Pay Inkasso AG aus Berlin – ist es seriös?
Nur weil eine Firma die Bezeichnung „Inkasso“ in ihrem Namen trägt, bedeutet das nicht, dass es sich hierbei auch um ein in Deutschland eingetragenes Inkassounternehmen handelt. Dies ist auch bei der „Pay Inkasso AG“ aus Berlin der Fall. Die Überprüfung, ob das Unternehmen im Rechtsdienstleistungsregister vermerkt ist, fiel negativ aus (Stand 05.06.2018). Rechtsdienstleistungen sind an strenge Auflagen geknüpft: Wer als Inkassodienstleister tätig sein möchte, muss einen Antrag auf Registrierung beim örtlich zuständigen Amts- oder Landgericht stellen. In diesem Fall wäre das möglicherweise laut Briefkopf der „Pay Inkasso AG“ in Berlin. Neben theoretischer und praktischer Sachkunde in den entsprechenden Rechtsgebieten muss nachgewiesen sein, dass keine Vorstrafen bestehen, sonst dürfen keine Inkassodienstleistungen angeboten werden.
Was wird in dem Schreiben verlangt?
Laut des Anschreibens sollen noch offene Kosten bestehen. Aus diesem Grund verlangt Pay Inkasso AG die Zahlung der Gesamtforderung in Höhe von 204,79 EUR. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Hauptforderung (154,12 EUR), Mahnkosten (9,50 EUR) sowie Vorgerichtliche Inkassokosten (41,17 EUR). Diese Summe soll auf kein Konto in Berlin überwiesen werden, sondern auf eine Bank in Belgien. Andernfalls droht das Unternehmen mit Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung und einer Pfändung der Bezüge. Eine heftige Drohkulisse, welche die Firma aufbaut, obwohl sie möglicherweise nicht einmal die Erlaubnis hat, Inkassodienstleistungen durchzuführen.
Anschreiben der PAY INKASSO AG |
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