Aufgrund der Pandemie verbrachten ein Großteil der Verbraucher ihren Urlaub in diesem Jahr auf Balkonien. Doch gegen akutes Fernweh können manche Internet-Angebote helfen. Auf dem Portal „Rooms24“ der Firma AVAS UG (haftungsbeschränkt) haben Interessierte die Möglichkeit, eine Unterkunft, sprich Apartments & Ferienhäuser, zu suchen und bestenfalls zu finden. Die Einträge auf dem Portal sind natürlich nicht kostenlos. Gewerbetreibende können kostenpflichtig inserieren.
Unterkunftssuche durch das Portal Rooms24
„Rooms24, die einfachste Art der Zimmervermittlung!“ - das behauptet die Betreiberin AVAS UG (haftungsbeschränkt) über ihr Internetportal. Kommt bekannt vor? Das hat einen guten Grund. Eine Webseite namens „Zimmersuche24“, über die wir 2018 berichteten, stellte sich auf ihrer Webseite ähnlich vor. Auch hier haben Touristen und Feriengästen die Wahl, sich über eine Suchanfrage Auskünfte über Unterkünfte einzuholen. Ob das Angebot angesichts der Beschränkungen derzeit noch aktuell ist, kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Hinweise zu Reisebeschränkungen oder geschlossenen Hotels konnten bei unserem letzten Besuch der Seite Room24.de nicht festgestellt werden.
Aus den AGB: Das Angebot der AVAS UG (haftungsbeschränkt)
Über das Angebot der Betreiber von Rooms24 geben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Auskunft. Wird der zunächst kostenfreie Testeintrag nicht schriftlich zwei Wochen vor Ablauf der kostenlosen Bezugsphase gekündigt, folgt ein kostenpflichtiger Eintrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
Weiter heißt es: „Der Vertrag kommt sofort zustande entweder durch Online-Anmeldung des Auftraggebers auf einer der Webseiten der AVAS www.rooms24.de, www.rooms24.com, www.rooms24.at, www.rooms24.ch und andere und durch Einstellen der Anzeige durch AVAS oder durch mündliches oder schriftliches Angebot/Vertragsschluss des Auftraggebers im Rahmen von Telefonverkauf-Marketing, Kundenrückgewinnung, Neukundengewinnung oder Rücksendung des unterschriebenen Vertrages per Post, Fax oder E-Mail. Verträge durch Fernabsatzvertragsgesetz § 312 BGB kommen direkt und sofort durch den Vertragsschluss am Telefon zustande.“
Rooms24: Bisherige Erfahrungen eines Gewerbetreibenden
Ein Gewerbetreibender legte uns eine „Letzte Zahlungsaufforderung“ der AVAS UG (haftungsbeschränkt) vor. Die Betreiber des Portals Rooms24 fordern die Zahlung eines offenen Betrags in Höhe von mehr als 280 EUR.
Da der offene Rechnungsbetrag nicht gezahlt wurde, folgte ein weiteres Schreiben durch die Rechtsanwälte Neuzerling & Coll, die mit der Beitreibung der Forderung beauftragt wurde. Die zu zahlende Summe ist aufgrund zusätzlicher RA-Gebühren deutlich höher.
Wichtig zu wissen: Gewerbetreibende haben bei B2B Geschäften kein Widerrufsrecht. Das ist besonders wichtig, wenn Verträge für kostenpflichtige Dienstleistungen über das Telefon abgeschlossen werden. Schnell ist ein „Ja“ zu viel mit hohen Kosten verbunden.
Hilfe bei AVAS UG (haftungsbeschränkt)
Haben Sie als Unternehmer oder Vermieter auch einen Anruf durch AVAS UG (haftungsbeschränkt) erhalten? Wurde Ihnen ebenfalls ein teurer Premiumeintrag auf Rooms24 in Rechnung gestellt? Gerne können Sie uns für weitere Informationen kontaktieren. Auch für Gewerbetreibende in Österreich und in der Schweiz!
0201-176 790
oder per E-Mail:
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
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