Posts mit dem Label Atlantic Lux Lebensversicherung AG werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Atlantic Lux Lebensversicherung AG werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Freitag, 9. Juli 2021

Hilfe bei Excalibur Tatarelis & Partner KG: Vermittlungsgebühren gefordert

Die CCC Vermögensverwaltungs GmbH mbH fordert aus abgetretenem Recht Vermittlungsgebühren aus einer Vermittlungsgebührenvereinbarung, die ursprünglich zwischen der Excalibur Tatarelis & Partner KG und den Anlegern vor vielen Jahren abgeschlossen wurde. Grundlage dafür ist eine fondgebundene Lebensversicherung der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. aus Luxemburg (mittlerweile FWU Life Insurance Lux S.A.)

Titel: Hilfe bei Excalibur Tatarelis & Partner KG: Vermittlungsgebühren gefordert


Excalibur Tatarelis & Partner KG vermittelte Nettopolicen

Die Excalibur Tatarelis & Partner KG mit Sitz in Oberhaching vermittelte in der Vergangenheit unter anderem fondsgebundene Lebensversicherungen der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. aus Luxemburg (mittlerweile FWU Life Insurance Lux S.A.). Bei der vermittelten Versicherung soll es sich um sogenannte „Nettopolicen“ gehandelt haben. Doch was ist eine solche Nettopolice?

Wenn die Gebühren, die zum Beispiel für die Vermittlung der Versicherung nicht in der Versicherungsprämie enthalten sind, ist von einer Nettopolice die Rede. Versicherungsnehmern soll somit die Möglichkeit gegeben sein, am Anfang der Laufzeit einen Rückkaufswert für die Versicherung zu bekommen. Somit schließen Versicherungsnehmer insgesamt mehrere Vereinbarungen, u.a. mit der Versicherung und dem Vermittler.

Trotz Kündigung sollten Vermittlungsgebühren entrichtet werden

Laut betroffener Mitglieder soll es drei getrennte Vereinbarungen geben haben, unter dem der der Versicherungsvertrag zustande gekommen sein soll. Diese unterschiedlichen Vereinbarungen sollen auch Gebühren- und Prämienzahlungen betreffen. Den Betroffen war nicht bewusst das bei einem Fall einer frühzeitigen Kündigung, zusätzlich eine Kündigung des Vermittlungsvertrages bedurfte.

Die Kosten einer Vermittlung sind an die Vermittler zu zahlen, in diesem Fall die Excalibur Tatarelis & Partner KG, ausschlaggebend sind die eigenständigen Vereinbarungen zwischen dem Vermittler und dem Versicherungsnehmer. Somit ist dieser Vertrag unabhängig von der Versicherung ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. zu betrachten. Das bedeutet im Falle einer Kündigung der Versicherung der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A., dass der Vertrag mit der Excalibur Tatarelis & Partner KG weiterhin bestehen bleibt.

Zahlungsdienstleister FWU Payment Services GmbH als Treuhänder

Versicherungsnehmer der Nettopolice der Atlanticlux haben zusätzlich eine Vereinbarung für Vermittlungsgebühren (in diesem Fall Excalibur Tatarelis & Partner KG) und eine Treuhandvereinbarung – hier die FWU Payment Services GmbH – getroffen. Die Versicherungsprämie sowie die Vermittlungsgebühr sollten mittels Lastschrift durch die FWU Payment Services GmbH eingezogen werden. Wenn ein Kunde diese Lebensversicherungs-Police kündigte, blieb rechtlich die gesonderte Vermittlungsgebührenvereinbarung hiervon unberührt. Wurde nicht gezahlt, wurden laut Treuhänderin FWU die gesamten Kosten insgesamt fällig.

Laut Betroffener erhielten diese aber keine Mahnungen sondern erst nach ca. 10 Jahren eine Zahlungsaufforderung durch die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen. Sollte diesen Zahlungsaufforderungen keine Zahlungen durch die betroffenen geleistet werden in der Regel gerichtliche Mahnbescheide folgen.

Mahnbescheid durch Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen erhalten? Forderung wurde an CCC Vermögensverwaltungs GmbH abgetreten

Wir berichteten bereits an anderer Stelle über gerichtliche Mahnbescheide der Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen aus München, welche die Firma CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH anwaltlich vertraten. Es handelte sich um eine offene Vermittlungsgebührenvereinbarung zwischen dem Empfänger und dem Vermittler. Die Excalibur Tatarelis & Partner KG war ebenfalls als Handelsmakler bzw. Vermittler gemäß §§ 93 ff. HGB tätig. Die offene Forderung wurde durch die Treuhänder an die CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH abgetreten.

Es folgte ein gerichtlicher Mahnbescheid, der Betroffene Anleger und Mitglieder im Verbraucherdienst konnten mit der Unterstützung von angeschlossenen Rechtsanwälten bereits positive Urteile erreichen. Im Einzelnen Lesen Sie dazu unsere Blogbeiträge: MEHR

CCC Vermögensverwaltungs GmbH gehen in Berufung

Es besteht die Möglichkeit, dass im Falle eines Rechtsstreits ein Beratungsverschulden seitens der Vermittler festgestellt werden könnte, sprich die Aufklärungspflichten wurden nicht erfüllt. Das hätte zur Folge, dass die getroffene Vermittlungsgebührenvereinbarung keinen Bestand haben könnte. Eine Einstufung als Risikoanlage hätte ggf. durch die Vermittler erfolgen müssen.

Die angeschlossenen Rechtsanwälte von Verbraucherdienst stehen betroffenen Versicherungsnehmern hilfreich zur Seite. Wir können uns an dieser Stelle auf die Aussagen betroffener Verbraucher und Mitglieder stützen, die uns gegenüber darstellten, dass die CCC Vermögensverwaltungs GmbH in Beruf geht.

Weitere Infos zur Excalibur Tatarelis & Partner KG und CCC Vermögensverwaltungs GmbH

Haben Sie auch Erfahrungen mit der Excalibur Tatarelis & Partner KG oder CCC Vermögensverwaltungs GmbH oder gar eine Zahlungsaufforderung durch die Kanzlei erhalten? Wurde ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt? Reagieren Sie unbedingt, stecken Sie nicht den Kopf in den Sand! Nutzen Sie unsere Kontaktdaten, um allgemeine Informationen zu diesem Thema zu erhalten.

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 20. Dezember 2019

CCC Vermögensverwaltungs GmbH: Klagen abgewiesen

Wir berichteten vor einiger Zeit über die Münchner Kanzlei Bösel, Kohwagner & Kollegen, die von der CCC Vermögensverwaltungs GmbH beauftragt wurde, gerichtliche Mahnbescheide zu verschicken. Laut unserer Kenntnis sollten noch Gebühren aus älteren Vermittlungs-Vereinbarungen offen sein, die vor kurzem eingefordert wurden. Mittlerweile sind uns Urteile bekannt, in denen die Klage der CCC Vermögensverwaltungs GmbH abgewiesen wurden.

Titel: CCC Vermögensverwaltungs GmbH: Klagen abgewiesen

Amtsgericht Frankfurt am Main: Klage abgewiesen


Die Münchner Firma klagt derzeit bundesweit vor mehreren Gerichten Ansprüche aus Vermittlungsvereinbarungen den frühen 2000er Jahren. In dem Rechtsstreit zwischen der CCC Vermögensverwaltungs GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen und dem Beklagten hat das Amtsgericht Frankfurt am Main die Klage abgewiesen - Aktenzeichen: 381 C298/29 (37).

Die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen aus München machten laut dem Urteil ihre Forderungen aus dem Jahr 2005 in diesem Jahr geltend. Auf das Mahnverfahren kann nicht abgestellt werden, da es nach einem Widerspruch, der 2016 erfolgte, lange nicht weiter betrieben wurde. Nach dieser langen Zeit von über 12 Jahren kann sich der Beklagte auf die Verwirkungsgrundsätze berufen. Die Klage ist demzufolge vom Amtsgericht Frankfurt am Main abgewiesen worden.

Was hatte die CCC Vermögensverwaltungs GmbH gefordert?


Allgemein zu den Forderungen, die geltend gemacht werden: Es handelt sich bei den Forderungen laut unseren Informationen um offene Vermittlungsgebührenvereinbarung aufgrund des Abschlusses von Nettopolicen. Die uns hier vor liegenden Zahlungsaufforderungen und Mahnbescheide, wurden zwischen dem Schuldner und den Firmen Excalibur Tatarelis & Partner KG, Assekuranz-Consult GmbH und der Superior Vertriebsmanagement GmbH in den frühen 2000er Jahren abgeschlossen wurde. Es besteht die Möglichkeit, dass noch weitere Vermittler tätig waren.

Diese Forderung wurde laut des Schreibens an die CCC Vermögensverwaltungs GmbH abgetreten. So sollen anhand der damals geschlossenen Vermittlungs-Vereinbarung monatliche Ratenzahlungen in unterschiedlicher Höhe vereinbart worden sein. Die Vereinbarungen wurden von den Schuldnern nicht erfüllt, denn diese haben ihre Nettopolicen vorzeitig gekündigt. Zahlungen der Vermittlungsgebühren wurden daher nur teilweise oder gar nicht geleistet.

Die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen geben bekannt, dass der Empfänger der Forderung sich in Zahlungsverzug befinde. Die Folge könnte ist, dass ein deutlich höherer Gesamtbetrag von mehreren tausend Euro überwiesen werden soll.

Amtsgericht Berlin-Köpenick: Fehlerhafte Beratung durch Anlagevermittler


Des Weiteren wies das Amtsgericht Berlin-Köpenick eine Klage der CCC Vermögensverwaltungs GmbH ab. In einem Fall aus einer Vermittlungsvereinbarung zwischen dem Beklagten und der Firma Excalibur Tatarelis aus dem Jahre 2003. Bei der Vermittlung soll der zugrunde liegende Versicherungsvertrag mit der Firma Atlantic Lux Lebensversicherung AG seit dem Jahr 2006 außer Kraft gewesen sein. Die vor Gericht klagende CCC Vermögensverwaltungs GmbH bestand auf Anspruch aus der „Nettopolice“ und ließ sich demzufolge von den Rechtsanwälten Bösel, Kohwagner & Kollegen vor Gericht vertreten.

Das Amtsgericht Berlin-Köpenick wies die Klage gegen den Beklagten im Verfahren Aktenzeichen 6 C 98/19 ab. Die Begründung: Fehlerhafte Beratung des Anlegers durch den Anlagevermittler.

Gerichtliche Mahnbescheide nicht ignorieren!


Mittlerweile meldeten sich einige Betroffene, die uns weitere Forderungen dieser Art vorlegten. Die Summen unterscheiden sich, aber die sogenannten „Vermittlungsgebührenvereinbarung“ wurden scheinbar auch in den vorliegenden Fällen vor über 10 Jahren abgeschlossen.

Laut unserer Kenntnis versandten die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen ebenfalls gerichtliche Mahnbescheide. Zuvor hat die Kanzlei die Schuldner mit einer Zahlungsaufforderung bedacht. In dieser Zahlungsaufforderung wurde darauf hingewiesen, dass wenn eine fristgerechte Zahlung nicht erfolgt, eine gerichtliche Durchsetzung die Folge ist.

Aus diesem Grunde ist es ratsam, eintreffende gerichtliche Mahnbescheide keinesfalls zu ignorieren und sich Unterstützung zu suchen - es muss mit einer Klage gerechnet werden.

Weitere Infos zur CCC Vermögensverwaltungs GmbH


Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung durch die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen erhalten? Oder wurde gar ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt? Reagieren Sie unbedingt, stecken Sie nicht den Kopf in den Sand! Nutzen Sie unsere Kontaktdaten, um allgemeine Informationen zu diesem Thema zu erhalten.

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.