Dienstag, 3. Dezember 2019

Letzte Mahnung: WETSON löst FAVORA ab

Eine Mahnung im Briefkasten zu finden ist alles andere als angenehm. Besonders unangenehm ist es, wenn es um offene Kosten hinsichtlich einer Telefonsex-Dienstleistung gehen soll. Zumindest suggeriert dies ein aktuelles Schreiben des Absenders „WETSON“. Sie schreiben: „Leider konnten wir immer noch keinen Zahlungseingang für den über Ihren Telefonanschluss in Anspruch genommenen Service für besondere sexuelle Ansprüche feststellen“. Weiter heißt es, dass ursprünglich FAVORA (Verbraucherdienst berichtete) mit dem Factoring (LINK) beauftragt wurde, jetzt hat WETSON den Factoring-Auftrag übernommen.

Titel: Letzte Mahnung: WETSON löst FAVORA ab

WETSON fordert fast 200 EUR


In der Vergangenheit wurden optisch ähnliche Rechnungen von den Absendern Madaco, Werso, Kawora oder Armex versandt. Gemeinsam hatten sie die geforderte Summe: 90 EUR, weil angeblich ein kostenpflichtiger „Service für Erwachsene“ genutzt wurde. Zu diesem Zweck zeigen die Rechnungen das jeweilige Datum, wann diese Dienstleistung in Anspruch genommen worden sein soll. Zusätzlich wird pro Schreiben eine Uhrzeit und sogar eine Telefonnummer genannt, die dafür gebraucht worden sein soll. Jedoch wird verschwiegen, wie lange der Empfänger telefoniert haben soll – stattdessen sollen 90,00 EUR innerhalb von acht Tagen überwiesen werden. WETSON erhebt im Gegensatz zu den anderen uns bekannten Absendern zusätzlich Verzugskosten (50 EUR) und Überprüfungs- Bearbeitungsgebühren (58 EUR) – macht zusammen 198,00 EUR.

Als Kontoverbindung sind laut unserer Kenntnis tschechische Konten angegeben. Auf diese Banken soll der geforderte Betrag via SEPA-Überweisung überwiesen werden. WETSON akzeptiert gar eine Zahlung in Bar oder via Verrechnungsscheck. Zu diesem Zweck ist ein Postfach in Prag angegeben.

Scan: Mahnung WETSON / DEZ 2019
Mahnung WETSON / OKT 2019

Sollen derartige Rechnungen bezahlt werden?


Auch wenn die jeweiligen Rechnungen auf den ersten Blick einschüchternd wirken können, sollten erhaltende Forderungen auf Herz und Nieren geprüft werden. Sollten Sie als Empfänger eines solchen Schreibens keinerlei Dienstleistungen wie einen „Service für Erwachsene“ in Anspruch genommen haben, müssen Sie die Rechnung nicht zahlen.

Es gibt Indizien, welche gewisse Rechnungen fragwürdig erscheinen lassen: so fehlen unter anderem die persönliche Anrede, eine vollständige Absenderadresse und die Nummer bzw. der Anbieter, die angeblich angerufen wurde. Bei telefonischen Dienstleistungen von Erotikanbietern sind ohnehin nur die anfallenden Verbindungskosten zu zahlen. Bereits 2018 gab eine Reihe von ähnlichen Rechnungen, über die auch die Verbraucherzentrale berichtete: „Ist eine Verbindung zum Erotikanbieter zustande gekommen, sind lediglich die Verbindungskosten zu bezahlen. Ein weiteres Entgelt muss nur dann beglichen werden, wenn ein Vertrag abgeschlossen wurde und Anrufer und Angerufener vorher einen Preis für das Erotiktelefonat vereinbart haben.“ Quelle: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/pressemeldungen/vertraege-reklamation/vorsicht-bei-forderungen-fuer-telefonsex-von-werso-und-co-27074

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