst kürzlich berichtete Verbraucherdienst über die Firma ZCS Inkasso AG, welche offene Beträge für die vermeintliche Teilnahme an Gewinnspielen einforderte. Wenige Tage später wurde uns durch einen Verbraucher eine weitere Zahlungsaufforderung vorgelegt: Ffan Inkasso AG aus 12107 Berlin fordern für die bisher entstandenen Kosten eine Zahlung von nahezu 290 EUR. Doch ist diese Forderung gerechtfertigt?

Titel: Post von der Ffan Inkasso AG / FanFan Zahlung Service

FFAn Inkasso AG / FanFan Zahlung Service fordern


Beauftragt wurde die Berliner Firma namens FFan Inkasso AG durch einen unbenannten Mandanten, es sollen noch offene Beträge ein. So sollen sich Empfänger des Schreibens telefonisch bei „Top 100 Gewinnspiele / EuroWin 6-49“ angemeldet haben. Für die Überweisung eines Betrags in Höhe von 269,46 EUR (zusammengesetzt aus der Hauptforderung, Mahnkosten und vorgerichtliche Inkassokosten) wurde eine Frist von sieben Tagen gewährt. Als Kontoverbindung ist – genau wie bei der Forderung der ZCS Inkasso AG - ein belgisches Konto angegeben, als Zahlungsempfänger ist in diesem Fall ein „FanFan Zahlung Service“ eingetragen.

Auch hier wird unter anderem mit Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und mit Pfändung gedroht, sofern eine Zahlung ausbleibt.

Inkassoschreiben sollte man nicht ignorieren, aber …


In dem vorliegenden Schreiben der FFan Inkasso AG sollte der Hinweis erlaubt sein, dass es sich nicht unbedingt um ein eingetragenes Inkassounternehmen handeln muss, nur weil sich das Wort „Inkasso“ in der Firmenbezeichnung befindet. Hinsichtlich der FFan Inkasso AG ist zum aktuellen Zeitpunkt kein Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister (Stand: 16.07.2018) zu finden. Das könnte bedeuten, dass dieses Unternehmen in Deutschland zum derzeitigen Zeitpunkt keine Inkassodienstleistungen anbieten oder durchfahren darf.

Scan: Ffan Inkasso AG / Forderung / Juli 2018
Ffan Inkasso AG / Forderung / Juli 2018


Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens FFan Inkasso AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

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