Mittwoch, 2. Dezember 2020

„Stadt Marketing“ wirbt für kostenpflichtigen „Bürgerinformationsfolder“

Eine Firma namens „Stadt Marketing“ bietet via Offerte den Druck von kostenpflichtigen Werbeanzeigen in einem „Bürger-Info-Folder“. Unternehmer, seid gewarnt: eine Rücksendung des unterschriebenen Formulars könnte kostspielig enden.

Titel: „Stadt Marketing“ wirbt für kostenpflichtigen „Bürgerinformationsfolder“


Stadt Marketing – derstadtmarketing.de – verschickt Offerten an Gewerbetreibender

Erneut wurde uns durch eine Unternehmerin eine Offerte vorgelegt. Aktuell handelt es sich um ein schriftliches Angebot für die Platzierung einer kostenpflichtigen Werbeanzeige in einem sogenannten „Bürgerinformationsfolder“. Günstig sind solche Anzeigen nicht. Der Nettopreis für eine Auflage soll laut des Dokuments 499 EUR. Hinzu sollen eine Farbpauschale 199 EUR, eine Satzpauschale 299 EUR und eine Versandpauschale in Höhe von 34,50 EUR kommen.

Auftragnehmer wäre eine Firma namens „Stadt Marketing“. In der Fußzeile der Offerte ist eine Adresse zu lesen: Stadt Marketing Hunat mah Yeni Su sok Dünya İş Merkezi 1/29 Melikgazi 38030 Kay seri VD9610312446. Die dazugehörige Homepage „derstadtmarketing.de“ gibt wenig Informationen her, vertröstet stattdessen mit dem Hinweis, dass sich die Webseite gerade im Aufbau befindet.

Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Offerte, ein unverbindliches Angebot. Auch wenn das Logo der Firma aufzeigt, die das Schriftstück erhalten hat, besteht mit großer Wahrscheinlichkeit kein Vertragsverhältnis. Dieses kann sich aber ändern, wenn Unternehmer das Dokument unterschreiben und zurücksenden.

Vertrag für kostenpflichtige Anzeigen wird erst bei Rücksendung geschlossen

Aus den Auftragsbedingungen der Offerte: „Der Vertrag beginnt mit der Erteilung des Auftrages (…) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bestehende Verträge/Forderungen jederzeit ganz oder teilweise an Dritte abzutreten (…) Der Anzeigenvertrag läuft über 1 (ein) Jahre und beinhaltet 3 (drei) kostenpflichtige Auflagen im Werbeobjekt. Der Anzeigenpreis ist pro Auflage fällig.“

Weiter heißt es: „Die erste Auflage erscheint spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung. Die folgenden Auflagen werden in einem Rhythmus von ca. 4 Monaten auferlegt (…) Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende des Vertragsablaufes schriftlich gekündigt wird“.

Scan: Stadt Marketing Offerte / NOV 2020
Stadt Marketing Offerte / NOV 2020


Für Gewerbetreibende bedeutet dies: Kosten entstehen erst, wenn diese Offerte an die Stadt Marketing Hunat mah Yeni Su sok Dünya İş Merkezi 1/29 Melikgazi 38030 Kay seri VD9610312446 via Fax oder Email (info@derstadtmarketing.de) zurückgesandt wird.

In so einem Fall werden insgesamt drei Werbeanzeigen berechnet. Das ist insgesamt eine Summe von mehr als 3.000 EUR. Eine hohe Summe für eine Werbeanzeige, deren Werbeeffekt nur schwer nachweisbar sein könnte./p>

Kontakt mit Verbraucherdienst

Sind Sie Gewerbetreibender und haben eine Offerte von „Stadt Marketing“ erhalten und unterschrieben zurückgeschickt? Oder haben Sie ein Schreiben von einem Inkassounternehmen erhalten? Sie können den Verbraucherdienst e.V. per E-Mail oder am Telefon kontaktieren – auch aus Österreich und der Schweiz.

Kostenlose Infos erhalten Sie telefonisch:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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