Donnerstag, 7. Juni 2018

Über Volksgewinn49 Vorteilsgemeinschaft, Diamondwin Ltd.

„Wir freuen uns, Ihnen wie versprochen die Unterlagen für die Teilnahme bei der Volksgewinn Vorteilsgemeinschaft übermitteln zu dürfen. Mitmachen und Gewinnen!“ Mit diesen markigen Worten beginnt das Begrüßungsschreiben der Volksgewinn49 Vorteilsgemeinschaft, eine Spielgemeinschaft aus Österreich. Dieses Schreiben wurde uns durch einen Verbraucher vorgelegt. Inhalt des Dokuments ist neben der reinen Begrüßung auch die Vorstellung des Angebots. So soll es möglich sein, bei den „bis zu 1.080 Zahlenreihen“ zweimal wöchentlich „mindestens 15 Mio. Euro zu gewinnen“. Natürlich gibt es so eine Option auf plötzlichen Reichtum nicht umsonst.



59 EUR monatlich für die Chance auf den großen Gewinn


Die Volksgewinn49 Vorteilsgemeinschaft teilt mit, dass „für die Auskehr der Gemeinschaftserträge“ durch dem Empfänger eine gültige Bankverbindung vorliegt. Ein „Spielbetrag“ in Höhe von 59,00 EUR soll demzufolge vom Konto des Mitspielenden via SEPA-Lastschrift abgebucht werden. Doch wie kommt es überhaupt zu so einem Vertrag?

Scheinbar werden Verbraucher telefonisch kontaktiert, um für eine Teilnahme an dem Gewinnspiel zu werben. Sollte zugesagt werden, könnte einige Tage später ein wie eben beschriebenes Begrüßungsschreiben im Briefkasten landen. Anstatt sich über ein mögliches Leben ins Saus und Braus zu freuen, sollten Empfänger stattdessen einen Blick auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB ) werfen. Dort sind die wichtigen Informationen zu finden, die einem 15 Mio. EUR Gewinn schlimmstenfalls im Weg stehen könnten.

Ein Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen


Wichtig zu wissen: es kommt durch die Teilnahme an der Volksgewinn49 Vorteilsgemeinschaft zu einem Vertrag mit einer Firma namens „Diamondwin Ltd.“ aus der Türkei. Das bedeutet – und ist auch so in den AGB zu lesen – dass für sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien türkisches Recht gilt. Dies gilt besonders hinsichtlich der Auszahlung eines möglichen Gewinns zu beachten.

Darüber hinaus könnte der eine oder andere Teilnehmer an der Volksgewinn49 Vorteilsgemeinschaft von den Inhalten der AGB leicht überfordert sein. Wichtige Informationen, wie z.B. das die Diamondwin Ltd. selbst einen Treuhänder beauftragt, der jeweils Verträge mit Gewinnspiel-, Lotterie- oder Glücksspielanbietern schließt, sind nur durch die AGB ersichtlich. Wer jedoch Treuhänder ist, wird den Teilnehmern (und Treugebern) im Schreiben nicht weitergegeben. Ebenfalls bleibt offen, an welchen Gewinnspielen überhaupt teilgenommen wird. Transparenz sieht anders aus.

Ein Widerruf auf den Vertrag ist an die „Extramile Kundenservice GmbH“ zu senden. Diese Firma hat ihr Büro in Wien und ist auch als Absender des beschriebenen Begrüßungsschreiben angegeben.

Hilfe bei Abbuchungen durch Volksgewinn49 Vorteilsgemeinschaft


Haben Sie Erfahrungen mit der Diamondwin Ltd. bzw. der Volksgewinnn49 Vorteilsgemeinschaft? Wurden Sie telefonisch kontaktiert, um Ihnen ein Abo bzw. die Teilnahme an Gewinnspielen anzubieten? Wir bieten Betroffenen allgemeine Informationen zu diesem Thema. Nehmen Sie Kontakt auf:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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