Freitag, 20. Dezember 2019

CCC Vermögensverwaltungs GmbH: Klagen abgewiesen

Wir berichteten vor einiger Zeit über die Münchner Kanzlei Bösel, Kohwagner & Kollegen, die von der CCC Vermögensverwaltungs GmbH beauftragt wurde, gerichtliche Mahnbescheide zu verschicken. Laut unserer Kenntnis sollten noch Gebühren aus älteren Vermittlungs-Vereinbarungen offen sein, die vor kurzem eingefordert wurden. Mittlerweile sind uns Urteile bekannt, in denen die Klage der CCC Vermögensverwaltungs GmbH abgewiesen wurden.

Titel: CCC Vermögensverwaltungs GmbH: Klagen abgewiesen

Amtsgericht Frankfurt am Main: Klage abgewiesen


Die Münchner Firma klagt derzeit bundesweit vor mehreren Gerichten Ansprüche aus Vermittlungsvereinbarungen den frühen 2000er Jahren. In dem Rechtsstreit zwischen der CCC Vermögensverwaltungs GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen und dem Beklagten hat das Amtsgericht Frankfurt am Main die Klage abgewiesen - Aktenzeichen: 381 C298/29 (37).

Die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen aus München machten laut dem Urteil ihre Forderungen aus dem Jahr 2005 in diesem Jahr geltend. Auf das Mahnverfahren kann nicht abgestellt werden, da es nach einem Widerspruch, der 2016 erfolgte, lange nicht weiter betrieben wurde. Nach dieser langen Zeit von über 12 Jahren kann sich der Beklagte auf die Verwirkungsgrundsätze berufen. Die Klage ist demzufolge vom Amtsgericht Frankfurt am Main abgewiesen worden.

Was hatte die CCC Vermögensverwaltungs GmbH gefordert?


Allgemein zu den Forderungen, die geltend gemacht werden: Es handelt sich bei den Forderungen laut unseren Informationen um offene Vermittlungsgebührenvereinbarung aufgrund des Abschlusses von Nettopolicen. Die uns hier vor liegenden Zahlungsaufforderungen und Mahnbescheide, wurden zwischen dem Schuldner und den Firmen Excalibur Tatarelis & Partner KG, Assekuranz-Consult GmbH und der Superior Vertriebsmanagement GmbH in den frühen 2000er Jahren abgeschlossen wurde. Es besteht die Möglichkeit, dass noch weitere Vermittler tätig waren.

Diese Forderung wurde laut des Schreibens an die CCC Vermögensverwaltungs GmbH abgetreten. So sollen anhand der damals geschlossenen Vermittlungs-Vereinbarung monatliche Ratenzahlungen in unterschiedlicher Höhe vereinbart worden sein. Die Vereinbarungen wurden von den Schuldnern nicht erfüllt, denn diese haben ihre Nettopolicen vorzeitig gekündigt. Zahlungen der Vermittlungsgebühren wurden daher nur teilweise oder gar nicht geleistet.

Die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen geben bekannt, dass der Empfänger der Forderung sich in Zahlungsverzug befinde. Die Folge könnte ist, dass ein deutlich höherer Gesamtbetrag von mehreren tausend Euro überwiesen werden soll.

Amtsgericht Berlin-Köpenick: Fehlerhafte Beratung durch Anlagevermittler


Des Weiteren wies das Amtsgericht Berlin-Köpenick eine Klage der CCC Vermögensverwaltungs GmbH ab. In einem Fall aus einer Vermittlungsvereinbarung zwischen dem Beklagten und der Firma Excalibur Tatarelis aus dem Jahre 2003. Bei der Vermittlung soll der zugrunde liegende Versicherungsvertrag mit der Firma Atlantic Lux Lebensversicherung AG seit dem Jahr 2006 außer Kraft gewesen sein. Die vor Gericht klagende CCC Vermögensverwaltungs GmbH bestand auf Anspruch aus der „Nettopolice“ und ließ sich demzufolge von den Rechtsanwälten Bösel, Kohwagner & Kollegen vor Gericht vertreten.

Das Amtsgericht Berlin-Köpenick wies die Klage gegen den Beklagten im Verfahren Aktenzeichen 6 C 98/19 ab. Die Begründung: Fehlerhafte Beratung des Anlegers durch den Anlagevermittler.

Gerichtliche Mahnbescheide nicht ignorieren!


Mittlerweile meldeten sich einige Betroffene, die uns weitere Forderungen dieser Art vorlegten. Die Summen unterscheiden sich, aber die sogenannten „Vermittlungsgebührenvereinbarung“ wurden scheinbar auch in den vorliegenden Fällen vor über 10 Jahren abgeschlossen.

Laut unserer Kenntnis versandten die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen ebenfalls gerichtliche Mahnbescheide. Zuvor hat die Kanzlei die Schuldner mit einer Zahlungsaufforderung bedacht. In dieser Zahlungsaufforderung wurde darauf hingewiesen, dass wenn eine fristgerechte Zahlung nicht erfolgt, eine gerichtliche Durchsetzung die Folge ist.

Aus diesem Grunde ist es ratsam, eintreffende gerichtliche Mahnbescheide keinesfalls zu ignorieren und sich Unterstützung zu suchen - es muss mit einer Klage gerechnet werden.

Weitere Infos zur CCC Vermögensverwaltungs GmbH


Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung durch die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen erhalten? Oder wurde gar ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt? Reagieren Sie unbedingt, stecken Sie nicht den Kopf in den Sand! Nutzen Sie unsere Kontaktdaten, um allgemeine Informationen zu diesem Thema zu erhalten.

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