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Donnerstag, 22. Januar 2026

Zimmersuche24 com, Update – Erfahrungen und Kritik

Das Portal „Zimmersuche24 com“ ist weiterhin aktiv, doch gab es einen Betreiberwechsel. Mittlerweile ist die ConnectHouse UG (haftungsbeschränkt) für das Angebot verantwortlich. Vertragsinhalt ist weiterhin die Veröffentlichung von Firmendaten in einer elektronischen Datenbank. Bereits 2018 wurde uns über Probleme mit ungewollten Vertragsverlängerungen berichtet. Nun meldete sich erneut ein Besitzer einer Ferienwohnung, der eine Rechnung für einen Eintrag erhielt.

Titel: Zimmersuche24 com, Update – Erfahrungen und Kritik


ConnectHouse UG (haftungsbeschränkt) – einfache Zimmervermittlung?

Laut der Startseite des Portals und des Logos von Zimmersuche24.com soll es sich um „die einfachste Art der Zimmervermittlung“ handeln. Wir würden eher davon ausgehen, dass einige Personen auf der Suche nach einem Zimmer oder einer Unterkunft lieber eine Suchmaschine wie Google nutzen würden – aber das soll jeder selbst entscheiden.

Im Jahr 2028 wurden wir von einem Mitglied über das Portal Zimmersuche24.com informiert, welches laut den AGB (letzter Abruf 22.01.2026) nach wie vor auch in Österreich bzw. der Schweiz angeboten werden soll.

Es gab einen Betreiberwechsel, wie wir anhand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Impressums erkennen können. Die Firma AVAS Marketing + Consulting GmbH ist dort aktuell nicht mehr vermerkt, sondern die ConnectHouse UG (haftungsbeschränkt). Weiterhin werden die uns bekannten folgenden Webseiten angeboten:

  • www.zimmersuche24 de
  • www.zimmersuche24 at
  • www.zimmersuche24 ch

Alle drei Portale wurden von uns am 22.01.2026 aufgerufen – doch nur die deutsche Endung führte für uns zu der Webseite. Die anderen beiden Endungen waren zu dem Zeitpunkt unserer Recherche nicht erreichbar.

Kostenloser Testeintrag wird zur „Premiumpräsentation“

Wir warfen einen erneuten Blick auf die Angebote von Zimmersuche24.com, da wir von einem Gewerbetreibenden kontaktiert wurden, der uns seine Erfahrungen mitteilen wollte. Er übersandte uns Unterlagen wie ein „Bestätigungsschreiben für IT-Dienstleistung/Vertragsunterlagen“ und eine Rechnung für einen „Basic 2 Jahre“ Eintrag.

Der Gewerbetreibende wurde telefonisch kontaktiert, um in die Datenbank der Zimmersuche24 aufgenommen zu werden. Derartige Cold Callings sind leider keine unbekannte Methode, kostenpflichtige Verträge für Einträge in Firmenverzeichnisse abzuschließen. Da bei B2B Geschäften – und somit auch beim unerwünschten Telefonkontakt - kein Widerrufsrecht besteht, kommt es oft zu Problemen.

Im Fall von Zimmersuche24 gibt es einen kostenfreien Testeintag, der zunächst einen Monat läuft und alle „Funktionen“ und „Leistungspunkte einer Premiumpräsentation“ aufweist, doch rechtzeitig gekündigt werden muss, damit dieser kostenlose Eintrag nicht einen kostenpflichtigen Eintrag übergeht. Die Laufzeit für einen kostenpflichtigen Eintrag wäre in diesem vorliegenden Fall zwei Jahre.

Stimmen aus dem Netz

Laut der vorliegenden Unterlagen hat der Gewerbetreibenden nun einen Eintrag „Basic 2 Jahre“. Kostenpunkt: mehr als 400 Euro für ein Jahr.

Nicht nur der Unternehmer, der sich bei uns meldete, äußerte sich dazu. Auch auf Bewertungsportalen wie Trustpilot sind zahlreiche Erfahrungsberichte zu finden.

Screenshot - Trustpilot Bewertungen Zimmersuche24

Quelle: https://de.trustpilot.com/review/www.zimmersuche24.com (Letzer Abruf 22.01.2026) 

Hilfe bei Firmenverzeichnissen

Kam es via Cold Call oder Formular zu einem unerwünschten Vertragsabschluss für einen Firmenverzeichnis-Eintrag? Oder wurden Sie gar durch ein Inkasso-Unternehmen kontaktiert?

Wir bieten Betroffenen Hilfe und Infos. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte stehen unseren Mitgliedern zur Seite. Nehmen Sie Kontakt auf.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



Dienstag, 22. Dezember 2020

Über AVAS UG (haftungsbeschränkt) / Rooms24

Aufgrund der Pandemie verbrachten ein Großteil der Verbraucher ihren Urlaub in diesem Jahr auf Balkonien. Doch gegen akutes Fernweh können manche Internet-Angebote helfen. Auf dem Portal „Rooms24“ der Firma AVAS UG (haftungsbeschränkt) haben Interessierte die Möglichkeit, eine Unterkunft, sprich Apartments & Ferienhäuser, zu suchen und bestenfalls zu finden. Die Einträge auf dem Portal sind natürlich nicht kostenlos. Gewerbetreibende können kostenpflichtig inserieren.

Titel: Über AVAS UG (haftungsbeschränkt) / Rooms24


Unterkunftssuche durch das Portal Rooms24

„Rooms24, die einfachste Art der Zimmervermittlung!“ - das behauptet die Betreiberin AVAS UG (haftungsbeschränkt) über ihr Internetportal. Kommt bekannt vor? Das hat einen guten Grund. Eine Webseite namens „Zimmersuche24“, über die wir 2018 berichteten, stellte sich auf ihrer Webseite ähnlich vor. Auch hier haben Touristen und Feriengästen die Wahl, sich über eine Suchanfrage Auskünfte über Unterkünfte einzuholen. Ob das Angebot angesichts der Beschränkungen derzeit noch aktuell ist, kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Hinweise zu Reisebeschränkungen oder geschlossenen Hotels konnten bei unserem letzten Besuch der Seite Room24.de nicht festgestellt werden.

Aus den AGB: Das Angebot der AVAS UG (haftungsbeschränkt)

Über das Angebot der Betreiber von Rooms24 geben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Auskunft. Wird der zunächst kostenfreie Testeintrag nicht schriftlich zwei Wochen vor Ablauf der kostenlosen Bezugsphase gekündigt, folgt ein kostenpflichtiger Eintrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

Weiter heißt es: „Der Vertrag kommt sofort zustande entweder durch Online-Anmeldung des Auftraggebers auf einer der Webseiten der AVAS www.rooms24.de, www.rooms24.com, www.rooms24.at, www.rooms24.ch und andere und durch Einstellen der Anzeige durch AVAS oder durch mündliches oder schriftliches Angebot/Vertragsschluss des Auftraggebers im Rahmen von Telefonverkauf-Marketing, Kundenrückgewinnung, Neukundengewinnung oder Rücksendung des unterschriebenen Vertrages per Post, Fax oder E-Mail. Verträge durch Fernabsatzvertragsgesetz § 312 BGB kommen direkt und sofort durch den Vertragsschluss am Telefon zustande.“

Rooms24: Bisherige Erfahrungen eines Gewerbetreibenden

Ein Gewerbetreibender legte uns eine „Letzte Zahlungsaufforderung“ der AVAS UG (haftungsbeschränkt) vor. Die Betreiber des Portals Rooms24 fordern die Zahlung eines offenen Betrags in Höhe von mehr als 280 EUR.

Da der offene Rechnungsbetrag nicht gezahlt wurde, folgte ein weiteres Schreiben durch die Rechtsanwälte Neuzerling & Coll, die mit der Beitreibung der Forderung beauftragt wurde. Die zu zahlende Summe ist aufgrund zusätzlicher RA-Gebühren deutlich höher.

Wichtig zu wissen: Gewerbetreibende haben bei B2B Geschäften kein Widerrufsrecht. Das ist besonders wichtig, wenn Verträge für kostenpflichtige Dienstleistungen über das Telefon abgeschlossen werden. Schnell ist ein „Ja“ zu viel mit hohen Kosten verbunden.

Hilfe bei AVAS UG (haftungsbeschränkt)

Haben Sie als Unternehmer oder Vermieter auch einen Anruf durch AVAS UG (haftungsbeschränkt) erhalten? Wurde Ihnen ebenfalls ein teurer Premiumeintrag auf Rooms24 in Rechnung gestellt? Gerne können Sie uns für weitere Informationen kontaktieren. Auch für Gewerbetreibende in Österreich und in der Schweiz!

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Montag, 16. Juli 2018

Über AVAS Marketing + Consulting GmbH / Zimmersuche24

Zur Jahresmitte ist Urlaub angesagt. Viele Anbieter von Ferienwohnungen und Gastzimmers bieten aus diesem Grund ihre Räumlichkeiten im Internet an. Das Portal „Zimmersuche24“ der Firma AVAS Marketing + Consulting GmbH stellt ein Internetportal dar, auf dem sich Interessierte eine Übersicht verschaffen können. Die Einträge auf dem Portal sind natürlich nicht kostenlos. Eine Gewerbetreibende, die einen solchen Eintrag testete, berichtet uns über ihre Erfahrungen mit dem Service.

Titel: Über AVAS Marketing + Consulting GmbH / Zimmersuche24

Ferienwohnungssuche durch das Portal Zimmersuche24


„Zimmersuche24, die einfachste Art der Zimmervermittlung“ - das behauptet die Betreiberin AVAS Marketing + Consulting GmbH über ihr Internetportal. Auf Zimmersuche24 ist es für Touristen und Feriengästen möglich, sich über eine Suchanfrage Auskünfte über Unterkünfte einzuholen. Doch wie kommt Zimmersuche24 an die dargestellten Adressen?

Das Angebot der AVAS Marketing + Consulting GmbH


Eine Gewerbetreibende bzw. Vermieterin einer Ferienwohnung konnte uns ihre Erfahrungen mitteilen. Sie führte ein Telefonat mit AVAS Marketing + Consulting GmbH, um einen Eintrag in dem Internetportal „Zimmersuche24“ zu erhalten. Die eingeholten Daten der Gewerbetreibenden wurden im Rahmen eines kostenfreien Testeintrags (mit einer Dauer von zwei Monaten) dargestellt. Dieser Testzugang für Neukunden beinhaltet sogar die Vorzüge einer Premiumpräsentation, die scheinbar Vorteile gegenüber der Standardversion inne hat.

Was steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen?


Ein Blick in die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) gibt Aufschluss über Kündigungs- und Widerrufsfristen. Wird der zunächst kostenfreie Testeintrag nicht schriftlich zwei Wochen vor Ablauf der kostenlosen Bezugsphase gekündigt, folgt ein kostenpflichtiger Eintrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

Die Gewerbetreibende kündigte nicht innerhalb der besagten Frist und erhielt folglich eine Rechnung von der AVAS Marketing + Consulting GmbH. Für einen Premiumeintrag auf Zimmersuche24 (Dauer 12 Monate) werden 284,89 EUR verlangt.

Der Vertrag wurde laut den uns vorliegenden Unterlagen wahrscheinlich über das Telefon abgeschlossen. Die Gewerbetreibende schilderte uns gegenüber schriftlich, dass sie gekündigt hätte, jedoch keine Kündigungsbestätigung erhielt. Die auf dem zugesandten Dokument aufgeführte Widerrufsbelehrung besagt, dass der Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann. Dies besteht jedoch nicht, wenn bei Abschluss des Vertrages eine gewerbliche Tätigkeit ausgeführt wurde – wie das Betreiben einer Ferienunterkunft.

Hilfe bei AVAS Marketing + Consulting GmbH und Zimmersuche24


Haben Sie als Unternehmer oder Vermieter auch einen Anruf durch AVAS Marketing + Consulting GmbH erhalten? Wurde Ihnen ebenfalls ein teurer Premiumeintrag auf Zimmersuche24 in Rechnung gestellt? Gerne können Sie uns für weitere Informationen kontaktieren. Auch für Gewerbetreibende in Österreich und in der Schweiz!

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.