Dienstag, 3. Dezember 2019

INOVA Inkasso: Rechnung für „Erotikdienstleistung“

Eventuelle Scham wird von dem Absender „INOVA Inkasso“ als Druckmittel genutzt, um Geld einzutreiben. Ein Betrag in Höhe von 280,00 EUR soll auf ein tschechisches Konto überwiesen werden, weil eine offene Rechnung für die Nutzung eines Telefonsex-Services bestehen soll. Ist diese Forderung rechtens?

Titel: INOVA Inkasso: Rechnung für „Erotikdienstleistung“

INOVA Inkasso: Überweisung in die Tschechei


Auf den ersten Blick könnte es sich um eine seriöse Forderung handeln: „INOVA Inkasso“ gibt an, dass sie bevollmächtigt und beauftragt wurden, um eine noch offene Forderung beizutreiben. Wer die Firma mit Sitz in der Tschechei jedoch beauftragte, bleibt dem Empfänger solcher Forderungen unbekannt. Angeblich seien die Kosten durch die Nutzung von einem „Telefonsex-Service“ nicht beglichen worden, es handelt sich hierbei um die Summe von 90,00 EUR.

Zuzüglich anfallender Mahnkosten, Bearbeitungspauschalen und weiteren Kosten wird letztendlich ein Betrag in Höhe von 280,00 EUR verlangt. Zahlbar ist der Betrag innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung des Schreibens. Diese Summe ist auf ein tschechisches Konto zu überweisen.

Scan: INOVA Inkasso / Rechnung / Okt 2019
INOVA Inkasso / Rechnung / Okt 2019


Ist diese Forderung rechtens?


INOVA Inkasso ist derzeit nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister (Stand 02.12.2019) eingetragen. Somit ist der Absender solcher Forderungen nicht berechtigt, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten oder durchzuführen. Betroffene, die nachweislich keine solchen Telefonsex-Dienstleistungen in Anspruch nahmen, müssen diese Forderung nicht bezahlen.

Wie sollte man auf so eine Forderung reagieren?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?



  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?


Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens INOVA Inkasso erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

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