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Donnerstag, 23. Dezember 2021

Hansa Verlag: Offerte für eine Werbeanzeige im Bürger-Info-Folder

Ein gewisser Hansa Verlag verschickte eine Offerte an einen Gewerbetreibenden. Es geht um die Schaltung einer kostenpflichtigen Anzeige in einem Bürgerinformationsfolder. Der Preis hat es in sich: für insgesamt drei Auflagen sind über 3.000 EUR fällig.

Titel: Hansa Verlag: Offerte für eine Werbeanzeige im Bürger-Info-Folder


Gewerbetreibender soll via Cold Calling kontaktiert worden sein

Gewerbetreibende erhalten unterschiedliche Angebote und Benachrichtigungen für B2B Geschäfte. Ein weiterhin beliebtes Mittel zur Kontaktaufnahme ist die Kaltakquise, oder auch „Cold Calling“. Ein Verbraucher meldete ich via Email bei uns, um uns über so einen Anruf zu informieren. Laut seiner Aussage soll ein gewisser Vertrag auslaufen.

Der Verbraucher schreibt uns via Email, Zitat: „Wir erhielten einen Anruf, in dem wir gefragt wurden ob wir unseren bestehenden Vertrag verlängern möchten oder diesen Auslaufen lassen möchten. Wir antworteten, dass wir keine Verlängerung wünschen, falls überhaupt ein Vertrag besteht. Wir wurden am Telefon gebeten das Formular im Anhang unterschrieben zurück zu senden, um den Vertrag kostenfrei auslaufen zu lassen“ Zitatende.

Wir geben an dieser Stelle nur den Inhalt der erhaltenen Email wieder. Ob dies tatsächlich so geschehen ist und ob die Aussagen getroffen wurden, kann nicht garantiert werden.

Verbraucher erhielt ebenfalls Email vom Hansa Verlag

Darüber hinaus liegt uns eine weitere Email vor, die am 17.12.2021 vom Hansa Verlag (info@hansaverlag.de) an den Verbraucher versandt wurde. Auch diese möchten wir zum besseren Verständnis vollständig wiedergeben, Zitat:

„Sehr geehrter Herr ********,

anbei senden wir Ihnen das Formular für das Jahr 2022. Nach Überprüfung Ihrer Firmendaten und die geschilderten Punkte

- Veröffentlichungsgebiet

- Werbejahr

- und die genannten Mediendaten

schicken Sie uns das Formular unterschrieben zurück.

Sollten Sie noch Rückfragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

HansaVerlag

A*** B***

Rückfax: 02331-910 69 309

Rückruf : 0176-934 63 050“

Zitatende. 

Über 3.000 EUR für einen Anzeigenauftrag

In der Mail wurde ein Anhang mitgeschickt, der uns ebenfalls vorliegt. Es handelt sich hierbei um einen Anzeigenauftrag bzw. eine Offerte für eine Werbeanzeige in einem sogenannten „Bürgerinformationsfolder“, bereitgestellt vom Hansa Verlag. Wird dieses Formular vom Empfänger ausgefüllt und unterschrieben, kommt es zu einem Vertragsabschluss für Anzeigen in Werbeobjekten – zu insgesamt drei Auflagen.

Der Preis je Auflage: 499,00 EUR, plus 199,00 EUR Satzpauschale und eine Versandpauschale von 34,50 EUR. Macht für alle drei Auflagen einen Gesamtpreis von insgesamt 3.094,50 EUR. Ob sich dieser Preis für eine Anzeige in dem „Bürger-Info-Folder“ lohnt, soll an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Nach unserer Meinung sollte dem Geschäftspartner zumindest ein Probeexemplar und mehr Informationen zum Werbeobjekt zur Verfügung gestellt werden.

Scan: Hansa Verlag Offerte / Dezember 2021
Hansa Verlag Offerte / Dezember 2021


Viel ist über den Hansa Verlag nicht bekannt

Über den Auftragnehmer Hansa Verlag ist nicht viel bekannt. Die genannte Email-Adresse verweist auf die URL hansaverlag.de, die aktuell jedoch nicht zu erreichen ist (Stand 22.12.2021). Zumindest erhielten wir bei unserem Besuch eine Fehlermeldung und konnten so keine weiteren Informationen über das Unternehmen einsehen. Auf der Offerte selbst erfahren wir auch nur wenig. Neben der Nummer für das Rückfax ist in kleinen Lettern eine Adresszeile im unteren Bereich der Offerte: „Lozan cad 30 Cumhuriyet mah Atakum Samsun VK 96103112446“. Die Adresse kennen wir von der Firma „Media Concept Verlag-Service“.

Hilfe und Kontakt

Sind Sie Gewerbetreibender und haben ebenfalls eine Offerte vom Hansa Verlag via Fax oder Mail erhalten? Mitglieder haben die Möglichkeit, derartige Schreiben von unseren angeschlossenen Rechtsanwälten prüfen zu lassen. Nehmen Sie Kontakt auf!

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 30. April 2021

Medien Concept Verlag-Service: Anzeigenauftrag für „Bürgerinformationsfolder“

Gewerbetreibende kennen das: es flattern Werbeangebote ins Haus, Angebote für unterschiedliche Werbemaßnahmen, um die Reichweite des eigenen Unternehmens zu steigern. Uns wurde von einem Mitglied eine Offerte von einer Firma namens „Medien Concept Verlag-Service“ vorgelegt, die Werbeanzeigen in einem Druckobjekt verkauft.

Medien Concept Verlag-Service: Anzeigenauftrag für „Bürgerinformationsfolder“


Medien Concept Verlag-Service: Kosten der Werbeanzeigen

Das Thema „Werbeanzeigen“ in sogenannten „Bürgerinformationsfoldern“ ist nicht neu. Derzeit versucht der Absender Media Concept Verlag-Service mittels einer verschickten Offerte, Werbeanzeigen in Druckobjekten zu verkaufen. Der Vertrag wird erst geschlossen, sobald die Empfänger (in der Regel Gewerbetreibende) die Offerte unterschrieben zurücksenden. Als Adresse des Auftragnehmers ist „Medien Concept Lozan cad 30 Cumhuriyet mah Atakum Samsum“.

Zu den Kosten. Der Nettopreis je Auflage beträgt 499 EUR, zuzüglich 199 EUR, 299 EUR Satzpauschale zzgl. Versandpauschale 34,50 EUR. Da laut der Auftragsbedingungen insgesamt 3 Auflage zu zahlen sind, kann der Rechnungbetrag deutlich höher sein, als er anfangs erscheint.

Was über den „Bürgerinformationsfolder“ bekannt ist

Einige Daten bezüglich des Druckobjekts sind den Auftragsbedingungen zu finden. Die Auftragshöhe pro Auflage beträgt 1000 Stück. Als Verteilungsgebiet bzw. Region ist nur die erste Ziffer der Postleitzahl zu erkennen. Formate sind mittels Häkchen setzen ausuwählen; es kann zwischen 50x60mm, 100x60mm und 120x50xmm gewählt werden.

Das Werbeobjekt „Bürger-Info-Folder“ soll insgesamt 4-seitig im DinA4 gedruckt werden. Der aus einer Unterschrift resultierende Vertrag hätte eine Laufzeit von einem Jahr und beinhaltet insgesamt 3 (kostenpflichtige) Auflagen des Werbeobjekts. Dieser Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ende des Ablaufs gekündigt.

Eine Ansicht von dem Werbeobjekt fehlt, dafür ist aber eine Vorlage der zu druckenden Anzeige des angeschriebenen Vertragspartners zu sehen. Woher diese Anzeige stammt, kann an dieser Stelle nicht festgestellt werden. Da es sich um ein freiwilliges Angebot handelt, muss zuvor kein Kontakt bestanden haben.

Kein Widerrufsrecht für Gewerbetreibende

Bei Rücksendung der unterschriebenen Offerte, gehen Gewerbetreibende unter Umständen ein B2B Geschäft ein. Das bedeutet, dass sie keinen Anspruch auf Widerruf haben, ganz im Gegensatz zu Kaufverträgen, die Verbraucher in so einem Fall abschließen würden. Aus diesem Grund ist es für Gewerbetreibende empfehlenswert, besonders bei unaufgeforderten Angeboten auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu achten und diese ausführlich zu prüfen.

Scan: Medien Concept Verlag-Service / Offerte April 2021
Scan: Medien Concept Verlag-Service / Offerte April 2021


Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch eine Offerte von Medien Concept Verlag Service erhalten? Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder Selbständig und haben das Schriftstück gar unterschrieben an die besagte Firma zurückgesandt? Gewerbetreibende sollten schnell reagieren. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte helfen unseren Mitgliedern bei Inkasso-Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Mittwoch, 20. Januar 2021

Medienzentrale Verlag Service: Offerte für eine Anzeige im Bürgerinformationsfolder

Ein Gewerbetreibender leitete eine aktuelle Offerte einer Firma namens Medienzentrale Verlag Service für einen Anzeigenauftrag vor. Es handelt sich bei diesem Schreiben um ein Angebot, welches durch eine Rücksendung zum kostspieligen Vertrag führen kann. Wie sollten Gewerbetreibende auf solche Schreiben reagieren?

Titel: Medienzentrale Verlag Service: Offerte für eine Anzeige im Bürgerinformationsfolder


Medienzentrale Verlag Service: Bei Rücksendung Neuauftrag für eine Werbeanzeige

„Der Inserent erteilt dem Verlag den Auftrag seine Werbeanzeige gemäß der verbindlichen Textvorlage in der vereinbarten Anzeigengröße, in dem ihm bekannten Werbeobjekt „Bürger-Info-Folder“. Das ist der Text der uns vorliegenden Offerte der Medienzentrale Verlag Service zu lesen ist. Dieses Unternehmen hat seinen Sitz in Melikgazi (Türkei). Derartige Schreiben sind uns bereits bekannt, Unternehmer erhielten solche Offerten und leiteten diese an uns weiter.

Das Schreiben wirkt auf den ersten Blick möglicherweise wie ein Korrekturfax. Dabei handelt es sich um einen Anzeigenauftrag, ohne das bisher ein Vertragsverhältnis bestehen haben muss. Würde der gewerbetreibende Empfänger der Offerte das Formular unterschrieben an die Medienzentrale Verlag Service via Rückfax zurücksenden, so würde ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

Hohe Kosten für eine Werbeanzeige im Werbeobjekt „Büro Info Folder“

Inhalt des Vertrags ist eine Werbeanzeige in einem Druckobjekt mit dem Titel „Bürger Info Folder“. In den Auftragsbedingungen (siehe Bild) sind wichtige Details zum Auftrag zu lesen. So würde ein Anzeigenvertrag eine Laufzeit von einem Jahr haben und insgesamt drei Ausgaben des Werbeobjekts beinhalten. Sollte der Vertrag nicht drei Monate vor Ende gekündigt werden, so verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Auf der vorliegenden Offerte ist als „besondere Vereinbarung“ vermerkt, dass der Vertrag automatisch ausläuft.

Anhand dieser Offerte ist es nicht ersichtlich, wo genau die Druckobjekte verteilt werden sollen. Wo genau die Anzeige erscheinen soll, ist nicht ersichtlich. Nur die Auflagenstärke ist bekannt: 1.000 Stück.

Scan: Offerte Medienzentrale Verlag Service
Offerte / Medienzentrale Verlag Service / Jan 2021


Die Kosten für eine geschaltete Anzeige: ein Anzeigenfeld kostet 499,00 EUR. Hinzu kommt eine Satzpauschale 299,00 EUR, eine Farbpauschale 199,00 EUR und die Versandkosten in Höhe von 34,50 EUR. Hohe Kosten für eine Werbeanzeige in einem Folder, über dessen Verteilung und Werbeerfolg möglicherweise wenig bis keine Informationen vorliegen.

Eine Offerte ist ein unverbindliches Angebot

Wichtig für Gewerbetreibende: es muss sich hierbei um keine bestehende B2B Beziehung handeln, sondern um eine Offerte. Wird die geforderte Summe nicht gezahlt, so verfällt lediglich das Angebot und es hat keine weiteren Folgen für den Gewerbetreibenden. Somit muss das Schreiben nicht an die Hellas Marketing zurückgesandt werden, es sei denn, eine Veröffentlichung auf in einem unbekannten Druckobjekt ohne weitere Informationen wird angestrebt.

Infos zu Medienzentrale Verlag Service

Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben eine Nachricht von Hellas Marketing erhalten? Oder haben Sie gar das Dokument ausgefüllt zurückgesandt? Gewerbetreibende erhalten bei uns erste Informationen. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Mittwoch, 2. Dezember 2020

„Stadt Marketing“ wirbt für kostenpflichtigen „Bürgerinformationsfolder“

Eine Firma namens „Stadt Marketing“ bietet via Offerte den Druck von kostenpflichtigen Werbeanzeigen in einem „Bürger-Info-Folder“. Unternehmer, seid gewarnt: eine Rücksendung des unterschriebenen Formulars könnte kostspielig enden.

Titel: „Stadt Marketing“ wirbt für kostenpflichtigen „Bürgerinformationsfolder“


Stadt Marketing – derstadtmarketing.de – verschickt Offerten an Gewerbetreibender

Erneut wurde uns durch eine Unternehmerin eine Offerte vorgelegt. Aktuell handelt es sich um ein schriftliches Angebot für die Platzierung einer kostenpflichtigen Werbeanzeige in einem sogenannten „Bürgerinformationsfolder“. Günstig sind solche Anzeigen nicht. Der Nettopreis für eine Auflage soll laut des Dokuments 499 EUR. Hinzu sollen eine Farbpauschale 199 EUR, eine Satzpauschale 299 EUR und eine Versandpauschale in Höhe von 34,50 EUR kommen.

Auftragnehmer wäre eine Firma namens „Stadt Marketing“. In der Fußzeile der Offerte ist eine Adresse zu lesen: Stadt Marketing Hunat mah Yeni Su sok Dünya İş Merkezi 1/29 Melikgazi 38030 Kay seri VD9610312446. Die dazugehörige Homepage „derstadtmarketing.de“ gibt wenig Informationen her, vertröstet stattdessen mit dem Hinweis, dass sich die Webseite gerade im Aufbau befindet.

Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Offerte, ein unverbindliches Angebot. Auch wenn das Logo der Firma aufzeigt, die das Schriftstück erhalten hat, besteht mit großer Wahrscheinlichkeit kein Vertragsverhältnis. Dieses kann sich aber ändern, wenn Unternehmer das Dokument unterschreiben und zurücksenden.

Vertrag für kostenpflichtige Anzeigen wird erst bei Rücksendung geschlossen

Aus den Auftragsbedingungen der Offerte: „Der Vertrag beginnt mit der Erteilung des Auftrages (…) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bestehende Verträge/Forderungen jederzeit ganz oder teilweise an Dritte abzutreten (…) Der Anzeigenvertrag läuft über 1 (ein) Jahre und beinhaltet 3 (drei) kostenpflichtige Auflagen im Werbeobjekt. Der Anzeigenpreis ist pro Auflage fällig.“

Weiter heißt es: „Die erste Auflage erscheint spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung. Die folgenden Auflagen werden in einem Rhythmus von ca. 4 Monaten auferlegt (…) Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende des Vertragsablaufes schriftlich gekündigt wird“.

Scan: Stadt Marketing Offerte / NOV 2020
Stadt Marketing Offerte / NOV 2020


Für Gewerbetreibende bedeutet dies: Kosten entstehen erst, wenn diese Offerte an die Stadt Marketing Hunat mah Yeni Su sok Dünya İş Merkezi 1/29 Melikgazi 38030 Kay seri VD9610312446 via Fax oder Email (info@derstadtmarketing.de) zurückgesandt wird.

In so einem Fall werden insgesamt drei Werbeanzeigen berechnet. Das ist insgesamt eine Summe von mehr als 3.000 EUR. Eine hohe Summe für eine Werbeanzeige, deren Werbeeffekt nur schwer nachweisbar sein könnte./p>

Kontakt mit Verbraucherdienst

Sind Sie Gewerbetreibender und haben eine Offerte von „Stadt Marketing“ erhalten und unterschrieben zurückgeschickt? Oder haben Sie ein Schreiben von einem Inkassounternehmen erhalten? Sie können den Verbraucherdienst e.V. per E-Mail oder am Telefon kontaktieren – auch aus Österreich und der Schweiz.

Kostenlose Infos erhalten Sie telefonisch:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Mittwoch, 12. Juni 2019

ARP Marketing Verlag SL: Offerte „Bürgerinformation für die Region Franfurt“

Uns wurde eine Offerte der Firma ARP Marketing Verlag SL aus Spanien vorgelegt, die für kostenpflichtige Werbeanzeigen für eine sogenannte „Bürgerinformation für die Region Frankfurt“ wirbt. Für insgesamt vier Auflagen einer Anzeige soll der Empfänger die hohen Kosten tragen, sofern der Anzeigenauftrag zurückgesandt wird.

Titel: ARP Marketing Verlag SL: Offerte „Bürgerinformation für die Region Franfurt“

Hohe Kosten für eine Anzeige im „Bürgerinformationsfolder“


Wir berichteten bereits zahlreich über diese Art von Offerten, die an Selbständige, Unternehmer und Freiberufler verschickt werden. Meist geht es um Einträge in eher unbekannte Branchenbücher oder die Veröffentlichung der Firmendaten in einer via Internet zugänglichen Datenbank.

Häufig wenden sich Gewerbetreibende aber auch mit Offerten für Werbeanzeigen an uns, die in kaum erläuterten „Druckobjekten“ erscheinen sollen. So auch in dem Fall des Schreibens der ARP Marketing Verlag SL mit Sitz in Urb. Cala. Blanca 81, 03730 Javea, Spanien. Diese Firma verschickte eine Offerte bzw. einen Anzeigenauftrag für die Veröffentlichung der Firmendaten in einer „Bürgerinformation für die Region Frankfurt“. In der Hektik des geschäftlichen Alltags kann ein solches Schreiben nicht aufmerksam unterzeichnet werden, sodass die Überraschung umso größer ist, sofern kurz darauf eine hohe Rechnung im Postfach landet. Durch die Unterschrift und das Zurückschicken an die ARP Marketing Verlag SL scheint ein Anzeigenvertrag entstanden zu sein.

Kein Widerrufsrecht für Gewerbetreibende


Freiberufler und Betreiber eines Gewerbes, die aktuell eine Offerte von ARP Marketing Verlag SL erhalten haben, sollten dies ganz genau prüfen. Häufig bleiben bei Anzeigen in sogenannten „Bürgerinformationsfoldern“ etliche Fragen offen wie z.B. wie und in welcher Höhe so eine „Bürgerinfo“ vertrieben wird. Zwar ist ein Postleitzahlenbereich angegeben und eine Gesamtauflage (2.000 Exemplare, 25 Stück pro Auslagestelle), aber ein Ansichtsexemplar und dergleichen fehlen. Auch ist die Frage ungeklärt, ob dieses Werbeprodukt überhaupt genügend potenzielle Kunden erreichen könnte.

Scan: Offerte ARP Marketing Verlag SL / Juni 2019
Offerte ARP Marketing Verlag SL / Juni 2019


Die Kosten für eine geschaltete Anzeige: ein Anzeigenfeld kostet 299,00 EUR. Hinzu kommt eine Satzpauschale 119,00 EUR, eine Farbpauschale 49,00 EUR und die Versandkosten in Höhe von 29,00 EUR. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer. Insgesamt sollen vier Auflagen erscheinen, das bedeutet, es kommt bei Vertragsabschluss auf den Gewerbetreibenden eine Rechnung von mindestens 1984,00 EUR zu. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Vertragsablauf fristgerecht gekündigt wird. Wichtig für Gewerbetreibende: Bei B2B Geschäften gibt es kein Widerrufsrecht.

Hilfe bei ARP Marketing Verlag SL


Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben eine Nachricht von ARP Marketing Verlag SL erhalten? Oder haben Sie gar das Dokument ausgefüllt zurückgesandt Gewerbetreibende erhalten bei uns erste Informationen. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Freitag, 27. Oktober 2017

TOP Inkasso GmbH fordert für PrintMedia Koncept s.r.o.

Das Inkassounternehmen TOP Inkasso GmbH wurde von der Firma Printmedia Koncept s.r.o. beauftragt, um überfällige Zahlungen beizutreiben. Aktuell liegt uns eine solche Zahlungsaufforderung vor, die uns freundlicherweise von einer Gewerbetreibenden zur Veröffentlichung weitergeleitet wurde. Haben Sie auch eine Forderung erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

TOP Inkasso GmbH fordert für PrintMedia Koncept s.r.o.

Zahlungsaufforderung durch die TOP Inkasso GmbH


„Das einfache und kostenlose Inkasso Unternehmen“ - so beschreibt sich die TOP Inkasso GmbH aus Luzern in der Schweiz. Laut einer aktuellen Zahlungsaufforderung von dem Inkassodienst soll noch eine unbezahlte Forderung offen sein.

Dabei handelt es sich um eine Dienstleistung der Firma PrintMediaKoncept s.r.o. Der dazugehörige Rechnungsbetrag soll laut dem Schreiben seit 221 Tagen bereits fällig sein. Gefordert wird ein Betrag von insgesamt 1.074,89 EUR. Diese Summe setzt sich aus der ursprünglichen Hauptforderung in Höhe von 865,76 EUR und weiteren Inkassokosten (wie u.a. Gebühren für die Beitreibung) zusammen. Zu überweisen ist der Betrag innerhalb einer Woche auf ein Konto in der Schweiz.

Verbraucherdienst berichtete bereits über PrintMedia Koncept s.r.o.


Bereits 2014 veröffentlichten wir einen Bericht über das Geschäftsgebaren von PrintMedia Koncept s.r.o. Das Unternehmen wollte laut des Angebots Printanzeigen von zuvor kontaktierten Unternehmern in einem „Bürgerinformationsfolder“ veröffentlichen. Sollte ein Gewerbetreibender einen Vertrag mit dem Unternehmen abschließen, würde die dementsprechenden Anzeigen mehrfach veröffentlicht werden, was zu hohen Rechnungen führen konnte.

Forderung TOP Inkasso GmbH | 16.10.2017
Forderung TOP Inkasso GmbH | 16.10.2017


Hilfe bei Forderungen der TOP Inkasso GmbH


Ob Zahlungsaufforderungen der TOP Inkasso GmbH berechtigt sind bzw. ob tatsächlich noch Beiträge für Dienstleistungen offen sind, sollte grundsätzlich geprüft werden. Gewerbetreibende, Freiberufler und sonstige Geschäftsleute können sich gerne für allgemeine Informationen an uns wenden.

TEL:
0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Dienstag, 1. August 2017

Verlag für Printmediengestaltung UG: Druckauftrag aus Andernach

In Andernach sitzt der Verlag für Printmediengestaltung UG. Nach telefonischer Absprache mit potentiellen Kunden versendet die Firma Offerten für den Druck einer Werbeanzeige in einer „Bürgerinformationsbroschüre“. Gewerbetreibende, die einen solchen Vertrag abschließen, müssen unter Umständen tief in die Tasche greifen.

Verlag für Printmediengestaltung UG: Druckauftrag aus Andernach

Verlag für Printmediengestaltung UG: nach telefonischem Kontakt folgt der Auftrag


„Wir freuen uns über das Interesse an unserem Produkt“ - so beginnt das Schreiben der Verlag für Printmediengestaltung UG. Das Unternehmen sucht Werbekunden für eine sogenannte Bürgerinformationsbroschüre und nimmt aus diesem Grund Kontakt mit Unternehmern, Selbständigen und Freiberuflern auf. Bei erfolgreicher telefonischer Kontaktaufnahme erhält der interessierte Kunde einige Formulare.

Neben einem Korrekturabzug einer möglichen Anzeige, die laut Verlag für Printmediengestaltung UG sorgfältig geprüft werden soll, findet sich natürlich auch der Anzeigenauftrag selbst. Dieser ist mit allerhand Kleingedruckten bedruckt, der nicht unbeachtet bleiben sollte.

Details des Anzeigenauftrags mit der Verlag für Printmediengestaltung UG


Die Anzeige soll im Ort des Auftraggebers (und Umgebung) verteilt werden. Der Kunde soll dazu die Möglichkeit haben, bis zu fünf Verteilerstellen selbst zu benennen. Sollte davon kein Gebrauch gemacht werden, wird die Bürgerinformationsbroschüre laut der Offerte unter anderem in öffentlichen Einrichtungen und Gemeindebüros ausgelegt. Die Auflagenhöhe beträgt 1.500 pro Auflage.

Bei erfolgreichem Vertragsabschluss geht der Gewerbetreibende mit der Verlag für Printmediengestaltung UG einen Vertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren ein. Die Veröffentlichung einer einzelnen Anzeige soll dabei den „Sonderpreis“ von 300,00 EUR haben. Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist pro Anzeige eine Zahlung von 368,78 EUR fällig.

Druckauftrag Verlag für Printmediengestaltung UG | 19.01.2017
 Druckauftrag Verlag für Printmediengestaltung UG | 19.01.2017


Ein Vertrag mit der Verlag für Printmediengestaltung UG hat – wie geschildert – eine Laufzeit von 24 Monaten. Pro Jahr ist die Veröffentlichung von vier Ausgaben geplant: das bedeutet, dass insgesamt 2.950,24 EUR für eine Anzeige in einer Bürgerinformationsbroschüre gezahlt werden müssen.

Hilfe bei Verlag für Printmediengestaltung UG


Haben Sie eine Rechnung von Verlag für Printmediengestaltung UG erhalten? Oder haben Sie kürzlich einen Anzeigenauftrag für eine Werbeanzeige geschaltet?

Gewerbetreibende haben kein Recht auf Widerruf – aber unter Umständen lässt sich ein entstandener Vertrag anfechten. Aber um dies einzuschätzen, lohnt sich eine Prüfung des Falls. Zu diesem Zweck bietet Verbraucherdienst allgemeine erste Informationen und Hilfe. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

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oder per E-Mail:

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Dienstag, 18. August 2015

PrintMediaService Ltd. | Bürgerinformationsfolder | London

Heute warnen wir vor dem sogenannten „Bürgerinformationsfolder“ von der PrintMediaService Ltd. aus London. Das Unternehmen vertreibt per Cold Call Einträge an Gewerbetreibende. Handelt es sich um Abzocke?

PrintMediaService Ltd. | Printprodukt „Bürgerinformationsfolder“

„Bürgerinformationsfolder“ von der PrintMediaSevice Ltd. ist ein „altmodisches“ Printprodukt


Per Cold Call vertreibt diese britische Firma (196 High Road Wood Green London N22 8HH) keinen sonst üblichen kostenpflichtigen Eintrag in ein Online-Branchenbuch. Bei dem beworbenen „Bürgerinformationsfolder“ handelt es sich nämlich um ein „altmodisches“ analoges Printprodukt. Dabei wird gegenüber dem Gewerbetreibenden, dem Selbstständigen bzw. dem Unternehmer am Telefon per Cold Call suggeriert, dass es sich hierbei lediglich um eine Verlängerung der „alten“ Anzeige bzw. um eine Neuauflage der Printbroschüre handeln würde. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.

Das Ziel ist ein kostenpflichtiger Neuabschluss mit dem Gewerbetreibenden


Hatte sich der Gewerbetreibende von dem Telefonverkäufer zu einer angeblichen Fortsetzung der Firmenanzeige in den „Bürgerinformationsfolder“ überreden lassen ist es jedoch zu einem Neuabschluss des kostenpflichtigen Abo-Werbevertrags mit der PrintMediaService Ltd. gekommen. Da Gewerbetreibende jedoch keinerlei Widerrufsrecht bei abgeschlossenen Verträgen (auch bei einem Fernabsatzvertrag § 312b BGB) besitzen kann dieser nur noch im Nachhinein juristisch angefochten werden. Oftmals wird allerdings in der sonst üblichen Hektik des tagtäglichen Geschäftsalltags von den Gewerbetreibenden übersehen, wenn ein rechtswirksamer Vertrag hinsichtlich des Printprodukts zustande kam. Dann kann der abgeschlossene Vertrag mit der PrintMediaService Ltd. aus London nicht mehr gekündigt werden. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.

2.944 EUR netto für vier Auflagen des Printprodukts „Bürgerinformationsfolder“


Der am Telefon per Cold Call abgeschlossene Vertrag für den „Bürgerinformationsfolder“ ist im Nachhinein für den Gewerbetreibenden, Unternehmer oder Gewerbetreibenden ziemlich teuer. Für die geplanten vier Auflagen des „Bürgerinformationsfolders“ soll dieser innerhalb einer Laufzeit von zwei Jahren insgesamt 2.944 EUR netto berappen. Pro Auflage verlangt die britische Firma PrintMediaService Ltd den stolzen Betrag von 736 EUR. Dieser recht hohe Geldbetrag gliedert sich in den Nettopreis für die jeweilige Auflage (399 EUR), den Satz für den Farbdruck (159 EUR) sowie für den Versand (29 EUR) auf.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Mittwoch, 23. April 2014

Print-media Koncept s.r.o. - Offerte für einen "Bürgerinformationsfolder"

Per Korrekturfax vertreibt die Print-media Koncept s.r.o. einen „Bürgerinformationsfolder“, der durch ein Rückfax bestätigt werden soll. Mit dem Folder ist eine gedruckte Werbebroschüre gemeint. Das unaufgefordert versendete Fax der Print-media Koncept s.r.o. soll von dem Gewerbetreibenden ausgefüllt zurückgefaxt werden. Ein 9 mal 4 Zentimeter großer Eintrag, der 835,61 EUR (Laufzeit zwei Jahre) kostet, ist das Ziel der Agentur.

Titel: Print-media Koncept s.r.o. - Offerte für einen "Bürgerinformationsfolder"

Hohe Rechnung für eine Anzeige von PrintMedia Koncept s.r.o.

Uns liegt eine Offerte der Print-media Koncept s.r.o mit Sitz in CZ-30396 Plzeň (Pilsen, Tschechien) vor. Dieses Dokument ist an Unternehmer, Freiberufler und Selbständige gerichtet. So heißt es im Kleingedruckten (siehe Bild): "Vertragsgegenstand ist die Schaltung der aus der Textvorlage ersichtlichen Werbeanzeige des Auftraggebers in Bürgerinformationsfoldern und deren Verteilung im Ausgabegebiet". Auf der Offerte ist diese Anzeige zu sehen, aus Datenschutzgründen haben wir die Daten unkenntlich gemacht.

Insgesamt 3.342,44 EUR (4 mal 835,61 Euro) muss der Gewerbetreibende bei Vertragsabschluss für die kostspielige Werbemaßnahme innerhalb zwei Jahre bezahlen. Die Agentur erwähnt im „Kleingedruckten“, dass der sogenannte Bürgerinformationsfolder in einer Auflage von 500 Stück (Zitat) „durch Postwurfsendung, an Haushalte direkt bzw. Postfachinhaber“ (Zitat Ende) verteilt wird. Für den Gewerbetreibenden ist der Eintrag in das Printmedium nicht nachvollziehbar, da kein Belegexemplar mit der Rechnung versandt wird.

Offerte Print-media Koncept s.r.o. - Januar 2018


Es fehlen zahlreiche Informationen, was die Verteilung dieser kostspieligen Werbeaktion angeht. Gewerbetreibende sollten dringend beachten, dass ein Vertrag erst zustande kommt, sofern das Fax unterschrieben an die Print-media Koncept s.r.o. zurückgesandt wird. In so einem Fall gibt kein Widerrufsrecht, da es sich um ein B2B Geschäft handelt!


Hilfe bei Offerten der Print-media Koncept s.r.o


Auch 2018 sind noch Offerten dieser Art im Umlauf! Haben Sie auch Erfahrungen mit Offerten der Print-media Koncept s.r.o? Wir bieten Unternehmern, Freiberuflern und Selbständigen erste allgemeine Informationen und Hilfe bei diesem Thema. Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Nutzen Sie die unten aufgeführten Kontaktdaten:

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oder per E-Mail:

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