Drohung einer Zwangsvollstreckung durch E-Net Payment Group
So teilt das Unternehmen „bedauerlicherweise“ mit, dass sich „in der Bundesrepublik Deutschland mehrere Sammelklagen von verschiedenen Gewinn- und Zeitschriftenverlagen gesammelt haben“ sollen. Genannt werden hier u.a. EuroMillions, EuroWinAg, und EuroWin24. Diese sollen sämtliche in Verzug befindliche Zahlungen ihrer Kunden an die E-Net Payment Group abgetreten haben.
Vergleichsangebot gilt drei Tage
Zu diesem Zweck werden vermeintlich ehemalige Kunden zur Zahlung von noch offenen Kosten mit einer Gesamthöhe von 760,00 EUR (zusammengesetzt aus Hauptforderung, Mahnkosten und vorgerichtlichen Inkassokosten) aufgefordert. Sollte der Empfänger jedoch innerhalb von drei (!) Tagen ein Vergleichsangebot von 305,00 EUR zahlen, so würde ein scheinbar bereits eingeleitetes gerichtliches Mahnverfahren eingestellt.
Bei einer Zahlung innerhalb der genannten Frist soll laut der E-Net Payment Group sämtliche Daten aus allen Online-Systemen gelöscht werden und somit Kontaktaufnahmen durch Gewinnspielverbände unterbunden werden. Wird die Frist jedoch nicht eingehalten, so wird die Gesamtforderung von 760,00 EUR sofort fällig. In so einem Fall würde es laut des Schreibens auch zu einer Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder gar einer Zwangsvollstreckung bzw. Pfändung kommen.
E-net Payment Group / Forderung / Juli 2018 |
Ist diese Forderung rechtens?
Empfänger einer solchen Forderung sollten beachten: derzeit ist kein Unternehmen mit der Bezeichnung E-Net Payment Group im Rechtsdienstleistungsregister (Stand: 16.07.2018) eingetragen. Das bedeutet, dass diese Firma unter umstehen nicht dazu berechtigt ist, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten oder durchzuführen. Die Zahlung auf ein Konto in Rumänien erfolgen. Berechtigte Inkassoschreiben sollte man als Schuldner jedoch immer ernst nehmen. Reagieren sollten Verbraucher erst recht, wenn ein offizieller Mahnbescheid vom Amtsgericht kommt.
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