Freitag, 22. November 2019

DUVAR: Mahnung für einen „Service für besondere sexuelle Ansprüche“

Ein unangenehmer Vorwurf wird von dem Absender DUVAR als Druckmittel genutzt, um Geld einzutreiben. Ein Betrag in Höhe von 140,00 EUR soll auf ein tschechisches Konto überwiesen werden, weil eine offene Rechnung für die Nutzung eines Telefonsex-Services bestehen soll. Doch ist diese Forderung rechtens?

Titel: DUVAR: Mahnung für einen „Service für besondere sexuelle Ansprüche“


Duvar fordert: Kontoverbindung in der Tschechei angegeben


Auf den ersten Blick könnte es sich um eine seriöse Forderung handeln: eine Firma namens DUVAR gibt an, eine zu zahlende Rechnung bislang nicht ausgeglichen wurde. Angeblich seien die Kosten durch die Nutzung von einem „Telefonsex-Service“ nicht beglichen worden, es handelt sich hierbei um die Summe von 90,00 EUR.

In dieser Mahnung kommen Verzugskosten in Höhe von 50,00 EUR hinzu. Zahlbar ist der Betrag innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung des Schreibens. Diese Summe ist auf ein tschechisches Konto zu überweisen. Sollte nicht gezahlt werden, droht DUVAR mit der Einleitung „weiterer Schritte“.

Scan: Mahnung DUVAR / Nov 2019
Mahnung DUVAR / Nov 2019


Ist diese Forderung rechtens?


DUVAR ist derzeit nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister (Stand 20.11.2019) eingetragen. Somit ist der Absender solcher Forderungen nicht berechtigt, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten oder durchzuführen. Betroffene, die nachweislich keine solchen Telefonsex-Dienstleistungen in Anspruch nahmen, müssen diese Forderung nicht bezahlen.

Wie sollte man auf so eine Forderung reagieren?


Wer tatsächlich einen Erotikanbieter angerufen hat, muss lediglich die Verbindungskosten bezahlen. Weitere Kosten fallen nur dann an, wenn vorher ein Vertrag abgeschlossen und der Preis festgelegt wurde. Wer das Telefongespräch jedoch nicht geführt hat, sollte die Rechnung nicht bezahlen!

Update: Rechnungen von einer COMERA im Umlauf


Aktuell liegt uns eine weitere Rechnung ähnlicher Machart vor. Eine "COMERA" meldet sich kurz vor den Feiertagen, um die angebliche Nutzung eines "Services für Erwachsene" in Rechnung zu stellen. Es wird die runde Summe von 90,00 EUR verlangt, die wie bei anderen Schreiben dieser Art auf ein tschechisches Konto überwiesen werden sollen. Zahlen Sie nicht, sondern gönnen Sie sich stattdessen lieber etwas Schokolade zum Fest.


Scan: Rechnung "COMERA" / Dez 2019
Rechnung "COMERA" / Dez 2019


Wie Verbraucher auch berechtigte Forderungen reagieren sollten


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:


  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?


Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens DUVAR erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Da die derzeit vorliegenden Forderungen von DUVAR unseriös wirken, sollten Empfänger eines solchen Schreibens nicht zahlen, ohne das Schreiben vorab zu prüfen. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

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