Gewerbetreibende kennen das: es flattern Werbeangebote ins Haus, Angebote für unterschiedliche Werbemaßnahmen, um die Reichweite des eigenen Unternehmens zu steigern. Uns wurde von einem Mitglied eine Offerte von einer Firma namens „Medien Concept Verlag-Service“ vorgelegt, die Werbeanzeigen in einem Druckobjekt verkauft.
Medien Concept Verlag-Service: Kosten der Werbeanzeigen
Das Thema „Werbeanzeigen“ in sogenannten „Bürgerinformationsfoldern“ ist nicht neu. Derzeit versucht der Absender Media Concept Verlag-Service mittels einer verschickten Offerte, Werbeanzeigen in Druckobjekten zu verkaufen. Der Vertrag wird erst geschlossen, sobald die Empfänger (in der Regel Gewerbetreibende) die Offerte unterschrieben zurücksenden. Als Adresse des Auftragnehmers ist „Medien Concept Lozan cad 30 Cumhuriyet mah Atakum Samsum“.
Zu den Kosten. Der Nettopreis je Auflage beträgt 499 EUR, zuzüglich 199 EUR, 299 EUR Satzpauschale zzgl. Versandpauschale 34,50 EUR. Da laut der Auftragsbedingungen insgesamt 3 Auflage zu zahlen sind, kann der Rechnungbetrag deutlich höher sein, als er anfangs erscheint.
Was über den „Bürgerinformationsfolder“ bekannt ist
Einige Daten bezüglich des Druckobjekts sind den Auftragsbedingungen zu finden. Die Auftragshöhe pro Auflage beträgt 1000 Stück. Als Verteilungsgebiet bzw. Region ist nur die erste Ziffer der Postleitzahl zu erkennen. Formate sind mittels Häkchen setzen ausuwählen; es kann zwischen 50x60mm, 100x60mm und 120x50xmm gewählt werden.
Das Werbeobjekt „Bürger-Info-Folder“ soll insgesamt 4-seitig im DinA4 gedruckt werden. Der aus einer Unterschrift resultierende Vertrag hätte eine Laufzeit von einem Jahr und beinhaltet insgesamt 3 (kostenpflichtige) Auflagen des Werbeobjekts. Dieser Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ende des Ablaufs gekündigt.
Eine Ansicht von dem Werbeobjekt fehlt, dafür ist aber eine Vorlage der zu druckenden Anzeige des angeschriebenen Vertragspartners zu sehen. Woher diese Anzeige stammt, kann an dieser Stelle nicht festgestellt werden. Da es sich um ein freiwilliges Angebot handelt, muss zuvor kein Kontakt bestanden haben.
Kein Widerrufsrecht für Gewerbetreibende
Bei Rücksendung der unterschriebenen Offerte, gehen Gewerbetreibende unter Umständen ein B2B Geschäft ein. Das bedeutet, dass sie keinen Anspruch auf Widerruf haben, ganz im Gegensatz zu Kaufverträgen, die Verbraucher in so einem Fall abschließen würden. Aus diesem Grund ist es für Gewerbetreibende empfehlenswert, besonders bei unaufgeforderten Angeboten auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu achten und diese ausführlich zu prüfen.
Scan: Medien Concept Verlag-Service / Offerte April 2021 |
Kontakt mit Verbraucherdienst
Haben Sie auch eine Offerte von Medien Concept Verlag Service erhalten? Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder Selbständig und haben das Schriftstück gar unterschrieben an die besagte Firma zurückgesandt? Gewerbetreibende sollten schnell reagieren. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte helfen unseren Mitgliedern bei Inkasso-Forderungen.
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