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Freitag, 4. März 2022

TEWORK – „Service für Erwachsene“ in Rechnung gestellt

2022 kommt es zu erneuten Rechnungen für explizite Telefondienstleistungen. TEWORK aus der CZ fordert 90 EUR für eine angeblich in Anspruch genommenen „Erwachsenenservice“.

Titel: TEWORK –  „Service für Erwachsene“ in Rechnung gestellt


90 EUR an TEWORK für eine Telefondienstleistung

Das uns vorliegende Schreiben des Absenders TEWORK stellt eine Rechnung für die Nutzung einer Telefon-Dienstleistung dar. Angeblich soll der Empfänger einen sogenannten „Service für Erwachsene“ genutzt haben.

TEWORK gibt nicht bekannt, welche Telefonnummer denn angerufen worden sein soll, stattdessen gibt es nur den Hinweis, dass mit der Anforderung eines Einzelverbindungsnachweis beim Telefonanbieter Klarheit in die Angelegenheit kommen könnte.

Gefordert wird ein Betrag in Höhe von 90 EUR. Diese Summe soll entweder bar an die Adresse TEWORK, P.O. Box č.l. Koněvova 223, 130 04 Praha 3 in die Tschechische Republik gesandt werden oder via SEPA -Überweisung auf ein tschechisches Konto.

Zahlbar ist der Betrag innerhalb von 8 Tagen. TEWORK droht, dass sie die Forderung im Wege des Factorings geltend machen.

Scan: TEWORK Rechnung / Feb 2022
TEWORK Rechnung / Feb 2022


„Service für Erwachsene“ in Rechnung gestellt: Es gab bereits 2019 eine Welle

Bereits im Jahr 2019 berichteten wir über die unterschiedlichen Absender, die u.a. kurze Bezeichnungen wie Werso, Kawora oder Armex trugen. Auch die geforderte Summe hat weiterhin eine Höhe von 90,00 EUR, weil angeblich ein kostenpflichtiger „Service für Erwachsene“ genutzt wurde.

Die uns bekannten Rechnungen zeigen das jeweilige Datum, wann der „Service für Erwachsene“ genutzt worden sein soll. Auch beim Schreiben der TEWORK wird eine Uhrzeit genannt, zu der angeblich angerufen wurde. Der Absender gibt keine Auskunft, wie lange der Empfänger telefoniert haben soll. Der Betrag von 90,00 EUR soll innerhalb von acht Tagen überwiesen werden.

Es gibt mehrere Absender dieser Telefonrechnungen, die auch allesamt unterschiedliche Bankverbindungen für die geforderte Überweisung aufweisen. Diese Konten befinden sich jedoch allesamt in der Tschechei.

Soll die erhaltene Rechnung bezahlt werden?

Auch wenn die jeweiligen Rechnungen auf den ersten Blick nicht unbedingt unseriös wirken, sollten sämtliche Forderungen auf Herz und Nieren geprüft werden. Sollten Sie als Empfänger eines solchen Schreibens keinerlei Dienstleistungen wie einen „Service für Erwachsene“ in Anspruch genommen haben, sollten Sie die Rechnung nicht zahlen.

Es gibt Indizien, welche die Rechnungen der genannten Firmen fragwürdig erscheinen lassen: so fehlen unter anderem die Anrede, eine vollständige Absenderadresse und die Nummer bzw. der Anbieter, die angeblich angerufen wurde. Bei telefonischen Dienstleistungen von Erotikanbietern sind ohnehin nur die anfallenden Verbindungskosten zu zahlen.

Wie sollten Verbraucher auf Rechnungen reagieren

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. In diesem Fall handelt es sich nicht um eine Zahlungsaufforderung, sondern um eine Rechnung. Dennoch möchten wir an dieser Stelle über Inkasso-Schreiben informieren – und auf welche Inhalte zu achten ist.

Inkassoforderungen sind auch zu beachten, sonst kann es für den Schuldner noch kostspieliger werden. Wenn die Forderungen konsequent ignoriert werden, kann gar ein gerichtlicher Mahnbescheid oder ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

In der Vergangenheit kam es häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls eine derartige Rechnung erhalten? Wir bieten Hilfe und allgemeine Infos via E-Mail und Telefon.

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 16. Juli 2020

Ärger mit Telefonica O2: Wie kündige ich richtig?

Den Verbraucherdienst erreicht der Hilferuf eines Mitglieds, der Ärger mit Telefonica O2 hat. Trotz Kündigungsbestätigung aus dem Jahr 2016 meldet sich nun das Forderungsinkasso und die Anwaltskanzlei KSP. Ist bei der Kündigung alles richtig gelaufen? Was kann man besser machen? Wir erklären Ihnen dies in diesem Beitrag.

Vorneweg: Die folgenden Ausführungen sind allgemein. Aufgrund rechtlicher Gegebenheiten äußern wir uns nicht zum konkreten Fall.

Titel: Ärger mit Telefonica O2: Wie kündige ich richtig?

Wie kündige ich meinen Telefonica O2-Vertrag richtig?


Sie sollten beweisen können, dass Ihre Kündigung die Gegenseite erreicht hat. Dies muss nicht ein teures Einschreiben mit Rückschein bedeuten, aber zumindest zwei zuverlässige Wege, die in dem Vertrag oder den AGB auch erlaubt sind. Dies kann ein Telefax sein und ein Brief, eine Email und ein Einschreiben. Um Ärger mit Telekommunikationsanbietern wie O2 und Co. zu vermeiden ist es wichtig, alle relevanten Vertragsdaten zu nennen, also Kundennummer, Rechnungsnummer, Telefonnummer, Aktenzeichen, Datum des erstmaligen Vertragsschlusses und die Daten des Vertragsinhabers (Name, Adresse, Geburtsdatum). Je mehr Daten Sie angeben, desto weniger kann es zu Verwechslungen kommen.

Klare und konkrete Formulierungen in der Kündigung beachten


Es kommt im Einzelfall darauf an, was Sie kündigen möchten. Hierzu sollte der eigene Vertrag genau geprüft werden. Oftmals besteht dieser aus verschiedenen Vertragsbestandteilen. Eine Kündigung muss daher sehr klar und genau formuliert sein. Einfacher gestaltet es sich, wenn man alles kündigen möchte. Mit Formulierungen wie „ich kündige den gesamten mit Ihnen geschlossenen Vertrag, Kundennummer, Datum, Telefonnummer, mit allen Inhalten“ ist man beinahe immer auf der sicheren Seite.

Wenn Sie nur eine Option oder einen Vertragsteil kündigen wollen, sollten Sie um Missverständnisse zu vermeiden, darauf hinweisen, dass die sonstigen Vertragsbestandteile bestehen bleiben sollen. Eine Formulierung wie „Ich kündige hiermit die Zusatz-SIM zu meinem Mobilfunkvertrag Telefnonnummer, Kundennummer vom. Der übrige Vertrag soll weiter laufen.“ oder „ich kündige hiermit die Option XYZ unter Aufrechterhaltung des übrigen Vertrages“ sind in solchen Fällen geeignet, Zweifel auszuräumen.

Fristablauf droht: Den richtigen Adressaten beachten


Richten Sie die Kündigung Ihres Vertrages an die richtige Adresse! Hierzu sollte man den Vertrag und die AGB prüfen. Dies gilt insbesondere, wenn man auf den letzten Drücker kündigt, da eine verspätete Ankunft zu einer Vertragsverlängerung führen könnte. Zwar ist eine Firma gehalten, Irrläufer an die richtige Abteilung weiterzugeben, aber dies hindert keine Fristabläufe.

Kündigen Sie rechtzeitig


Eine Kündigung kann selten zu früh und demzufolge nur zu spät erfolgen. Deshalb ist es immer besser, rechtzeitig und nicht auf den letzten Drücker zu kündigen. Erst dann spielen Postlaufzeiten, Faxfehler und E-Mail Probleme keine Rolle mehr.

Im Streitfall: Beweise sichern


Jedes Schreiben sollte archiviert werden, und zwar sowohl digital als auch in Papierform. Nur so können Sie im Streitfall auch beweisen, dass gekündigt wurde. Nehmen wir das obige Beispiel. In so einem Fall denkt man, mit einer Kündigungsbestätigung habe man alles erreicht. Doch was, wenn die Firma sagt, die Kündigungsbestätigung würde eine andere Nummer oder einen anderen Vertrag betreffen? Dann ist es wichtig, den gesamten Schriftverkehr beweisen zu können. Dies geht nur über die Schreiben. Zwar werden Ihnen seriöse Firmen wie O2 Telefonica auf Anfrage auch Kopien ihrer Unterlagen zusenden oder Zweitschriften, verlassen kann man sich aber nicht darauf.

Trotz Kündigung: Wenn eine Inkasso-Forderung erfolgt


Wie bei jeder Forderung eines Inkasso-Unternehmens (über häufige Probleme berichteten wir bereits hier in dem Artikel "Häufige Fehler bei Inkassoschreiben" sollte man schnell und konsequent reagieren. Zwar kann man behaupten, gekündigt zu haben. Schneller und zielführender ist es aber, die Kündigung und die Kündigungsbestätigung dem eigenen Schreiben beizulegen. Nur so ist garantiert, dass Fehler oder Missverständnisse schnell aufgeklärt werden können.

Seriöse Inkassoinstitute werden das Problem mit dem Auftraggeber abklären und für Sie lösen. So erspart man sich viel Ärger mit dem Anbieter. Und darum geht es doch: Schnellstens eine Situation bereinigen. Dabei kann Ihnen auch der Verbraucherdienst helfen.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie Probleme mit einer Inkassoforderung, obwohl Sie Ihren Telefon- oder Internetvertrag gekündigt haben? Die angeschlossenen Rechtsanwälte des Verbraucherdienstes stehen unseren Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite. Sie können Verbraucherdienst e.V. per E-Mail oder am Telefon kontaktieren.

Kostenlose Infos erhalten Sie telefonisch:

0201-176 790

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kontakt@verbraucherdienst.com

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dienstag, 3. Dezember 2019

INOVA Inkasso: Rechnung für „Erotikdienstleistung“

Eventuelle Scham wird von dem Absender „INOVA Inkasso“ als Druckmittel genutzt, um Geld einzutreiben. Ein Betrag in Höhe von 280,00 EUR soll auf ein tschechisches Konto überwiesen werden, weil eine offene Rechnung für die Nutzung eines Telefonsex-Services bestehen soll. Ist diese Forderung rechtens?

Titel: INOVA Inkasso: Rechnung für „Erotikdienstleistung“

INOVA Inkasso: Überweisung in die Tschechei


Auf den ersten Blick könnte es sich um eine seriöse Forderung handeln: „INOVA Inkasso“ gibt an, dass sie bevollmächtigt und beauftragt wurden, um eine noch offene Forderung beizutreiben. Wer die Firma mit Sitz in der Tschechei jedoch beauftragte, bleibt dem Empfänger solcher Forderungen unbekannt. Angeblich seien die Kosten durch die Nutzung von einem „Telefonsex-Service“ nicht beglichen worden, es handelt sich hierbei um die Summe von 90,00 EUR.

Zuzüglich anfallender Mahnkosten, Bearbeitungspauschalen und weiteren Kosten wird letztendlich ein Betrag in Höhe von 280,00 EUR verlangt. Zahlbar ist der Betrag innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung des Schreibens. Diese Summe ist auf ein tschechisches Konto zu überweisen.

Scan: INOVA Inkasso / Rechnung / Okt 2019
INOVA Inkasso / Rechnung / Okt 2019


Ist diese Forderung rechtens?


INOVA Inkasso ist derzeit nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister (Stand 02.12.2019) eingetragen. Somit ist der Absender solcher Forderungen nicht berechtigt, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten oder durchzuführen. Betroffene, die nachweislich keine solchen Telefonsex-Dienstleistungen in Anspruch nahmen, müssen diese Forderung nicht bezahlen.

Wie sollte man auf so eine Forderung reagieren?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?



  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?


Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens INOVA Inkasso erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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Letzte Mahnung: WETSON löst FAVORA ab

Eine Mahnung im Briefkasten zu finden ist alles andere als angenehm. Besonders unangenehm ist es, wenn es um offene Kosten hinsichtlich einer Telefonsex-Dienstleistung gehen soll. Zumindest suggeriert dies ein aktuelles Schreiben des Absenders „WETSON“. Sie schreiben: „Leider konnten wir immer noch keinen Zahlungseingang für den über Ihren Telefonanschluss in Anspruch genommenen Service für besondere sexuelle Ansprüche feststellen“. Weiter heißt es, dass ursprünglich FAVORA (Verbraucherdienst berichtete) mit dem Factoring (LINK) beauftragt wurde, jetzt hat WETSON den Factoring-Auftrag übernommen.

Titel: Letzte Mahnung: WETSON löst FAVORA ab

WETSON fordert fast 200 EUR


In der Vergangenheit wurden optisch ähnliche Rechnungen von den Absendern Madaco, Werso, Kawora oder Armex versandt. Gemeinsam hatten sie die geforderte Summe: 90 EUR, weil angeblich ein kostenpflichtiger „Service für Erwachsene“ genutzt wurde. Zu diesem Zweck zeigen die Rechnungen das jeweilige Datum, wann diese Dienstleistung in Anspruch genommen worden sein soll. Zusätzlich wird pro Schreiben eine Uhrzeit und sogar eine Telefonnummer genannt, die dafür gebraucht worden sein soll. Jedoch wird verschwiegen, wie lange der Empfänger telefoniert haben soll – stattdessen sollen 90,00 EUR innerhalb von acht Tagen überwiesen werden. WETSON erhebt im Gegensatz zu den anderen uns bekannten Absendern zusätzlich Verzugskosten (50 EUR) und Überprüfungs- Bearbeitungsgebühren (58 EUR) – macht zusammen 198,00 EUR.

Als Kontoverbindung sind laut unserer Kenntnis tschechische Konten angegeben. Auf diese Banken soll der geforderte Betrag via SEPA-Überweisung überwiesen werden. WETSON akzeptiert gar eine Zahlung in Bar oder via Verrechnungsscheck. Zu diesem Zweck ist ein Postfach in Prag angegeben.

Scan: Mahnung WETSON / DEZ 2019
Mahnung WETSON / OKT 2019

Sollen derartige Rechnungen bezahlt werden?


Auch wenn die jeweiligen Rechnungen auf den ersten Blick einschüchternd wirken können, sollten erhaltende Forderungen auf Herz und Nieren geprüft werden. Sollten Sie als Empfänger eines solchen Schreibens keinerlei Dienstleistungen wie einen „Service für Erwachsene“ in Anspruch genommen haben, müssen Sie die Rechnung nicht zahlen.

Es gibt Indizien, welche gewisse Rechnungen fragwürdig erscheinen lassen: so fehlen unter anderem die persönliche Anrede, eine vollständige Absenderadresse und die Nummer bzw. der Anbieter, die angeblich angerufen wurde. Bei telefonischen Dienstleistungen von Erotikanbietern sind ohnehin nur die anfallenden Verbindungskosten zu zahlen. Bereits 2018 gab eine Reihe von ähnlichen Rechnungen, über die auch die Verbraucherzentrale berichtete: „Ist eine Verbindung zum Erotikanbieter zustande gekommen, sind lediglich die Verbindungskosten zu bezahlen. Ein weiteres Entgelt muss nur dann beglichen werden, wenn ein Vertrag abgeschlossen wurde und Anrufer und Angerufener vorher einen Preis für das Erotiktelefonat vereinbart haben.“ Quelle: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/pressemeldungen/vertraege-reklamation/vorsicht-bei-forderungen-fuer-telefonsex-von-werso-und-co-27074

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Haben Sie weitere Fragen zu den Telefonrechnungen aus der Tschechei? Über unsere Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie erste allgemeine Informationen.

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Freitag, 22. November 2019

DUVAR: Mahnung für einen „Service für besondere sexuelle Ansprüche“

Ein unangenehmer Vorwurf wird von dem Absender DUVAR als Druckmittel genutzt, um Geld einzutreiben. Ein Betrag in Höhe von 140,00 EUR soll auf ein tschechisches Konto überwiesen werden, weil eine offene Rechnung für die Nutzung eines Telefonsex-Services bestehen soll. Doch ist diese Forderung rechtens?

Titel: DUVAR: Mahnung für einen „Service für besondere sexuelle Ansprüche“


Duvar fordert: Kontoverbindung in der Tschechei angegeben


Auf den ersten Blick könnte es sich um eine seriöse Forderung handeln: eine Firma namens DUVAR gibt an, eine zu zahlende Rechnung bislang nicht ausgeglichen wurde. Angeblich seien die Kosten durch die Nutzung von einem „Telefonsex-Service“ nicht beglichen worden, es handelt sich hierbei um die Summe von 90,00 EUR.

In dieser Mahnung kommen Verzugskosten in Höhe von 50,00 EUR hinzu. Zahlbar ist der Betrag innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung des Schreibens. Diese Summe ist auf ein tschechisches Konto zu überweisen. Sollte nicht gezahlt werden, droht DUVAR mit der Einleitung „weiterer Schritte“.

Scan: Mahnung DUVAR / Nov 2019
Mahnung DUVAR / Nov 2019


Ist diese Forderung rechtens?


DUVAR ist derzeit nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister (Stand 20.11.2019) eingetragen. Somit ist der Absender solcher Forderungen nicht berechtigt, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten oder durchzuführen. Betroffene, die nachweislich keine solchen Telefonsex-Dienstleistungen in Anspruch nahmen, müssen diese Forderung nicht bezahlen.

Wie sollte man auf so eine Forderung reagieren?


Wer tatsächlich einen Erotikanbieter angerufen hat, muss lediglich die Verbindungskosten bezahlen. Weitere Kosten fallen nur dann an, wenn vorher ein Vertrag abgeschlossen und der Preis festgelegt wurde. Wer das Telefongespräch jedoch nicht geführt hat, sollte die Rechnung nicht bezahlen!

Update: Rechnungen von einer COMERA im Umlauf


Aktuell liegt uns eine weitere Rechnung ähnlicher Machart vor. Eine "COMERA" meldet sich kurz vor den Feiertagen, um die angebliche Nutzung eines "Services für Erwachsene" in Rechnung zu stellen. Es wird die runde Summe von 90,00 EUR verlangt, die wie bei anderen Schreiben dieser Art auf ein tschechisches Konto überwiesen werden sollen. Zahlen Sie nicht, sondern gönnen Sie sich stattdessen lieber etwas Schokolade zum Fest.


Scan: Rechnung "COMERA" / Dez 2019
Rechnung "COMERA" / Dez 2019


Wie Verbraucher auch berechtigte Forderungen reagieren sollten


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:


  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?


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Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens DUVAR erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Da die derzeit vorliegenden Forderungen von DUVAR unseriös wirken, sollten Empfänger eines solchen Schreibens nicht zahlen, ohne das Schreiben vorab zu prüfen. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

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oder per E-Mail:

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Montag, 1. Juli 2019

„Service für Erwachsene“ - Telefonrechnungen aus der Tschechei im Umlauf

Derzeit erhalten viele Verbraucher Rechnungen für einen sogenannten „Service für Erwachsene“ - sprich für Telefonsex. Angeblich soll die Empfänger diese Dienstleistung genutzt haben und sollen nun einen Betrag in Höhe von 90,00 EUR auf ein Konto in der Tschechei einzahlen.


Armex, Kawora, Werso oder Madaco – so heißen die Absender der dubiosen Rechnungen


Sie heißen Madaco, Werso, Kawora oder Armex und haben dennoch eine Sache gemeinsam: sie alle fordern die Zahlung von 90,00 EUR, weil angeblich ein kostenpflichtiger „Service für Erwachsene“ genutzt wurde. Zu diesem Zweck zeigen die Rechnungen das jeweilige Datum, wann diese Dienstleistung in Anspruch genommen worden sein soll. Zusätzlich wird pro Schreiben eine Uhrzeit und sogar eine Telefonnummer genannt, die dafür gebraucht worden sein soll. Jedoch wird verschwiegen, wie lange der Empfänger telefoniert haben soll – stattdessen sollen 90,00 EUR innerhalb von acht Tagen überwiesen werden.

Es gibt mehrere Absender dieser Telefonrechnungen, die auch allesamt unterschiedliche Bankverbindungen für die geforderte Überweisung aufweisen. Diese Konten befinden sich jedoch allesamt in der Tschechei.

Scan: Telefonrechnung Armex / Juni 2019
Telefonrechnung Armex / Juni 2019

Soll eine erhaltene Rechnung bezahlt werden?


Auch wenn die jeweiligen Rechnungen auf den ersten Blick nicht unbedingt unseriös wirken, sollten sämtliche Forderungen auf Herz und Nieren geprüft werden. Sollten Sie als Empfänger eines solchen Schreibens keinerlei Dienstleistungen wie einen „Service für Erwachsene“ in Anspruch genommen haben, sollten Sie die Rechnung nicht zahlen.

Es gibt Indizien, welche die Rechnungen der genannten Firmen fragwürdig erscheinen lassen: so fehlen unter anderem die Anrede, eine vollständige Absenderadresse und die Nummer bzw. der Anbieter, die angeblich angerufen wurde. Bei telefonischen Dienstleistungen von Erotikanbietern sind ohnehin nur die anfallenden Verbindungskosten zu zahlen. Bereits 2018 gab eine Reihe von ähnlichen Rechnungen, über die auch die Verbraucherzentrale berichtete: „Ist eine Verbindung zum Erotikanbieter zustande gekommen, sind lediglich die Verbindungskosten zu bezahlen. Ein weiteres Entgelt muss nur dann beglichen werden, wenn ein Vertrag abgeschlossen wurde und Anrufer und Angerufener vorher einen Preis für das Erotiktelefonat vereinbart haben.“ Quelle: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/pressemeldungen/vertraege-reklamation/vorsicht-bei-forderungen-fuer-telefonsex-von-werso-und-co-27074

Weitere Forderung von Favora


Update August 2019: Ein Mitglied leitete eine aktuelle "Mahnung" einer Firma namens FAVORA an uns weiter. Diese Schreiben gleichen inhaltlich den bereits bekannten Briefen von Armex. Die Absender "Favora" beziehen sich ebenfalls auf Armex; das Geld soll weiterhin auf ein tschechisches Konto überwiesen werden.

Scan: 1. Mahnung Favora  / August 2019
1. Mahnung Favora / August 2019

Scan: 2. Mahnung Favora  / August 2019
2. Mahnung Favora  / August 2019


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