Donnerstag, 9. Januar 2020

Warnung vor unseriösen Zahlungsaufforderungen für diverse Gewinnspiele

Neues Jahr, neues Glück? Nicht, wenn es um die unzähligen Zahlungsaufforderungen geht, die für die angebliche Teilnahme an Gewinnspielen an viele Haushalte verschickt wurden. Insbesondere vor den Feiertagen zum Ende des Jahres 2019 berichteten über Absender wie „EXPRO Inkasso AG“ und „Plus Inkasso AG“. Doch auch 2020 geht es weiter. Verbraucher meldeten „Letzte außergerichtliche Mahnungen“ von einer „Portex Inkasso AG“.

Titel: Warnung vor unseriösen Zahlungsaufforderungen für diverse Gewinnspiele

Nicht zahlen! Forderungen für „TOP100 Gewinnspiele / EUROJACKPOT-49“


Betroffene Verbraucher suchen bei uns Rat, weil sie sich die Forderungen, die u.a. mit „Letzte Außergerichtliche Mahnung“ betitelt ist, nicht erklären konnten. Das Thema ist in diesem Blog ein Dauerbrenner, regelmäßig berichten wir über unseriöse Forderungen, in denen ohne Vertragsgrundlage Geld gefordert wird. Die Beträge sollen laut unserer Erfahrung meist auf ein ausländisches Konto erfolgen. Angeblich sollen noch offene Forderungen aus Dienstleistungsverträgen der "TOP 100 GEWINNSPIELE / EUROJACKPOT 49" bestehen.

Aktuell ist eine Forderung von einer Firma „Portex Inkasso AG“ im Umlauf. Die Briefe ähneln sich vom Inhalt und von der Aufmachung her stark. Die Unterschiede zu den Schreiben der EXPRO INKASSO AG und der PLUS INKASSO AG sind der neue Name, Telefonnummern, Kontoverbindung und der geforderte Betrag. Beim aktuellen Schreiben soll der Betrag in Höhe von 284,49 EUR auf ein französisches Konto überwiesen werden. Empfänger einer solchen Forderungen sollten nicht zahlen, da es sich hierbei um keine seriöse Zahlungsaufforderung handelt.

Scan: Zahlungsaufforderung Portex Inkasso AG / Jan 2020
Zahlungsaufforderung Portex Inkasso AG / Jan 2020


Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?


  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?


Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von genannten Firmen eine Benachrichtigung erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

1 Kommentar:

  1. Auch ich habe so einen Brief bekommen. Bin mir aber bewußt bei keiner Lotterie mitgemacht zu haben.
    An diesem Schreiben ist mir aufgefallen dass
    A) wie beschrieben Konto im Ausland
    B) keine Teilnahme an Lotteriespielen
    C) Diverse Rechtschreibfehler
    Ich überlege damit zur Polizei zu gehen

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