Montag, 27. Januar 2020

DZHR GmbH: Offerten für „DeutschesZentrales Handelsregister“

Mehr als 900 EUR für die erneute Veröffentlichung von Firmendaten, die bereits via Internet zugänglich sind – das soll ein Eintrag in der Datenbank der Firma DZHR GmbH kosten. Aktuell werden Gewerbetreibende kontaktiert, denen ein solches fragwürdiges Angebot unterbreitet wird.

Titel: DZHR GmbH: Offerten für „DeutschesZentrales Handelsregister“

Kein offizielles Handelsregister


Gewerbetreibende, die ein Schreiben von einer DZHR GmbH erhielten, seien gewarnt: es handelt sich dabei um keine Rechnung einer Behörde, sondern um eine Offerte von einer Firma. Die DZHR GmbH gibt in ihrer Offerte, die derzeit an Unternehmer versandt wird, keine Anschrift an, sondern nur eine deutsche Kontoverbindung.

Es soll ein Betrag von mehr als 900 EUR überwiesen werden, damit die bereits veröffentlichten Firmendaten erneut im Internet hochgeladen werden. Im hektischen Geschäftsalltag eines Gewerbetreibenden kann es dazu kommen, dass die Offerte gezahlt wird. Für solche B2B Geschäfte besteht kein Anspruch auf Widerruf. Es besteht keine Verpflichtung, eine Offerte anzunehmen, da es sich um ein Angebot handelt.

DZHR GmbH: Woher kommen die Daten?


Laut des vorliegenden Schreibens weist die DZHR GmbH darauf hin, dass die „Veröffentlichung firmenrelevanter Daten“ u.a. im Bundesanzeiger „zur Kenntnis gebracht“ wurde. Der Bundesanzeiger ist ein Bekanntmachungsorgan der deutschen Bundesbehörden, welches auch via Internet aufgerufen werden kann. Firmenrelevante Daten, wie u.a. die Kontaktdaten von Unternehmern bzw. Gewerbetreibenden sind kostenfrei im Handelsregister einsehbar.

Für eine erneute Veröffentlichung auf einer eigenen und möglicherweise weitestgehend unbekannten Domain verlangt die DZHR die Zahlung von insgesamt 924,63 EUR.

Scan: Offerte DZHR GmbH / Jan 2020
Offerte DZHR GmbH / Jan 2020


Datenbank wird „gewartet“


DZHR GmbH gibt in der Offerte bekannt, dass die Unternehmensdaten auf der URL www.dzhr.info „für Interessenten elektronisch abrufbar“ sein sollen. Bei unseren Recherchen fiel auf, dass die genannte Webseite bei unserem Aufruf gewartet wurde (Stand: 27.01.2020). Gewerbetreibende werden somit zur Zahlung innerhalb von drei Tagen aufgefordert, obwohl die Daten möglicherweise nicht einsehbar wären.

Screenshot: Screenshot www.dzhr.info / 27.01.2020
Screenshot www.dzhr.info / 27.01.2020


Hilfe bei Offerten für „Handelsregister“ und „Gewerberegister“


Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben eine der im Text dargestellten Offerten erhalten? Oder haben Sie gar das Dokument ausgefüllt zurückgesandt? Gewerbetreibende haben kein Widerrufsrecht, aber können bei uns erste Informationen erhalten. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

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